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Antrag (Antrag bzgl. Geschwindigkeitsmessungen im Bereich "Bahnhofstraße" in E.- Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
28.04.16, 16:56
Aktualisiert
28.04.16, 16:56
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 8/2016 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 04.04.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der Freien Wähler Erftstadt leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 12.05.2016 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Geschwindigkeitsmessungen im Bereich "Bahnhofstraße" in E.- Liblar Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Laut Beschluss des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr vom 17.02.2016 wurde auf der Bahnhofstraße im Abschnitt zwischen den Straßen „Grubenweg“ und „Am Vogelsang“ mit dem städtischen Seitenradarmessgerät eine Geschwindigkeitsmessung veranlasst. Diese Messung wurde im Zeitraum zwischen dem 21.03.und 28.03.2016 vom Ordnungsamt der Stadt durchgeführt. Das Messergebnis liegt mir jetzt vor. Die mittlere Geschwindigkeit aller gemessenen KFZ auf der Bahnhofstraße lag bei 29 km/h. Die V85, das ist die Geschwindigkeit, die von 85% aller gemessenen KFZ nicht überschritten wird, lag bei 43 km/h. Das Messergebnis zeigt, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 30 km/h in der Bahnhofstraße von einem großen Teil der Autofahrer nicht eingehalten wird. Im Vergleich zu Straßen mit ähnlicher Funktion ist allerdings erkennbar, dass hier außergewöhnlich hohe Geschwindigkeiten eher selten erreicht werden. Die baulichen Maßnahmen auf der Bahnhofstraße wurden zeitgleich mit Einführung der Tempo 30-Zone und der damit verbundenen Änderung für die Vorfahrtsregelung errichtet. Neben dem Einbau von mehreren Verkehrsberuhigungselementen wurde auch an mehreren Stellen im Abschnitt zwischen „Am Vogelsang“ und Heidebroichstraße die Ziffer „30“ auf die Fahrbahn markiert. Die Bahnhofstraße wird von den Linienbussen als Abfahrtsstrecke aus Richtung Bahnhof genutzt. Deshalb ist bei der Bemessung der Fahrbahn der Begegnungsfall Bus/ PKW maßgebend. Den Einbau von weiteren baulichen Elementen halte ich gegenüber dem Regionalverkehr für schwer durchsetzbar. Ich werde den Rhein-Erft-Kreis bitten zu prüfen, ob aufgrund der Messungen mit dem Seitenradarmessgerät ein Standort für mobile Geschwindigkeitskontrollen eingerichtet werden kann. In Vertretung (Hallstein) -2-