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Sitzungsvorlage (Kostenloses WLan in der Jülicher Innenstadt; Antrag Nr. 13/2014 der CDU Fraktion & SPD Fraktion im Rat der Stadt Jülich vom 12.08.2014 WLan Angebot des Freifunk Rheinland e.V.)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
26.02.2015
Erstellt
11.02.15, 17:02
Aktualisiert
11.02.15, 17:02
Sitzungsvorlage (Kostenloses WLan in der Jülicher Innenstadt; Antrag Nr. 13/2014 der CDU Fraktion & SPD Fraktion im Rat der Stadt Jülich vom 12.08.2014

WLan Angebot des Freifunk Rheinland e.V.) Sitzungsvorlage (Kostenloses WLan in der Jülicher Innenstadt; Antrag Nr. 13/2014 der CDU Fraktion & SPD Fraktion im Rat der Stadt Jülich vom 12.08.2014

WLan Angebot des Freifunk Rheinland e.V.)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es/Hun Jülich, 10.02.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 104/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Termin Ausschuss für Kultur, Wirtschafts- 26.02.2015 förderung und Stadtmarketing TOP Ergebnisse Kostenloses WLan in der Jülicher Innenstadt; Antrag Nr. 13/2014 der CDU Fraktion & SPD Fraktion im Rat der Stadt Jülich vom 12.08.2014 WLan Angebot des Freifunk Rheinland e.V. Anlg.: V StaMa SD.Net Beschlussentwurf: Entfällt. Begründung: In der letzten Sitzung hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, WLan Angebote über Freifunk zu recherchieren. Dazu wurde Kontakt mit der Stadt Düren und mit der Stadt Arnsberg aufgenommen. Die Stadt Arnsberg hat 2014 mit dem Freifunk Rheinland e.V. ein Netz von fünf bis sechs Einspeisepunkten aufgebaut um ihre Innenstadt zu beleuchten. Gastronomie, Hotellerie, Einzelhandel und Parteien haben sich bereit erklärt ihre Netze zu öffnen und mit einem Freifunk-Router zu versehen, um ein möglichst dichtes Netz aufbauen zu können. So wurden im Stadtgebiet (inkl. Ausleuchtung des historischen Rathauses) 140 Router eingerichtet, die trotz unterschiedlicher Provider in einem sogenannten mashnet miteinander verbunden sind. Dies ermöglicht die problemlose Nutzung des WLans im mobilen Raum. Das System des Freifunk Rheinland e.V. ist für den einzelnen in den Kosten deutlich niedriger als die bereits angewandten und der Verwaltung bekannten Systeme, da die Kosten unter den Anbietern (Router-Zugänge) verteilt werden. So fallen lediglich Kosten für Router (ca. 40 €/Stück; Radius 2030 Meter) und eine Internet-Leitung (sollte noch keine bestehen) an. Bei diesem System läge die Störerhaftung aber (nicht wie bei den anderen, bereits vorgestellten Systemen) bei der Verwaltung/ den Anbietern selbst. Vereinfacht bedeutet dies, dass der Betreiber eines offenen Internetzugangs für den Datentransfer, der über seinen Internetzugang abgewickelt wird, haftbar gemacht werden kann. Dies ist in der EU einmalig und ausschließlich in Deutschland zu finden. Um dieses Problem zu umgehen, wird bei Freifunk der Datenverkehr ab dem Router verschlüsselt, über einen sogenannten VPN-Tunnel (Virtual Private Network, eine verschlüsselte und in sich ge- schlossene Tunnelverbindung) zu einem Freifunk-Knoten (ein Server, der alle Knoten verbindet) und anschließend ins Ausland weitergeleitet. Durch einen Internet-Provider im Ausland, der einen VPN-Zugang kostenlos zur Verfügung stellt, erhält der Nutzer dann eine neue IP-Adresse, die des ausländischen Providers. So bleiben die Person, die über das freie WLan Netz ins Internet geht, als auch die Person oder Organisation, die ihren Internet-Anschluss dafür zur Verfügung stellt, anonym. Da der offizielle Absender der Daten nun ein Internet-Provider sei, gebe es – so die Angaben des Freifunk Rheinland e.V. – keine Störerhaftung, denn Provider haben das Privileg nicht für den Datentransfer haftbar gemacht werden zu können. Das Prinzip des Freifunks hebelt das Institut der Störerhaftung also in gewisser Weise aus. Der Verein lässt gerade jedoch rechtlich prüfen, inwieweit er mit einem Status als Provider selbst überhaupt unter die Störerhaftung fällt. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass gerade die Städte, die das System als erste genutzt haben, die Thematik nicht alle rechtlich geprüft haben. Eine rechtliche Einschätzung wird aus haftungstechnischen Gründen von der Stadtverwaltung jedoch vorgenommen. Zudem wurde ein Treffen zwischen der Stadtverwaltung und dem FreifunkRheinland e.V. angesetzt um noch bestehende Fragen in technischer, rechtlicher und organisatorischer Hinsicht zu klären. Der Ausschuss wird in der nächsten Sitzung über das Ergebnis unterrichtet. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 104/2015 x nein nein Seite 2