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Beschlusstext (Erlass der Wirtschaftspläne 2016 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Abwasser und Wasser hier: Einbringung der Entwürf/Änderung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
80 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
07.04.16, 17:13
Aktualisiert
07.04.16, 17:13
Beschlusstext (Erlass der Wirtschaftspläne 2016 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Abwasser und Wasser
hier: Einbringung der Entwürf/Änderung) Beschlusstext (Erlass der Wirtschaftspläne 2016 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Abwasser und Wasser
hier: Einbringung der Entwürf/Änderung)

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Bad Münstereifel, 10.03.2016 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 15.03.2016 Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 429-X/Z-2 Erlass der Wirtschaftspläne 2016 des Eigenbetriebes Stadtwerke Bad Münstereifel mit den Betriebszweigen Abwasser und Wasser hier: Einbringung der Entwürf/Änderung Einstimmiger Beschluss: Die Wirtschaftspläne der Betriebszweige Wasser und Abwasser für das Jahr 2016 werden wie folgt festgestellt: I. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Wasser 1. a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 2.539.000 € 2.539.000 € Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 1.988.500 € 1.988.500 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2016 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 1.287.500 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.000.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 250.000 € festgesetzt. Die folgende Position des Vermögensplans Wasser wird gesperrt: 1.3.2.4 Transportleitung HB Michelsberg nach Scheuerheck II. Wirtschaftsplan des Betriebszweiges Abwasser 1. a) b) Erfolgsplan Erträge Aufwendungen 6.065.000 € 6.065.000 € Vermögensplan Einnahmen Ausgaben 6.160.000 € 6.160.000 € 670.000 € 2. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsplan 2016 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 3.961.000 € festgesetzt. 3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt. 4. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 590.000 € festgesetzt. Beschluss der Sitzung des Rates vom 15.03.2016 Seite 2