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Sitzungsvorlage (Elternbeitrag für den Besuch der offenen Ganztagsgrundschulen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
260 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
31.01.12, 18:27
Aktualisiert
09.02.15, 12:11
Sitzungsvorlage (Elternbeitrag für den Besuch der offenen Ganztagsgrundschulen) Sitzungsvorlage (Elternbeitrag für den Besuch der offenen Ganztagsgrundschulen) Sitzungsvorlage (Elternbeitrag für den Besuch der offenen Ganztagsgrundschulen) Sitzungsvorlage (Elternbeitrag für den Besuch der offenen Ganztagsgrundschulen)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 19.01.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 25/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 02.02.2012 Haupt- und Finanzausschuss 13.02.2012 Stadtrat 23.02.2012 TOP Ergebnisse Elternbeitrag für den Besuch der offenen Ganztagsgrundschulen Anlg.: 2 V 20/22 40 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Ab dem Schuljahr 2012/13 wird auch für das 1. Jahr des Besuchs einer offenen Ganztagsgrundschule ein Elternbeitrag erhoben. 2. Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Jülich wird wie folgt erlassen: „ Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1“ Begründung: Beschlusslage In seiner Sitzung am 08.05.2008 hat der Rat der Stadt Jülich beschlossen, dass ab dem Schuljahr 2008/09 für das 1. Jahr des Besuchs einer offenen Ganztagsschule kein Elternbeitrag mehr erhoben wird. Beweggrund für diese Entscheidung war, dass zu diesem Zeitpunkt die Offene Ganztagsschule noch nicht wie gewünscht angenommen wurde und die Rückzahlung von Bundesmitteln für Baumaßnahmen drohte. Das beitragsfreie 1. Jahr sollte den Erziehungsberechtigten und den Schülern die Möglichkeit geben auszuprobieren, ob das Betreuungsangebot ihren Vorstellungen entspricht und es sollte insgesamt zur Attraktivierung der OGS beitragen. In der Folge sind die Zahlen in den offenen Ganztagsschulen deutlich gestiegen, so dass die für die Beantragung von Bundesmitteln gemeldete Anzahl von Gruppen erreicht wurde. Zuletzt haben der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport am 27.01.2011 und der Hauptund Finanzausschuss am 10.02.2011 beschlossen, auch im Schuljahr 2011/12 das 1. Jahr des Besuchs einer offenen Ganztagsschule beitragsfrei zu belassen. Die Stadt Jülich erhält vom Land für jedes Kind in der offenen Ganztagsschule in der Regel 935,--€ (seit 2011, vorher 820,-- €). Die Schulträger sind verpflichtet, zu den Landesmitteln pro Schüler 410,-- € in die offenen Ganztagsschulen zu investieren. Diese können durch die Erhebung von Elternbeiträgen refinanziert werden. Weiterhin zahlt das Land einen Pauschalbetrag in Höhe von 5.500,-- € je Schule (der ebenfalls an die Träger überwiesen wird). In den Schuljahren 2008/09 und 2009/10 stellte sich bei den Beiträgen das Defizit aus Ausgaben und Einnahmen wie folgt dar (auf diese Schuljahre war in der Vorlage 19/11 verwiesen worden).: Schuljahr 08/09 Ausgaben Einnahmen 204 Schüler x 410,-- € Elternbeiträge Pauschalbetrag 5 x 5.500,-- € 83.640.-- € 32.520,-- € 27.500,-- € 23.620,-- € 261 Schüler x 410,-- € Elternbeiträge Pauschalbetrag 5 x 5.500,-- € 107.010.-- € 66.360,-- € 27.500,-- € 13.150,-- € Defizit Schuljahr 09/10 Ausgaben Einnahmen Defizit Angesichts dieser Zahlen hatte die Verwaltung das weitere beitragsfreie Jahr vorgeschlagen. Aufgrund der steigenden Einnahmen aus Eltereinnahmen bestand die Erwartung, das Defizit gegen Null fahren zu können. Berechnungen Im Schuljahr 2010/11 stellte sich das Defizit wie folgt dar: Ausgaben Einnahmen Defizit 275 Schüler x 410,-- € Elternbeiträge Pauschalbetrag 5 x 5.500,-- € 112.750.-- € 58.795,-- € 27.500,-- € 26.455,-- € Die nachstehende Tabelle zeigt die Kalkulation für das Schuljahr 2011/12: Sitzungsvorlage 25/2012 Seite 2 Einnahmen: OGS Schüler alt Neulinge insgesamt GGS Nord GGS Ost GGS Süd GGS West KGS Summe 52 17 36 35 26 166 43 19 24 18 22 126 Ausgaben Einnahmen 292 Schüler x 410,-- € Elternbeiträge Pauschalbetrag 5 x 5.500,-- € Zahlende Eltern 95 36 60 53 48 292 SGB II/Geringverdiener 31 13 17 32 13 106 Beiträge Jahr 20 4 19 4 13 60 16.830,00 € 10.505,00 € 6.435,00 € 22.990,00 € 8.030,00 € 64.790,00 € 119.720,-- € 64.790,-- € 27.500,-- € 27.430,-- € Defizit Somit hat sich die Erwartung, das Defizit gegen Null fahren zu können, in den beiden letzten Schuljahren nicht erfüllt. Grund ist, dass die Einnahmen aus den Elternbeiträgen trotz steigender Schülerzahlen noch unter dem Ergebnis des Schuljahres 2009/10 geblieben ist Es müssen Maßnahmen zur Senkung des Defizits ergriffen werden. Daher sollte auch für das 1. Besuchsjahr ein Beitrag erhoben werden. Ein Beitrag für das 1. Jahr hätte für die Schuljahre 10/11 und 11/12 folgende Auswirkungen gehabt: Schuljahr 2010/11 Von den 111 Schulneulingen waren 30 Erziehungsberechtigte SGB II-Empfänger, somit hätten 81 Eltern zahlen müssen. Der durchschnittliche jährliche Elternbetrag für dieses Schuljahr lag bei 619,-€. Mit diesen Zahlen kann folgende (theoretische) Berechnung angestellt werden: 81 Elternbeiträge x durchschnittlich 619,-- € = 50.139,-- € Ausgaben Einnahmen 275 Schüler x 410,-- € Elternbeiträge alt Elternbeiträge zusätzlich Pauschalbetrag 5 x 5.500,-- € Ergebnis 112.750.-- € 58.795,-- € 50.139,-- € 27.500,-- € + 23.684,-- € Schuljahr 2011/12 101 Elternbeiträge x durchschnittlich 611,-- € = 61.711,-- € Ausgaben Einnahmen Sitzungsvorlage 25/2012 292 Schüler x 410,-- € Elternbeiträge alt Elternbeiträge neu 119.720,-- € 64.790,-- € 61.711,-- € Seite 3 Pauschalbetrag 5 x 5.500,-- € 27.500,-- € + 34.281,-- € Ergebnis Ob solche Ergebnisse tatsächlich hätten erzielt werden können, kann nicht gesichert gesagt werden. Bei einer Neuregelung der Elternbeiträge bleibt abzuwarten, wie die Eltern reagieren. Elternbeiträge benachbarter Kommunen Als Anlage 2 sind die Elternbeiträge einiger benachbarter Kommunen beigefügt. Diese Kommunen erheben alle bereits für das 1. Jahr einen Elternbeitrag. Im Vergleich zu den Nachbarkommunen liegen die Gebührensätze der Stadt Jülich im Rahmen. Fazit Die Verwaltung schlägt vor, zur Senkung des Defizits auch für das 1. Jahr des Besuchs einer offenen Ganztagsschule einen Elternbeitrag zu beheben. Evtl. Überschüsse könnten dazu verwendet werden, in die nächste Ausbaustufe der offenen Ganztagsschule zu gehen und mit einer besseren finanziellen Ausstattung die Qualität der Betreuungsangebote anzuheben. Alternativ könnten zum Ausgleich des Defizits die Elternbeiträge erhöht werden. Im Schuljahr 2010/11 beispielsweise hätte dies bei Elternbeiträgen von 58.795,-- € und einem Defizit von 26.455,-- € eine Anhebung der Beiträge um 44% erfordert. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, davon Abstand zu nehmen. 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 25/2012 Mehreinnahmen x nein nein Seite 4