Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
75 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
08.01.15, 14:07
Aktualisiert
08.01.15, 14:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 08.01.2015
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 6. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 09.12.2014
Zu Punkt 19. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 168-X
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof"
hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss
Die Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 2 der Originalniederschrift) erfolgen alle einstimmig.
1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungsnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1und 2 BauGB liegen
nicht vor.
2. Aufgrund des §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar - Friedhof“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59
„Kalkar - Friedhof“ herbeizuführen.
Einstimmiger Beschluss:
1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungsnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1und 2 BauGB liegen
nicht vor.
2. Aufgrund des §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar - Friedhof“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung (= Anlage „F“ der Originalniederschrift) beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59
„Kalkar - Friedhof“ herbeizuführen.