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Beschlussvorlage (Bericht über die durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen des Rechts- und Ordnungsamtes)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
180 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
28.04.16, 16:56
Aktualisiert
28.04.16, 16:56
Beschlussvorlage (Bericht über die durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen des Rechts- und Ordnungsamtes) Beschlussvorlage (Bericht über die durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen des Rechts- und Ordnungsamtes) Beschlussvorlage (Bericht über die durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen des Rechts- und Ordnungsamtes) Beschlussvorlage (Bericht über die durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen des Rechts- und Ordnungsamtes) Beschlussvorlage (Bericht über die durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen des Rechts- und Ordnungsamtes)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 218/2016 Az.: 32 Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 18.04.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Mandt Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 12.05.2016 Bemerkungen zur Kenntnis Bericht über die durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen des Rechts- und Ordnungsamtes Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht über die durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen des Rechts- und Ordnungsamtes wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Mit A 370/2014 habe ich den Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr darüber informiert, dass die Verwaltungsvorschrift zu § 48 Abs. II des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) geändert wurde und die Kommunen mit mehr Kompetenzen bezüglich der Geschwindigkeitsüberwachung ausgestattet wurden. Bislang wurden Hinweise zu möglichen Geschwindigkeitsübertretungen, die bei der Verwaltung eingingen, zuständigkeitshalber ohne weitere Prüfung an die Kreispolizeibehörde weiter geleitet. Nunmehr ist die Ordnungsbehörde verpflichtet worden eine Vorprüfung durchzuführen. Gehen nun bspw. Hinweise aus der Bevölkerung ein, dass irgendwo „zu schnell“ gefahren wird, wird zunächst durch einen Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes ein Seitenradarmessgerät am Straßenrand aufgehangen und justiert. Dieses Messgerät misst über einen Zeitraum von 7 Tagen durchgehend die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge. Nach diesem Betrachtungszeitraum wertet der Mitarbeiter das Gerät mittels einer Software aus. Folgende Parameter werden ermittelt:         Anzahl der durchgefahrenen Fahrzeuge Die Höchstgeschwindigkeit (Vmax) Die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit (Vavg) Die niedrigst gefahrene Geschwindigkeit (Vmin) Grenzgeschwindigkeit für die ersten 15 % der Fahrzeuge (V15) Grenzgeschwindigkeit für die ersten 50% der Fahrzeuge (V50) Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85% der Fahrzeuge (V85) Geschwindigkeitsüberschreitung in % (Vexc) Zur Beurteilung, ob die Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessstelle beim Rhein-Erft-Kreis angeregt werden kann, ist die V 85 maßgeblich. Diese Zahl gibt an, dass 85 % der Fahrzeuge die Geschwindigkeitswerte eingehalten haben und somit 15 % zu schnell gefahren sind. Sind 15 % zu schnell gefahren, ist die Anregung eine Geschwindigkeitsmessstelle einzurichten, möglich. Dieser Anregung beizufügen ist ein Bewertungsformular zur Funktion und Charakterisierung der Straße. Hier wird angegeben, ob die Straße bpsw. zu einem Schulweg gehört, ein Unfallschwerpunkt gegeben ist, welche Anordnungen zur Geschwindigkeit bestehen und ob Einheit zwischen Bau und Betrieb der Straße gegeben ist. Der Rhein-Erft-Kreis erhält somit das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung und das Bewertungsformular und teilt daraufhin mit, ob an besagter Stelle eine Geschwindigkeitsmessstelle eingerichtet wird. In der nachfolgenden Tabelle ist dargestellt. an welchen Stellen bislang das Seitenradarmessgerät aufgehangen wurde und welche Ergebnisse daraus resultierten: 1 2 3 4 5 Standort Zeitraum Ergebnis Franz-Marc Straße, Köttingen Verkehrsberuhigter Bereich Schrittgeschwindigkeit K 44; 70 km/h 21.10.201427.10.2014 V 85 = 25 km/h 07.11.201414.11.2014 16.03.201524.03.2015 Schloßstraße, Lechenich, verkehrsberuhigter Bereich Schrittgeschwindigkeit Kohlstraße, Gymnich, 30 km/h Merowingerstraße, in Höhe von Schloß Anregung REK ja/nein Ja Resultat V 85 = 89 km/h V 85 = 25 km/h Ja Messstelle eingerichtet Ja Keine Messungen möglich, da verkehrsberuhigter Bereich, ggf. Sichtung durch Polizei (Sichtung hat statt gefunden) 26.03.201506.04.2015 V 85 = 53 km/h Ja Messstelle eingerichtet 15.04.201526.04.2015 V 85 = 48 km/h Ja Eine Messstelle kann eingerichtet werden- allerdings müssen -2- Keine Messungen möglich, da verkehrsberuhigter Bereich, ggf. Sichtung durch Polizei Buschfeld, 30 km/h erst Markierungen durch den Landesbetrieb Straßen erneuert werden. Diese Markierungen wurden in Auftrag gegeben. Messungen werden durch die Polizei durchgeführt- eine Einrichtung einer Messstelle ist aus techn. Gründen durch den Rhein-Erft.-Kreis nicht möglich Messstelle eingerichtet 6 Landstraße, Dirmerzheim, 50 km/h 19.05.201526.05.2015 V 85 = 54 km/h Ja 7 Herriger Straße, Lechenich, 50 km/h Köttinger Straße, Liblar, 30 km/h 27.05.201507.06.2015 10.06.201521.06.2015 V85 = 57km/h V 85 = 48 km/h Ja 9 Frenzenstraße, Lechenich, 30 km/h 01.07.201509.07.2015 V 85 = 42 km/h Ja 10 Schlunkweg, Liblar, 30 km/h Bonner Straße, in Höhe Abzweig A.d.Vogelrute, Lechenich, 50 km/h Dirmerzheimer Straße/Ecke Brüggener Straße, Gymnich, 50 km/h Zum Alten Bahndamm, Köttingen verkehrsberuhigter Bereich Schrittgeschwindigkeit Nelly-Sachs-Straße, Liblar, verkehrsberuhigter Bereich Schrittgeschwindigkeit Kruggenberg/Am Wachberg, Bliesheim, 50 km/h 14.07.201523.07.2015 10.09.201517.09.2015 V 85= 47 km/h V 85 = 64 km/h Ja Vorgang wurde an die Kreispolizeibehörde abgegeben. Von dort erfolgte eine Mitteilung, dass Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der verkehrlichen Anordnung der Geschwindigkeit von 30 km/h an der Stelle bestehen. Die Sache wird durch den Rhein-Erft-Kreis geprüft. Messungen werden durch die Polizei durchgeführt- eine Einrichtung einer Messstelle ist aus techn. Gründen durch den Rhein-Erft.-Kreis nicht möglich Messstelle eingerichtet Ja Antwort ausstehend- erinnert. 23.11.201501.12.2015 V 85= 48 km/h Nein -/- 07.10.201514.10.2015 V 85 = 30 km/h Ja 17.10.201524.10.2015 V 85 = 29 km/h Ja 03.11.201510.11.2015 V 85 = 64 km/h Ja 16 Valderstraße, Scheu- 12.11.2015ren, 30 km/h 19.11.2015 V 85 = 55km/h Ja 17 Dirmerzheimer Straße, Gymnich, 50 V 85 = 58 km/h Ja Es besteht keine Einheitlichkeit zwischen Bau und Betrieb der Straße, von daher keine Geschwindigeitsmessung realisierbar Es besteht keine Einheitlichkeit zwischen Bau und Betrieb der Straße, von daher keine Geschwindigeitsmessung realisierbar Keine Messstelle eingerichtet, da im Bereich einer Kreuzung die Einrichtung einer Messstelle nicht möglich ist Vorgang wurde an die Kreispolizeibehörde abgegeben- eine Einrichtung einer Messstelle ist aus techn. Gründen durch den Rhein-Erft-Kreis nicht möglich. Keine Messstelle eingerichtet, da nach Abzug der Toleranz- 8 11 12 13 14 15 29.09.201506.10.2015 -3- Ja km/h 18 19 20 21 22 23 Hochstraße, Erp, 30 km/h Mehlstraße, Ahrem, 30 km/h Kriegergasse, Friesheim, 30 km/h 03.12.201511.12.2015 22.12.201531.12.2015 07.01.201613.01.2016 V 85 = 46 km/h V 85 = 34 km/h V 85 = 46 km/h Ja grenze eine Geschwindigkeitsüberschreitung von nicht mehr als 5km/h vorliegt. Bei einer solchen Größenordnung werden keine Überprüfungen durchgeführt. Eine Überprüfung wäre bei einer V85 = 59 km/h durchgeführt worden. Messstelle eingerichtet Nein -/- Ja Judenstraße, Lechenich, verkehrsberuhigter Bereich Schrittgeschwindigkeit An der Patria Lechenich, 50 km/h Genner Straße, Ahrem, 30 km/h 18.01.201625.01.2016 V 85 = 23 km/h Ja Mitteilung REK: es muss geprüft werden, ob die Kriegergasse dem Erscheinungsbild einer Tempo 30 km/h –Zone entspricht. Prüfergebnis steht noch aus Es besteht keine Einheitlichkeit zwischen Bau und Betrieb der Straße, von daher keine Geschwindigeitsmessung realisierbar 29.02.201608.03.2016 31.03.201607.04.2016 V 85 = 51 km/h V 85 = 44 km/h Nein Ja Antwort noch ausstehend Für die Straßen: In den Barbenden, Weilerswister Straße, Klarastraße, Grachtstraße/Alte Bliesheimer Straße, Zülpicher Straße, Mechernicher Weg, In der Aue, Karolingerstraße liegen noch Anregungen aus der Bevölkerung zur Aufhängung des Seitenradarmessgerätes vor. Zurzeit verfügt die Stadtverwaltung nur über ein Seitenradarmessgerät. Das Gerät teilen sich das Rechts- und Ordnungsamt und der Eigenbetrieb Straßen. Bedingt dadurch und auch aus sonstigen betrieblichen Gründen (Urlaub des Mitarbeiters oder prioritäre andere Aufgaben) wird das Gerät nicht pausenlos zur Überprüfung, ob eine Geschwindigkeitsmessstelle angeregt werden könnte, installiert. Das Rechts- und Ordnungsamt hat allerdings einige Erfahrungen sammeln können. Das größte Bedürfnis an einer Geschwindigkeitsüberprüfung besteht in den verkehrsberuhigten Bereichen und in den Tempo 30-Zonen. In verkehrsberuhigten Bereichen ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. In allen Überprüfungen wurde festgestellt, dass sich die Autofahrenden hieran nicht halten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der Rhein-Erft-Kreis in den verkehrsberuhigten Bereichen keine Geschwindigkeitsmessstellen einrichtet. Meist scheitert es daran, dass die Einheitlichkeit zwischen Bau und Betrieb der Straße nicht erkennbar ist und somit die Rechtmäßigkeit der Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereiches häufig seitens des Rhein-Erft-Kreises infrage gestellt wird. An einigen Stellen (z.Bsp. Altstadt Lechenich, Judenstraße, Schloßstraße) werden die verkehrsberuhigten Bereiche sogar als Abkürzung für den durchfahrenden Verkehr genutzt. Die Kreispolizeibehörde hat nun angeregt, in den genannten Bereichen durch eine veränderte Verkehrsführung überhöhte Geschwindigkeiten weitestgehend auszuschalten und die Anwohnerschaft solcher Bereiche mittels Hauswurfsendungen auf die Einhaltung der Schrittgeschwindigeit zu sensibilisieren. Das Rechts- und Ordnungsamt hat eine Begehung der Lechenicher Altstadt mit dem Vertreter des Verkehrskommissariates, PHK Stölting, angeregt. Über das Ergebnis und die erarbeiteten Vorschläge werde ich berichten. In der nächsten Zeit werden Hauswurfsendungen verteilt. Das Rechts- und Ordnungsamt war im Jahre 2015 auch 2mal mit einem Informationsstand auf dem -4- Lechenicher Marktplatz vertreten und hat u.a. über die Bedeutung des verkehrsberuhigten Bereiches informiert. Weiterhin wurden auch Presseartikel zu dem Thema veröffentlicht. Im Bereich der Schloßstraße wurde im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei und Ordnungsbehörde eine Inaugenscheinnahme der Autofahrenden durchgeführt. Fast jedes Fahrzeug fuhr schneller als Schrittgeschwindigkeit. Diese Maßnahme soll wiederholt werden. Andere Straßenzüge werden dann ggf. auch mit in Augenschein genommen. In Vertretung (Lüngen) -5-