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Antrag (Antrag bzgl. Anbringung von Zebrastreifen in der Höhe der Stichstraßen zum Kindergarten in Erftstadt-Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
01.04.16, 15:02
Aktualisiert
06.04.16, 16:06
Antrag (Antrag bzgl. Anbringung von Zebrastreifen in der Höhe der Stichstraßen zum Kindergarten in Erftstadt-Friesheim) Antrag (Antrag bzgl. Anbringung von Zebrastreifen in der Höhe der Stichstraßen zum Kindergarten in Erftstadt-Friesheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 613/2015 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 17.11.2015 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro erweitet. gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Bemerkungen 17.02.2016 beschließend 12.05.2016 beschließend Antrag bzgl. Anbringung von Zebrastreifen in der Höhe der Stichstraßen zum Kindergarten in Erftstadt-Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: 4000,00 Erträge in €: 0,00 KosteEigenbetrieb Straßennträger: Sachkonto: Folgekosten in €: 100,00 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Bolzengasse, die Ruhländerstraße und die Kriegergasse liegen innerhalb einer Tempo 30Zone. Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (RFGÜ2001) ist innerhalb von Tempo-30-Zonen die Anordnung von Fußgängerüberwegen grundsätzlich entbehrlich. Von dieser Regelung sollte bei der Neuanlage von Fußgängerüberwegen nicht abgewichen werden, es sei denn dass besondere Gründe vorliegen. Unfallschwerpunkte liegen an den beiden beantragten Stellen nicht vor. Es ist auch nicht bekannt, dass an den v.g. Straßen außergewöhnlich oft die zulässige Geschwindigkeit überschritten wird. Um diesbezüglich ganz sicher zu gehen, habe ich veranlasst, dass im Bereich der Einmündung der kleinen Stichstraße auf der Bolzengasse eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wird (nicht bei Eis und Schnee) Es ist sehr unwahrscheinlich dass jeweils an beiden beantragten Standorten sowohl die erforderliche Anzahl von Fußgängern (ab 50 Personen/ h) als auch die geforderte Anzahl von Fahrzeugen (ab 200 St./ h) in der jeweiligen Spitzenstunde erreicht wird. Technisch müssten jeder der beiden beantragten Fußgängerüberwege mit einer zusätzlichen Straßenbeleuchtung sowie mit einer nach StVO konformen Beschilderung bzw. Markierung versehen werden. Vor einem FgÜ müssen parkende und haltende Fahrzeuge einen Abstand von 5,00 m (StVO, Anlage 2, Nr. 66) einhalten. Hierdurch sowie durch den „Zebrastreifen“ selbst geht in der näheren Umgebung Parkraum verloren. Ich möchte darauf hinweisen, dass Eltern (oder von ihnen beauftragte Personen) ihre Kleinkinder bis zum Schulalter auf dem Weg zum Kindergarten begleiten müssen (bis ins Gebäude, ggf. auf das Gelände des Kindergarten).Diesbezüglich gehe ich auch davon aus, dass die Kindergartenleitung die Eltern hierauf entsprechend hinweist. Aufgrund der aufgezeigten Sachlage kann ich die Anordnung eines FgÜs an den beiden beantragten Stellen nicht befürworten. In Vertretung (Hallstein) -2-