Daten
Kommune
Jülich
Größe
79 kB
Datum
23.02.2012
Erstellt
31.01.12, 18:27
Aktualisiert
09.02.15, 12:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 25/2012
2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Rahmen der
Offenen Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Jülich
Aufgrund der §§ 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben f und i der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes zur Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung –GO – Reformgesetz – vom 09.10.2007 (GV. NRW S. 380, SGV. NRW 2023 – und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 11.12.2007 (GV NRW 2008 S. 8), jeweils in der bei Erlass dieser Satzung
gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am ............. folgende
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren im Rahmen der Offenen
Ganztagsschule im Primarbereich der Stadt Jülich beschlossen:
Artikel 1
Der 1. Satz der Ziffer 1 des § 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
(1) Für die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen
Ganztagsschule werden gestaffelt nach Bruttojahreseinkommen nachstehende
Gebühren erhoben:
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.08.2012 in Kraft.