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Beschlussvorlage (Vorstellung des Zukunftnetzes Mobilität NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
118 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
28.04.16, 16:56
Aktualisiert
28.04.16, 16:56
Beschlussvorlage (Vorstellung des Zukunftnetzes Mobilität NRW) Beschlussvorlage (Vorstellung des Zukunftnetzes Mobilität NRW)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 174/2016 Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -82.- Datum: 09.03.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 12.05.2016 Bemerkungen zur Kenntnis Vorstellung des Zukunftnetzes Mobilität NRW Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Vortrag der Koordinierungsstelle Rheinland „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Stadt Erftstadt wird Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW Begründung: Im Jahr 2005 begann der Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) mit seiner Netzwerkarbeit im kommunalen Bereich durch das Netzwerk „Verkehrssicheres Nordrhein-Westfalen“. Hauptschwerpunkt war hier der Blick auf kommunale Verkehrssicherheitsarbeit. Daraus resultierend entstand im weiteren Entwicklungsverlauf der Blick auf alle kommunalen Handlungsfelder, die das Mobilitätsgeschehen beeinflussen. Das Mobilitätsbewusstsein bzw. Mobilitätsverhalten befindet sich derzeit in unserer Gesellschaft im Umbruch und eine entscheidende Herausforderung wird sein, für Bürgerinnen und Bürger eine verkehrsmittelübergreifende Vernetzung aufeinander abgestimmter Mobili- tätsangebote anzubieten. Ziel wird sein, durch geeignete Angebote Verhaltensänderungen anzustoßen und Autoverkehre mittelfristig zu reduzieren. Lösungen, mit denen Bus und Bahn, Fahrrad, Wege zu Fuß, Carsharing und Fahrgemeinschaften kombinieren lassen sind schonender für die Umwelt und kurz- bis mittelfristig kostengünstiger für Kommunen und Einwohner/innen. Dabei werden neben Maßnahmen baulicher Art, insbesondere auch Maßnahmen in Form von Kommunikation, Information, Koordination und Motivation eine zentrale Rolle darstellen. Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW Das Zukunftsnetz Mobilität NRW ist ein Qualitätsnetzwerk des Landes und berät und unterstützt Kommunen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität. Die Beratungsangebote sind vielfältig:        Umsetzung eines kommunalen Mobilitätsmanagements Information und Workshops zu Einzelthemen oder zum Gesamtansatz des Mobilitätsmanagements in Verwaltung und Kommunalpolititk Information zu Fördermöglichkeiten Betriebliches Mobilitätsmanagement Schulisches Mobilitätsmanagement Verkehrssicherheitsarbeit Mobilitätssicherung im ländlichen Raum Das Zukunftsnetz Mobilität NRW unterstützt Kommunen bei der Initiierung des kommunalen Mobilitätsmanagements von einem Erstgespräch, der verwaltungsinternen Vernetzung, Fortbildungen bis hin zu konkreten Beratungsangeboten. Um von diesen Angeboten zu partizipieren, ist eine Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW Voraussetzung. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei jedoch an Bedingungen geknüpft. Folgende Voraussetzungen müsste die Stadt Erftstadt erfüllen, um Mitglied zu werden: 1. Vorstellung des Ansatzes des kommunalen Mobilitätsmanagements durch Vertreter der Koordinierungsstelle auf Leitungsebene der Kommune 2. Benennung einer verantwortlichen Person, deren Aufgaben ggf. in einer Dienstanweisung zu regeln sind 3. Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zur Förderung einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung und zum Mobilitätsmanagement durch den Bürgermeister (s.Anlage) Vor dem Hintergrund, dass die Stadt Erftstadt Mitglied des “alten“ Netzwerkes „Verkehrssicheres NRW“ ist, gilt eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2016. Bis zu diesem Zeitraum ist die Stadt Erftstadt weiterhin Mitglied und kann alle Angebote der Koordinierungsstelle nutzen. Durch die Mitgliedschaft im „Zukunftsnetz Mobilität NRW“ entstehen der Stadt keine Kosten. In Vertretung (Hallstein) -2-