Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
106 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
18.02.16, 15:05
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 91/2016
Az.: 61.21-20/55C
Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 28.01.2016
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
01.03.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 55C, E. - Köttingen, Am Giezenbach
Aufstellungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 (a) BauGB
aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 55C, E.- Köttingen,
Am Giezenbach.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, die planerischen Voraussetzungen (Abstimmung: Fachbehörden und Eigentümer) zu klären und ein entsprechendes städtebauliches Konzept zu erarbeiten
sowie die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffentliche Versammlung) durchführen.
Begründung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 55C, E. – Köttingen, Am Giezenbach soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Umnutzung der nördlich der Straße „Am Giezenbach“ gelegenen Teilbereiche
zu Wohnzwecken unter Berücksichtigung der südlich angrenzenden Gewerbebebauung geschaffen werden. Der zur Umnutzung vorgesehene Bereich nördlich der Straße „Am Giezenbach“ ist im
seit 06.04.2009 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 55B, E.- Köttingen, Am Giezenbach als Gewerbegebiet und als Mischgebiet festgesetzt.
Die in diesem Gebiet ansässige Tiefbaufirma Canönde wird in den WirtschaftsPark Erftstadt umsiedeln (siehe auch V 629/2015) und hat beantragt für ihr Grundstück einen Vorhabenbezogenen
Bebauungsplan zur Entwicklung einer Mehrfamilienhausbebauung aufzustellen. Auch die anderen
in diesem Bebauungsplan ansässigen Gewerbebetriebe haben ihre Nutzung schon seit längerem
aufgegeben.
Aufgrund dieser Tatsache und der im Westen und Norden angrenzenden Wohnbebauung sowie
der Ville im Osten ist es städtebaulich sinnvoll, die gesamten gewerblichen Flächen im Bebauungsplan Nr. 55B einer wohnverträglichen Nutzung zuzuführen.
Bei der Planung einer Wohnbebauung sind die Auswirkungen auf die südlich angrenzende Gewerbenutzung zu prüfen. Der südlich der Straße „Am Giezenbach“ gültige und seit 18.07.2013 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 55n, E. – Köttingen, Klosengartenstraße, weist ebenfalls Gewerbegebiet aus. Darüber hinaus enthält dieser Bebauungsplan eine Zonierung entsprechend dem Abstandserlass NRW vom 12.01.2007. In einem Teilbereich ist eine Zonierung (Zone 3) festgesetzt,
die Betriebsarten zulässt, die einen Abstand von mindestens 100m zur Wohnbebauung erfordert.
Welche Auswirkungen und Maßnahmen zu ergreifen sind, ist mit der zuständigen Umweltbehörde
(beim Rhein-Erft-Kreis), der Bezirksregierung und den Eigentümern zu klären und ggf. entsprechende Fachgutachten (z.B. Schalltechnische Untersuchungen bezüglich Verkehrs- und Gewerbelärm oder Rechtsgutachten) einzuholen. Aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen auf den Bebauungsplan 55 ist auch die Anpassung bzw. Änderung dieses Bebauungsplanes erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 55C umfasst deshalb sowohl das komplette Gebiet
des Bebauungsplanes Nr. 55B, Am Giezenbach, als auch bebaute und unbebaute Teile des Bebauungsplanes Nr. 55n, Klosengartenstraße.
Da in einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan nur einzelne Grundstücke außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes einbezogen werden können, sind die Voraussetzungen für die
Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplan somit nicht gegeben. Um im Sinne des
Antragstellers das Verfahren zu beschleunigen wird die Verwaltung aber den Abschluss eines
städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB prüfen.
Darüber hinaus liegen die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (weniger als 20.000 qm Grundfläche, voraussichtlich
keine erheblichen Umweltauswirkungen) vor.
Die Verwaltung wird zunächst die noch offenen Fragen klären, in Abstimmung mit dem Antragsteller ein städtebauliches Konzept mit einer dem Standort angepassten Dichte für die Wohnbebauung
(Grundflächenzahl von 0,4, Geschossflächenzahl von 1,0, Bebauung überwiegend zwei Geschosse) erarbeiten und auf Grundlage dieses Konzeptes die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (Öffentliche Versammlung) durchführen.
In Vertretung
(Hallstein)
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