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Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
15.12.2015
Erstellt
22.12.15, 13:16
Aktualisiert
24.03.16, 13:16
Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

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Bad Münstereifel, 22.12.2015 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 12. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 15.12.2015 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 436-X Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW Einstimmiger Beschluss: Es wird beschlossen, in Anwendung des § 46 Abs. 3 SchulG NRW in den städtischen Grundschulen im Schuljahr 2016 / 2017 insgesamt 12 Eingangsklassen zu bilden. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt: KGS Arloff: GGS Bad Münstereifel: GSV Höhengebiet, Teilst. Mutscheid: GSV Höhengebiet, Teilst. Houverath: 2 3 4 3