Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
2.Ergänzung
28/97
- Öffentlicher Teil Tischvorlage
Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuß
Rat
11.03.1997
18.03.1997
TOP: Abgabe der Trägerschaft der gemeindlichen Kindergärten
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Vorlage vom 05.02.1997, V-Nr. 28/97 hatte ich Ihnen mitgeteilt, daß sich inzwischen doch eine Lösung zur
Bildung eines Pools zur Finanzierung der Trägeranteile der kommunalen Kindergärten im Kreise Düren abzeichne. Im
Hinblick auf den vorgesehenen Unterzeichnungstermin des Vertrages am 05.03.1997 wurde nach einstimmiger
Empfehlung des Sozialausschusses eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung getroffen.
Leider ist auch dieser erneute Versuch einer Lösung der Finanzierungsfrage für die kommunalen Kindergärten
gescheitert, diesmal an der Gemeinde Langerwehe. Unter Hinweis auf das bestehende Haushaltssicherungskonzept war
man (noch) nicht bereit, die Vereinbarung mitzutragen, wobei eine spätere Zustimmung allerdings nicht ausgeschlossen
wird.
Um weitere finanzielle Nachteile gegenüber den Kommunen, die ihre Kindergärten auf Trägervereine oder freie Träger
übertragen haben, zu vermeiden, sollte nunmehr umgehend ein Beschluß über die Abgabe der Trägerschaft der
Kreuzauer Kindergärten erfolgen. Eine Vorberatung im nächsten Sozialausschuß würde eine Verzögerung von rd. 2 ½
Monaten zur Folge haben, so daß ich vorschlage, hierauf zu verzichten.
Neben der möglichen Gründung eines Trägervereins halte ich auch die Abgabe an den Kreis Düren für einen gangbaren
Weg, wobei es dem Kreis überlassen bleiben sollte, die Einrichtungen zur ortsnahen Verwaltung wieder an die
Gemeinde zurückzuübertragen. Bei Beibehaltung der derzeitigen Personalstärke in den Kindergärten käme das
finanzielle Ergebnis für die Kommunen der Pool-Lösung gleich. Sofern keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen,
wäre eine solche Lösung der Bildung eines Trägervereins vorzuziehen, der zwangsläufig die Einstellung zusätzlicher
Erzieherinnen zur Folge hätte, weil hier die „Personalvereinbarung“ der freien Träger anzuwenden wäre.
Sollte die Abgabe an den Kreis nicht zu verwirklichen sein, so müßte das Modell „Trägerverein“ weiterverfolgt werden.
Kommt allerdings zu einem späteren Zeitpunkt die Pool-Bildung doch noch zum Tragen, so wäre dieser Lösung
entsprechend dem letzten Beschluß Vorrang einzuräumen.
Sofern zur nächsten Sozialausschußsitzung erste Ergebnisse vorliegen, kann dann über den weiteren Verfahrensablauf
beraten werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Bei Übertragung der Einrichtungen auf den Kreis Düren dürfte sich bei gleichbleibender personeller Ausstattung der
Kindergärten das gleiche Ergebnis wie bei der Pool-Lösung ergeben, wo sich eine Einsparung für die Gemeinde von rd.
15.000 DM/Jahr ergab.
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Bei Gründung eines Trägervereins errechnet sich eine Mehrbelastung von rd. 55.000 DM. (siehe Niederschrift des
Sozialausschusses vom 25. 4. 1996)
Genauere Aussagen können erst getroffen werden, wenn feststeht, zu welchen Entscheidungen die anderen
kommunalen Träger gekommen sind.
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
„Nachdem die Bildung eines Finanzierungspools für die kommunalen Kindergärten gescheitert ist, wird die
Verwaltung nunmehr ermächtigt, die Übertragung der Trägerschaft der gemeindlichen Kindergärten auf den
Kreis Düren zu beantragen. Gegen eine organisatorische Rückübertragung an die Gemeinde bestünden keine
Bedenken.
Falls rechtliche Gründe entgegenstehen, ist alternativ die Bildung eines Trägervereins zu betreiben.
Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Pool-Lösung doch noch zum Tragen kommen, ist dieser Regelung
Vorrang einzuräumen.“
III. Beschlußvorschlag:
„Nachdem die Bildung eines Finanzierungspools für die kommunalen Kindergärten gescheitert ist, wird die
Verwaltung nunmehr ermächtigt, die Übertragung der Trägerschaft der gemeindlichen Kindergärten auf den
Kreis Düren zu beantragen. Gegen eine organisatorische Rückübertragung an die Gemeinde bestünden keine
Bedenken.
Falls rechtliche Gründe entgegenstehen, ist alternativ die Bildung eines Trägervereins bzw. die Abgabe an freie
Träger zu betreiben.
Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Pool-Lösung doch noch zum Tragen kommen, ist dieser Regelung
Vorrang einzuräumen.“
Der Gemeindedirektor
Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: