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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
74 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
07.04.16, 17:13
Aktualisiert
07.04.16, 17:13
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Bad Münstereifel, 21.03.2016 Stadt Bad Münstereifel Die Bürgermeisterin BESCHLUSS aus der 13. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 15.03.2016 Zu Punkt der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 460-X/Z-3 Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss Beschluss mit 23 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen: 1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ aufzustellen. Der Bebauungsplanbereich umfasst die Grundstücke Gem. Arloff, Flur 2, Flurstücke Nr. 863, 782 (tlw.), 786 (tlw.), 454, 467 (tlw.), 542 (tlw.) und 571 (tlw.). Die rechtsverbindliche Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. 2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ nebst Begründung, Textteil und Gestaltungssatzung beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ nebst Begründung, Textteil und Gestaltungssatzung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.