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Allgemeine Vorlage (Abgabe der Trägerschaft der gemeindlichen Kindergärten)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Abgabe der Trägerschaft der gemeindlichen Kindergärten) Allgemeine Vorlage (Abgabe der Trägerschaft der gemeindlichen Kindergärten)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 2.Ergänzung 28/97 - Öffentlicher Teil Tischvorlage Sitzungsvorlage für den Hauptausschuß Rat 11.03.1997 18.03.1997 TOP: Abgabe der Trägerschaft der gemeindlichen Kindergärten I. Sach- und Rechtslage: Mit Vorlage vom 05.02.1997, V-Nr. 28/97 hatte ich Ihnen mitgeteilt, daß sich inzwischen doch eine Lösung zur Bildung eines Pools zur Finanzierung der Trägeranteile der kommunalen Kindergärten im Kreise Düren abzeichne. Im Hinblick auf den vorgesehenen Unterzeichnungstermin des Vertrages am 05.03.1997 wurde nach einstimmiger Empfehlung des Sozialausschusses eine entsprechende Dringlichkeitsentscheidung getroffen. Leider ist auch dieser erneute Versuch einer Lösung der Finanzierungsfrage für die kommunalen Kindergärten gescheitert, diesmal an der Gemeinde Langerwehe. Unter Hinweis auf das bestehende Haushaltssicherungskonzept war man (noch) nicht bereit, die Vereinbarung mitzutragen, wobei eine spätere Zustimmung allerdings nicht ausgeschlossen wird. Um weitere finanzielle Nachteile gegenüber den Kommunen, die ihre Kindergärten auf Trägervereine oder freie Träger übertragen haben, zu vermeiden, sollte nunmehr umgehend ein Beschluß über die Abgabe der Trägerschaft der Kreuzauer Kindergärten erfolgen. Eine Vorberatung im nächsten Sozialausschuß würde eine Verzögerung von rd. 2 ½ Monaten zur Folge haben, so daß ich vorschlage, hierauf zu verzichten. Neben der möglichen Gründung eines Trägervereins halte ich auch die Abgabe an den Kreis Düren für einen gangbaren Weg, wobei es dem Kreis überlassen bleiben sollte, die Einrichtungen zur ortsnahen Verwaltung wieder an die Gemeinde zurückzuübertragen. Bei Beibehaltung der derzeitigen Personalstärke in den Kindergärten käme das finanzielle Ergebnis für die Kommunen der Pool-Lösung gleich. Sofern keine rechtlichen Bedenken entgegenstehen, wäre eine solche Lösung der Bildung eines Trägervereins vorzuziehen, der zwangsläufig die Einstellung zusätzlicher Erzieherinnen zur Folge hätte, weil hier die „Personalvereinbarung“ der freien Träger anzuwenden wäre. Sollte die Abgabe an den Kreis nicht zu verwirklichen sein, so müßte das Modell „Trägerverein“ weiterverfolgt werden. Kommt allerdings zu einem späteren Zeitpunkt die Pool-Bildung doch noch zum Tragen, so wäre dieser Lösung entsprechend dem letzten Beschluß Vorrang einzuräumen. Sofern zur nächsten Sozialausschußsitzung erste Ergebnisse vorliegen, kann dann über den weiteren Verfahrensablauf beraten werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Bei Übertragung der Einrichtungen auf den Kreis Düren dürfte sich bei gleichbleibender personeller Ausstattung der Kindergärten das gleiche Ergebnis wie bei der Pool-Lösung ergeben, wo sich eine Einsparung für die Gemeinde von rd. 15.000 DM/Jahr ergab. 2 Bei Gründung eines Trägervereins errechnet sich eine Mehrbelastung von rd. 55.000 DM. (siehe Niederschrift des Sozialausschusses vom 25. 4. 1996) Genauere Aussagen können erst getroffen werden, wenn feststeht, zu welchen Entscheidungen die anderen kommunalen Träger gekommen sind. III. Beschlußvorschlag Verwaltung: „Nachdem die Bildung eines Finanzierungspools für die kommunalen Kindergärten gescheitert ist, wird die Verwaltung nunmehr ermächtigt, die Übertragung der Trägerschaft der gemeindlichen Kindergärten auf den Kreis Düren zu beantragen. Gegen eine organisatorische Rückübertragung an die Gemeinde bestünden keine Bedenken. Falls rechtliche Gründe entgegenstehen, ist alternativ die Bildung eines Trägervereins zu betreiben. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Pool-Lösung doch noch zum Tragen kommen, ist dieser Regelung Vorrang einzuräumen.“ III. Beschlußvorschlag: „Nachdem die Bildung eines Finanzierungspools für die kommunalen Kindergärten gescheitert ist, wird die Verwaltung nunmehr ermächtigt, die Übertragung der Trägerschaft der gemeindlichen Kindergärten auf den Kreis Düren zu beantragen. Gegen eine organisatorische Rückübertragung an die Gemeinde bestünden keine Bedenken. Falls rechtliche Gründe entgegenstehen, ist alternativ die Bildung eines Trägervereins bzw. die Abgabe an freie Träger zu betreiben. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt die Pool-Lösung doch noch zum Tragen kommen, ist dieser Regelung Vorrang einzuräumen.“ Der Gemeindedirektor Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: