Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
74 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
07.04.16, 17:13
Aktualisiert
07.04.16, 17:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 21.03.2016
Stadt Bad Münstereifel
Die Bürgermeisterin
BESCHLUSS
aus der 13. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 15.03.2016
Zu Punkt der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 460-X/Z-3
Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
Beschluss mit 23 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen:
1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ aufzustellen.
Der Bebauungsplanbereich umfasst die Grundstücke Gem. Arloff, Flur 2, Flurstücke Nr. 863, 782
(tlw.), 786 (tlw.), 454, 467 (tlw.), 542 (tlw.) und 571 (tlw.). Die rechtsverbindliche Abgrenzung des
Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ nebst Begründung, Textteil und Gestaltungssatzung beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich –
Hardtburgstraße“ nebst Begründung, Textteil und Gestaltungssatzung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.