Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
28.04.16, 16:56
Aktualisiert
28.04.16, 16:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 8/2016 1. Ergänzung
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.04.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
12.05.2016
Bemerkungen
zur Kenntnis
Antrag bzgl. Geschwindigkeitsmessungen im Bereich "Bahnhofstraße" in E.- Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Laut Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 17.02.2016
wurde auf der Bahnhofstraße im Abschnitt zwischen den Straßen „Grubenweg“ und „Am
Vogelsang“ mit dem städtischen Seitenradarmessgerät eine Geschwindigkeitsmessung
veranlasst. Diese Messung wurde im Zeitraum zwischen dem 21.03.und 28.03.2016 vom
Ordnungsamt der Stadt durchgeführt. Das Messergebnis liegt mir jetzt vor.
Die mittlere Geschwindigkeit aller gemessenen KFZ auf der Bahnhofstraße lag bei
29 km/h. Die V85, das ist die Geschwindigkeit, die von 85% aller gemessenen KFZ nicht
überschritten wird, lag bei 43 km/h.
Das Messergebnis zeigt, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h in der
Bahnhofstraße von einem großen Teil der Autofahrer nicht eingehalten wird. Im Vergleich
zu Straßen mit ähnlicher Funktion ist allerdings erkennbar, dass hier außergewöhnlich hohe Geschwindigkeiten eher selten erreicht werden.
Die baulichen Maßnahmen auf der Bahnhofstraße wurden zeitgleich mit Einführung der
Tempo 30-Zone und der damit verbundenen Änderung für die Vorfahrtsregelung errichtet.
Neben dem Einbau von mehreren Verkehrsberuhigungselementen wurde auch an mehreren Stellen im Abschnitt zwischen „Am Vogelsang“ und Heidebroichstraße die Ziffer „30“
auf die Fahrbahn markiert.
Die Bahnhofstraße wird von den Linienbussen als Abfahrtsstrecke aus Richtung Bahnhof
genutzt. Deshalb ist bei der Bemessung der Fahrbahn der Begegnungsfall Bus/ PKW
maßgebend. Den Einbau von weiteren baulichen Elementen halte ich gegenüber dem Regionalverkehr für schwer durchsetzbar.
Ich werde den Rhein-Erft-Kreis bitten zu prüfen, ob aufgrund der Messungen mit dem Seitenradarmessgerät ein Standort für mobile Geschwindigkeitskontrollen eingerichtet werden
kann.
In Vertretung
(Hallstein)
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