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Beschlusstext (Rückzahlung von Fördermitteln; hier: Überplanmäßige Ausgabe -Genehmigung der Dringlichkeit-)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
74 kB
Datum
08.09.2015
Erstellt
24.09.15, 13:16
Aktualisiert
24.09.15, 13:16
Beschlusstext (Rückzahlung von Fördermitteln;
hier: Überplanmäßige Ausgabe -Genehmigung der Dringlichkeit-)

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 24.09.2015 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 9. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 08.09.2015 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 343-X Rückzahlung von Fördermitteln; hier: Überplanmäßige Ausgabe -Genehmigung der DringlichkeitEinstimmiger Beschluss: Die Dringlichkeitsentscheidung „1. Die überplanmäßige investive Auszahlung zur Erstattung der vom Kreis Euskirchen mit Rückforderungsbescheid vom 10.06.2015 angeforderten Mittel i. H. v. 107.921,80 € ist als geringfügig im Sinne des §§ 81 Abs. 2 Satz 1 Ziff. 3 und Abs. 3 Ziff. 1 GO NRW anzusehen, da sie 5 % der veranschlagten Gesamtauszahlungen nicht übersteigt. Die überplanmäßige investive Auszahlung wird bei Produkt 06365100 Sackkonto 789100 genehmigt. Die Deckung erfolgt aus Mitteln der Bildungspauschale. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, über den Fortgang des Widerspruchsverfahrens sowie den Antrag auf Verkürzung der Zweckbindungsfrist zu berichten.“ wird genehmigt.