Daten
Kommune
Bedburg
Größe
8,1 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-244/2005 1. Ergänzung
Anlage zur Vorlage WP7-244/2005 1. Ergänzung
Anlage 1
zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg vom
27.03.2001
Verwarnungsgeldkatalog
zu § 18 Abs. 1 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bedburg
Schutz der Verkehrsflächen und der Anlagen
Verstoß
Nicht zweckbestimmte Nutzung
Anlagen
und
Verkehrsflächen
aufgeführt
Rechtsgrundlage
der § 3 Abs. 1 und 2 OBehVO
wie
Betrag
15,00 €
Halten oder Führen von Hunden
Unangeleinte Hunde auf Verkehrsflächen
innerhalb der geschlossenen Ortslage und
in Anlagen
Unangeleinte Hunde in öffentlichen
Gebäuden
Erstmaliges Mitführen von Hunden auf
Kinderspielplätzen und Schulhöfen
Verunreinigungen durch Hundekot
§ 5 Abs. 1 OBehVO
15,00 €
§ 5 Abs. 1 OBehVO
15,00 €
§ 9 Abs. 4 OBehVO
20,00 €
§ 5 Abs. 2 OBehVO
20,00 €
Verunreinigung der Verkehrsflächen und Anlagen
Wegwerfen oder Zurücklassen von Unrat,
Lebensmittelresten etc. (u.a. Kaugummis,
Obstreste, Zigaretten)
Urinieren in der Öffentlichkeit
Wegwerfen von Papier, Konservendosen,
Plastikflaschen
oder
sonstigen
Verpackungsmaterialen
Wegwerfen von Glas und gefährlichen
Gegenständen (scharfkantig, spitz...)
Reinigen von Fahrzeugen, Gefäßen und
anderen
Gegenständen
mit
Reinigungsmitteln
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 OBehVO
5,00 €
§ 6 OBehVO
§ 6 Abs.1 Nr. 1 OBehVO
10,00 €
15,00 €
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 OBehVO
20,00 €
§ 6 Abs. 1 Nr. 3 OBehVO
15,00 €
Hausnummern
Fehlende oder von der Straße aus nicht § 10 Abs. 1 OBehVO
lesbare Hausnummer
10,00 €