Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilung (Beschlüsse ab 24.6.2014)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
31 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
29.01.15, 10:24
Aktualisiert
29.01.15, 10:24
Mitteilung (Beschlüsse ab 24.6.2014) Mitteilung (Beschlüsse ab 24.6.2014) Mitteilung (Beschlüsse ab 24.6.2014)

öffnen download melden Dateigröße: 31 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Beschluss- und Antragskontrolle Antragsteller Amt Bezeichnung Termin StV H.P. Schmitz 30 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 29.01.2015 T-1/2015 Herkunft Betreff Erledigung 14.1 Verschiedenes StV H.P. Schmitz bittet um Reparatur seines Mikrophones. Beschluss Informationen Antragsteller Amt Bezeichnung Termin 32 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 06.11.2014 415/2014 Herkunft Betreff Erledigung Radwegebenutzungspflicht - Überprüfung der städtischen Radwege Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.November 2010 (BVerwG 3 C 42.09) wurde festgestellt, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur dann angeordnet werden darf, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko [...] erheblich übersteigt.Aufgrund dessen wurden die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV-StVO) 2013 neu gefasst. Danach darf eine innerörtliche Radwegebenutzungspflicht (Verkehrszeichen 240 „gemeinsamer Fuß- u. Radweg“ oder Verkehrszeichen 241 „getrennter Fuß- u. Radweg“) nur noch bei Vorliegen schwerwiegender Gründe angeordnet werden bzw. bleiben. In das Recht der Radfahrer auf Nutzung der Fahrbahn darf also nur noch in begründeten Ausnahmefällen eingegriffen werden.Diese Neuregelung geht einher mit neuesten Forschungsergebnissen (Bundesanstalt für Straßenwesen, Universität Lund in Schweden, Forschungsprojekte in Dänemark), wonach sich zusammengefasst feststellen lässt, dass innerörtliche Radwege (selbst an Straßen, wo sie bis dato aufgrund der hohen Verkehrsdichte als notwendig angesehen wurden) die Unfallgefahr nicht senken, sondern tatsächlich erheblich erhöhen! Radwege dürfen mithin nur dann als benutzungspflichtig ausgewiesen werden, wenn dies aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs tatsächlich erforderlich ist (z.B. bei Vorfahrtsstraßen mit starkem Kfz-Verkehr). Die Straßenbenutzung soll der Regelfall für den Radverkehr bilden. Zwar besteht die Möglichkeit, bei vorhandenen ausgeschilderten Radwegen die Verkehrszeichen 240/241 gegen das Verkehrszeichen 239 (Sonderweg Fußgänger) mit dem Zusatzzeichen 1022 (Radfahrer frei) auszutauschen. Der Radfahrer entscheidet dann selbst, ob er die Straße oder den „Radweg“ benutzen will. In diesem Fall gilt es jedoch verstärkt, die Belange der Fußgänger zu berücksichtigen (ausreichende Bürgersteigbreite o.ä.). Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Jülich als örtliche Straßenverkehrsbehörde angehalten, im Zusammenwirken mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger und der Polizei die Beschilderung sämtlicher Radwege im Jülicher Stadtgebiet zu überprüfen und ggf. anzupassen. Ein erster Ortstermin findet in Kürze statt.Diese Umsetzungsverpflichtung wird auch durch die Gerichte eingefordert; so hat etwa das VG Aachen bereits ein entsprechendes Urteil auf Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht gegen eine Kommune gefällt.Nach Abschluss der Überprüfung erfolgt ein gesonderter Sachstandsbericht. Beschluss Informationen Antragsteller Beschluss Amt Bezeichnung Termin 32 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 06.11.2014 432/2014 Herkunft Betreff Spielende Kinder auf der Straße "Hasenpfad" in Koslar Im Jahr 2012 zeigte ein Anlieger des „Hasenpfads“ in Koslar an, dass dort regelmäßig Kinder auf der Straße spielten und es dadurch häufig zu unfallkritischen Situationen gekommen sei. In der Folge stellten einige Anwohner des Hasenpfads einen Bürgerantrag (7/2012) auf Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße Hasenpfad. Andere Bewohner reichten kurz darauf Unterschriften dagegen ein. In der Seite 1 von 3 Erledigung Stadt Jülich Beschluss- und Antragskontrolle Verwaltungsvorlage 297/2012 wurde ausführlich erläutert, dass die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs nur erfolgen kann, wenn im „Hasenpfad“ zuvor bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Über den Bürgerantrag wurde in der Sitzung des PUB vom 21.06.2012 ohne abschließende Beschlussfassung beraten. Stattdessen wurde vorgeschlagen, dass man „sich ggf. unter der Beteiligung der Verwaltung im Rahmen einer Bürgerversammlung zusammensetzen und das Thema erörtern sollte.“ Daraufhin hat eine Versammlung ohne Verwaltungsbeteiligung stattgefunden, die von Ortsvorsteher Wagner organisiert wurde. Eine diesbezügliche Rückmeldung an die Verwaltung bzw. eine abschließende oder erneute Beschlussfassung im PUB ist bisher nicht erfolgt.Zwei Familien monieren mit Schreiben vom 06.10.2014 bzw. 07.10.2014 diesen Zustand und fordern eine Bescheidung Ihres Bürgerantrags. Hilfsweise bittet eine Beschwerdeführerin um Prüfung, ob die Stichwege (im Bebauungsplan als „Wohnwege“ ausgewiesen) in den Straßen Hasenpfad bzw. Ahornweg als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen werden können.Inwieweit dies möglich ist, wird derzeit geprüft. In diesem Zusammenhang sollen auch die betroffenen Anwohner der o.g. Stichwege schriftlich befragt werden, um ein Meinungsbild (Zustimmung/Ablehnung) zu erhalten. Informationen Antragsteller Amt Bezeichnung 50 Ausschuss für Jugend, Familie, 03.11.2014 417/2014 Integration, Soziales, Schule und Sport Termin Herkunft Betreff Erledigung Unterbringung der Flüchtlinge in Jülich 1. Die Verwaltung wird beauftragt neue Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen. In erster Linie ist dazu der Standort Mersch, Am Nösserkamp 3 zu prüfen und auf den Weg zu bringen. 2. Entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 1.200.000,00 € werden im Vorgriff auf den Haushalt 2015 bereitgestellt. Beschluss Informationen Antragsteller Amt Bezeichnung Termin 60 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 28.08.2014 239/2014 Herkunft Betreff Erledigung Antrag Nr. 5/2014 der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und FDP vom 10.02.2014 – Anpassung der Friedhofssatzung und der dazugehörigen Gebührensatzung Nach Überprüfung der im beigefügten Antrag vorgebrachten Vorschläge zur Änderung der Friedhofssatzung wird festgestellt, dass eine Änderung der Friedhofssatzung im Sinne des Antrages nicht erfolgen wird. Beschluss Informationen Antragsteller Beschluss Amt Bezeichnung Termin 60 Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss 01.10.2014 346/2014 Herkunft Betreff Antrag Nr. 31/2013 der CDU-Fraktion vom 16.12.2013, Winterdienst an Haltestellen Beschlussvorschlag der Verwaltung: „Die bestehende Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Jülich wird in Bezug auf die Reinigung und den Winterdienst der Gehwegbereiche von Haltestellen nicht geändert.“ Informationen Seite 2 von 3 Erledigung Stadt Jülich Beschluss- und Antragskontrolle Seite 3 von 3