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Beschlussvorlage (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom 27.03.2001 hier: Vierte Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom 27.03.2001
hier: Vierte Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom 27.03.2001
hier: Vierte Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom 27.03.2001
hier: Vierte Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-244/2005 1. Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 32 10 10 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 26.04.2005 Original Rat der Stadt Bedburg 24.05.2005 1. Ergänzung Betreff: Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom 27.03.2001 hier: Vierte Änderungssatzung Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales den Verwarnungsgeldkatalog als Anlage zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg, die Einfügung des § 18 Abs. 5 sowie die Änderung des § 5 Abs. 1 Satz 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Hinsichtlich der Thematik - Verschmutzung der städtischen Grünanlagen und städtischen Gehwege durch Hundekot - besteht aus Sicht der Verwaltung, auch aufgrund der vorliegenden Anträge aus der Politik, sowie den Beschwerden der Bürger und Bürgerinnen der Stadt Bedburg, nach wie vor Handlungsbedarf. Bereits in der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Bedburg vom 20.07.2004 wurde aufgrund eines Bürgerantrages die Problematik diskutiert und beschlossen, die Verwaltung möge umgehend Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt Bedburg durchführen. Verwaltungsseitig wurde zunächst als kostengünstigste Sofortmaßnahme ein Anschreiben an alle Hundehalter - in Form eines Flyers - mit dem Tenor „Eine Stadt wird stubenrein!“ versandt. Ziel des Anschreibens war und ist die Sensibilisierung der Bürger und Bürgerinnen für die angesprochene Problematik, wie auch die Information über die Ahndungsmöglichkeit der Verschmutzungen durch Hundekot im Rahmen des Ordnungsrechtes. Als nächster Schritt soll nunmehr nach Auffassung der Verwaltung - nicht nur wegen der permanenten Verschmutzung durch Hundekot, sondern auch aufgrund der generellen Verunreinigung der städtischen Grünanlagen und Gehwege - ein Verwarnungsgeldkatalog verabschiedet werden, der es den Mitarbeitern der Ordnungsverwaltung im Rahmen von Außendiensttätigkeiten ermöglicht, derartige Ordnungswidrigkeiten, wie auch das Mitführen unangeleinter Hunde, direkt vor Ort zu ahnden und sofort ein Verwarnungsgeld zu verhängen. Bereits jetzt sind Außendienstmitarbeiter und Politessen angewiesen, Verschmutzungen durch Hundekot, wie auch die Anleinpflicht von Hunden, zu kontrollieren, was auch bereits zu einigen Buß- bzw. Verwarnungsgeldern in diesem Bereich geführt hat. Bislang wurden jedoch in solchen Fällen aufwendige schriftliche Verfahren gegen die Verursacher eingeleitet. Zukünftig soll es den Mitarbeitern der Ordnungsverwaltung möglich sein, geringwertige Verstöße gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung direkt vor Ort zu ahnden. Größere Verstöße sollen dagegen nach wie vor als Ordnungswidrigkeit gem. § 18 der Ordnungsbehördlichen Verordnung bearbeitet werden. Die Verwaltung erachtet es daher aus diesem Grunde für sinnvoll, den Verwarnungsgeldkatalog als Anlage in die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherung und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg aufzunehmen. Die Höhe der Verwarnungsgelder orientiert sich im Wesentlichen an Vergleichsbeträgen anderer Kommunen sowie am Runderlass des Innenministeriums des Landes NordrheinWestfalen vom 09.02.2004 „Verwarnungen durch die Polizei bei Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltschutzes.“ STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Um eine Abgrenzung zu Ordnungswidrigkeiten größeren Ausmaßes herzustellen ist hinter § 18 Abs. 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung folgender Absatz 5 einzufügen: § 18 (5) Geringfügige Verstöße gegen die in Anlage 1 (Verwarnungsgeldkatalog) aufgeführten Tatbestände sind grundsätzlich mit den dort angegebenen Verwarnungsgeldbeträgen zu ahnden. Zusätzlich wird es verwaltungsseitig für sinnvoll erachtet, § 5 Abs. 1 Satz 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung um den Begriff - in öffentlichen Gebäuden - zu ergänzen, da Hunde in der Vergangenheit häufiger unangeleint in Rathäusern, Schulen etc. mitgeführt wurden. Die Neufassung würde somit lauten: §5 (1) Auf Verkehrsflächen innerhalb der geschlossenen Ortslage, in öffentlichen Gebäuden und in Anlagen sind Hunde an der Leine zu führen. 50181 Bedburg, den 13.05.2005 ----------------------------------Stroben ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Abteilungsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister