Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof" hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
75 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
08.01.15, 14:07
Aktualisiert
08.01.15, 14:07
Beschlusstext (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof"
hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 75 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 08.01.2015 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 6. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 09.12.2014 Zu Punkt 19. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 168-X Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof" hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss Die Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 2 der Originalniederschrift) erfolgen alle einstimmig. 1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungsnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1und 2 BauGB liegen nicht vor. 2. Aufgrund des §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar - Friedhof“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar - Friedhof“ herbeizuführen. Einstimmiger Beschluss: 1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungsnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1und 2 BauGB liegen nicht vor. 2. Aufgrund des §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar - Friedhof“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung (= Anlage „F“ der Originalniederschrift) beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar - Friedhof“ herbeizuführen.