Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Öffentliche Auslegung des Entwurfes Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 15:07
Aktualisiert
14.04.16, 15:07
Beschlussvorlage (Öffentliche Auslegung des Entwurfes Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich) Beschlussvorlage (Öffentliche Auslegung des Entwurfes Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich)

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 194/2016 Az.: - 63 - 2/3 Denkmalbereich Le Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 31.03.2016 @VLGEZ3@ Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Overhoff Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 26.04.2016 Bemerkungen beschließend Öffentliche Auslegung des Entwurfes Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt den Entwurf der „Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich“ gemäß §§ 5 und 6 Denkmalschutzgesetz NordrheinWestfalen (DSchG NRW) öffentlich auszulegen. Begründung: Die im Ausschuss für Stadtentwicklung am 23.09.2008 aufgrund der Vorgaben des „Altstadtkonzeptes Lechenich“ beauftragte „Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich“ liegt jetzt im endgültigen Entwurf vor. Neben den Anregungen aus den zwei Informationsveranstaltungen für betroffene und interessierte Bürgerinnen und Bürger Ende April 2015 sind nur wenige inhaltliche und formale Hinweise aus einzelnen Briefen und aus einem Architektengespräch in die Überarbeitung des Satzungsentwurfes eingegangen. Die Stadt Erftstadt hat im März 2015 das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) um die Erstellung des erforderlichen Gutachtens gebeten und in Abstimmung mit dem LVR-ADR vor allem Art und Umfang der erhaltenswerten Bausubstanz überprüft. Der nächste Schritt sieht die formelle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor. Dazu wird gemäß § 6 Abs. 1 DSchG NRW der Satzungsentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich mit dem Hinweis darauf bekanntzumachen, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können. Anschließend werden die Bedenken und Anregungen mit dem LVR-ADR erörtert. Wird diesen nicht entsprochen, werden die Einsender mit schriftlichen Stellungnahmen der Stadt informiert. Anlagen: Satzungstext Denkmalbereichssatzung Altstadt Lechenich mit den dazugehörigen Anlagen: Plan 1 – 5 Gestaltungsempfehlungen Fotografische Darstellung der prägenden Bauweisen Fotografische Darstellung der Freiflächen Fotografische Darstellung der Sichtbezüge Satzungsbegründung/ Untersuchung zur historischen Bedeutung und räumlichen Entwicklung der Altstadt Lechenich Je ein Plansatz (Plan 1 – 5) im Originalformat sowie eine gebundenes Exemplar der Satzungsbegründung wird an die Fraktionen und sachkundigen Einwohner versandt. In Vertretung (Hallstein) -2-