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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung "Verwaltungsgebäude" I. Beschluss über den Planentwurf II. Beschluss über die Öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung "Verwaltungsgebäude"
I. Beschluss über den Planentwurf
II. Beschluss über die Öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung "Verwaltungsgebäude"
I. Beschluss über den Planentwurf
II. Beschluss über die Öffentliche Auslegung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 258/2016 Az.: 61. 21-20 /109 3. vereinf Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.05.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 07.06.2016 vorberatend 28.06.2016 beschließend Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3. Vereinfachte Änderung "Verwaltungsgebäude" I. Beschluss über den Planentwurf II. Beschluss über die Öffentliche Auslegung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der 3. Vereinfachte Änderung "Verwaltungsgebäude" des Bebauungsplans Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd nebst Begründung als Rechtsplanentwurf beschlossen. II. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschloss am 09.06.2015, den Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd zu ändern (siehe V263/2015). Die REMONDIS GmbH Rheinland plant die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes auf dem bestehenden Betriebsgelände am Standort Erftstadt. Das neue Verwaltungsgebäude soll auf einem bestehenden Lkw-Parkplatz errichtet werden. Der von der Verwaltung vorgelegte Rechtsplanentwurf (siehe Anlage) kann nunmehr nebst Begründung beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden. Anlagen:  Anlageplan  Rechtsplan  Begründung  Gutachten In Vertretung (Hallstein) -2-