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Mitteilungsvorlage ( Die Betreiberin der Seniorenpension an der Eifelstraße hat einen Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes zur besseren Ausnutzung und Deckung der Nachfrage von Heimplätzen beantragt. Das Dachgeschoss der bestehenden Seniorenpension an der Eifelstraße soll in die Nutzung mit einbezogen werden. Die Errichtung eines Aufzuges zum Erreichen der Geschosse im Gebäude wird zur Erfüllung der Auflagen durch die Aufsichtsbehörden erforderlich. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9/Lipp in der Fassung der 7. Änderung setzt für den Teilbereich Baugrenzen fest. Bedingt durch die Erweiterung des Gebäudes im Rahmen einer besseren Ausnutzung erfolgt eine Überschreitung der Baugrenzen. Die Verwaltung beabsichtigt in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises, eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Ziff. 1 des Baugesetzbuches (Gründe des Allgemeinwohls) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche - zu erteilen. Auf die in der Anlage beigefügten Planausschnitte wird verwiesen. Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen daher vor, die Maßnahme zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
12 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Mitteilungsvorlage (
Die Betreiberin der Seniorenpension an der Eifelstraße hat einen Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Gebäudes zur besseren Ausnutzung und Deckung der Nachfrage von Heimplätzen beantragt. 

Das Dachgeschoss der bestehenden Seniorenpension an der Eifelstraße soll in die Nutzung mit einbezogen werden. Die Errichtung eines Aufzuges zum Erreichen der Geschosse im Gebäude wird zur Erfüllung der Auflagen durch die Aufsichtsbehörden erforderlich. 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 9/Lipp in der Fassung der 7. Änderung setzt für den Teilbereich Baugrenzen fest. Bedingt durch die Erweiterung des Gebäudes im Rahmen einer besseren Ausnutzung erfolgt eine Überschreitung der Baugrenzen. Die Verwaltung beabsichtigt in Abstimmung mit dem Bauaufsichtsamt des Rhein-Erft-Kreises, eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 Ziff. 1 des Baugesetzbuches (Gründe des Allgemeinwohls) von den Festsetzungen des Bebauungsplanes  Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche - zu erteilen. Auf die in der Anlage beigefügten Planausschnitte wird verwiesen.

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Planen und Bauen daher vor, die Maßnahme zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-379/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen Bemerkungen: 15.06.2004 Betreff: Rhein-Erft Kajaken Inhalt der Mitteilung: Es ist beabsichtigt, Kajaktouren auf der Erft zu etablieren und so die Erft und Umgebungsflächen einer touristischen aber auch sportlichen Nutzung zuzuführen. Die Gesamtroutenplanung ist vorgesehen von Neuss über Grevenbroich, Bedburg und Bergheim bis hin zu Quadrath-Ichendorf. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist von den Organisatoren bzw. Initiatoren im Bereich der Schleusenanlage an der Pappelallee beabsichtigt, im Bereich der Anlandefläche einen Gerätecontainer in den Abmessungen von 2,50 x 3,00 m zu errichten (Paddel, Schwimmwesten etc.). Die Boote selbst verbleiben im Freien. Zur Sicherung erfolgt eine Einfriedung mit einem Bauzaun. Als Standort ist eine Grünfläche in unmittelbarer Nähe zum Bebauungsplan Nr. 6a/Bedburg vorgesehen (siehe Anlage 1). Die Verwaltung beabsichtigt, eine entsprechende Fläche nach Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises zur Verfügung zu stellen und diese entsprechend zu verpachten. Darüber hinaus ist weiterhin beabsichtigt, saisonal begrenzt einen naturbelassenen Camingplatz (vgl. offene Zeltstadt) auf den Wiesenflächen unterhalb der Wehranlage einzurichten (Anlage 2). Die Infrastruktur soll zunächst durch mobile Einrichtungen (WC, Duschen etc.) sichergestellt werden. Vorab ist jedoch auch hier die Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises erforderlich. Die Verwaltung schlägt vor, das Vorhaben zustimmend zur Kenntnis zu nehmen. ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Ackermann Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Verwaltungsvorstand