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Beschlussvorlage (Bebauungsplan-Entwurf)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
191 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05
Beschlussvorlage (Bebauungsplan-Entwurf)

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Inhalt der Datei

Erftstadt - Gymnich Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 116A * 162 294 288 Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGI. I S. 2414). 14 373 a 312 375 301 16 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 370 313 374 Legende: 28 Rechtsgrundlagen: Drogeriemarkt (VK max. 750qm) 314 Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (Bundesgesetzblatt I S. 132). 1 * 30 180 * * * Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58). 372 32 Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256). 315 er zh eim 365 3 * Di rm 371 Es gilt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2010 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154). 363 202 18 159 b 20 20 er St ra 30 a 18 364 248 18 30 a 20 363 0,6 22 b ße 365 zulässige Anzahl der Vollgeschosse z. B. OK 7,5 m maximale Gebäudehöhe in Meter über Oberkante (OK) Zufahrt Lechenicher Pfad 24 366 297 367 24 368 Bauweisen, Baulinien, Baugrenzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) a o 26 366 9S Grundflächenzahl II 364 34 Es gilt das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande NordrheinWestfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG) vom 11. März 1980. Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Offene Bauweise 156 tp . NE U Baugrenze 316 * Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 289 14 403 270 * 290 Die genannten Rechtsgrundlagen gelten jeweils in den bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassungen. 298 St p. Straßenbegrenzungslinie NE U 154 120 393 öffentliche Verkehrsfläche 394 14 St p. L1 NE U Plangrundlage: 299 269 Die vorliegende Plangrundlage ist ein Ausschnitt der Katasterflurkarte des Rhein-ErftKreises mit Stand vom Oktober 2015. Die Darstellung entspricht dem Koordinatensystem ETRS89 - UTM 32N. LF B 1 392 Öffentliche Grünfläche Zweckbestimmung: Straßenbegleitgrün 405 139 Anpflanzen: Bäume 306 Sonstige Planzeichen III 292 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 und Nr. 25 BauGB) 300 Drogeriemarkt 0,6 II o IFSP 50/38 OK = 7,5 m Verfahren: Umgrenzung von Flächen für Nebenanlagen mit der Zweckbestimmuing: Stellplätze, Einkaufswagen, Anlieferung, sonst. Verkehrsflächen 140 Bereiche, die humoses Bodenmaterial enthalten (sh. Hinweis) 206 48 Der Rat der Stadt hat gemäß § 2 BauGB durch Beschluss vom .................... die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. ............... beschlossen. Immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP) ind dB (A) pro qm (Tag/Nacht) IFSP 60/41 90° 181 Der Bürgermeister BESTAND REWE 8.0 Erftstadt, den .................... Einfahrtbereich 3.25 L 47 FB .2 III 32 391 (Seyfried) Leitung Umwelt- und Planungsamt 62 IV 25 .9 Im Auftrag Bereich ohne Ein- und Ausfahrt LF B Erftstadt, den .................... Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 317 DIN - Normen) können bei der Stadt Erftstadt im Rathaus, Holzdamm 10 (Umwelt- und Planungsamt, 3. Etage, Raum 325) eingesehen werden. 151 307 Bereiche mit erhöhten Anforderungen an den baulichen Schallschutz - Lärmpegelbereiche (LFB) gemäß DIN 4109 50 (Erner) Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes (VEP) W eg 430 Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Zeit vom .................... bis ...................... 390 Der Bürgermeister 434 404 399 388 398 397 (Erner) 377 51 10 295 294 387 374 371 30 180 Di rm er 372 365 6 31 114 32 39 (Erner) Sträucher: Cornus sanguinea, Blutroter Hartriegel Corylus avellana, Hasel Crataegus monogyna, eingriffeliger Weißdorn Prunus spinosa, Schlehe Rosa canina, Hundsrose Sambucus racemosa, Traubenholunder Viburnum opulus, Gemeiner Schneeball Bäume, 2. Ordnung: Acer campestre, Feldahorn Carpinus betulus, Hainbuche Malus sylvestris, Wildapfel Prunus avium, Vogelkirsche Prunus padus, Traubenkirsche Pyrus communis, Wildbirne Sorbus aria, Mehlbeere Sorbus aucuparia, Eberesche 300 391 240 [4 ] Erftstadt 139 306 471 Stadtteil Gymnich 292 [6 ] 140 141 206 435 578 579 48 580 181 151 581 50 421 208 W eg 430 390 143 395 434 389 432 399 398 433 404 388 397 396 Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen (vgl. Merkblatt für Bodeneingriffe. 142 225 207 378 175 d fa Für die Pflanzung geeignet sind: 461 2 405 rP Bei Baum- und Gehölzpflanzungen sind ausschließlich heimische, standortgerechte Laubbäume zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. L1 62 e ch ni Der Bürgermeister 447 154 299 he Erftstadt, den .................... Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und b BauGB) 394 c Le 4. 403 377 184 209 355 200 17 13 174 Flurkarten: Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW © Katasteramt Rhein-Erft-Kreis 2015, Stand 04/2015 [17 a 352 202 203 186 195 492 143 Tankstelle 211 185 2 379 493 Bodendenkmalpflege Auf die Bestimmungen der §§ 15,16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei der Entdeckung von Bodendenkmälern) wird verwiesen. Bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde sind der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax:02425/9039-199, unverzüglich zu melden. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR - Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. 24 a 26 120 3 Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB ist am .................... erfolgt. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der DIN 4109 zu führen. Ausnahmen gemäß § 31 Abs. 1 BauGB von dieser Festsetzung sind zulässig, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass unter Berücksichtigung der exakten Gebäudegeometrie im Einzelfall geringere Lärmpegelbereiche an den Gebäudeseiten vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. 444 448 204 24 317 392 49 (Erner) 449 205 156 393 272 30 *soweit der eindringende Außenlärm aufgrund der ausgeübten Tätigkeit relevant ist. 270 32 43 35 30 30 22 b 450 446 137 41 40 20 28 66 – 70 20 a 298 290 26 IV 289 291 239 24 Der Bürgermeister b 20 285 274 181 Erftstadt, den .................... St ra ße 307 Kampfmittel Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd/-Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle, die zuständige Ordnungsbehörde oder direkt der KBD (Kampfmittelbeseitigungsdienst) zu verständigen. 202 18 363 364 365 366 367 368 269 a 30 18 a 142 22 35 211 34 18 159 208 32 316 8 g swe dge Lin 409 22 61 - 65 Zur Versorgung des Plangebietes mit Telekommunikationsanschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom Technik GmbH, Tl NL West, PTI 22, so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. 297 397 206 370 315 480 209 207 14 a 16 zh eim er 453 36 167 369 14 313 314 366 10 118 b erf. R´w, res des Außenbauteils in dB III 250 249 454 210 7 Büroräume und ähnliches * 248 363 11 7 312 364 251 20 Dieser Plan ist gemäß § 10 BauGB vom Rat der Stadt Erftstadt am .................... als Satzung beschlossen worden. Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsbetrieben, Unterrichtsräume und ähnliches 236 35 (Erner) Maßgeblicher Außenlärmpegel zur Tageszeit in dB(A) 33 Raumarten Lärmpegelbereich Telekommunikationslinien Im Planbereich bzw. angrenzend befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Der Bestand und der Betrieb der vorhandenen TK-Linien müssen weiterhin gewährleistet bleiben. 12 a 162 373 375 301 372 34 288 178 177 12 296 386 37 235 176 8 287 93 g We 233 g We 282 374 40 28 42 78 39 425 6 355 354 353 352 201 42 11 73 261 75 91 179 4b 294 415 414 Das Plangebiet ist in der Netzplanung für das Einzugsgebiet der Kläranlage Erftstadt-Köttingen berücksichtigt. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem (Teilmischsystem). a 5 44 4 377 4 277 26 13 175 4 44 3 24 413 370 2a 16 2 396 356 228 20 397 411 227 412 174 168 1 65 181 180 1 68 22 14 410 169 371 15 12 275 20 18 2 373 17 200 173 170 388 376 19 46 199 171 5 13 116 376 6 382 4 395 19 197 188 198 172 386 190 182 ] 14 50 115 184 185 186 187 10 8 405 L16 2 89 11 9 404 274 49 76 64 398 383 387 5 aa 5 11 281 273 142 22 Übersichtsplan 402 272 2 [5 4 3 1 2 141 140 12 Niederschlagswasser Gemäß § 51 a LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Eine Beleuchtung ist zur Bundes-/ Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet oder anderweitig abgelenkt werden. Schaufenster sind ebenfalls zur Landesstraße hin abzuschirmen. Die Außenfassaden sind so zu gestalten, dass keine ablenkende Wirkung auf den Verkehr der Landesstraße entsteht. Die Straßenbauverwaltung ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erneut zu beteiligen. 29 Lärmpegelbereiche gem. DIN 4109 und Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen Der Bürgermeister Wasserschutzzone Der Bebauungsplan liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand 13.07.1998) zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Erftstadt-Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III A. Erftstadt - Gymnich, Drogeriemarkt 23 Erftstadt, den .................... Entlang der in der Planzeichnung gekennzeichneten Baugrenzen müssen bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung der Gebäude Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauONRW das resultierende Schalldämmmaß, entsprechend den ausgewiesenen Lärmpegelbereichen (hier Lärmpegelbereich IV) nach DIN 4109, einhalten (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). HINWEISE Werbeanlagen an Landstraßen In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen entlang der L 162 (Dirmerzheimer Straße) ist § 25 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) i.V. mit § 28 StrWG zu beachten. Anlagen der Außenwerbung bedürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der für den Kfz-Verkehr bestimmten Fahrbahn der gesonderten Zustimmung der Straßenbauverwaltung. a 10 Der Beschluss des Rates über die in der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen erfolgte am .................... . 3.2 Lärmpegelbereiche Zur Sicherstellung eines ausreichenden Schallschutzes in den geplanten Neubauten werden passive Schallschutzmaßnahmen in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter Dachgeschosse) schutzbedürftiger Nutzungen nach DIN 4109 festgesetzt. C. Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VEP) Nr. 116A 10 (Erner) Beim Nachweis der zulässigen Schallkontingente (IFSP) sind die Berechnungsverfahren anzuwenden, die im schalltechnischen Gutachten (ADU Cologne, Februar 2016, Kapitel 8.3.2 oder gleichwertig) zugrunde gelegt werden. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. 3 Der Bürgermeister maximal zulässige IFSP pro m² in dB(A), Tag/Nacht 50 /38 Baugrund (§ 9 (5) Nr. 1 BauGB) Der westliche Bereich des Plangebietes (vgl. Kennzeichnung) weist Böden auf, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humose Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Daher sind bei einer Bebauung ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich. Hier sind die Bauvorschriften der DIN 1054 "Baugrund- Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau" und der DIN 18 196 "Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke" sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. 356 176 ] 5 3.1 Schallkontingente (IFSP) Die abgestrahlte immissionswirksame Schallleistung des Drogeriemarktes (IFSP pro m² in dB(A)) darf die folgenden maximal zulässigen Werte nicht überschreiten: Dieser Plan hat mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom .................... bis .................... öffentlich ausgelegen. Erftstadt, den .................... Festsetzungen zum Lärmschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Gemäß der technischen Baubestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „Bauen in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen. 7 Im Plangebiet darf die zulässige Grundfläche durch Stellplätze, Stellplätze für Einkaufswagen, Anlieferzonen oder sonstige Verkehrsflächen (Rettungswege, Feuerwehraufstellflächen) bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 nach § 19 Abs. 4 BauNVO überschritten werden. 3. (Erner) Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Das Plangebiet ist nach den vorliegenden Unterlagen von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Ju st us -v on -L ieb ig -S tra ße 2. Bergbau Das Plangebiet befindet sich über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeld „Gymnich 4“, im Eigentum der RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. 33 21 Erdbebenzone (§ 9 (5) Nr. 1 BauGB) Die Gemarkung Gymnich befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149, Juni 2006, in der Erdbebenzone 3 in der Untergrundklasse S ( Gebiete tiefer Beckenstrukturen mit mächtiger Sedimentfüllung). [1] Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) 1a 1. Im Plangebiet ist die Errichtung eines Drogeriemarktes mit bis zu 750 qm Verkaufsfläche für Drogerieartikel, kosmetische Erzeugnisse und Körperpflegemittel, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel sowie Nahrungs- und Genussmittel im Kernsortiment zulässig. Sonstige Sortimente sind auf maximal 20 % der Verkaufsfläche zulässig.“ KENNZEICHNUNG N ik ol au ss tr aß e B. 173 21 11 PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 1 A. 2 Der Bürgermeister Textliche Festsetzungen 1 Erftstadt, den .................... 175 3 Die ortsübliche Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gemäß § 3 BauGB ist am ................... erfolgt. 378 4 (Erner) M. 1 : 500 6 Der Bürgermeister 209 396 Dieser Plan ist gemäß § 3 BauGB durch Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt vom .................... zur Offenlegung beschlossen worden. Erftstadt, den .................... St ra ad Pf er Der Bürgermeister h ic en Erftstadt, den .................... ch Le 3 Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung erfolgte am .................... Ju stu svo nLie big - (Erner) ße 207 389 432 3 Erftstadt, den .................... 395 201 9 M. 1 : 2.500 Bearbeitung: Artenschutz Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Artenschutzprüfung (ASP I) durchgeführt (Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) Nr. 116A „Drogeriemarkt“, Artenschutzbericht, Smeets Landschaftsarchitekten, Erftstadt, September 2015). Verstöße gegen die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. § 45 Abs. 7 BNatSchG (Zugriffsverbote) können aus fachlicher Sicht ausgeschlossen werden. Durch die Gegenüberstellung der artspezifischen Lebensraumansprüche und der gegenwärtigen Habitatausstattung des Vorhabengebietes resultiert, dass für alle im Quadranten 3 des Messtischblattes 5106 aufgeführten Arten eine Betroffenheit durch das Vorhaben ausgeschlossen werden kann. Stadt Erftstadt Der Bürgermeister - Umwelt- und Planungsamt - Eine Zerstörung belegter Nester von "Allerweltsarten" und somit einem ggf. eintretenden Tötungstatbestand, insbesondere von Jungvögeln und Eiern in ihren Nestern durch eine Baufeldräumung außerhalb der Brut und Aufzuchtzeiten entgegen zu wirken. Erftstadt, den .................... ERFTSTADT Tür an Tür mit der Natur Umwelt- und Planungsamt Im Auftrag (Seyfried) Leitung Umwelt- und Planungsamt