Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 194/2016
Az.: - 63 - 2/3 Denkmalbereich Le
Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 31.03.2016
@VLGEZ3@
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Overhoff
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
26.04.2016
Bemerkungen
beschließend
Öffentliche Auslegung des Entwurfes Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt den Entwurf der „Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich“ gemäß §§ 5 und 6 Denkmalschutzgesetz NordrheinWestfalen (DSchG NRW) öffentlich auszulegen.
Begründung:
Die im Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.09.2008 aufgrund der Vorgaben des „Altstadtkonzeptes Lechenich“ beauftragte „Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich“ liegt jetzt im endgültigen Entwurf vor.
Neben den Anregungen aus den zwei Informationsveranstaltungen für betroffene und interessierte
Bürgerinnen und Bürger Ende April 2015 sind nur wenige inhaltliche und formale Hinweise aus
einzelnen Briefen und aus einem Architektengespräch in die Überarbeitung des Satzungsentwurfes eingegangen.
Die Stadt Erftstadt hat im März 2015 das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR)
um die Erstellung des erforderlichen Gutachtens gebeten und in Abstimmung mit dem LVR-ADR
vor allem Art und Umfang der erhaltenswerten Bausubstanz überprüft.
Der nächste Schritt sieht die formelle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor. Dazu wird gemäß § 6 Abs. 1 DSchG NRW der Satzungsentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich mit dem Hinweis
darauf bekanntzumachen, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
Anschließend werden die Bedenken und Anregungen mit dem LVR-ADR erörtert. Wird diesen
nicht entsprochen, werden die Einsender mit schriftlichen Stellungnahmen der Stadt informiert.
Anlagen:
Satzungstext Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich mit den dazugehörigen Anlagen:
Plan 1 – 5
Gestaltungsempfehlungen
Fotografische Darstellung der prägenden Bauweisen
Fotografische Darstellung der Freiflächen
Fotografische Darstellung der Sichtbezüge
Satzungsbegründung/ Untersuchung zur historischen Bedeutung und räumlichen Entwicklung der
Altstadt Lechenich
Je ein Plansatz (Plan 1 – 5) im Originalformat sowie eine gebundenes Exemplar der Satzungsbegründung wird an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner versandt.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-