Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
180 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
28.04.16, 16:56
Aktualisiert
28.04.16, 16:56
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 218/2016
Az.: 32
Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 18.04.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Mandt
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
12.05.2016
Bemerkungen
zur Kenntnis
Bericht über die durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen des Rechts- und
Ordnungsamtes
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht über die durchgeführten Geschwindigkeitsüberwachungen des Rechts- und Ordnungsamtes wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Mit A 370/2014 habe ich den Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr darüber informiert,
dass die Verwaltungsvorschrift zu § 48 Abs. II des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) geändert
wurde und die Kommunen mit mehr Kompetenzen bezüglich der Geschwindigkeitsüberwachung
ausgestattet wurden.
Bislang wurden Hinweise zu möglichen Geschwindigkeitsübertretungen, die bei der Verwaltung
eingingen, zuständigkeitshalber ohne weitere Prüfung an die Kreispolizeibehörde weiter geleitet.
Nunmehr ist die Ordnungsbehörde verpflichtet worden eine Vorprüfung durchzuführen. Gehen nun
bspw. Hinweise aus der Bevölkerung ein, dass irgendwo „zu schnell“ gefahren wird, wird zunächst durch einen Mitarbeiter des Rechts- und Ordnungsamtes ein Seitenradarmessgerät am
Straßenrand aufgehangen und justiert. Dieses Messgerät misst über einen Zeitraum von 7 Tagen
durchgehend die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge. Nach diesem Betrachtungszeitraum wertet der Mitarbeiter das Gerät mittels einer Software aus. Folgende Parameter werden
ermittelt:
Anzahl der durchgefahrenen Fahrzeuge
Die Höchstgeschwindigkeit (Vmax)
Die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit (Vavg)
Die niedrigst gefahrene Geschwindigkeit (Vmin)
Grenzgeschwindigkeit für die ersten 15 % der Fahrzeuge (V15)
Grenzgeschwindigkeit für die ersten 50% der Fahrzeuge (V50)
Grenzgeschwindigkeit für die ersten 85% der Fahrzeuge (V85)
Geschwindigkeitsüberschreitung in % (Vexc)
Zur Beurteilung, ob die Einrichtung einer Geschwindigkeitsmessstelle beim Rhein-Erft-Kreis angeregt werden kann, ist die V 85 maßgeblich. Diese Zahl gibt an, dass 85 % der Fahrzeuge die Geschwindigkeitswerte eingehalten haben und somit 15 % zu schnell gefahren sind. Sind 15 % zu
schnell gefahren, ist die Anregung eine Geschwindigkeitsmessstelle einzurichten, möglich. Dieser
Anregung beizufügen ist ein Bewertungsformular zur Funktion und Charakterisierung der Straße.
Hier wird angegeben, ob die Straße bpsw. zu einem Schulweg gehört, ein Unfallschwerpunkt gegeben ist, welche Anordnungen zur Geschwindigkeit bestehen und ob Einheit zwischen Bau und
Betrieb der Straße gegeben ist.
Der Rhein-Erft-Kreis erhält somit das Ergebnis der Geschwindigkeitsmessung und das Bewertungsformular und teilt daraufhin mit, ob an besagter Stelle eine Geschwindigkeitsmessstelle eingerichtet wird.
In der nachfolgenden Tabelle ist dargestellt. an welchen Stellen bislang das Seitenradarmessgerät
aufgehangen wurde und welche Ergebnisse daraus resultierten:
1
2
3
4
5
Standort
Zeitraum
Ergebnis
Franz-Marc Straße,
Köttingen
Verkehrsberuhigter
Bereich Schrittgeschwindigkeit
K 44; 70 km/h
21.10.201427.10.2014
V 85 =
25 km/h
07.11.201414.11.2014
16.03.201524.03.2015
Schloßstraße, Lechenich, verkehrsberuhigter Bereich Schrittgeschwindigkeit
Kohlstraße, Gymnich,
30 km/h
Merowingerstraße, in
Höhe von Schloß
Anregung
REK
ja/nein
Ja
Resultat
V 85 =
89 km/h
V 85 =
25 km/h
Ja
Messstelle eingerichtet
Ja
Keine Messungen möglich, da
verkehrsberuhigter Bereich,
ggf. Sichtung durch Polizei
(Sichtung hat statt gefunden)
26.03.201506.04.2015
V 85 =
53 km/h
Ja
Messstelle eingerichtet
15.04.201526.04.2015
V 85 =
48 km/h
Ja
Eine Messstelle kann eingerichtet werden- allerdings müssen
-2-
Keine Messungen möglich, da
verkehrsberuhigter Bereich, ggf.
Sichtung durch Polizei
Buschfeld, 30 km/h
erst Markierungen durch den
Landesbetrieb Straßen erneuert
werden. Diese Markierungen
wurden in Auftrag gegeben.
Messungen werden durch die
Polizei durchgeführt- eine Einrichtung einer Messstelle ist aus
techn. Gründen durch den
Rhein-Erft.-Kreis nicht möglich
Messstelle eingerichtet
6
Landstraße, Dirmerzheim, 50 km/h
19.05.201526.05.2015
V 85 =
54 km/h
Ja
7
Herriger Straße, Lechenich, 50 km/h
Köttinger Straße,
Liblar, 30 km/h
27.05.201507.06.2015
10.06.201521.06.2015
V85 =
57km/h
V 85 =
48 km/h
Ja
9
Frenzenstraße, Lechenich, 30 km/h
01.07.201509.07.2015
V 85 =
42 km/h
Ja
10
Schlunkweg, Liblar,
30 km/h
Bonner Straße, in
Höhe Abzweig
A.d.Vogelrute, Lechenich, 50 km/h
Dirmerzheimer Straße/Ecke Brüggener
Straße, Gymnich, 50
km/h
Zum Alten Bahndamm, Köttingen
verkehrsberuhigter
Bereich Schrittgeschwindigkeit
Nelly-Sachs-Straße,
Liblar, verkehrsberuhigter Bereich
Schrittgeschwindigkeit
Kruggenberg/Am
Wachberg, Bliesheim, 50 km/h
14.07.201523.07.2015
10.09.201517.09.2015
V 85=
47 km/h
V 85 =
64 km/h
Ja
Vorgang wurde an die Kreispolizeibehörde abgegeben. Von
dort erfolgte eine Mitteilung,
dass Bedenken gegen die
Rechtmäßigkeit der verkehrlichen Anordnung der Geschwindigkeit von 30 km/h an
der Stelle bestehen. Die Sache
wird durch den Rhein-Erft-Kreis
geprüft.
Messungen werden durch die
Polizei durchgeführt- eine Einrichtung einer Messstelle ist aus
techn. Gründen durch den
Rhein-Erft.-Kreis nicht möglich
Messstelle eingerichtet
Ja
Antwort ausstehend- erinnert.
23.11.201501.12.2015
V 85=
48 km/h
Nein
-/-
07.10.201514.10.2015
V 85 =
30 km/h
Ja
17.10.201524.10.2015
V 85 =
29 km/h
Ja
03.11.201510.11.2015
V 85 =
64 km/h
Ja
16
Valderstraße, Scheu- 12.11.2015ren, 30 km/h
19.11.2015
V 85 =
55km/h
Ja
17
Dirmerzheimer Straße, Gymnich, 50
V 85 =
58 km/h
Ja
Es besteht keine Einheitlichkeit
zwischen Bau und Betrieb der
Straße, von daher keine Geschwindigeitsmessung realisierbar
Es besteht keine Einheitlichkeit
zwischen Bau und Betrieb der
Straße, von daher keine Geschwindigeitsmessung realisierbar
Keine Messstelle eingerichtet,
da im Bereich einer Kreuzung
die Einrichtung einer Messstelle
nicht möglich ist
Vorgang wurde an die Kreispolizeibehörde abgegeben- eine
Einrichtung einer Messstelle ist
aus techn. Gründen durch den
Rhein-Erft-Kreis nicht möglich.
Keine Messstelle eingerichtet,
da nach Abzug der Toleranz-
8
11
12
13
14
15
29.09.201506.10.2015
-3-
Ja
km/h
18
19
20
21
22
23
Hochstraße, Erp,
30 km/h
Mehlstraße, Ahrem,
30 km/h
Kriegergasse, Friesheim, 30 km/h
03.12.201511.12.2015
22.12.201531.12.2015
07.01.201613.01.2016
V 85 =
46 km/h
V 85 =
34 km/h
V 85 =
46 km/h
Ja
grenze eine Geschwindigkeitsüberschreitung von nicht mehr
als 5km/h vorliegt. Bei einer
solchen Größenordnung werden keine Überprüfungen
durchgeführt. Eine Überprüfung
wäre bei einer V85 = 59 km/h
durchgeführt worden.
Messstelle eingerichtet
Nein
-/-
Ja
Judenstraße, Lechenich, verkehrsberuhigter Bereich
Schrittgeschwindigkeit
An der Patria Lechenich, 50 km/h
Genner Straße, Ahrem, 30 km/h
18.01.201625.01.2016
V 85 =
23 km/h
Ja
Mitteilung REK: es muss geprüft werden, ob die Kriegergasse dem Erscheinungsbild
einer Tempo 30 km/h –Zone
entspricht. Prüfergebnis steht
noch aus
Es besteht keine Einheitlichkeit
zwischen Bau und Betrieb der
Straße, von daher keine Geschwindigeitsmessung realisierbar
29.02.201608.03.2016
31.03.201607.04.2016
V 85 =
51 km/h
V 85 =
44 km/h
Nein
Ja
Antwort noch ausstehend
Für die Straßen: In den Barbenden, Weilerswister Straße, Klarastraße, Grachtstraße/Alte Bliesheimer Straße, Zülpicher Straße, Mechernicher Weg, In der Aue, Karolingerstraße liegen noch
Anregungen aus der Bevölkerung zur Aufhängung des Seitenradarmessgerätes vor.
Zurzeit verfügt die Stadtverwaltung nur über ein Seitenradarmessgerät. Das Gerät teilen sich das
Rechts- und Ordnungsamt und der Eigenbetrieb Straßen. Bedingt dadurch und auch aus sonstigen
betrieblichen Gründen (Urlaub des Mitarbeiters oder prioritäre andere Aufgaben) wird das Gerät
nicht pausenlos zur Überprüfung, ob eine Geschwindigkeitsmessstelle angeregt werden könnte,
installiert.
Das Rechts- und Ordnungsamt hat allerdings einige Erfahrungen sammeln können. Das größte
Bedürfnis an einer Geschwindigkeitsüberprüfung besteht in den verkehrsberuhigten Bereichen und
in den Tempo 30-Zonen. In verkehrsberuhigten Bereichen ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
In allen Überprüfungen wurde festgestellt, dass sich die Autofahrenden hieran nicht halten. Die
Erfahrung hat gezeigt, dass der Rhein-Erft-Kreis in den verkehrsberuhigten Bereichen keine Geschwindigkeitsmessstellen einrichtet. Meist scheitert es daran, dass die Einheitlichkeit zwischen
Bau und Betrieb der Straße nicht erkennbar ist und somit die Rechtmäßigkeit der Anordnung eines
verkehrsberuhigten Bereiches häufig seitens des Rhein-Erft-Kreises infrage gestellt wird. An einigen Stellen (z.Bsp. Altstadt Lechenich, Judenstraße, Schloßstraße) werden die verkehrsberuhigten
Bereiche sogar als Abkürzung für den durchfahrenden Verkehr genutzt. Die Kreispolizeibehörde
hat nun angeregt, in den genannten Bereichen durch eine veränderte Verkehrsführung überhöhte
Geschwindigkeiten weitestgehend auszuschalten und die Anwohnerschaft solcher Bereiche mittels
Hauswurfsendungen auf die Einhaltung der Schrittgeschwindigeit zu sensibilisieren.
Das Rechts- und Ordnungsamt hat eine Begehung der Lechenicher Altstadt mit dem Vertreter des
Verkehrskommissariates, PHK Stölting, angeregt. Über das Ergebnis und die erarbeiteten Vorschläge werde ich berichten. In der nächsten Zeit werden Hauswurfsendungen verteilt. Das
Rechts- und Ordnungsamt war im Jahre 2015 auch 2mal mit einem Informationsstand auf dem
-4-
Lechenicher Marktplatz vertreten und hat u.a. über die Bedeutung des verkehrsberuhigten Bereiches informiert. Weiterhin wurden auch Presseartikel zu dem Thema veröffentlicht. Im Bereich der
Schloßstraße wurde im Rahmen einer Ordnungspartnerschaft zwischen Polizei und Ordnungsbehörde eine Inaugenscheinnahme der Autofahrenden durchgeführt. Fast jedes Fahrzeug fuhr
schneller als Schrittgeschwindigkeit. Diese Maßnahme soll wiederholt werden. Andere Straßenzüge werden dann ggf. auch mit in Augenschein genommen.
In Vertretung
(Lüngen)
-5-