Daten
Kommune
Jülich
Größe
31 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
29.01.15, 10:24
Aktualisiert
29.01.15, 10:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Beschluss- und Antragskontrolle
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Termin
StV H.P. Schmitz
30
Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss
29.01.2015 T-1/2015
Herkunft
Betreff
Erledigung
14.1 Verschiedenes
StV H.P. Schmitz bittet um Reparatur seines Mikrophones.
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Termin
32
Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss
06.11.2014 415/2014
Herkunft
Betreff
Erledigung
Radwegebenutzungspflicht - Überprüfung der städtischen Radwege
Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.November 2010 (BVerwG 3 C 42.09) wurde festgestellt, dass eine
Radwegebenutzungspflicht nur dann angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage
besteht, die das allgemeine Risiko [...] erheblich übersteigt.Aufgrund dessen wurden die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die
dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) 2013 neu gefasst. Danach darf eine innerörtliche Radwegebenutzungspflicht
(Verkehrszeichen 240 „gemeinsamer Fuß- u. Radweg“ oder Verkehrszeichen 241 „getrennter Fuß- u. Radweg“) nur noch bei Vorliegen
schwerwiegender Gründe angeordnet werden bzw. bleiben. In das Recht der Radfahrer auf Nutzung der Fahrbahn darf also nur noch in
begründeten Ausnahmefällen eingegriffen werden.Diese Neuregelung geht einher mit neuesten Forschungsergebnissen (Bundesanstalt für
Straßenwesen, Universität Lund in Schweden, Forschungsprojekte in Dänemark), wonach sich zusammengefasst feststellen lässt, dass
innerörtliche Radwege (selbst an Straßen, wo sie bis dato aufgrund der hohen Verkehrsdichte als notwendig angesehen wurden) die
Unfallgefahr nicht senken, sondern tatsächlich erheblich erhöhen! Radwege dürfen mithin nur dann als benutzungspflichtig ausgewiesen
werden, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs tatsächlich erforderlich ist (z.B. bei Vorfahrtsstraßen mit
starkem Kfz-Verkehr). Die Straßenbenutzung soll der Regelfall für den Radverkehr bilden. Zwar besteht die Möglichkeit, bei vorhandenen
ausgeschilderten Radwegen die Verkehrszeichen 240/241 gegen das Verkehrszeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) mit dem Zusatzzeichen
1022 (Radfahrer frei) auszutauschen. Der Radfahrer entscheidet dann selbst, ob er die Straße oder den „Radweg“ benutzen will. In diesem Fall
gilt es jedoch verstärkt, die Belange der Fußgänger zu berücksichtigen (ausreichende Bürgersteigbreite o.ä.). Vor diesem Hintergrund ist die
Stadt Jülich als örtliche Straßenverkehrsbehörde angehalten, im Zusammenwirken mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei die
Beschilderung sämtlicher Radwege im Jülicher Stadtgebiet zu überprüfen und ggf. anzupassen. Ein erster Ortstermin findet in Kürze statt.Diese
Umsetzungsverpflichtung wird auch durch die Gerichte eingefordert; so hat etwa das VG Aachen bereits ein entsprechendes Urteil auf
Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht gegen eine Kommune gefällt.Nach Abschluss der Überprüfung erfolgt ein gesonderter
Sachstandsbericht.
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Beschluss
Amt
Bezeichnung
Termin
32
Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss
06.11.2014 432/2014
Herkunft
Betreff
Spielende Kinder auf der Straße "Hasenpfad" in Koslar
Im Jahr 2012 zeigte ein Anlieger des „Hasenpfads“ in Koslar an, dass dort regelmäßig Kinder auf der Straße spielten und es dadurch häufig zu
unfallkritischen Situationen gekommen sei. In der Folge stellten einige Anwohner des Hasenpfads einen Bürgerantrag (7/2012) auf Einrichtung
eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Hasenpfad. Andere Bewohner reichten kurz darauf Unterschriften dagegen ein. In der
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Erledigung
Stadt Jülich
Beschluss- und Antragskontrolle
Verwaltungsvorlage 297/2012 wurde ausführlich erläutert, dass die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs nur erfolgen kann, wenn im
„Hasenpfad“ zuvor bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Über den Bürgerantrag wurde in der Sitzung des PUB vom 21.06.2012
ohne abschließende Beschlussfassung beraten. Stattdessen wurde vorgeschlagen, dass man „sich ggf. unter der Beteiligung der Verwaltung
im Rahmen einer Bürgerversammlung zusammensetzen und das Thema erörtern sollte.“ Daraufhin hat eine Versammlung ohne
Verwaltungsbeteiligung stattgefunden, die von Ortsvorsteher Wagner organisiert wurde. Eine diesbezügliche Rückmeldung an die Verwaltung
bzw. eine abschließende oder erneute Beschlussfassung im PUB ist bisher nicht erfolgt.Zwei Familien monieren mit Schreiben vom 06.10.2014
bzw. 07.10.2014 diesen Zustand und fordern eine Bescheidung Ihres Bürgerantrags. Hilfsweise bittet eine Beschwerdeführerin um Prüfung, ob
die Stichwege (im Bebauungsplan als „Wohnwege“ ausgewiesen) in den Straßen Hasenpfad bzw. Ahornweg als verkehrsberuhigte Bereiche
ausgewiesen werden können.Inwieweit dies möglich ist, wird derzeit geprüft. In diesem Zusammenhang sollen auch die betroffenen Anwohner
der o.g. Stichwege schriftlich befragt werden, um ein Meinungsbild (Zustimmung/Ablehnung) zu erhalten.
Informationen
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
50
Ausschuss für Jugend, Familie, 03.11.2014 417/2014
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
Herkunft
Betreff
Erledigung
Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich
1. Die Verwaltung wird beauftragt neue Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen. In erster Linie ist dazu der Standort Mersch, Am Nösserkamp 3
zu prüfen und auf den Weg zu bringen. 2. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 1.200.000,00 € werden im Vorgriff auf den Haushalt
2015 bereitgestellt.
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Amt
Bezeichnung
Termin
60
Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss
28.08.2014 239/2014
Herkunft
Betreff
Erledigung
Antrag Nr. 5/2014 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und FDP vom
10.02.2014 – Anpassung der Friedhofssatzung und der dazugehörigen
Gebührensatzung
Nach Überprüfung der im beigefügten Antrag vorgebrachten Vorschläge zur Änderung der Friedhofssatzung wird festgestellt, dass eine
Änderung der Friedhofssatzung im Sinne des Antrages nicht erfolgen wird.
Beschluss
Informationen
Antragsteller
Beschluss
Amt
Bezeichnung
Termin
60
Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss
01.10.2014 346/2014
Herkunft
Betreff
Antrag Nr. 31/2013 der CDU-Fraktion vom 16.12.2013, Winterdienst an
Haltestellen
Beschlussvorschlag der Verwaltung: „Die bestehende Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
der Stadt Jülich wird in Bezug auf die Reinigung und den Winterdienst der Gehwegbereiche von Haltestellen nicht geändert.“
Informationen
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Beschluss- und Antragskontrolle
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