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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
244 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
07.04.16, 17:13
Aktualisiert
13.04.16, 13:17

Inhalt der Datei

NIEDERSCHRIFT über die 13. Sitzung des Rates am 15.03.2016 im Rats- und Bürgersaal in Bad Münstereifel, Eingang Marktstraße 15, 1. OG. Beginn der Sitzung: Ende der Sitzung: 18:00 Uhr 21:00 Uhr Anwesend sind unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian die Stadtverordneten 1. Bartels, Ulrich 2. Bell, Thomas Alfred 3. Borsch, Georg 4. Daniel, Jakob Edmund 5. Dibowski, Frank 6. Dürholt, Horst 7. Fuchs, Brigitte 8. Germann, Wolfgang 9. Göbbels, Christian 10. Grömping, Christian 11. Hoever, Willi 12. Jansen, Reiner Peter (ab 18:03 Uhr zur Vereidigung von H. Ostermann nach TOP 5) 13. Kirchner, Günter 14. Kohn, Tobias 15. Krauß, Harald (bis 20:55 Uhr, einschl. TOP 1 der nichtöffentlichen Sitzung) 16. Kremer, Eberhard 17. Lamsfuß, Michael 18. Mehrens, Martin 19. Michalowski, Karl 20. Müller, Ludger 21. Ohlert, Bernhard Chrysanthus 22. Pfennings, Ingo 23. Rosenberger, Bruno 24. Ruß, Helmut 25. Schmidt, Dr. Uwe 26. Schmitz, Anton 27. Schmitz, Josef 28. Terschanski, Frank 29. Terspecken, Sabine 30. Zimmermann, André 31. Zwingmann, Claudia Entschuldigt fehlen: Milischewski, Christof Von der Verwaltung sind anwesend: 1. Orth, Hans 2. Hochgürtel, Marita 3. Schäfer, Hans Georg 4. Ley, Ulrich 5. Reidenbach, Kurt 6. Dederichs, Hans-Josef 7. Schulz, Erika 8. Müller, Willi 9. Scheuren, Marliese 10. Lippertz, Stefan 11. Stertenbrink, Silke 12. Dierichsweiler, Katharina gleichzeitig als Schriftführerin Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Frau Röder von der örtlichen Presse 24 Zuhörer I. Öffentliche Sitzung Zu Punkt 1. der Tagesordnung: Feststellung der ordnungsgemäßen Bekanntmachung der Sitzung sowie der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit des Rates Erläuterung: Hierzu wird auf § 9 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Zu Beginn der Sitzung stellt die Bürgermeisterin fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung ordnungsgemäß ergangen ist, die Öffentlichkeit gemäß § 48 Abs. 2 GO NRW von dieser Sitzung unterrichtet wurde und die Ausschussmitglieder in beschlussfähiger Anzahl versammelt sind. Zu Punkt 2. der Tagesordnung: Feststellung über den Eingang von Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Rates vom 15.12.2015 Erläuterung: Hierzu wird auf § 21 Abs. 7 und 8 i. V. m. § 23 der Geschäftsordnung verwiesen. Die Bürgermeisterin stellt fest, dass Einwendungen gegen die Niederschrift über die o.a. Sitzung nicht eingegangen sind; die Niederschrift gilt daher gem. § 23. Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 7 und 8 der Geschäftsordnung als genehmigt. Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Fragestunde für Einwohner; Erläuterung: Hierzu wird auf § 18 der Geschäftsordnung verwiesen. Der Verwaltung liegen keine Anfragen vor. Zu Punkt 4. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 465-X Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten Die Bürgermeisterin begrüßt Herrn Bartels nach kurzer Unterbrechung nach der Kommunalwahl 2014 zurück im Rat der Stadt Bad Münstereifel. Eine Beratung und Abstimmung ist nicht vorgesehen! Die Feststellung durch die Wahlleiterin erfolgt aufgrund der Befugnisse aus den Vorschriften des Kommunalwahlrechtes! Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Seite 2 Zu Punkt 5. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 508-X Neubesetzung von Ausschüssen hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 01.03.2016 Die Bürgermeisterin stellt den nachfolgenden Beschluss zur Abstimmung. Sie stimmt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i. V. mit § 50 Abs. 3 GO NRW nicht mit ab. Anschließend begrüßt die Bürgermeisterin Herrn Ostermann, der sich im Zuhörerraum aufhält, als neuen stellvertretenden sachkundigen Bürger und bittet ihn zur Vereidigung zu sich an den Beratungstisch. Nach der Vereidigung nimmt Herr Ostermann wieder im Zuhörerraum Platz. Einstimmiger Beschluss: Herr Kurt Ostermann, Escher Heide 18, 53902 Bad Münstereifel, wird zum stellvertretenden sachkundigen Bürger im Stadtentwicklungsausschuss bestellt. Gleichzeitig wird Herr Ostermann Mitglied im Arbeitskreis „Neugestaltung des Internetauftritts.“ Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 485-X Neubesetzung von Ausschüssen hier: Antrag der SPD-Fraktion Auch hier stimmt die Bürgermeisterin gemäß § 40 Abs. 2 Satz 6 i.V. m. § 50 Abs. 3 GO NRW nicht mit. Einstimmiger Beschluss: Der Stadtverordnete Ulrich Bartels wird anstelle von Herrn Thilo Waasem in folgende Ausschüsse gewählt: Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss Mitglied im Betriebsausschuss Stadtwerke (hier bisher sachkundiger Bürger) Mitglied im Bau- und Feuerwehrausschuss (hier bisher sachkundiger Bürger) Stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss Stellvertretendes Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss Stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus Stellvertretendes Mitglied im Betriebsausschuss Forstbetrieb Stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuss Herr Jens Wucherpfennig, Iversheimer Straße 48, 53902 Bad Münstereifel, wird als sachkundiger Bürger in den Betriebsausschuss Stadtwerke gewählt. Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 455-X Neuregelung der Bestellung der weiteren allgemeinen Vertreter/in der Bürgermeisterin Einstimmiger Beschluss: Gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW werden mit sofortiger Wirkung Frau Stadtamtfrau Marita Hochgürtel zur zweiten allgemeinen Vertreterin, Herr Stadtoberamtsrat Ulrich Ley zum dritten allgemeinen Vertreter und Herr technischer Betriebsleiter Hans Georg Schäfer zum vierten allgemeinen Vertreter bestellt. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Seite 3 Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 483-X Anregungen und Beschwerden nach § 24 GO NRW hier: Anregung der Republikaner NRW Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, beantragt, sich mangels Zuständigkeit nicht näher mit der Angelegenheit zu beschäftigen. Ohne weitere Diskussion wird daher der nachfolgende Beschluss gefasst. Einstimmiger Beschluss: Die Anregung der Republikaner NRW zum Verbot von Burka und Nikab für alle öffentlichen Räume und Plätze wird als unzulässig zurückgewiesen. Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 510-X Breitbandausbau in Bad Münstereifel hier: gemeinsamer Antrag der UWV, CDU, SPD, UWV, FDP und Bündnis 90/die Grünen, eingegangen am 01.03.2016 Der Stadtverordnete Edmund Daniel, UWV-Fraktion, regt an, in der Angelegenheit nicht abzuwarten, sondern aktiv auf den Kreis zuzugehen. Die Verwaltung erläutert daraufhin, dass die Stadt synchron zum Kreis arbeite und Förderanträge gestellt habe. Die Förderanträge seien aber ruhend gestellt, damit der Antrag des Kreises nicht gefährdet werde. Falls der Kreis aber keine Bewilligung erhalten sollte, werde der Förderantrag der Stadt wieder aufleben. Hierfür müsse dann lediglich eine Mail an die Förderstelle geschickt werden. Je nach Ausgang für den Kreis, könne die Stadt dann wieder aktiv werden. Der Stadtverordnete Willi Hoever, UWV-Fraktion, ergänzt, dass der Kreis Euskirchen in Kürze mit dem Förderbescheid rechne. Einstimmiger Beschluss: 1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. 2. Es wird festgestellt, dass bis zu einer Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur über die Bewilligung des Antrages des Kreises Euskirchen, alle städtischen Aktivitäten ruhen. Das Festhalten an schon gestellten Förderkulissen der Stadt Bad Münstereifel gefährdet die Erfolgsaussichten des Förderantrages des Kreises Euskirchen. 3. Die Stadt Bad Münstereifel erwartet vom Kreis Euskirchen, dass über die Planungsgrundlagen und –absichten frühzeitig informiert wird. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, über den Fortgang der Angelegenheit zeitnah zu berichten. Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 492-X Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel Der Stadtverordnete Thomas Bell, Die Linke, erklärt, dass er aufgrund der aktuellen RechtspreNiederschrift der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Seite 4 chung Bedenken im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Ursprungserläuterung hat und daher gegen die Veränderungsverordnung stimmen wird. Beschluss mit 31 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: Die 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 25.03.2015 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.(= Anlage 1 der Originalniederschrift) Zu Punkt 11. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 500-X Integriertes Handlungs- und Stadtentwicklungskonzept Der Stadtverordnete Edmund Daniel, UWV-Fraktion, erklärt, dass er ein Verfechter des integrierten Handlungskonzeptes sei, dass Rat und Verwaltung aber zunächst genauestens klären müssten, was sie tatsächlich wollen. Es müsste geklärt sein, was ein solches Konzept alles beinhalten soll . Der Stadtverordnete Harald Krauß, CDU-Fraktion, bestätigt, dass ein integriertes Handlungs- und Stadtentwicklungskonzept wichtig und richtig sei, um dadurch auch die Möglichkeit zu erhalten Fördertöpfe zu nutzen. Der Stadtverordnete Günter Kirchner, FDP-Fraktion, unterstreicht die Aussage von Herrn Krauß, weist aber darauf hin, dass von der Bürgerschaft schon verschiedene Konzepte und Ideen erarbeitet wurden, die bei dem neuen integrierten Handlungskonzept berücksichtigt werden sollten. Der Stadtverordnete Georg Borsch, Bündnis 90/Die Grünen, möchte zunächst vollständig vom Nutzen eines solchen Konzeptes überzeugt sein, bevor er sich für einen Auftrag zur Erstellung des Konzeptes ausspricht. In der Vergangenheit seien schon so manche Planungen, Gutachten und Expertisen erstellt worden, die viel Geld gekostet, aber nichts gebracht hätten. Auch der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, spricht sich gegen eine Auftragsvergabe zum jetzigen Zeitpunkt aus. Die Verwaltung macht deutlich, dass es zurzeit nicht darum gehe, auf einen bestimmten Berater zuzugreifen und diesen zu beauftragen, sondern zunächst einen Planungs- und Entwicklungsprozess einzuleiten. Später sollen mehrere Anbieter für die Erstellung des Konzeptes angefragt werden. Eine Auftragsvergabe sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht beabsichtigt. Sowohl der Stadtverordnete Edmund Daniel, UWV-Fraktion, als auch der Stadtverordnete Anton Schmitz, SPD-Fraktion, finden die Formulierung im Beschlussvorschlag zu ungenau. Der zweite Satz müsse entweder umformuliert oder aber gestrichen werden. Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, stellt daraufhin den Antrag, den Beschlussvorschlag zu ändern. Die Bürgermeisterin trägt die Änderung des Beschlusstextes vor und stellt diesen zur Abstimmung. Einstimmiger Beschluss: Die Stadt Bad Münstereifel leitet einen Planungs- und Entwicklungsprozess zur Erstellung eines integrierten Handlungs- und Entwicklungskonzeptes ein. Die Auftragsvergabe ist durch die Verwaltung in Absprache mit der Politik vorzubereiten. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Seite 5 Zu Punkt 12. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 459-X bis Z-1 Fortschreibung des Einzelhandels- und Strukturgutachtens der Stadt Bad Münstereifel; hier: Empfehlung der BBE Handelsberatung zur Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches in Bad Münstereifel Beschluss mit 23 Ja-Stimmen, 8-Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: Der Rat folgt der Empfehlung der BBE Handelsberatung zur Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches in Bad Münstereifel und beschließt die vorliegende Fortschreibung des Einzelhandels- und Strukturgutachtens als Leitlinie für weitere Planungen. Zu Punkt 13. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 460-X bis Z-3 Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss Die Bürgermeisterin erklärt sich, als Anliegerin der Hardtburgstraße, und auch den Stadtverordneten Frank Terschanski, welcher ebenfalls in der Hardtburgstraße wohnt, zu diesem TOP als befangen. Der Städte- und Gemeindebund NRW hatte auf Anfrage der Verwaltung hin die Befangenheit mit folgender Begründung bejaht: Da eine Verknüpfung der Zuwegung zum B-Plan-Gebiet über die Hardtburgstraße aufgrund der Forderung des Landesbetriebes mit dessen Zustimmung zur Anbindung des B-Plan-Gebietes an die L 11 in ihrem weiteren östlichen Verlauf besteht, besteht für die Anlieger der Hardtburgstraße ein Sonderinteresse bezüglich der Festsetzungen des B-Planes, für das die Unmittelbarkeit eines etwaigen Vor- bzw. Nachteils zu bejahen ist. Insoweit liegt ein Ausschließungsgrund gem. § 31 Abs. 1, letzter Satz GO NRW vor und damit ist die Befangenheit von Frau Preiser-Marian und Herrn Terschanski gegeben. Beide Ratsmitglieder sind somit von der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP ausgeschlossen und können, da es sich um einen öffentlichen TOP handelt, im Zuschauerraum der Verhandlung zu diesem TOP beiwohnen. Die Bürgermeisterin gibt die Leitung der Sitzung für diesen TOP an den stellvertretenden Vorsitzenden, Herrn Ludger Müller, ab und nimmt, wie auch Herr Terschanski im Zuhörerraum Platz. Auf Anfrage des Stadtverordneten Thomas Bell, Die Linke, warum Herr Terschanski im Stadtentwicklungsausschuss denn an der Beratung teilgenommen habe, erklärt der stellvertretende Vorsitzende, dass es sich um eine Bringschuld des Stadtverordneten handele und er nicht wisse, warum sich Herr Terschanksi nicht gemeldet habe. Da die Stimme von Herrn Terschanski aber nicht ausschlaggebend gewesen sei und Beschlüsse im Stadtentwicklungsausschuss nicht gefasst wurden, sei die Teilnahme unschädlich. Der Stadtverordnete Georg Borsch, Bündnis 90/Die Grünen, teilt mit, dass seine Fraktion bei den Abwägungsbeschlüssen nicht mit abstimmen werde, weil sie insgesamt gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde. Die Fraktion sieht keine Notwendigkeit für dieses Baugebiet. Der Stadtverordnete Thomas Bell, Die Linke, wirft die Frage auf, ob das Baugebiet überhaupt so in die Örtlichkeit passe. Ob es nicht mehr Sinn mache, sich über andere Wohnformen, wie z. B., Mehrgenerationen-Baugebiete, Gedanken zu machen. Der Stadtverordnete Georg Borsch, Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Geschäftsordnung außer Kraft zu setzen, damit dem Sprecher der IG Hardtburg Gelegenheit zur Stellungnahme gegeNiederschrift der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Seite 6 ben werden kann. Die Stadtverordneten sind einverstanden, worauf der stellvertretende Vorsitzende Herrn Schlüter an den Beratungstisch bittet. Herr Schlüter trägt im Namen der IG verschiedene Anmerkungen und Bedenken vor, die aus Sicht der IG gegen das Bebauungsgebiet sprechen. Rat und Verwaltung sollten sich mit Weitsicht um Alternativen bemühen und von dem geplanten Baugebiet absehen. Nach den Erläuterungen von Herrn Schlüter, bittet der stellvertretende Vorsitzende diesen wieder im Zuhörerraum Platz zu nehmen und setzt die Geschäftsordnung wieder in Kraft. Auf Anfrage, teilt die Verwaltung mit, dass eine Einwohnerversammlung nicht geplant sei. Der stellvertretende Vorsitzende stellt zunächst die Abwägungsbeschlüsse zur Abstimmung. Die Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 2 der Originalniederschrift) erfolgen alle einstimmig mit 1 Enthaltung ohne Beteiligung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Beschluss mit 23 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen: 1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ aufzustellen. Der Bebauungsplanbereich umfasst die Grundstücke Gem. Arloff, Flur 2, Flurstücke Nr. 863, 782 (tlw.), 786 (tlw.), 454, 467 (tlw.), 542 (tlw.) und 571 (tlw.). Die rechtsverbindliche Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. 2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ nebst Begründung, Textteil und Gestaltungssatzung beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ nebst Begründung, Textteil und Gestaltungssatzung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Zu Punkt 14. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 466-X 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Parkplatz am Friedwald" hier: Abwägungsbeschlüsse und abschließender Beschluss Die Bürgermeisterin bedankt sich beim stellvertretenden Vorsitzenden Ludger Müller und übernimmt wieder die Leitung der Sitzung. Der Stadtverordnete Frank Terschanski nimmt wieder am Sitzungstisch Platz. Die Stadtverordneten Anton Schmitz und Helmut Ruß, SPD-Fraktion, weisen darauf hin, dass die Zufahrt zum Parkplatz so weit unten angelegt werden solle, dass Bestattungen, die von der Kapelle aus stattfinden, nicht durch an- und abfahrende Fahrzeuge gestört werden. Die Stadtverordneten Wolfgang Germann, FDP-Fraktion, und Frank Dibowski, CDU-Fraktion, sind bei der nachfolgenden Abstimmung nicht anwesend. Alle Abwägungsbeschlüsse (=Anlage 3 der Originalniederschrift) erfolgen einstimmig. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Seite 7 Einstimmiger Beschluss: 1. Zu den in den Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB liegen nicht vor. 2. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Parkplatz am Friedwald“ wird abschließend beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Parkplatz am Friedwald“ herbeizuführen. Zu Punkt 15. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 458-X 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80a "Ergänzungsstandort Nahversorgung" hier: Abwägungsbeschlüsse, Satzungsbeschluss Die Stadtverordneten Germann und Dibowski haben zwischenzeitlich wieder am Sitzungstisch Platz genommen. Die Abwägungsbeschlüsse (=Anlage 4 der Originalniederschrift) erfolgen alle einstimmig. Einstimmiger Beschluss: 1. 2. 3. Zu den in den Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80a „Ergänzungsstandort Nahversorgung“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Rechtskraft der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 80a „Ergänzungsstandort Nahversorgung“ herbeizuführen. Zu Punkt 16. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 477-X Regionalplan für den Regierungsbezirk KölnEntwicklungsplanung der Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass im Stadtentwicklungsausschuss eine Ergänzung des Beschlussvorschlages beschlossen wurde und trägt diese vor. Anschließend wird der Beschluss mit der Ergänzung zur Abstimmung gestellt. Einstimmiger Beschluss: Im Rahmen eines Stadtentwicklungskonzeptes werden die räumlichen Entwicklungsziele für die Zukunft der Stadt Bad Münstereifel und deren Außenorte definiert und deren Umsetzung auf regionalplanerischer Ebene vorbereitet. Zu Punkt 17. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 493-X bis Z-1 Beitritt zur Nordeifeltourismus (NET) GmbH hier: Informationen Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Seite 8 Einstimmiger Beschluss: Der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Bad Münstereifel als Gesellschafter zur Nordeifel Tourismus (NET) GmbH zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Zu Punkt 18. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 452-X/Z-2 Projektaufruf zum Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen"; hier: Anträge der Fraktion Bündnis`90/Die Grünen vom 14.12.2015, der UWV-Fraktion, der CDUFraktion vom 07.01.2016 und der SPD-Fraktion vom 14.01.2016 hier: Genehmigung des Eilbeschlusses Der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, regt an, ein Konzept für die Sportstätten der Stadt Bad Münstereifel zu entwickeln. Die Bürgermeisterin bedankt sich für den Hinweis und nimmt diesen gerne auf. Der Stadtverordnete Thomas Bell, Die Linke, teilt seine Kritik an der Unterbringung des Sportplatzes Schönau im besagten Förderprogramm mit und wird daher nicht zustimmen. Beschluss mit 31 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme: Der Eilbeschluss: 1. Es wird beschlossen, für die Projekte „Umwandlung des Sportplatzes in Schönau in einen Kunstrasenplatz“, „Umbau des Dorfgemeinschaftshauses Lethert in eine Begegnungsstätte“ und „Umbau des Dorfgemeinschaftshauses Mahlberg in eine Begegnungsstätte“ jeweils einschließlich des zugehörigen Betreuungsmanagements Fördermittel aus dem Programm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ zu beantragen. 2. Es wird selbstbindend beschlossen, im Falle einer positiven Bescheidung eines oder mehrerer Projekte den entsprechenden Eigenanteil von 20% der Projektkosten bereitzustellen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, über den Fortgang des Bewilligungsverfahrens Bericht zu erstatten. wird genehmigt. Zu Punkt 19. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 454-X Bestellung einer Betriebsleiterin für die Eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel" hier: Ausscheiden des Betriebsleiters Alexander Büttner Einstimmiger Beschluss: Es wird beschlossen, Frau Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian mit sofortiger Wirkung zur Betriebsleiterin der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel“ zu bestellen. Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Seite 9 Zu Punkt 20. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 350-X/Z-1 Erlass des Wirtschaftsplanes 2016 des Forstbetriebes der Stadt Bad Münstereifel Der Stadtverordnete Michael Lamsfuß, CDU-Fraktion, verlässt den Sitzungssaal. Einstimmiger Beschluss: Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs "Forstbetrieb der Stadt Bad Münstereifel" für das Wirtschaftsjahr 2016 wird gemäß § 4 b) EigVO NRW wie folgt festgestellt 1. a) Erfolgsplan 1.495.301 € 1.495.301 € Erträge Aufwendungen b) Vermögensplan 469.486 € 469.486 € Einnahmen Ausgaben 2. Kredite werden nicht veranschlagt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 249.216 € festgesetzt. Zu Punkt 21. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 429-X/Z-1bis Z-2 Erlass der Wirtschaftspläne 2016 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Abwasser und Wasser hier: Einbringung der Entwürfe/Änderung Der Stadtverordneter Dr. Uwe Schmidt, UWV-Fraktion, verlässt den Sitzungssaal. Einstimmiger Beschluss: Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2016 werden wie folgt festgestellt: I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser 1. a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 2.539.000 € 2.539.000 € Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 1.988.500 € 1.988.500 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2016 zur Finanzierung von Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Seite 10 Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 1.287.500 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 250.000 € festgesetzt. Die folgende Position des Vermögensplans Wasser wird gesperrt: 1.3.2.4 Transportleitung HB Michelsberg nach Scheuerheck 670.000 € II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser 1. a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 6.065.000 € 6.065.000 € Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 6.160.000 € 6.160.000 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2016 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 3.961.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 590.000 € festgesetzt. Zu Punkt 22. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 369-X/Z-1 bis Z-3 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen und Haushaltssicherungskonzept der Haushaltsjahre 2017 - 2025 hier: 2. Veränderungsliste hier: Veränderungen gegenüber der 2. Veränderungsliste hier: 3. Veränderungsliste und Fortschreibung bis 2025 und Beschlussfassung Die Stadtverordneten Lamsfuß und Dr. Schmidt nehmen wieder am Sitzungstisch Platz. Die Bürgermeisterin fragt nach, ob noch Anmerkungen oder Änderungen zum vorliegenden Haushaltsplan und der 3. Veränderungsliste von Seiten der Stadtverordneten vorgebracht werden möchten. Da dies nicht der Fall ist, bittet sie die Fraktionsvorsitzenden und den Stadtverordneten Thomas Bell, Die Linke, in der Reihenfolge der Sitzverteilung, ihre Haushaltsreden vorzutragen. Die Haushaltsreden der einzelnen Fraktionen sind der Niederschrift beigefügt (CDUFraktion=Anlage 1; SPD-Fraktion=Anlage 2, FDP-Fraktion=Anlage 3, UWV-Fraktion=Anlage 4, Bündnis90/Die Grünen=Anlage 5). Die Haushaltsrede des Stadtverordneten Thomas Bell, Die Linke, liegt nicht in schriftlicher Form Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Seite 11 vor und kann daher nicht der Niederschrift beigefügt werden. Herr Bell weist in seiner Rede u. a. darauf hin, - dass er eine Rekommunalisierung der Energieversorgung im Kreis Euskirchen für sinnvoll hält, - dass Förderprogramme und Wettbewerbe zeitnah genutzt werden müssen und hierfür entsprechende Stellen in der Verwaltung eingerichtet werden sollen, - dass Sachverstand von außen nicht schädlich sei, auch wenn man eigene Kräfte fördern wolle, - dass eine Kernkompetenz in der Verwaltung vorhanden sein müsse und - dass es zukünftig eine bessere Beteiligung der Bürger bei der Erstellung des Haushaltes geben soll. Bevor die Bürgermeisterin den Beschluss zur Abstimmung stellt, erklärt sie, dass die Fraktionen nochmals eine aktuelle Auflistung über die Flüchtlingskosten erhalten werden und zukünftig der Haushalt, wenn gewünscht, wieder in Papierform zur Verfügung gestellt wird. Da bezüglich des ene-Beitritts noch großer Beratungsbedarf bei den einzelnen Fraktionen besteht, soll im Beschluss deutlich auf die Sperrung dieses Ansatzes hingewiesen werden. Der Beschlusstext wird daher entsprechend abgeändert und anschließend zur Abstimmung gestellt. Beschluss mit 28 Ja- Stimmen und 4 Nein-Stimmen: Die Haushaltssatzung der Stadt Bad Münstereifel für das Haushaltsjahr 2016 mit den gesetzlichen Anlagen einschl. Haushaltssicherungskonzept 2017 bis 2025 wird, auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs und der 3. Veränderungsliste sowie nach Maßgabe der vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlenen Veränderungen einschließlich der Sperrung des ene-Ansatzes verbunden mit der Forderung nach einer externen Beurteilung im Rahmen der noch dazu folgenden Beratungen, beschlossen. Zu Punkt 23. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 425-X/Z-1 bis Z-2 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 hier: Aktualisierung im Bereich der tariflich Beschäftigten Einstimmiger Beschluss bei 1 Enthaltung: Es wird beschlossen, den beigefügten Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2016 gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung festzusetzen. Zu Punkt 24. der Tagesordnung: Anfragen und Mitteilungen Zu Punkt 24.1 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 507-X Einrichtung einer Schulbus-Haltestelle Siedlung Fahl Da der Stadtverordnete Bernhard Ohlert, CDU-Fraktion, sich zu der vorliegenden Mitteilung zu Wort meldet, wird die Geschäftsordnung vorübergehend außer Kraft gesetzt. Herr Ohlert bittet darum, neben der Schulbushaltestelle auch einen Haltepunkt für Wanderer, die zum „Heidentempel“ Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Seite 12 wandern möchten, einzurichten. Die Bürgermeisterin sagt zu, die Anregung mit aufzunehmen. Die Geschäftsordnung wird wieder in Kraft gesetzt. Zu Punkt 24.2 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 505-X Bekanntgabe der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 GO NRW i.V. mit § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung für das 2. Halbjahr 2015 Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Zu Punkt 24.3 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 502-X Mündliche Mitteilung gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz; Gremientätigkeit der Rats- und Ausschussmitglieder und der Bürgermeisterin Die Stadtverordneten und die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger des Rates und seiner Ausschüsse wurden von der Verwaltung gemäß den Vorschriften des Korruptionsbekämpfungsgesetzes um Auskunft über die derzeitigen Berufe und Gremientätigkeiten gebeten, damit die jährliche Veröffentlichung erfolgen kann. Diese wird gemeinsam mit den entsprechenden Daten der Bürgermeisterin im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Stadt Bad Münstereifel in der Zeit vom 16.03. bis zum 30.03.2016 erfolgen. Ferner teilt die Bürgermeisterin dem Rat die von ihr ausgeübten Gremientätigkeiten mit (= Anlage 5 der Originalniederschrift), die ebenfalls über das Ratsinformationssystem für die Zeit vom 16.03. bis zum 30.03.2016 veröffentlicht werden. Ein entsprechender Hinweis über den Veröffentlichungszeitraum erfolgt im Amtsblatt der Stadt Bad Münstereifel. Zu Punkt 24.4 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 431-X/Z-1 Förderanträge zum Bundesprogramm Sanierung Sport-, Jugend- und Kultureinrichtungen Die Bürgermeisterin liest das Antwortschreiben des BBSR (Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung) vom 01.03.2016 vor. Es wurden Förderungen mit einem Volumen von insgesamt 2 Mrd. Euro beantragt, bei einer Fördersumme von 140 Mio. Euro. Die von der Stadt Bad Münstereifel beantragten Fördermaßnahmen wurden nicht berücksichtigt. Zu Punkt 24.5 der Tagesordnung: Mitteilung der Bürgermeisterin zu Stadtbücherei und Kick Die Bürgereisterin teilt mit, dass sie eine weitere Mitteilung in eigener Sache vortragen möchte. Am 01.03.16 hat der Haupt- und Finanzausschuss beschlossen, eine Teilfläche der Stadtbücherei zu verkaufen, um damit zum einen die für die Stadt kostenfreie Erschließung aller Mietflächen der beiden Gebäudetrakte über einen Fahrstuhl sicherzustellen und zum anderen eine rechtlich notwendige Erweiterung einer dort ansässigen Arztpraxis zu ermöglichen, die andernfalls den Standort verlassen hätte. Auf diese Weise kann auch der Standort Bücherei und Kick an der bisherigen Örtlichkeit erhalten bleiben. Nach Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und verwaltungsinternen Abwägungen wurde im Rahmen einer interfraktionellen Runde mit Vertretern der Stadtratsfraktionen der Sachverhalt erörtert. Das Ergebnis des Abwägungsprozesses mündete dann in die EntNiederschrift der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Seite 13 scheidung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Mitarbeiterinnen sahen zunächst keine qualitativen Nachteile in der räumlichen Verkleinerung der Bücherei, hatten aber später dann doch Bedenken. Durch die Umbauarbeiten soll die gesamte Fläche der Bücherei aber überplant und übersichtlicher gestaltet werden. Einen weiteren großen Vorteil bietet der barrierefreie Zugang. Nach Aufhebung der Geschäftsordnung erkundigt sich der Stadtverordnete Thomas Bell, Die Linke, ob zukünftig noch Lesungen und andere Veranstaltungen in der Bücherei stattfinden können. Die Bürgermeisterin versichert, dass die bisherigen Angebote, wie Lesungen etc. auch weiterhin dort stattfinden werden. Die Geschäftsordnung wird wieder in Kraft gesetzt. Zu Punkt 24.6 der Tagesordnung: Anfrage des Stadtverordneten Thomas Bell zur Fortschreibung des Gesamtverkehrskonzeptes Der Stadtverordnete Thomas Bell, Die Linke, möchte eine Anfrage zur Fortschreibung des Gesamtverkehrskonzeptes stellen, speziell im Hinblick auf die Autobahnanschlussstelle Satzvey und die Ortsumgehung Kalkar. Die Stadtverordnete Brigitte Fuchs, SPD-Fraktion, weist daraufhin, dass Herr Bell sich doch bitte an die für Anfragen geltenden Regelungen halten soll. Das Fragerecht der Stadtverordneten ist in § 17 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bad Münstereifel und seiner Ausschüsse geregelt. Um 21:00 Uhr erklärt die Vorsitzende die Sitzung für beendet. _________________________ Bürgermeisterin (Sabine Preiser-Marian) Niederschrift der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 _________________________ Schriftführerin (Katharina Dierichsweiler) Seite 14