Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
25.05.16, 15:01
Aktualisiert
25.05.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 258/2016
Az.: 61. 21-20 /109 3. vereinf Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.05.2016
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
07.06.2016
vorberatend
28.06.2016
beschließend
Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd, 3.
Vereinfachte Änderung "Verwaltungsgebäude"
I. Beschluss über den Planentwurf
II. Beschluss über die Öffentliche Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der 3. Vereinfachte Änderung "Verwaltungsgebäude" des Bebauungsplans Nr. 109,
Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd nebst Begründung als Rechtsplanentwurf
beschlossen.
II. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschloss am 09.06.2015, den Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt-Köttingen, Verwertungszentrum Erftkreis Süd zu ändern (siehe
V263/2015).
Die REMONDIS GmbH Rheinland plant die Errichtung eines Verwaltungsgebäudes auf dem bestehenden Betriebsgelände am Standort Erftstadt. Das neue Verwaltungsgebäude soll auf einem
bestehenden Lkw-Parkplatz errichtet werden.
Der von der Verwaltung vorgelegte Rechtsplanentwurf (siehe Anlage) kann nunmehr nebst Begründung beschlossen und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Auslegung gem. §§ 3
Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlageplan
Rechtsplan
Begründung
Gutachten
In Vertretung
(Hallstein)
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