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Beschlussvorlage (Schalltechnische Untersuchung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
3,8 MB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
18.02.16, 15:05

Inhalt der Datei

Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des BV Neubau Drogeriemarkt an der Dirmerzheimer Straße in Erftstadt-Gymnich (VEP Nr. 116a) ____________________________________________ Stand Februar 2016 DIESE SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG MIT ANHANG UND ALLEN BEILAGEN DARF NUR MIT SCHRIFTLICHER ZUSTIMMUNG DES VERFASSERS IM INTERNET ODER ANDEREN ELEKTRONISCHEN MEDIEN VERÖFFENTLICHT WERDEN. ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Hauptsitz Köln Am Wassermann 36, D-50829 Köln Tel.: (0221) 943811 - 0 Fax: (0221) 94395 - 48 E-Mail: info@adu-cologne.de Außenstelle Mönchengladbach Sybeniusstraße 7, D-41179 Mönchengladbach Tel: (02161) 5489 - 11 Fax: (02161) 5489 - 12 E-Mail: s.staeck@adu-cologne.de Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des BV Neubau Drogeriemarkt an der Dirmerzheimer Straße in Erftstadt-Gymnich (VEP Nr. 116a) ____________________________________________ Stand: Februar 2016 Peter und Lutz Richrath ImmobilienAuftraggeber: verwaltung GbR Im Rauland 132 – 134 50127 Bergheim Berichts-Nr. : B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Auftrag vom: 08.07.2015 Fachlich Verantwortlicher Dr. W. Pook Bearbeiter M. Ziegert Seitenzahl: 55 + Anhang Datum: 01. Februar 2016 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Einleitung und Aufgabenstellung .......................................................1 2. Unterlagen ............................................................................................3 2.1. Pläne ................................................................................................................................................ 3 2.2. Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze............................................................... 3 2.3. Sonstiges ......................................................................................................................................... 4 3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte ..........................................................................5 3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 .......................................................................................... 6 3.2. Immissionsgrenzwerte gemäß 16.BImSchV................................................................................. 6 3.3. Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm ........................................................................................... 7 4. Beschreibung der Immissionsberechnung .......................................9 5. Vorgehensweise ................................................................................ 11 6. Öffentlicher Straßenverkehr ............................................................. 12 6.1. Lärmsituation öffentlicher Straßenverkehr ................................................................................ 13 6.2. Berechnung der Emission öffentlicher Straßenverkehr ........................................................... 13 6.3. Eingangsdaten für die Berechnung (öffentlicher Straßenverkehr) ......................................... 14 6.4. Ergebnisse öffentlicher Straßenverkehr .................................................................................... 17 6.5. Emission ........................................................................................................................................ 17 6.6. Ergebnisse Immission .................................................................................................................. 18 Veränderung des Straßenverkehrslärms durch das Vorhaben ........................................................ 18 7. Gewerbelärm (Vorbelastung) ............................................................ 21 7.1. Lärmsituation Gewerbelärm im Untersuchungsgebiet ............................................................. 22 7.2. Eingangsdaten für die Berechnung (Schallleistungen) des derzeitigen Gewerbes (Vorbelastung) außerhalb des B-Plangebiets.......................................................... 22 7.2.1. Speditionsbetrieb Flohr, Am Ausleger 41-43 ........................................................................... 22 7.2.2. Pneuwork Pneumatische Förderanlagen GmbH, Am Ausleger 49 ......................................... 23 7.2.3. Landmaschinenwerkstatt, Am Ausleger 30 ............................................................................. 24 7.2.4. Gewerbegebiet, Bebauungsplan Nr. 29 ................................................................................... 24 7.2.5. Eingangsdaten zur Berechnung der Emission ......................................................................... 26 7.3. Bestehende Gewerbebetriebe innerhalb des B-Plangebietes (B-Plan Nr. 116) ........................................................................................................................................... 26 7.3.1. Lärmsituation bestehender REWE Supermarkt....................................................................... 27 7.3.2. Eingangsdaten zur Berechnung der Emission ......................................................................... 29 8. Gewerbelärm (Zusatzbelastung) ...................................................... 30 8.1.1. Lärmsituation geplanter Drogeriemarkt ................................................................................... 31 8.1.2. Berechnung der Emissionen lärmrelevante Quellen, Fahrzeuge und Vorgänge ..................... 32 8.1.2.1. Parkplatzverkehr ...........................................................................................................33 8.1.2.2. Lkw-Anlieferung.............................................................................................................36 8.1.2.3. Haustechnik ..................................................................................................................37 8.1.2.4. Papier- bzw. Abfallpresse..............................................................................................37 8.1.3. Immissionsorte und Immissionsempfindlichkeit ...................................................................... 39 8.2. Ergebnisse Gewerbe Analyse- und Planfall ............................................................................... 40 8.2.1. Beurteilung ............................................................................................................................... 40 8.3. Festsetzung der maximal auf die Umgebung des Planungsgebietes einwirkenden Schallimmissionen verursacht durch die Vorgänge innerhalb des Planungsgebietes anhand immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel (IFSP) .......................................................................... 43 8.3.1. Allgemeine Erläuterungen ........................................................................................................ 43 8.3.2. Vorgehensweise im vorliegenden Fall ..................................................................................... 44 8.3.3. Ergebnisse, max. zul. IFSP und resultierende Immissionsanteile (in Tabellenform) ............... 46 8.3.4. Qualität der Prognose .............................................................................................................. 50 8.3.5. Fazit Gewerbe .......................................................................................................................... 50 9. Lärmpegelbereiche ............................................................................ 51 9.1.1. 9.1.2. 9.1.3. 9.1.4. Straßenverkehr ........................................................................................................................ 53 Flugverkehr .............................................................................................................................. 53 Gewerbe .................................................................................................................................. 53 resultierend maßgebliche Außenlärmpegel ............................................................................. 54 1. Einleitung und Aufgabenstellung Es wird der Neubau eines Drogeriemarkts an der Dirmerzheimer Straße 46/48 beabsichtigt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb des bestehenden Bebauungsplans „Lindgesweg“ mit der Nummer 116. Im Rahmen dieses Vorhabens wurden wir von der Peter und Lutz Richrath Immobilienverwaltung GbR beauftragt, die Auswirkungen der Planung im Hinblick auf Lärmemissionen aus dem Gewerbelärm und dem Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrswegen unter Berücksichtigung der geplanten und der bestehenden Bebauung zu berechnen. Hierbei ist die derzeitige gewerbliche Vorbelastung außerhalb und innerhalb des BPlangebietes bei der Berechnung als Vorbelastung zu berücksichtigen. Das Plangebiet befindet sich am südöstlichen Ortsrand der Gemeinde ErftstadtGymnich. Es wird in nördlicher Richtung von der Dimerzheimer Straße L 162 begrenzt. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Dimerzheimer Straße beginnt Wohnbebauung. Östlich grenzen unmittelbar gewerblich genutzte Flächen (REWE Supermarkt) an das Plangebiet an. Südlich und südwestlich des Plangebietes des Plangebietes befinden sich derzeit Flächen mit vereinzelter Wohnbebauung. Das Plangebiet wird im Süden durch den Lindgesweg begrenzt. Auf den o.g. gewerblichen Flächen sind zahlreiche Firmen angesiedelt, wie:  nordwestlich eine Spedition, eine Fassadenreinigungsfirma, Pneumatikbetrieb, eine Landmaschinenwerkstatt ein  westlich ein REWE Supermarkt  südlich ein Kfz -Handel sowie ein Schrotthandel (Gewerbegebiet B-Plan Nr. 29)  weiter südlich eine Tankstelle sowie mehrere Gewerbebetriebe (ausgewiesenes Gewerbegebiet B-Plan Nr. 29) B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 1 von 55 Das Plangebiet und die nähere Umgebung sind der Abbildung 1 zu entnehmen. Abbildung 1 Plangebiet Drogeriemarkt B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 2 von 55 2. Unterlagen Zur Bearbeitung standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: 2.1. Pläne /1/ Deutsche Grundkarte (Kopie) Nr. 5232 i.M. 1 : 5000 /2/ Ten Brinke Projektentwicklung, Lageplanvariante Vorentwurf BV Neubau Drogeriemarkt – Eftstadt, Dirmerzheimer Straße 46/48, 07.08.2015 /3/ Stadt Erftstadt, Aufstellungsbeschluss des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 116 A, Erftstadt-Gymnich, Drogeriemarkt, 27.02.2015 2.2. /13/ Normen, Richtlinien, Erlasse, Verordnungen, Gesetze BImSchG BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz – BImSchG), Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 20.11.2014 I 1740 /4/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) vom 12. Juni 1990, Geändert durch Art. 1 V v. 18.12.2014 I 2269 /5/ TA Lärm 6. allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 28. August 1998 /6/ DIN 18005 Schallschutz im Städtebau, Teil 1; Schalltechnische Orientierungswerte für städtebauliche Planung, Ausgabe Mai 1987 B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 3 von 55 /7/ DIN 18005 Teil 2, Lärmkarten – Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, Ausgabe September 1991 /8/ DIN ISO 9613-2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Oktober 1999 /9/ VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 /10/ RLS-90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Bundesministerium für Verkehr, Abteilung Straßenbau, Ausgabe 1990 /11/ DIN 4109 2.3. Sonstiges Schallschutz im Hochbau, November 1989 /12/ Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen, Bayrisches Landesamt für Umweltschutz, Heft 89 Parkplatzlärmstudie 4. Auflage 2003 /13/ Landesumweltamt NRW: Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, Merkblätter Nr. 25, 2000 /14/ Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, Verkehrliche Auswirkungen des neuen DMMarktes an der Dirmerzheimer Straße (L162) in Gymnich, Stand: 28.09.2015 /15/ Angaben zu Haustechnik des bestehenden REWE Markts und des geplanten Drogeriemarkts durch den Auftraggeber (Technische Datenblätter der Aggregate), 23.09.2015, 18.09.2015, 17.09.2015, 16.09.2015, 14.09.2015 und 10.09.2015 /16/ ADU cologne GmbH, Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen aus dem Straßenverkehr und Gewerbe im Bereich des Planvorhabens B-Plan Nr. 116 „Lindgesweg“ in Erftstadt-Gymnich, 06.12.2004 B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 4 von 55 3. Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte, Immissionsrichtwerte Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist mit dem Rd. Erl. Des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 1989 die DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau Teil I) eingeführt worden. Die DIN 18005 weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu betrachtenden Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus. Sie unterscheidet die Emittentenarten: Verkehr Industrie Gewerbe Freizeit Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf unterschiedliche Art ermittelt. Grundsätzlich ist es so, dass bezogen auf den öffentlichen Straßenverkehr, die ermittelten Beurteilungspegel den nach oben gerundeten Mittelungspegel für den Tag (6:00 – 22:00 Uhr) und die Nacht (22:00 – 6:00 Uhr) entsprechen und somit ein Vergleich mit den Orientierungswerten unmittelbar möglich ist. Beim Gewerbe werden die Beurteilungspegel gemäß TA Lärm ermittelt (vgl. Seite 7 und 8). B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 5 von 55 Im Folgenden führen wir neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit alle derzeit gängigen Richtwerte und Grenzwerte auf, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung finden. Sie sind zu vergleichen mit Beurteilungspegeln, die jeweils außerhalb von Gebäuden vorhanden bzw. zu erwarten sind: 3.1. Orientierungswerte gemäß DIN 18005 Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ in Abhängigkeit von der jeweiligen beabsichtigten Nutzung eines Gebietes Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im Zeitraum von 6:00 – 22:00 Uhr und in der Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22:00 – 6:00 Uhr. Tabelle 1 Orientierungswerte Orientierungswerte in dB(A) Gebietsausweisung Straßen- bzw. Schienenverkehr Gewerbe/Freizeit Tag Nacht Tag Nacht Gewerbegebiete 65 55 65 50 Mischgebiete 60 50 60 45 Besondere Wohngebiete 60 45 60 40 Kleingarten 55 55 55 55 Allgemeine Wohngebiete 55 45 55 40 Reine Wohngebiete 50 40 50 35 3.2. Immissionsgrenzwerte gemäß 16.BImSchV Bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen ist zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche sicher zu stellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 6 von 55 Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV Immissionsgrenzwerte in dB(A) Gebietsausweisung Tag Nacht Gewerbegebiete 69 59 Kern-, Dorf-, Mischgebiete 64 54 reine und allgemeine Wohngebiete 59 49 57 47 und Kleinsiedlungsgebiete Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime Der Tagzeitraum erstreckt sich ebenfalls über 16 Stunden. Der Nachtzeitraum über 8 Stunden entsprechend den zuvor erwähnten Zeiträumen. 3.3. Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm Die Beurteilung gewerblicher Lärmimmissionen wird in der TA Lärm geregelt. Die Richtwerte für den Beurteilungspegel werden für die Tageszeit (6:00 – 22:00 Uhr) auf einen gesamten Bezugszeitraum von 16 Stunden bezogen. Darüber hinaus werden in diesem Zeitraum drei Teilbeurteilungszeiträume betrachtet, wobei diese sogenannten Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (6:00 –7:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr werktags und zusätzlich 7:00 – 9:00 und 13:00 – 15:00 Uhr sonn- und feiertags) mit einem pauschalen Zuschlag von 6 dB versehen werden, wenn der Immissionsort im Gebiet mit Gebietsausweisung gemäß Buchstabe d bis f in der ersten Spalte der folgenden Tabelle 3 liegt. Für die Ermittlung des Beurteilungspegels im Nachtzeitraum wird in der Regel der Mittelungspegel der lautesten vollen Nachtstunde zugrunde gelegt. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 7 von 55 Tabelle 3 Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm Immissionsrichtwerte in dB(A) Gebietsausweisung Tag Nacht a) Industriegebiete 70 70 b) Gewerbegebiete 65 50 c) Dorfgebiete, Kerngebiete, Mischgebiete 60 45 d) allg. Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 55 40 e) reine Wohngebiete 50 35 f) Kurgebiete, Krankenhäuser, Pflegeanstalten 45 35 Diese Richtwerte sind immissionsortbezogen und gelten für die Gesamtheit der am Immissionsort einwirkenden Immissionen aus gewerblichen Quellen. Des Weiteren dürfen seltene, kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse aus dem anlagenbezogenen Lärm im Tagzeitraum maximal 30 dB und im Nachtzeitraum maximal 20 dB über dem jeweils geltenden Immissionsrichtwert gemäß Tabelle 3 liegen. Bei seltenen Ereignissen (<10 d/a) betragen die Immissionsrichtwerte für die Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden in Gebieten nach Tabelle 3 mit den Buchstaben b bis f : tags 70 dB(A) nachts 55 dB(A). Seltene, kurzzeitig auftretende Geräuschereignisse aus dem anlagenbezogenen Lärm dürfen bei seltenen Ereignissen im Tagzeitraum maximal 20 dB und im Nachtzeitraum maximal 15 dB über den o.g. Werten liegen. Die jeweiligen Richtwerte gemäß TA Lärm ergeben sich aus den jeweiligen Bebauungsplänen bzw. der Immissionsempfindlichkeit der tatsächlichen Nutzung. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 8 von 55 4. Beschreibung der Immissionsberechnung Die Berechnungen der einzelnen Emittentenarten erfolgen mit einem eigens für solche Aufgaben entwickelten Programm (CadnaA V4.5.152). Dazu wird ein auf die schalltechnischen Belange ausgerichtetes dreidimensionales, digitales Modell des Plangebietes und seiner unmittelbaren Umgebung erstellt. Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser Untersuchung aus den Elementtypen Hindernisse, Gelände sowie den einzelnen Emittentenarten. Zu den Hindernissen zählen im allgemeinen: - Gebäude - Mauern, Wände - Schallschirme - hoher Bewuchs Die Geländedaten bestehen im allgemeinen aus: - natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien) - Wälle, Dämme und Einschnitte (Böschungslinien) Zu den einzelnen hier explizit betrachteten Emittentenarten zählen: - Straßenverläufe (öffentlicher Verkehr) - Gewerbe Straßenverläufe werden für einen Regelquerschnitt (RQ) > 7,5 in Anlehnung an die RLS-90 in zwei Fahrstreifen aufgeteilt. Ausgehend von Emissionspegeln LmE , bzw. Schallleistungen LW oder Lw'' werden anhand dieses Modells über eine Ausbreitungsrechnung gemäß der jeweils anzuwendenden Richtlinien (VDI 2714, VDI 2720, RLS-90, DIN ISO 9613-2) die zu erwartenden Beurteilungspegel (tags/nachts) ermittelt. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 9 von 55 In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter ein, wie: - Quellenhöhe - Richtwirkung - Topographie - Meteorologie - Witterung - Abschirmung durch Hindernisse - Reflexion. Es werden für ausgewählte Aufpunkte punktuelle Berechnungen durchgeführt und tabellarisch dargestellt. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 10 von 55 5. Vorgehensweise Aufgrund der zwei zu untersuchenden Emittentenarten und der damit verbundenen unterschiedlichen Berechnungs- und Beurteilungsverfahren differenzieren wir im weiteren wie folgt: A. Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen (kurz: öffentlicher Straßenverkehr) B. Gewerbe C. Lärmpegelbereiche B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 11 von 55 6. Öffentlicher Straßenverkehr B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 12 von 55 6.1. Lärmsituation öffentlicher Straßenverkehr Die Lärmsituation bezüglich des Verkehrslärms auf öffentlichen Straßen wird im Einzelnen bestimmt durch den Verkehr auf den folgenden Straßen 6.2. - Dimerzheimer Straße L162 - L 495 - BAB 61 - Justus-von-Liebig-Straße - Lindgesweg Berechnung der Emission öffentlicher Straßenverkehr Die zur Ausbreitungsrechnung benötigten Schallemissionspegel L m,E (tags und nachts) für die einzelnen Straßen und Straßenabschnitte werden nach der RLS-90 durch Berechnung ermittelt. Der Emissionspegel Lm,E ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand von der Straßenachse bei freier Schallausbreitung. Er wird nach dieser Richtlinie aus der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Steigung des Straßenabschnittes berechnet: Lm,E = Lm(25) + DV + DStrO +DStg + DE mit DV Korrektur nach Gl. (8) der RLS 90 für von 100 km/h abweichende zulässige Höchstgeschwindigkeiten DStrO Korrektur nach Tabelle 4 der RLS-90 für unterschiedliche Straßenoberflächen (z.B. von 0 dB bei nicht geriffelten Gußasphalten und 6 dB bei nicht ebenen Pflasteroberflächen) DStg Zuschlag nach Gl. (9) der RLS-90 für Steigungen und Gefälle B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 13 von 55 DE Korrektur bei Spiegelschallquellen Lm(25) der Mittelungspegel in 25 m Abstand bei Wegfall obiger Korrekturen und Zuschläge. Er ergibt sich aus der maßgebenden stündlichen Verkehrsstärke M und dem maßgebenden Lkw-Anteil über 2,8 t in % nach folgender Gleichung:   Lm(25) = 37,3+ 10  lg M  1  0,082  p M maßgebende stündliche Verkehrsstärke p maßgebender Lkw-Anteil in % (Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t) Der Wert 37,3 dB(A) gibt den rechnerischen Mittelungspegel in 25 m Abstand für eine Pkw-Vorbeifahrt je Stunde (M= 1/h; p = 0) mit der Geschwindigkeit 100 km/h unter der Voraussetzung, dass die Korrekturen DStr0, DStg und DE nicht zu berücksichtigen sind, an. Die maßgebende Verkehrsstärke M ist der auf den Beurteilungszeitraum bezogene Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt stündlich passierenden Kraftfahrzeuge. Falls keine objektbezogenen Daten zu den maßgebenden Verkehrsstärken M und dem Lkw-Anteil p tags und nachts vorliegen, lassen sich dies Größen auch nach der Tabelle 3 der RLS-90 aus den DTV-Werten errechnen. Der DTVWert (durchschnittlich tägliche Verkehrsstärke) ist der Mittelwert über alle Tage des Jahres der einen Straßenquerschnitt täglich passierenden Fahrzeuge. 6.3. Eingangsdaten für die Berechnung (öffentlicher Straßenverkehr) Zur Berechnung der Emission des öffentlichen Straßenverkehrs übernehmen wir als Grundlage die Eingangsdaten der schalltechnischen Untersuchung zum B-Plan /16/ und berücksichtigen die Ergebnisse der aktuellen Verkehrsuntersuchung /14/. Teil die- B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 14 von 55 ser Untersuchung ist eine neue Linksabbiegespur von der Dirmerzheimer Straße. Die Verkehrsuntersuchung betrachtet dabei lediglich die Mehrbelastung auf den aus lärmtechnischer Sicht relevanten Zufahrtsstraßen. Die uns zur Verfügung gestellten Zähldaten, die daraus resultierenden Prognosewerte und die errechneten LmE Werte sind den folgenden Tabellen zu entnehmen: Tabelle 4 Lfd. Nr. Eingangsdaten der Emissionsberechnung Straße, Analysefall 2015 Straßenabschnitt Art DTVWert fläche in Kfz/24h Ober- Tag Nacht Tag Nacht Zulässige Höchstgeschwindig keit in km/h Stündliche Verkehrsstärke M in Kfz/h Lkw-Anteil in % 1 L162, Dimerzheimer Straße, bis Zufahrt dm/REWE L 1 7900 - - 20,0 10,0 50 2 L162, Dimerzheimer Straße, Zufahrt dm/REWE bis Ortsausgang L 1 8300 - - 20,0 10,0 50 3 L162, Dimerzheimer Straße, Ortsausgang bis L495 L 1 8300 - - 20,0 10,0 70 4 L 162, L 495 in Richtung Dirmerzheim L 1 6900 - - 20,0 10,0 100 5 L 495, ab 162 in Richtung BAB 61 (Brücke) L 1 9807 - - 20,0 10,0 100 6 L 495, ab 162 in Richtung Düren L 1 7892 - - 20,0 10,0 100 7 BAB 61, AS Türnich bis AS Erftstadt Gymnich A 1 - 3068,5 715,99 24,6 49,3 8 BAB 61, AS Erftstadt – Gymnich bis AD - Erfttal A 1 - 2985,2 696,56 25,6 51,3 9 Lindgesweg G 1 750 - - 10,0 3,0 keine, Richtgeschwindigk eit 130 keine, Richtgeschwindigk eit 130 30 10 Justus-von-Liebig-Straße G 1 - 75,0 8,30 10,0 3,0 30 Belag: 1 nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 15 von 55 Tabelle 5 Lfd. Nr. Eingangsdaten der Emissionsberechnung Straße, Prognosefall 2015 Straßenabschnitt Art DTVWert Oberfläche in Kfz/24h Stündliche Verkehrsstärke M in Kfz/h Tag Nacht Zulässige Lkw-Anteil in Höchstge% schwindig keit Tag Nacht in km/h 1 L162, Dimerzheimer Straße, bis Zufahrt dm/REWE L 1 8100 - - 20,0 10,0 50 2 L162, Dimerzheimer Straße, Zufahrt dm/REWE bis Ortsausgang L 1 9000 - - 20,0 10,0 50 3 L162, Dimerzheimer Straße, Ortsausgang bis L495 L 1 9000 - - 20,0 10,0 70 4 L 162, L 495 in Richtung Dirmerzheim L 1 6900 - - 20,0 10,0 100 5 L 495, ab 162 in Richtung BAB 61 (Brücke) L 1 9807 - - 20,0 10,0 100 6 L 495, ab 162 in Richtung Düren L 1 7892 - - 20,0 10,0 100 7 BAB 61, AS Türnich bis AS Erftstadt Gymnich A 1 - 3068,5 715,99 24,6 49,3 8 BAB 61, AS Erftstadt – Gymnich bis AD - Erfttal A 1 - 2985,2 696,56 25,6 51,3 9 Lindgesweg G 1 750 - - 10,0 3,0 keine, Richtgeschwindigk eit 130 keine, Richtgeschwindigk eit 130 30 10 Justus-von-Liebig-Straße G 1 - 75,0 8,30 10,0 3,0 30 Belag: 1 nicht geriffelter Gussasphalt, Asphaltbetone oder Splittmastixasphalte Für die Straßenoberfläche wird von Asphaltbeton, nicht geriffelten Gussasphalten oder Splittasphalten ausgegangen. Der Kreuzungsbereich L162/L495 wird durch eine Lichtzeichenanlage geregelt, für diesen Abschnitt wurde entsprechend der RLS-90 ein Zuschlag vergeben. Die Lage der betrachteten Straßenabschnitte ist der folgenden Abb. 2 zu entnehmen. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 16 von 55 Abbildung 2 Lage der betrachten Straßenabschnitte (o.M., genordet) 6.4. Ergebnisse öffentlicher Straßenverkehr 6.5. Emission Es ergeben sich nach RLS-90 folgende Emissionspegel für die betrachteten Straßen bzw. Straßenabschnitte : B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 17 von 55 Tabelle 6 Emission gemäß RLS-90 (Lme) LmE in dB(A) Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 Straße L162, Dimerzheimer Straße, bis Zufahrt dm/REWE L162, Dimerzheimer Straße, Zufahrt dm/REWE bis Ortsausgang L162, Dimerzheimer Straße, Ortsausgang bis L495 L 162, L 495 in Richtung Dirmerzheim L 495, ab 162 in Richtung BAB 61 (Brücke) L 495, ab 162 in Richtung Düren BAB 61, AS Türnich bis AS Erftstadt Gymnich BAB 61, AS Erftstadt –Gymnich bis AD - Erfttal Analysefall Prognosefall Tag Nacht Tag Nacht 64,8 53,8 64,9 53,9 65,0 54,0 65,4 54,3 67,0 56,1 67,3 56,4 67,6 57,3 67,6 57,3 69,2 58,8 69,2 58,8 68,2 57,8 68,2 57,8 77,9 73,3 77,9 73,3 77,9 73,2 77,9 73,2 9 Lindgesweg 49,7 39,7 49,7 39,7 10 Justus-von-Liebig-Straße 51,9 39,7 51,9 39,7 6.6. Ergebnisse Immission Die Beurteilung der Immission des öffentlichen Straßenverkehrs erfolgt wie unter Punkt 4 auf der Seite 10 beschrieben. Berechnet und dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der RLS-90. Veränderung des Straßenverkehrslärms durch das Vorhaben Für verschiedene Immissionsorte im Bereich der bestehenden Wohnbebauung (Dirmerzheimer Straße, Lindgesweg) sind die Veränderungen des Straßenverkehrslärms untersucht worden. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 18 von 55 Die Lage der betrachteten Immissionsorte (Bestandsgebäude) ist der folgenden Abbildung zu entnehmen. Abbildung 3 Lageplan Immissionsorte (o.M., genordet) Es ergeben sich an den ausgewählten Immissionsorten folgende Immissionen (Analysefall / Planfall) und Veränderungen: Tabelle 7 Veränderung der Immissionspegel Analyse- / Planfall tags dB(A) nachts dB(A) tags dB(A) nachts dB(A) Maximale Veränderung in dB Immissionspegel Berechnungspunkt Bezeichnung Analysefall Planfall IO1 Nikolausstraße 24a EG 62,0 51,9 62,4 52,3 + 0,4 IO 1 Nikolausstraße 24a 1.OG 63,3 53,2 63,6 53,5 + 0,3 IO 2 Nikolausstraße 20b EG 62,3 52,2 62,6 52,5 + 0,3 IO 2 Nikolausstraße 20b 1.OG 63,6 53,5 63,9 53,8 + 0,3 B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 19 von 55 tags dB(A) nachts dB(A) tags dB(A) nachts dB(A) Maximale Veränderung in dB Immissionspegel Berechnungspunkt Bezeichnung Analysefall Planfall IO 3 Nikolausstraße 18b EG 62,6 52,5 62,9 52,8 + 0,3 IO 3 Nikolausstraße 18b 1.OG 63,9 53,8 64,2 54,1 + 0,3 IO 4 Dimerzheimer Straße 34a EG 66,5 56,6 66,7 56,7 + 0,2 IO 4 Dimerzheimer Straße 34a 1.OG 67,0 57,1 67,2 57,2 + 0,2 IO 5 Dimerzheimer Straße 34b EG 57,9 48,8 58,1 49,0 + 0,2 IO 5 Dimerzheimer Straße 34b 1.OG 58,7 49,5 58,9 49,7 + 0,2 IO 6 Dimerzheimer Straße 34c 56,0 47,5 55,7 47,3 - 0,2 IO 7 Flur 431 EG 56,6 48,0 56,4 47,9 - 0,1 IO 7 Flur 431 1. OG 57,2 48,4 57,2 48,5 0,0 IO 8 Flur 430 EG 57,9 49,0 57,3 48,6 - 0,4 IO 9 Flur 400 EG 56,9 48,1 56,6 47,9 - 0,2 IO 9 Flur 400 1. OG 57,6 48,6 57,5 48,6 0,0 IO 10 Lechenicher Pfad 3 EG 57,0 47,6 57,0 47,6 0,0 IO 10 Lechenicher Pfad 3 1. OG 57,5 48,1 57,5 48,2 0,0 Fazit: Es zeigt sich, dass durch den dem Planvorhaben zuzuordnenden Ziel- und Quellverkehr keine Erhöhung der Lärmimmissionen von über 3 dB zu erwarten ist. Die Sanierungswerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts werden nicht überschritten. Die Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV (59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts für WA Gebiete (IO 1 – IO 3), 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts für MI Gebiete (IO 4 – IO 10)) werden durch die Planung nicht erstmalig überschritten, so dass die Pegelerhöhung durch die projektbezogene Verkehrszunahme als nicht wesentlich zu bezeichnen ist. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 20 von 55 7. Gewerbelärm (Vorbelastung) B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 21 von 55 7.1. Lärmsituation Gewerbelärm im Untersuchungsgebiet Die Lärmsituation bezüglich des Gewerbelärms in der Nachbarschaft des Plangebietes wird durch folgende Gewerbebetriebe bzw. Gewerbeflächen immissionsrelevant bestimmt: Lärmsituation außerhalb des B-Plan Gebiets 1. Speditionsbetrieb, Lindgesweg/Am Ausleger 2. Pneumatikbetrieb, Am Ausleger 49 3. Fassadenreinigungsbetrieb, Am Ausleger 49 4. Landmaschinenwerkstatt, Am Ausleger 30 5. Gewerbegebiet Bebauungsplan Nr. 29 Lärmsituation innerhalb des B-Plangebiets 6. REWE Supermarkt, Dirmerzheimer Straße 48 7.2. Eingangsdaten für die Berechnung (Schallleistungen) des derzeitigen Gewerbes (Vorbelastung) außerhalb des B-Plangebiets Die o. g. Betriebe bzw. Gewerbeflächen 1. bis 5. wurden seinerzeit im Zuge des BPlanverfahrens (Nr. 116) schalltechnisch untersucht. Im Rahmen einer erneuten Ortsbegehung am 07.09.2015 wurde im Vergleich zu der Betriebsbeschreibung in der Voruntersuchung /16/ keine Veränderung festgestellt. Die nachfolgende Beschreibung der Betriebe 1. bis 5. bezieht sich dementsprechend auf die Annahmen des Vorgutachtens. 7.2.1. Speditionsbetrieb Flohr, Am Ausleger 41-43 Der Speditionsbetrieb Fa. Flohr befindet sich an der Ecke Lindgesweg/Am Ausleger. Auf dem Betriebsgelände der Fa. Flohr befinden sich eine Garage sowie Stellplätze für B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 22 von 55 ca. vier Lkw im Freien. Es liegen beim staatlichen Umweltamt Köln keine Meldungen über Lärmbeschwerden in der Nachbarschaft des Betriebes vor. Auskünfte über die Betriebsweise und Arbeitszeiten des Betriebes liegen uns nicht vor. Aus diesem Grunde wurde mittels stichprobenhafter Immissionsmessungen an der benachbarten Wohnbebauung Lindgesweg 10 und 7 überprüft, ob die Immissionsrichtwerte eingehalten werden (/16/). Es waren keine Überschreitungen im Tag- sowie im Nachtzeitraum zu verzeichnen, wobei anzumerken ist, dass die Fahrzeuge, schon aufgrund der schmalen Fahrbahn (Lindgesweg) sehr behutsam gefahren wurden. Wir haben analog zum Vorgutachten die gesamte Betriebsfläche mit einer immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistung (IFSP) von 56 dB(A) tags und 44 dB(A) nachts belegt. Der Betrieb wird hauptsächlich im Tagzeitraum von 6.00 – 22.00 Uhr betrieben. Gelegentlich finden auch im Nachtzeitraum 22.00 - 6.00 Uhr Lkw Bewegungen statt. 7.2.2. Pneuwork Pneumatische Förderanlagen GmbH, Am Ausleger 49 Über die Fa. Pneuwork Pneumatische Förderanlagen GmbH, Am Ausleger 49, liegen uns bezüglich möglicher Genehmigungsauflagen zum Thema Lärm keine Angaben vor. Der Betrieb grenzt unmittelbar an die Südgrenze des zu betrachtenden Plangebietes. In dem Betrieb werden Pneumatikpumpen gelagert, ausgebessert und lackiert. Während eines Ortstermins haben wir seinerzeit während des Lackier- und Werkstattbetriebes stichprobenhafte Immissionsmessungen an den Grundstücksgrenzen durchgeführt. Es wurde keine Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Mischgebiete ermittelt. Wir haben die gesamte Betriebsfläche dementsprechend mit einem IFSP von 60 dB(A) tags belegt, so dass in Summe die Immissionsrichtwerte an der nächsten schützenswerten Bebauung nicht überschritten werden. Der Betrieb wird nur im Tagzeitraum 6.00 – 22.00 Uhr betrieben werden. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 23 von 55 7.2.3. Landmaschinenwerkstatt, Am Ausleger 30 Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Straße am Ausleger, in weiterer südlicher Richtung, befindet sich eine Landmaschinenwerkstatt. In der Halle werden derzeit zwei Kleinlaster abgestellt und Material gelagert. Während eines Ortstermins wurden seinerzeit Stichprobenmessungen durchgeführt, es waren in der Nachbarschaft keine Hinweise auf eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte im Tagzeitraum festzustellen. Wir haben die gesamte Betriebsfläche dementsprechend mit einem IFSP von 60 dB(A) tags belegt, so dass in Summe den o.g. Immissionsrichtwert tags an der nächsten schützenswerten Bebauung nicht überschritten wird. Der Betrieb findet nur im Tagzeitraum 6.00 – 22.00 Uhr statt. 7.2.4. Gewerbegebiet, Bebauungsplan Nr. 29 Weiter Östlich des Plangebiets schließt sich ein Gewerbegebiet an. Für dieses Gewerbegebiet ist ein Bebauungsplan mit der Nr. 29 von der Stadt Erftstadt aufgestellt worden. Entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes (Flächen für nichtstörendes Gewerbe, Einschränkung der Nutzung durch Ausschluss von stark emittierenden Betrieben gemäß Abstandserlass) haben wir die Fläche derart mit einer maximal zulässigen immissionswirksamen Schallleistung belegt, dass gültigen Immissionsrichtwerte in der Nachbarschaft im Tag- und Nachtzeitraum eingehalten werden. Für alle zuvor genannten Gewerbebetriebe gilt, dass wir uns durch eine Ortsbegehung sowie mittels Stichprobenmessungen davon überzeugt haben, dass die zuvor gemachten Annahmen die Immissionssituation wiedergeben. Im Rahmen einer erneuten Ortsbegehung am 07.09.2015 wurde im Vergleich zu o. g. Betriebsbeschreibungen keine Veränderung festgestellt. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 24 von 55 Der folgenden Abbildung 4 sind die betrachteten Gewerbebetrieb außerhalb des Bebauungsplangebietes Nr. 116 zu entnehmen. Abbildung 4 Lage der Gewerbebetrieb außerhalb des Bebauungsplangebietes B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 25 von 55 7.2.5. Eingangsdaten zur Berechnung der Emission Zusammenfassend liegen der Berechnung folgende Schallleistungen zugrunde: Fläche in m² LWA‘‘ in dB LWA in dB Betrieb Tag Nacht Tag Nacht Speditionsbetrieb Flohr, Am Ausleger 41-43 89,6 77,6 56,0 44,0 2300 Pneuwork Pneumatische Förderanlagen GmbH, Am Ausleger 49 94,7 79,7 60,0 45,0 3000 Landmaschinenwerkstatt, Am Ausleger 30 91,6 76,6 60,0 45,0 1500 Gewerbegebiet, Bebauungsplan Nr. 29 106,9 93,9 61,0 48,0 39000 7.3. Bestehende Gewerbebetriebe innerhalb des B-Plangebietes (B-Plan Nr. 116) Die seinerzeit in der Untersuchung /16/ prognostisch getroffenen Annahmen für den inzwischen erstellten REWE Supermarkt wurden im Rahmen der Ortsbegehung am 07.09.2015 gesichtet und im Hinblick auf die derzeitige Betriebsweise aktualisiert und nachfolgend zu den Ausführungen der Voruntersuchung ergänzt. Der südöstlich des geplanten Drogeriemarkts bestehende REWE Supermarkt hat 91 Stellplätze und 1200m² Nettoverkaufsfläche. Die entsprechenden Emissionen wurden auf der Grundlage von aktuellen Datenblättern zu den vorhandenen haustechnischen Anlagen ermittelt und als Vorbelastung berücksichtigt (/15/). B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 26 von 55 7.3.1. Lärmsituation bestehender REWE Supermarkt Der Supermarkt und der zugehörige Pkw-Kundenparkplatz befinden sich an der Nordostgrenze des Bebauungsplangebiets. Der Markt kann werktags (montags – samstags) von 08.00 – 20.00 Uhr für den Kunden geöffnet werden. In der Zeit ab 06:00 Uhr bis maximal 20:00 Uhr morgens können Warenanlieferungen erfolgen. Der Anlieferungsbereich ist an der Südseite des Supermarktgebäudes vorgesehen. Weiterhin ist in diesem Bereich eine Papier- bzw. Abfallpresse (mit Schneckenverdichter) aufgestellt. Ein Wechsel der dazugehörigen Container soll dabei einmal wöchentlich erfolgen. Tagsüber können bis zu drei Lkw-Warenanlieferungen (Lkw > 7,5 t Sattelzüge mit Auflieger als pessimale Annahme) vorkommen, sowie im ungünstigsten Fall ein zusätzlicher Lkw, der den Papiercontainer leert bzw. austauscht. Der Supermarkt ist haustechnisch mit einer Kühlanlage und einer Lüftungsanlage an der südwestlichen Seite des Marktgebäudes ausgestattet. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 27 von 55 Die Lage des geplanten Supermarktes ist der folgenden Abbildung zu entnehmen. Abbildung 5 Lageplan Supermarkt B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 28 von 55 7.3.2. Eingangsdaten zur Berechnung der Emission Zusammenfassend liegen der Berechnung folgende Schallleistungen zugrunde: Tabelle 8 Schallleistungen Gewerbe Vorbelastung (REWE Supermarkt) LWA in dB Einwirkzeit in Minuten Quelle Tag Nacht Tag Ruhezeit Nacht (lauteste Std.) Parkplatz 96,3 - 720 180 - LKW Anlieferung 80,5 - 120 60 - Entladevorgänge 93,0 - 120 60 - Zuluft-Anlage 75,0 75,0 780 180 60 Abluft-Anlage 85,0 85,0 780 180 60 Klimaverflüssigungssatz 81,0 81,0 780 180 60 TK-Verflüssiger 66,0 66,0 780 180 60 NK-Verflüssiger 72,0 72,0 780 180 60 Kühlaggregate 75,0 75,0 780 180 60 Lüftungsöffnung 55,3 55,3 780 180 60 Lüftungsöffnung 55,3 55,3 780 180 60 Papierpresse 80,0 - 60 - - B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 29 von 55 8. Gewerbelärm (Zusatzbelastung) (geplanter Drogeriemarkt) B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 30 von 55 8. Geplanter Drogeriemarkt Westlich des bestehenden REWE Supermarkts soll auf einem derzeit nicht genutzten Grundstück ein Drogeriemarkt mit einer Grundfläche von 940 m² errichtet werden. 8.1.1. Lärmsituation geplanter Drogeriemarkt Der Drogeriemarkt kann werktags (montags – samstags) von 08:00 – 20:00 Uhr für den Kunden geöffnet werden. In der Zeit ab 06:00 Uhr morgens können Warenanlieferungen erfolgen. Der Anlieferungsbereich ist an der Südseite des Marktgebäudes vorgesehen. Weiterhin ist in diesem Bereich eine Papier- bzw. Abfallpresse (mit Schneckenverdichter) aufgestellt. Ein Wechsel der dazugehörigen Container soll dabei einmal wöchentlich erfolgen. Tagsüber können bis zu zwei Lkw-Warenanlieferungen (Lkw > 7,5 t Sattelzüge mit Auflieger als pessimale Annahme) pro Woche vorkommen, sowie im ungünstigsten Fall ein zusätzlicher Lkw, der den Papiercontainer leert bzw. austauscht. Der Drogeriemarkt ist haustechnisch mit einer Klimaanlage an der südwestlichen des Marktgebäudes ausgestattet. Künftig wird ein vergrößerter Parkplatz von REWE Supermarkt und Drogeriemarkt gemeinsam genutzt. Dazu wird die bestehende Einfahrt von der Dirmerzheimer Straße (L162) zurückgebaut. Eine neue gemeinsame Zufahrt von der Dirmerzheimer Straße wird etwas weiter nordwestlich der bestehenden errichtet. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 31 von 55 Die Lage des geplanten Drogeriemarkts und der relevanten Geräuschquellen ist der folgenden Abbildung zu entnehmen. Abbildung 6 Lageplan Drogeriemarkt (genordet, o. M.) 8.1.2. Berechnung der Emissionen lärmrelevante Quellen, Fahrzeuge und Vorgänge Lärmrelevant sind alle Fahrzeuge, Pkw der Kunden sowie Anlieferverkehr, die das Marktgelände befahren, sowie die damit verbundenen Vorgänge (Lkw entladen, Türenschlagen, Motor starten etc.). Darüber hinaus sind die Geräusche der Abfall- bzw. Papierpresse und der Klimaaggregate in der Regel relevant. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 32 von 55 Für die Ausbreitungsrechnung wird grundsätzlich unterschieden zwischen beweglichen Quellen (Fahrzeugbewegungen) und mehr oder weniger ortsgebundenen Quellen (Papierpresse, Klimaaggregate). Die Geräusche der im Freien befindlichen Quellen werden nahezu ungehindert in die Umgebung abgestrahlt. Wir unterscheiden im weiteren folgende Teil-Emittenten:  Parkplatz mit 130 Kundenstellplätzen (Der bestehende Parkplatz des angrenzenden REWE wird vergrößert und gemeinsam genutzt.)  Lkw-Verkehr (Anlieferung und Abholung)  Entladegeräusche der Anlieferung  Abfall- bzw. Papierpressenbetrieb (mit Schneckenverdichter)  Container (Presse) wechseln  Klimaanlage (Haustechnik). Der o.g. Parkplatz verfügt über insgesamt 130 Stellplätze. Er liegt südlich der Dimerzheimer Straße. Die Parkflächen sind von der Dimerzheimer Straße aus anzufahren. Die Geräusche der Vorgänge innerhalb des Drogeriemarkts sind aufgrund der Dämmung der Fassadenbauteile (Wände und Decke) nicht immissionsrelevant. 8.1.2.1. Parkplatzverkehr Die Geräuschemission durch den Betrieb des geplanten Drogeriemarkts sowie die an den Aufpunkten zu erwartende Geräuschimmission wird u.a. durch die Pkw- Bewegun- B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 33 von 55 gen im Bereich des Kundenparkplatzes bestimmt. Diese setzt sich aus mehreren Geräuschanteilen zusammen, wie z. B. Fahrvorgänge, Motor- Anlassen, Kofferraum- und Türenschlagen etc.. Im Rahmen eines pessimalen Berechnungsansatzes wird davon ausgegangen, dass jeder Pkw zur Parkplatzsuche jeweils den gesamten Parkplatz befährt. Die Ausfahrt wird auf direktem Wege angenommen. Die resultierenden Immissionsanteile werden mittels einer normgerechten Ausbreitungsrechnung (DIN ISO 9613-2) berechnet und gemäß TA Lärm für den Tagzeitraum beurteilt. Hierbei wird aufgrund der räumlichen Nähe zwischen Quellen und Immissionsorten keine meteorologische Korrektur berücksichtigt (C0 = 0). Dies entspricht ebenfalls einem pessimalen Berechnungsansatz. Der Drogeriemarkt hat im ungünstigsten Fall in der Zeit von 08:00 – 20:00 Uhr geöffnet. Im selben Zeitraum sind Pkw- Bewegungen im Bereich des Parkplatzes zu erwarten. Der Beurteilungszeitraum beträgt 16 Stunden (Tagzeitraum gem. TA Lärm). Der Parkplatz wird während der Geschäftszeiten von 8:00 – 20:00 Uhr über 12 Stunden genutzt, weiterhin gehen wir davon aus, dass vor 08:00 und nach 20:00 Uhr ca. ein Vor- bzw. Nachlauf von einer halben Stunde stattfinden kann, bis alle Fahrzeuge den Parkplatz aufgesucht bzw. verlassen haben. Die Schallleistung auf Parkplätzen wird analog der "Parkplatzlärmstudie" des bayerischen Landesamt für Umweltschutz berechnet. Es wird im Sinne einer Abschätzung der Normalfall (das sogenannte zusammengefasste Verfahren) benutzt. Die Gleichung für die flächenbezogene Schallleistung (bezogen auf 1m²) lautet: Lw'' = LW0 + KPA + KI + KD + 10 lg ( N  n ) - 10 lg (S/1m²) in dB(A) Die Parkplatzlärmstudie betrachtet unterschiedliche Parkplatzarten und gibt jeweils artbezogene Werte für KPA, KI etc. an. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 34 von 55 LW “ = Flächenbezogener Schallleistungspegel pro m² aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil) in dB(A) LW0 LW0 = 63 dB(A) = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R-Parkplatz KPA = Zuschlag für Parkplatzart (hier KPA = 4 dB für Parkplätze an Einkaufszentren (Einkaufswagen auf Asphalt) KI = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren, Zuschlag für den Summenpegel aus Parkvorgang und Durchgangsverkehr, (hier KI =3 dB für Einkaufswagen auf Asphalt) KD = 10 lg(1+ng/44) dB; ng  150; Die Näherungsformel KD gilt für alle Parkplatzarten. KD beschreibt den Schallanteil, der von den durchfahrenden Kfz verursacht wird. Er ist so bemessen, dass er in der Regel auf der „sicheren Seite“ liegt, d.h. dass die errechneten Pegel in der Regel eher etwas zu hoch sind. ng = Zahl der Stellplätze des gesamten Parkplatzes unabhängig davon, ob der Parkplatz zur Berechnung in Teilflächen unterteilt wird oder nicht N = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde). Falls für N keine exakten Zählungen vorliegen, sind sinnvolle Annahmen zu treffen. Anhaltswerte für N sind der Studie zu entnehmen. n = Bezugsgröße, die den untersuchten Parkplatz charakterisiert (z.B. Anzahl der Stellplätze usw.); bei Aufteilung in Teilflächen: Anteil der Bezugsgröße S = Gesamtfläche bzw. Teilfläche des Parkplatzes in m². Im Einzelnen liegen der weiteren Berechnung gemäß der Parkplatzlärmstudie folgende Eingangsdaten zugrunde: B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 35 von 55 Tabelle 9 Parkplatz Supermarkt/Drogeriemarkt Eingangsdaten Parkplatz Supermarkt/Drogeriemarkt 1 *2 K D* N* dB dB dB tags 3 4 6,0 1,318 Lw0 KPA* dB(A) 63,0 KI 3 4 5 n* ng 6 S* m² 130 130 940 *1 Wert gemäß Parkplatzlärmstudie für „Parkplatz an einem Einkaufsmarkt, Einkaufswagen auf Asphalt“ *2 KI = 4 dB, Wert gemäß Parkplatzlärmstudie für „Parkplatz an einem Einkaufsmarkt, Einkaufswagen auf Asphalt“ 3 KD = 10lg(1+ng/44) dB, ng  150 *4 Bewegungen je Bezugsgröße (1 Stellplatz) und Stunde, bezogen auf 13 Stunden Kundenaufkommen) hier Angabe gemäß Verkehrsgutachten /14/ *5 Bezugsgröße, die den untersuchten Parkplatz charakterisiert (hier Anzahl der Stellplätze) *6 Gesamtfläche des Parkplatzes in m² (Stellflächen einschließlich Fahrgassen) Auf der Grundlage der aufgeführten Eingangsdaten hat sich die folgende abgestrahlte flächenbezogene Schallleistung der Pkw - Parkvorgänge ergeben: Tabelle 10: Abgestrahlte flächenbezogene Schallleistung durch Pkw-Parkvorgänge Bezeichnung LWA in dB(A) Drogerie-/Supermarkt Tag Nacht 97,5 -* *Der Markt wird ausschließlich im Tagzeitraum betrieben. Die o.g. Emission wird gleichmäßig auf die zur Verfügung stehende Nutzfläche des Parkplatzes verteilt, da der Aufenthaltsort der Pkw nicht festlegbar ist. 8.1.2.2. Lkw-Anlieferung Die einzelnen Emissionsansätze sind in Anlehnung an den technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen gewählt. Üblicherweise ist hier mit täglichen LKWAnlieferungen von: 2 mal von 06:00 – 07:00 Uhr zu rechnen. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 36 von 55 Eine Anlieferung in der Nachtzeit ist auszuschließen. Analog o.g. Studie gehen wir für eine LKW-Bewegung von einer auf 1m längenbezogenen Schallleistung bezogen auf eine Stunde in Höhe von L’W,1h = 65 dB(A) aus. Der Entladevorgang selbst wird mit: LW = 93 dB(A) berücksichtigt. Die Dauer beträgt 60 Minuten innerhalb der Ruhezeit. 8.1.2.3. Haustechnik Die Klimaanlage befindet sich im südlichen Bereich auf dem Dach des Drogeriemarkts: Wir gehen davon aus, dass die Anlage kontinuierlich über 24 h betrieben werden kann (pessimaler Ansatz). Zu der genannten Anlage wurde uns durch den Auftraggeber folgende Schallleistung mitgeteilt: LW = 72 dB(A) 8.1.2.4. Papier- bzw. Abfallpresse Bei der Papier- bzw. Abfallpresse handelt es sich laut Herstellerangaben um eine eine Abfallpresse mit angekoppeltem Sammelbehälter und Schneckenverdichter des Types „SP“, ausgerüstet mit einem Wandanschlusstrichter. So kann die Verfüllung nur vom Gebäudeinnern aus erfolgen. Nach außen hin ist die Presse vollkommen geschlossen. Die Presse ist ebenfalls im Anlieferungsbereich aufgestellt. Für die Schallleistung der Presse haben wir auf der Basis der Herstellerangaben (maximal gemessener Lärmpe- B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 37 von 55 gel beim Pressenanlauf 66 dB(A) in 1 m Horizontalabstand und 1,7 m Höhe) einen pessimalen Wert von LW = 80 dB(A) berechnet. Dieser Wert wird der weiteren Berechnung zugrunde gelegt, unter der Annahme, dass die Presse im Tagzeitraum ca. 1 Stunde betrieben wird. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 38 von 55 8.1.3. Immissionsorte und Immissionsempfindlichkeit Die Lage der gewählten Immissionsorte ist der folgenden Abbildung zu entnehmen: Abbildung 7 Lage der Immissionsorte Tabelle 11 Immissionsempfindlichkeit der betrachteten Immissionsorte Immissionsort Immissionsempfindlichkeit analog Immissionsrichtwerte tags nachts IO 1 Nikolausstraße 24a EG WA 55 40 IO 1 Nikolausstraße 24a 1.OG WA 55 40 IO 2 Nikolausstraße 20b EG WA 55 40 IO 2 Nikolausstraße 20b 1.OG WA 55 40 B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 39 von 55 Immissionsort Immissionsempfindlichkeit analog Immissionsrichtwerte tags nachts IO 3 Nikolausstraße 18b EG WA 55 40 IO 3 Nikolausstraße 18b 1.OG WA 55 40 IO 4 Dimerzheimer Straße 34a EG WA 55 40 IO 4 Dimerzheimer Straße 34a 1.OG WA 55 40 IO 5 Dimerzheimer Straße 34b EG WA 55 40 IO 5 Dimerzheimer Straße 34b 1.OG WA 55 40 IO 6 Dimerzheimer Straße 34c WA 55 40 IO 7 Flur 431 EG MI 60 45 IO 7 Flur 431 1. OG MI 60 45 IO 8 Flur 430 EG MI 60 45 IO 9 Flur 400 EG MI 60 45 IO 9 Flur 400 1. OG MI 60 45 IO 10 Lechenicher Pfad 3 EG MI 60 45 IO 10 Lechenicher Pfad 3 1. OG MI 60 45 Im Bereich Lindgesweg, Dimerzheimer Strasse sowie Nikolausstraße sind wir entsprechend dem Flächennutzungsplan von einer Immissionsempfindlichkeit analog eines Allgemeines Wohngebiets ausgegangen. Wobei zu beachten ist, dass es für die Nikolausstraße einen Bebauungsplan gab, der das Gebiet als Reines Wohngebiet ausgewiesen hat, dieser Bebauungsplan ist laut Auskunft Stadtplanungsamt der Stadt Erftstadt mittlerweile aufgehoben worden. Das Gebiet am Ausleger ist entsprechend dem Flächennutzungsplan als Dorf-/Misch-/Kerngebiet einzustufen. 8.2. 8.2.1. Ergebnisse Gewerbe Analyse- und Planfall Beurteilung Die Beurteilung erfolgt im vorliegenden Fall gemäß TA Lärm für den Tagzeitraum unter Berücksichtigung der Einwirkzeiten und etwaiger Zuschläge für Auffälligkeiten durch B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 40 von 55 Impulse, Töne sowie für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit bezüglich Gebieten gemäß Nummer 6.1, Buchstaben d – f der TA Lärm. Impulszuschläge (KI) Die Geräusche der betrachteten Betriebsvorgänge können bei alleiniger Einwirkung aufgrund der örtlichen Situation immissionsseitig zum Teil auffällig durch Impulshaltigkeit sein. Diese Auffälligkeit wurde im Sinne einer pessimalen Betrachtung bereits emissionsseitig durch Zuschläge berücksichtigt. Ein weiterer, separater Zuschlag erfolgt nicht. KI = 0 dB. Tonzuschläge (KT) Die betrachteten Anlagen und Betriebsvorgänge sind erfahrungsgemäß nicht auffällig durch Einzeltöne. Die Müllverdichter und Kühl- und Lüftungsanlage sind so zu betreiben, dass keine Auffälligkeiten durch Töne entstehen. Es erfolgt kein Zuschlag: KT = 0 dB. Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Gemäß TA Lärm erfolgt auf die Immissionspegel zu Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (06:00 – 07:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr an Werktagen, bzw. zusätzlich 07:00 – 09:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen) bezüglich Gebieten nach Nummer 6.1, Buchstaben d bis f der TA Lärm ein Zuschlag von: K = 6 dB B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 41 von 55 Im Einzelnen ist an den betrachteten Immissionsorten mit den Beurteilungspegeln der folgenden Tabelle gemäß TA Lärm zu rechnen: Tabelle 12 Beurteilungspegel Gewerbe Beurteilungspegel in dB(A) (ungerundet) Immissionsort Bestehendes Gewerbe (Vorbelastung) Geplantes Gewerbe Drogeriemarkt (Zusatzbelastung) Gesamtbelastung Immissionsrichtwerte LV tags LV nachts LZ tags LZ nachts Maximalpe gel LG tags LG nachts tags nachts 55,1 38,7 40,3 17,9 56,0 55,0 38,7 55 40 55,1 38,2 40,8 17,1 56,5 54,9 38,2 55 40 54,9 38,0 42,0 17,4 60,6 54,9 38,0 55 40 54,9 37,5 42,7 16,4 61,1 54,9 37,5 55 40 54,4 37,5 43,2 18,9 60,9 54,7 37,5 55 40 54,5 36,9 44,0 18,2 61,6 54,8 37,0 55 40 51,5 34,3 45,5 13,8 57,7 53,5 34,3 55 40 51,6 34,9 47,1 21,7 58,9 54,3 35,1 55 40 50,9 34,5 46,5 24,6 62,9 53,8 34,9 55 40 51,0 34,6 47,5 22,8 63,5 54,4 34,9 55 40 49,8 34,0 46,5 31,6 65,5 52,7 35,9 55 40 54,2 38,2 48,2 31,3 68,3 55,7 39,0 60 45 IO 7 Nikolausstraße 24a EG Nikolausstraße 24a 1.OG Nikolausstraße 20b EG Nikolausstraße 20b 1.OG Nikolausstraße 18b EG Nikolausstraße 18b 1.OG Dimerzheimer Straße 34a EG Dimerzheimer Straße 34a 1.OG Dimerzheimer Straße 34b EG Dimerzheimer Straße 34b 1.OG Dimerzheimer Straße 34c Flur 431 EG IO 7 Flur 431 1. OG 54,1 37,1 49,5 27,4 69,4 56,0 37,6 60 45 IO 8 Flur 430 EG 54,5 40,6 544 32,1 75,1 58,2 41,2 60 45 IO 9 Flur 400 EG 54,3 40,8 50,9 29,6 76,0 57,1 41,1 60 45 IO 9 Flur 400 1. OG Lechenicher Pfad 3 EG Lechenicher Pfad 3 1. OG 54,1 40,8 52,5 30,7 76,7 57,7 41,2 60 45 55,6 43,5 45,2 25,3 70,1 56,6 43,6 60 45 55,4 43,5 46,3 26,1 71,7 56,6 43,6 60 45 IO 1 IO 1 IO 2 IO 2 IO 3 IO 3 IO 4 IO 4 IO 5 IO 5 IO 6 IO 10 IO 10 B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 42 von 55 8.3. Festsetzung der maximal auf die Umgebung des Planungsgebietes einwirkenden Schallimmissionen verursacht durch die Vorgänge innerhalb des Planungsgebietes anhand immissionswirksamer flächenbezogener Schalleistungspegel (IFSP) Die IFSP wurden im Vergleich zur vorangegangenen Schalltechnischen Untersuchung /16/ nicht geändert. Somit sind die folgenden Auszüge aus /16/ nach wie vor gültig. 8.3.1. Allgemeine Erläuterungen Die Nutzung eines B-Plangebietes kann durch Geräuschimmissionen zu Konflikten mit der Umgebung führen. Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes sollen planungsrechtliche Festsetzungen zur Vermeidung von künftigen Konflikten getroffen werden, die einerseits eine verträgliche Nutzung ermöglichen und andererseits den derzeitigen Bestand sichern. In Bebauungsplänen können Immissionswirksame flächenbezogene Schalleistungspegel (IFSP) festgesetzt werden. Ausgehend von den jeweils zulässigen anteiligen Beurteilungspegeln an relevanten Immissionsorten auf der Grundlage der neuen TA Lärm werden durch eine rechnergesteuerte Rückrechnung über eine Schallausbreitungsrechnung die flächenbezogenen Emissionswerte (IFSP) ermittelt. Diese IFSP sind dann eindeutig mit den anteiligen Beurteilungspegel verknüpft. Die Festsetzung der IFSP bedeutet nicht von vornherein den Ausschluss bestimmter Nutzungen und Betriebsarten, sondern nur die Notwendigkeit zu überprüfen, in wieweit die künftige Nutzung mit der Festsetzung vereinbar ist. Unter Berücksichtigung von zusätzlichen Schallminderungsmaßnahmen, wie z.B. Anordnungen von Hallen, Schallschutzwänden oder – wällen zur Abschirmung oder auch zeitliche Begrenzung von Betriebszeiten sind auch durchaus höhere Werte der tatsächlichen Schalleistung möglich. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 43 von 55 8.3.2. Vorgehensweise im vorliegenden Fall Die Berechnung der maximal zulässigen IFSP erfolgt mittels einer Rückrechnung mit dem Softwarepaket „CadnaA“ ausgehend von der jeweils zulässigen Immission unter folgenden Randbedingungen:  Berücksichtigung der plangegebenen Topographie gemäß Lage-/Höhenplan  keine Abschirmung durch sonstige Objekte oder Hindernisse (z. B. Häuser)  keine Reflektionen an Objekten  keine meteorologische Korrektur (cmet = 0)  Berechnung Vollkugel  Emissionshöhe h = 0,5m  Immissionshöhe h = 1,3 m  Bodendämpfung G = 0,50  Gleichmäßige Verteilung der Emission auf den gewerblich zu nutzenden Flächenbereichen des B- Planungsgebietes Die Berechnung erfolgt im vorliegenden Fall iterativ als Approximation für den Tag- und Nachtzeitraum, d. h. in mehreren Rechenläufen, mit dem Ziel, die flächenhafte Emission (IFSP) im Bereich der vom B- Plan erfassten Flächen soweit zu maximieren, dass im Tag- und Nachtzeitraum die zulässigen Immissionswerte an den betrachteten Aufpunkten nicht überschritten werden. Die Lage der betrachteten Aufpunkte ist der folgenden Abbildung 8 zu entnehmen. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 44 von 55 Abbildung 8 Lage der Immissionsorte IFSP Berechnung B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 45 von 55 Bei der Belegung der Fläche MI 1 ist zu beachten, dass auf dieser Fläche derzeit schon ein Teil der bestehenden Gewerbebebauung der Fa. Effizient befindet. Die Berechnungen haben die folgenden maximal zulässigen, immissionswirksamen, flächenbezogenen Schalleistungspegel (IFSP tags/ nachts) pro m² der zu nutzenden Fläche und die zugehörigen Teilbeurteilungspegel an den betrachteten Aufpunkten ergeben: Tabelle 13: Maximal zulässige IFSP max. zul. IFSP pro m² in dB(A) Fläche in m² 8.3.3. Tag Nacht Fläche MI1 720 54 39 Fläche MI2 5000 52 38 Fläche MI3 2900 50 38 Fläche MI4 5900 60 41 Ergebnisse, max. zul. IFSP und resultierende Immissionsanteile (in Tabellenform) Die aus den IFSP resultierenden Immissionspegel und die Beurteilungspegel sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 46 von 55 Tabelle 14 Immissionspegel durch IFSP für MI 1, MI 2, MI 3 und MI 4 sowie der Betriebe außerhalb des Bebauungsplangebietes Immissionsort Immissionspegel durch Immissionspegel durch Beurteilungspegel Lr tags das Gewerbe außerhalb die IFSP Flächen MI1, in dB(A) des Plangebietes in MI 2, MI 2 und MI 4 in (ungerundet) dB(A) dB(A) Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht A01 52,5 39,3 58,7 43,1 59,7 44,6 A02 51,4 38,2 56,3 42,4 57,5 43,8 A03 50,1 36,9 55,9 40,5 56,9 42,1 A04 51,1 37,9 56,2 40,8 57,4 42,6 A05 50,8 37,5 56,0 40,6 57,2 42,3 A06 51,4 38,0 56,3 40,9 57,6 42,7 A07 50,8 37,7 55,8 40,4 57,0 42,3 A08 51,6 37,6 56,4 41,0 57,6 42,6 A09 50,5 37,1 55,9 40,5 57,0 42,2 A10 52,5 38,0 56,2 40,9 57,8 42,7 A11 51,7 38,4 56,0 41,7 57,4 43,4 A12 52,6 39,2 59,2 43,4 60,0 44,8 A13 52,8 39,3 59,5 43,5 60,3 44,9 A14 51,8 38,3 55,8 41,4 57,3 43,1 A15 51,9 38,2 55,7 41,3 57,2 43,0 A16 53,0 39,3 59,5 43,4 60,3 44,8 A17 52,7 38,7 56,6 42,2 58,1 43,8 A18 56,0 41,7 57,2 42,1 59,6 44,9 A19 56,2 39,4 57,6 42,5 59,9 44,2 A20 54,4 39,2 57,1 42,0 59,0 43,8 A21 55,5 37,7 56,5 42,1 59,1 43,5 A22 53,5 37,8 56,6 42,1 58,3 43,5 A23 53,5 37,7 56,6 42,1 58,3 43,5 A24 52,9 38,0 57,0 42,4 58,4 43,8 A25 52,9 38,3 56,7 42,1 58,2 43,6 A26 53,1 39,0 57,4 42,5 58,8 44,1 A27 53,2 39,3 56,7 42,0 58,3 43,8 A28 53,8 40,2 57,6 42,4 59,1 44,4 A29 53,8 40,2 56,2 41,2 58,1 43,7 A30 54,2 39,2 50,7 30,6 55,9 39,8 B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 47 von 55 Immissionsort Immissionspegel durch Immissionspegel durch Beurteilungspegel Lr tags das Gewerbe außerhalb die IFSP Flächen MI1, in dB(A) des Plangebietes in MI 2, MI 2 und MI 4 in (ungerundet) dB(A) dB(A) A31 53,5 38,5 51,4 31,4 55,6 39,2 A32 57,3 42,3 51,6 31,4 58,3 42,6 A33 52,8 37,8 51,3 31,6 55,2 38,7 A34 51,3 36,3 52,3 37,9 54,8 40,2 A35 51,2 36,2 52,5 35,8 54,9 39,0 A36 49,7 36,4 53,3 37,8 54,9 40,1 A37 54,2 38,5 48,9 30,6 55,3 39,1 Dokumentiert sind jeweils die Ergebnisse des letzten iterativen Rechenlaufs für alle betrachteten Immissionsorte. Die Tabellen dokumentieren somit die sich für die ermittelten IFSP an den Aufpunkten ergebenden Immissionsanteile. Die Lage der Flächen MI 1, MI 2, MI 3 und MI 4 und den zugehörigen IFSP ist der folgenden Abbildung 10 zu entnehmen: B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 48 von 55 Abbildung 9 IFSP im B-Plan Nr. 116 "Lindgesweg" B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 49 von 55 8.3.4. Qualität der Prognose Aufgrund der normgerechten Schallausbreitungsberechnung und einer durchgehenden Abschätzung der Schallleistungen zum ungünstigen Fall ist davon auszugehen, dass die prognostizierten Beurteilungspegel der Zusatzbelastung bei Nachmessungen nicht überschritten werden. 8.3.5. Fazit Gewerbe Es zeigt sich, dass unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch den derzeit geplanten Drogeriemarkt an den nächstgelegenen Immissionsorten nicht mit einer Überschreitung der jeweils gültigen Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm zu rechnen ist. Es ist zu erwarten, dass die Geräuschimmissionen durch kurzzeitige Einzelereignisse auf dem Betriebsgrundstück (LW,max = 96,5 dB(A) gemäß Pkt. 8.3.1 der Parkplatzlärmstudie für Türenschlagen im Bereich des Parkplatz bzw. LW,max = 108 dB(A) für die Betriebsbremse des LKW im Bereich der Anlieferung) an der Bebauung im Bestand innerhalb der zulässigen Werte der TA Lärm liegen werden. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 50 von 55 9. Lärmpegelbereiche B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 51 von 55 Gemäß DIN 4109 Pkt. 5 werden "für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. "Für Außenbauteile von Aufenthaltsräumen - bei Wohnungen mit Ausnahme von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen - sind unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten oder Raumnutzungen die in Tabelle 8 aufgeführten Anforderungen der Luftschalldämmung einzuhalten". Bezüglich des Schalldämmmaßes wird zwischen drei Nutzungsarten differenziert (aus DIN 4109 Pkt. 5, Seite 13, Tabelle 8): Tabelle 15 1 2 3 4 5 Aufenthaltsräume Büroräume ) und Raumarten Lärmpegelbe- "Maßgeblicher Bettenräume in reich Außenlärmpegel" Krankenanstalten in Wohnungen, in dB(A) und Sanatorien 1 ähnliches Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R'wres des Außenbauteils in dB I bis 55 35 30 - II 56 bis 60 35 30 30 III 61 bis 65 40 35 30 IV 66 bis 70 45 40 35 V 71 bis 75 50 45 40 76 bis 80 2 50 45 > 80 2 2 50 VI VII ) ) ) 1 ) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenlärmpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 52 von 55 Der maßgebliche Außenlärmpegel errechnet sich gemäß der DIN 4109 aus der Summe der Beurteilungspegel (tags) der maßgeblich auf das Plangebiet einwirkenden Emittentenarten. Im vorliegenden Fall sind dies der Straßenverkehr das Gewerbe der Flugverkehr 9.1.1. Straßenverkehr Der maßgebliche Außenlärmpegel des Straßenverkehrs (L a,Str) ist der Beurteilungspegel vor den Fassaden unter Berücksichtigung einer Korrektur gegenüber Freifeldausbreitung von + 3 dB (vgl. DIN 4109 Pkt. 5, Seite 15, Bild 1), 9.1.2. Flugverkehr Der maßgebliche Außenlärmpegel des Flugverkehrs (La,Flg) ist hier der Beurteilungspegel tags vor den Fassaden. Bei der Berechnung der Lärmpegelbereiche werden die im Untersuchungsgebiet gemäß den Angaben des Landesentwicklungsplanes zu den Immissionen aus dem Flugverkehr von max. 55 dB(A) tags berücksichtigt. 9.1.3. Gewerbe Der maßgebliche Außenlärmpegel des Gewerbes (La,GEW ) ist der zulässigen Richtwerte gemäß TA-Lärm an vom Gewerbelärm beaufschlagten Fassaden, sofern wie im vorliegenden Fall keine Überschreitung der Richtwerte zu verzeichnen ist. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 53 von 55 9.1.4. resultierend maßgebliche Außenlärmpegel Der resultierend maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich somit zu: La,res =10 log (10 0,1 La,Str + 10 0,1 La,Flg + 10 0,1 La,Gew) in dB(A) In der Karte Abb. LPB im Anhang werden die Lärmpegelbereiche durch farbige Balken vor den Fassaden des geplanten Drogeriemarkts farbig dargestellt. Da ab einem Außenpegel von 45 dB(A) nachts eine ausreichende Lüftung von Schlafräumen aus Lärmschutzgründen nicht mehr durch Kippstellung von Fenstern erreicht werden kann, ist sicherzustellen, dass in den betroffenen Fassadenbereichen eine ausreichende Lüftung von Schlaf- und Kinderzimmern durch geeignete schallgeschützte Lüftungseinrichtungen vorgesehen wird. Es ist zu beachten, dass ohne konkrete Planung oder spezielle Voraussetzungen aus der Kenntnis des Lärmpegelbereiches nicht auf die erforderlichen resultierenden Bauschalldämmmaße einzelner unterschiedlicher Außenbauteile des Gebäudes und demzufolge auch nicht auf Schallschutzklassen für in Außenbauteilen vorhandene Fenster geschlossen werden kann. Hierfür bedarf es der Kenntnis der jeweiligen Raumnutzung, Raumgröße sowie der Fassadenausgestaltung. Wir empfehlen im Vorfeld einer detaillierten Planung, die Auslegung des notwendigen Schallschutzes gegen Außenlärm sowie nachher Ausführungsplanung und Baufortschritt durch ein geeignetes Büro fachlich begleiten zu lassen. B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 54 von 55 Köln, den 01. Februar 2016 B1510008-01(1)_ver01Feb2016 wp/mz (Dr. W. Pook) B1510008-01(1)_ver01Feb2016 ( M. Ziegert) Seite 55 von 55 Anhang B1510008-01(1)_ver01Feb2016 Seite 1 von 55 Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 BV Neubau Drogeriemarkt = LPB LPB IIII = LPB LPB III III = LPB LPB IV IV = LPB LPB VV = LPB LPB VI VI = LPB LPB VII VII - Beurteilungszeitraum: Immissionshöhe: (max. Pegel) Rechenraster: - Approximation: - Maßstab: 1 : 400 Auftraggeber: Peter und Lutz Richrath Immobilienverwaltung GbR Im Rauland 132 - 134 50127 Bergheim Am Wassermann 36 50829 Köln Tel: 0221 9438110 Köln, 01.02.16 Auftrags-Nr.: B1510008-01 Abb.- Nr.: LPB