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Beschlusstext (27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar - Wohnbaufläche Romulusstraße hier: Abwägungsbeschlüsse, abschließender Beschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
75 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
08.01.15, 14:07
Aktualisiert
08.01.15, 14:07
Beschlusstext (27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar - Wohnbaufläche Romulusstraße
hier: Abwägungsbeschlüsse, abschließender Beschluss)

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Bad Münstereifel, 08.01.2015 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 6. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 09.12.2014 Zu Punkt 18. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 167-X 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar - Wohnbaufläche Romulusstraße hier: Abwägungsbeschlüsse, abschließender Beschluss Beschluss 1. Zu den in den Verfahren gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB liegen nicht vor. 2. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar - Wohnbaufläche Romulusstraße wird abschließend beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar - Romulusstraße herbeizuführen. Die Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 1 der Originalniederschrift) erfolgen alle einstimmig: Einstimmiger Beschluss: 1. Zu den in den Verfahren gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB liegen nicht vor. 2. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar - Wohnbaufläche Romulusstraße (= Anlage „E“ der Originalniederschrift) wird abschließend beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Ortslage Kalkar - Romulusstraße herbeizuführen.