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Beschlussvorlage (VEP 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt I. Beschluss über den Entwurf II. Beschluss über die Beteiligung gem. § 13 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Beschlussvorlage (VEP 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt
I. Beschluss über den Entwurf
II. Beschluss über die Beteiligung gem. § 13 (2) BauGB) Beschlussvorlage (VEP 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt
I. Beschluss über den Entwurf
II. Beschluss über die Beteiligung gem. § 13 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 41/2016 Az.: 61. 21-20 / VEP 116A Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 14.01.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 01.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: VEP 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt I. Beschluss über den Entwurf II. Beschluss über die Beteiligung gem. § 13 (2) BauGB Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt wird, wird nebst Begründung beschlossen. II. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 13 (2) 2 BauGB (Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) und 13 (2) 3 BauGB (Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB) durchzuführen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat am 16.12.2014 die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt beschlossen (s. V 516/2014). Mit Beschluss des Rates vom 29.09.2015 (s. V 375/2015) wurde die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer öffentlichen Versammlung durchzuführen. Diese fand am 01.10.2015 statt, die Niederschrift sowie eine Eingabe zu dieser sind als Anlage beigefügt. Mit Schreiben vom 04.02.2015 wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme bis zum 05.03.2015 gebeten. Die Stellungnahmen sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen. Die verfahrensrechtlich notwendigen Gutachten bezüglich der Verkehrs- und Emissionsauswirkungen liegen vor (s. Anlagen). Unter dem Vorbehalt fehlender Entwicklungsmöglichkeiten im Nahversorgungszentrum von Gymnich stellt der Drogeriemarkt versorgungsstrukturell eine sinnvolle Entwicklung der derzeit defizitären wohnungsnahen Versorgung im nördlichen Stadtgebiet dar (s. Anlage Auswirkungsanalyse). Im Ergebnis werden durch die Planung keine Beeinträchtigungen hervorgerufen. Das beauftragte Planungsbüro hat nunmehr auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung sowie der Gutachten einen Entwurf des VEP Nr. 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt erarbeitet. Die Haupterschließung des Kundenverkehrs für den geplanten Drogeriemarkt mit max. 750 qm Verkaufsfläche erfolgt über eine gemeinsame Ein- und Ausfahrt mit dem benachbarten REWEMarkt von der Dirmerzheimer Straße aus. Hierfür ist die Abstimmung zur Anlage einer Linksabbiegespur mit dem Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßen) erfolgt. Die Anlieferung von Drogerie- und REWE-Markt erfolgt über eine gemeinsame Zufahrt vom Lechenicher Pfad. Der Vorlage liegen der Anlageplan, der Rechtsplanentwurf verkleinert (1x pro Fraktion in Originalgröße) sowie die Begründung im Entwurf in Papierform bei. Die anderen o.g. Unterlagen sind aufgrund ihrer Umfänglichkeit dem SD-Net zu entnehmen. Der Öffentlichkeit und den betroffenen Behörden soll in einem nächsten Schritt gem. §§ 13 (2) 2 (Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) und 13 (2) 3 BauGB (Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Das Ergebnis wird dem Fachausschuss und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Anlagen: Anlageplan Rechtsplanentwurf Begründung-Entwurf Versorgungssituation / Tragfähigkeit (SD-Net) Verkehrliche Auswirkungen; Lärmauswirkungen (SD-Net) Artenschutzbericht; Relevante Umweltbelange (SD-Net) Niederschrift öffentliche Versammlung (SD-Net) Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 (1) BauGB) (SD-Net) In Vertretung (Hallstein) -2-