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Allgemeine Vorlage (11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, "Niederdrove"; hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (11. Änderung  (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, "Niederdrove"; 
hier: Aufstellungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (11. Änderung  (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, "Niederdrove"; 
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/E 9, 11. Änderung BE: Herr Schmühl Kreuzau, 11. 05. 2004 Vorlagen-Nr.: 46/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 03.06.2004 07.07.2004 21.07.2004 TOP: 11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, „Niederdrove“; hier: Aufstellungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Bebauungsplan Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, hat mit Datum vom 08. 03. 1983 Rechtskraft erlangt. Der B-Plan umfasst auch das heutige Grundstück Gemarkung Kreuzau, Flur 7, Parzelle Nr. 199, in seiner gesamten Größe (siehe beigefügte Flurkartenablichtung). Die überbaubare Grundstücksfläche endet allerdings an der heutigen Grundstücksgrenze der Parzelle 214. Mit Schreiben vom 19. 04. 2004 beantragt Herr Dipl.-Ing. Küntzler, Kreuzau, im Auftrag des derzeitigen Grundstückseigentümers eine Änderung des Bebauungsplanes. Das Antragsschreiben ist in Ablichtung beigefügt. Entsprechend dem Antrag soll die überbaubare Fläche um 25 m Breite und 16 m Tiefe vergrößert werden. Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes (WA-Gebiet, eingeschossige Bauweise, geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, GRZ 0,4; GFZ 0,5) sollen beibehalten werden. Bezüglich der Erschließung kann es beim Standort des geplanten noch nicht vorhandenen Wendehammers verbleiben. Damit die Erschließung jedoch auch öffentlich-rechtlich gesichert ist, muss der fortführende Wirtschaftsweg zumindest um ca. 32 m als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen werden. Aus den damaligen Aufstellungsunterlagen ist nicht ersichtlich, aus welchem Grunde die überbaubare Fläche nicht großzügiger ausgewiesen wurde. Dagegen sprechen weder städtebauliche Gründe noch Gründe des Landschafts- und Naturschutzes. Das Grundstück wird auch nicht von der Landschaftsschutzverordnung 1987 und auch nicht vom zukünftigen Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen erfasst. Meinerseits bestehen keine Bedenken, den Bebauungsplan antragsgemäß zu ändern. Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Es kann somit ein Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden. Auf die Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 1 wird verzichtet. Unter Anwendung des § 13 Abs. 1 Ziffer 2 wird eine Auslegung nach § 3 Abs. 2 durchgeführt. Aufgrund bereits erfolgter Änderungsverfahren handelt es sich um die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. E 9. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden vom Antragsteller übernommen. -2III. Beschlussvorschlag: „Die Aufstellung der 11. Änderung (vereinfachte Änderung) des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. E 9, Ortsteil Kreuzau, „Teilbereich Niederdrove“, wird gemäß § 2 (1) und (4) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschlossen. In Anwendung des § 13 BauGB erfolgt wahlweise die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die Änderung beinhaltet die Erweiterung der überbaubaren Flächen im Bereich der Parzelle Nr. 199 um 25 m Breite und 16 m Tiefe in östlicher Richtung. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden unverändert übernommen.“ Der Bürgermeister - Ramm - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________