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Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
08.01.15, 14:07
Aktualisiert
08.01.15, 14:07
Beschlusstext (Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW)

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Bad Münstereifel, 08.01.2015 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 6. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 09.12.2014 Zu Punkt 20. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 185-X Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen an Grundschulen und deren Verteilung auf (Teil-) Standorte gemäß § 46 Abs. 3 SchulG NRW Einstimmiger Beschluss: Es wird beschlossen, in Anwendung des § 46 Abs. 3 SchulG NRW in den städtischen Grundschulen im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 7 Eingangsklassen zu bilden. Diese Eingangsklassen werden auf folgende Standorte verteilt: KGS Arloff: 2, GGS Bad Münstereifel: 2, GSV Teilst. Houverath:1 und GSV Teilst. Mutscheid 2 (jahrgangsübergreifend).