Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl /611-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
52/98
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuß
Hauptausschuß
Rat
28.05.1998
10.06.1998
24.06.1998
TOP: Neuanlage eines Friedhofes im Ortsteil Untermaubach;
Zustimmung zum vorliegenden Entwurf
hier:
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 26. 11. 1997 die Neuanlage eines Friedhofes im Ortsteil
Untermaubach im Bereich der Grundstücke Gemarkung Untermaubach, Flur 6, Nr. 37/1 und 39/1, beschlossen.
Ebenfalls durch Beschluß vom 26. 11. 1997 wurde die Verwaltung ermächtigt, mit dem Landschaftsarchitektenehepaar
Borck einen Ingenieurvertrag für die Planung und Bauleitung abzuschließen.
Der Planentwurf liegt nunmehr vor und bedarf Ihrer Zustimmung.
Zunächst wird auf den beigefügten Entwurf verwiesen (für die Mitglieder des Bauausschusses in Originalgröße M 1 :
500, ansonsten in verkleinerter Ablichtung).
Der Planentwurf wird wie folgt erläutert:
Wie Ihnen bekannt, ist aufgrund des Gutachtens des geologischen Landesamtes nur der Teilbereich A für
Erdbestattungen geeignet.
Der Teilbereich B wäre nur dann geeignet, wenn dort umfangreiche Bodenverbesserungsmaßnahmen durchgeführt
würden.
Aus der Sicht der Verwaltung kann auf eine Belegung der Teilfläche B auf Dauer verzichtet werden. Der Entwurf sieht
in diesem Bereich den Standort für eine mögliche Friedhofskapelle sowie eine Fläche für Urnengräber (130 Stück) vor.
Der Teilbereich A ist insgesamt für Bestattungen geeignet. Nach dem vorliegenden Entwurf sind hier zunächst
vorgesehen:
326 Wahlgräber
160 Reihengräber
12 Kindergräber
(WG),
(RG),
(KG).
Die endgültige Festlegung sollte im Rahmen des Friedhofbelegungsplanes getroffen werden.
Zwischen der Teilfläche A und B ist aufgrund des geologischen Gutachtens ein etwa 2 m tiefer Fangdrain zu verlegen,
um die zeitweilig aus der Teilfläche B über den dichten Bodenhorizont hangabwärts ziehende Hangnässe abzufangen.
Diese Drainageleitung wird entlang der Grundstücksgrenze fortgeführt und in den noch zu verlegenden
Regenwasserkanal im Bereich der Zufahrtstraße eingeleitet.
Das Grundstück wird zu allen Grundstücksgrenzen hin abgepflanzt und soll mit einem Wildgatterzaun eingefriedigt
werden.
Im Eingangsbereich ist auf einer Länge von ca. 35 m ein Legi-Zaun mit einer Toranlage vorgesehen.
Die neue Friedhofsfläche ist bisher nicht erschlossen, sondern lediglich über einen 3,50 m breiten Wirtschaftsweg, der
von der Straße "In der Held" abzweigt, zu erreichen. Dieses 130 m lange Teilstück muß sicherlich befestigt werden.
Hier ist ein Ausbau in Betonsteinpflaster vorgesehen. In diesem Weg müssen auch Ver- und Entsorgungsleitungen
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(Wasser, Strom, RW-Kanal) verlegt werden. Außerdem ist vorgesehen, am Beginn des Friedhofgrundstückes 10
Stellplätze anzulegen.
Weitere Erläuterungen des Planentwurfes können selbstverständlich auf Wunsch in der Sitzung erfolgen.
Die vorliegende Kostenberechnung hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Die Kosten für die Anlegung der Zufahrtstraße, der Parkplätze und der Ver- und Entsorgungsleitungen werden
sich vorbehaltlich eines möglicherweise günstigen Ausschreibungsergebnisses auf 220.000,00 DM belaufen.
Die Kosten für die Anlegung des Friedhofes einschließlich der hier erforderlichen Ver- und
Entsorgungsleitungen, der Bepflanzung sowie der Einfriedung belaufen sich auf rund 330.000,00 DM.
Die Kosten für die Planung, zukünftige Bauleitung, eventuell zu zahlende Beisteuern und Unvorhergesehenes,
sind mit rund 70.000,00 DM zu berücksichtigen.
Hieraus resultiert ein Gesamtkostenaufwand von 620.000,00 DM.
Die Kosten für eine mögliche Friedhofskapelle wurden noch nicht ermittelt, da hierzu bisher auch kein
Planungsauftrag bestand und Haushaltsmittel bisher nicht zur Verfügung stehen. Je nach Größenordnung und
Ausstattung werden hierfür sicherlich aber auch Kosten in Höhe von 150.000 bis 200.000 DM entstehen.
Aufgrund der bisher veranschlagten Kosten in Höhe von 300.000,00 DM (1998 - 150.000,00 DM sowie VE 1999 150.000,00 DM) ist eine Gesamtauftragsvergabe somit derzeit nicht möglich.
Wie bereits in meiner Sitzungsvorlage vom 23. 09. 1997 im Rahmen der Vergabe des Planungsauftrages ausgeführt,
wurden von der Fachabteilung die 300.000,00 DM nach einer groben Kostenschätzung veranschlagt.
Aufgrund der nunmehr vorliegenden Detailplanung werden sich die Kosten für die Anlegung des Friedhofes selbst
auf rund 330.000,00 DM zuzüglich Planungs- und Bauleitungskosten belaufen.
Völlig außer Acht gelassen wurde jedoch die Tatsache, daß auch die erschließungsmäßigen Voraussetzungen
geschaffen werden müssen.
Zum derzeitigen Zeitpunkt stehen im Bereich des Friefhofes Untermaubach noch folgende Gräber zur Verfügung:
6 Reihengräber, 8 Einzelwahlgräber, 10 Doppelwahlgräber.
In den drei letzten Jahren wurden durchschnittlich folgende Gräber benötigt:
5 Reihengräber, 15 Wahlgräber.
Es besteht somit unstrittig dringender Handlungsbedarf. Mit dem Bau des Friedhofes muß noch in 1998 begonnen
werden.
Da derzeit jedoch nur Haushaltsmittel in Höhe von 300.000,00 DM zur Verfügung stehen, habe ich die vorliegende
Kostenermittlung einer kritischen Prüfung unterzogen und nach Einsparungsmöglichkeiten bzw. auf vertretbare
Standartreduzierungen hin untersucht.
Diese Überprüfung führte zu dem Ergebnis, daß mit den zur Verfügung stehenden Mitteln der Bedarf mindestens für
die nächsten 10 Jahre (bei Reihengräbern sogar 20 Jahre) gedeckt werden kann.
Dies wäre wie folgt möglich:
− Verzicht auf die vorgesehene Befestigung der Zuwegung und der Parkplatzflächen mit Betonsteinpflaster.
Hierdurch ergeben sich alleine bei diesem Titel Einsparungen in Höhe von rund 100.000,00 DM.
− Verzicht auf die Befestigung der internen Friedhofswege mittels Betonsteinpflaster.
− Anlegung der Friedhofswege nur bis in der im Lageplan dargestellten vorhandenen Wasserleitung.
Der übrige Bereich wird zwar ins Planum gebracht, jedoch nur eingesäht.
Die Befestigung der Wege sollte in Kalksteinüberlauf/Splitt erfolgen.
Die Kosten für die endgültige Befestigung der Friedhofswege sowie die Herrichtung des restlichen Bereiches
können zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt werden.
Darüber hinaus ist gegebenenfalls ein Haushaltsansatz für die Friedhofskapelle zu bilden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
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Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf meine vorgenannten Ausführungen unter Ziffer I.
III. Beschlußvorschlag:
"1.)
Dem vorliegenden Entwurf zur Neuanlage eines Friedhofes im Untermaubach wird zugestimmt.
2.)
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine
entsprechende Ausschreibung durchzuführen.
3.)
Die Restfinanzierung in Höhe von 320.000,00 DM wird zu einem späteren Zeitpunkt veranschlagt,
Hierüber wird im Zuge der Haushaltsplanberatungen 1999 abschließend entschieden.
4.)
Für die spätere Errichtung einer Friedhofskapelle werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen
1999 gegebenenfalls Mittel in das Investitionsprogramm aufgenommen."
Der Gemeindedirektor
- Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: