Daten
Kommune
Jülich
Größe
260 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
31.01.12, 18:27
Aktualisiert
09.02.15, 12:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 19.01.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 25/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
02.02.2012
Haupt- und Finanzausschuss
13.02.2012
Stadtrat
23.02.2012
TOP
Ergebnisse
Elternbeitrag für den Besuch der offenen Ganztagsgrundschulen
Anlg.: 2
V
20/22
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Ab dem Schuljahr 2012/13 wird auch für das 1. Jahr des Besuchs einer offenen Ganztagsgrundschule ein Elternbeitrag erhoben.
2. Die Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Jülich wird wie folgt erlassen:
„ Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage 1“
Begründung:
Beschlusslage
In seiner Sitzung am 08.05.2008 hat der Rat der Stadt Jülich beschlossen, dass ab dem Schuljahr
2008/09 für das 1. Jahr des Besuchs einer offenen Ganztagsschule kein Elternbeitrag mehr erhoben
wird.
Beweggrund für diese Entscheidung war, dass zu diesem Zeitpunkt die Offene Ganztagsschule noch
nicht wie gewünscht angenommen wurde und die Rückzahlung von Bundesmitteln für Baumaßnahmen drohte. Das beitragsfreie 1. Jahr sollte den Erziehungsberechtigten und den Schülern die
Möglichkeit geben auszuprobieren, ob das Betreuungsangebot ihren Vorstellungen entspricht und es
sollte insgesamt zur Attraktivierung der OGS beitragen.
In der Folge sind die Zahlen in den offenen Ganztagsschulen deutlich gestiegen, so dass die für die
Beantragung von Bundesmitteln gemeldete Anzahl von Gruppen erreicht wurde.
Zuletzt haben der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport am 27.01.2011 und der Hauptund Finanzausschuss am 10.02.2011 beschlossen, auch im Schuljahr 2011/12 das 1. Jahr des Besuchs einer offenen Ganztagsschule beitragsfrei zu belassen.
Die Stadt Jülich erhält vom Land für jedes Kind in der offenen Ganztagsschule in der Regel 935,--€
(seit 2011, vorher 820,-- €). Die Schulträger sind verpflichtet, zu den Landesmitteln pro Schüler
410,-- € in die offenen Ganztagsschulen zu investieren. Diese können durch die Erhebung von Elternbeiträgen refinanziert werden. Weiterhin zahlt das Land einen Pauschalbetrag in Höhe von
5.500,-- € je Schule (der ebenfalls an die Träger überwiesen wird).
In den Schuljahren 2008/09 und 2009/10 stellte sich bei den Beiträgen das Defizit aus Ausgaben
und Einnahmen wie folgt dar (auf diese Schuljahre war in der Vorlage 19/11 verwiesen worden).:
Schuljahr 08/09
Ausgaben
Einnahmen
204 Schüler x 410,-- €
Elternbeiträge
Pauschalbetrag 5 x 5.500,-- €
83.640.-- €
32.520,-- €
27.500,-- €
23.620,-- €
261 Schüler x 410,-- €
Elternbeiträge
Pauschalbetrag 5 x 5.500,-- €
107.010.-- €
66.360,-- €
27.500,-- €
13.150,-- €
Defizit
Schuljahr 09/10
Ausgaben
Einnahmen
Defizit
Angesichts dieser Zahlen hatte die Verwaltung das weitere beitragsfreie Jahr vorgeschlagen. Aufgrund der steigenden Einnahmen aus Eltereinnahmen bestand die Erwartung, das Defizit gegen Null
fahren zu können.
Berechnungen
Im Schuljahr 2010/11 stellte sich das Defizit wie folgt dar:
Ausgaben
Einnahmen
Defizit
275 Schüler x 410,-- €
Elternbeiträge
Pauschalbetrag 5 x 5.500,-- €
112.750.-- €
58.795,-- €
27.500,-- €
26.455,-- €
Die nachstehende Tabelle zeigt die Kalkulation für das Schuljahr 2011/12:
Sitzungsvorlage 25/2012
Seite 2
Einnahmen:
OGS
Schüler alt
Neulinge
insgesamt
GGS Nord
GGS Ost
GGS Süd
GGS West
KGS
Summe
52
17
36
35
26
166
43
19
24
18
22
126
Ausgaben
Einnahmen
292 Schüler x 410,-- €
Elternbeiträge
Pauschalbetrag 5 x 5.500,-- €
Zahlende
Eltern
95
36
60
53
48
292
SGB
II/Geringverdiener
31
13
17
32
13
106
Beiträge
Jahr
20
4
19
4
13
60
16.830,00 €
10.505,00 €
6.435,00 €
22.990,00 €
8.030,00 €
64.790,00 €
119.720,-- €
64.790,-- €
27.500,-- €
27.430,-- €
Defizit
Somit hat sich die Erwartung, das Defizit gegen Null fahren zu können, in den beiden letzten Schuljahren nicht erfüllt. Grund ist, dass die Einnahmen aus den Elternbeiträgen trotz steigender Schülerzahlen noch unter dem Ergebnis des Schuljahres 2009/10 geblieben ist
Es müssen Maßnahmen zur Senkung des Defizits ergriffen werden. Daher sollte auch für das 1. Besuchsjahr ein Beitrag erhoben werden.
Ein Beitrag für das 1. Jahr hätte für die Schuljahre 10/11 und 11/12 folgende Auswirkungen gehabt:
Schuljahr 2010/11
Von den 111 Schulneulingen waren 30 Erziehungsberechtigte SGB II-Empfänger, somit hätten 81
Eltern zahlen müssen. Der durchschnittliche jährliche Elternbetrag für dieses Schuljahr lag bei 619,-€. Mit diesen Zahlen kann folgende (theoretische) Berechnung angestellt werden:
81 Elternbeiträge x durchschnittlich 619,-- € = 50.139,-- €
Ausgaben
Einnahmen
275 Schüler x 410,-- €
Elternbeiträge alt
Elternbeiträge zusätzlich
Pauschalbetrag 5 x 5.500,-- €
Ergebnis
112.750.-- €
58.795,-- €
50.139,-- €
27.500,-- €
+ 23.684,-- €
Schuljahr 2011/12
101 Elternbeiträge x durchschnittlich 611,-- € = 61.711,-- €
Ausgaben
Einnahmen
Sitzungsvorlage 25/2012
292 Schüler x 410,-- €
Elternbeiträge alt
Elternbeiträge neu
119.720,-- €
64.790,-- €
61.711,-- €
Seite 3
Pauschalbetrag 5 x 5.500,-- €
27.500,-- €
+ 34.281,-- €
Ergebnis
Ob solche Ergebnisse tatsächlich hätten erzielt werden können, kann nicht gesichert gesagt werden.
Bei einer Neuregelung der Elternbeiträge bleibt abzuwarten, wie die Eltern reagieren.
Elternbeiträge benachbarter Kommunen
Als Anlage 2 sind die Elternbeiträge einiger benachbarter Kommunen beigefügt. Diese Kommunen
erheben alle bereits für das 1. Jahr einen Elternbeitrag.
Im Vergleich zu den Nachbarkommunen liegen die Gebührensätze der Stadt Jülich im Rahmen.
Fazit
Die Verwaltung schlägt vor, zur Senkung des Defizits auch für das 1. Jahr des Besuchs einer offenen Ganztagsschule einen Elternbeitrag zu beheben. Evtl. Überschüsse könnten dazu verwendet
werden, in die nächste Ausbaustufe der offenen Ganztagsschule zu gehen und mit einer besseren
finanziellen Ausstattung die Qualität der Betreuungsangebote anzuheben.
Alternativ könnten zum Ausgleich des Defizits die Elternbeiträge erhöht werden. Im Schuljahr
2010/11 beispielsweise hätte dies bei Elternbeiträgen von 58.795,-- € und einem Defizit von
26.455,-- € eine Anhebung der Beiträge um 44% erfordert. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, davon Abstand zu nehmen.
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 25/2012
Mehreinnahmen
x
nein
nein
Seite 4