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Beschlusstext (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof" hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
73 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
09.12.14, 17:14
Aktualisiert
09.12.14, 17:14
Beschlusstext (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof"
hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 09.12.2014 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 2. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom Dienstag, den 25.11.2014 Zu Punkt 16. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 168-X Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof" hier: Abwägungsbeschlüsse sowie Satzungsbeschluss Einstimmiger Empfehlungsbeschluss 1. Über die anlässlich der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungsnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1und 2 BauGB liegen nicht vor. 2. Aufgrund des §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung wird die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar - Friedhof“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar - Friedhof“ herbeizuführen.