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Antrag (Antrag bzgl. Öffnung der Brühler Straße in E.-Liblar in Richtung Max-Planck-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
07.06.2016
Erstellt
26.11.15, 10:28
Aktualisiert
05.04.16, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 579/2015 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 05.11.2015 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Ausschussbeschlusses durch das Ratsbüro am 18.02.2016 ergänzt. BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 01.12.2015 zur Kenntnis Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 17.02.2016 zur Kenntnis Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 07.06.2016 zur Kenntnis Betrifft: Antrag bzgl. Öffnung der Brühler Straße in E.-Liblar in Richtung Max-Planck-Straße Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Folgekosten in €: Sachkonto: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Im Zuge des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 152, E.-Liblar, Brühler Straße, wird derzeit die Verkehrssituation bzgl. der Erschließung des Baugebietes von der Brühler Straße gutachterlich untersucht. Das Ergebnis soll bis zu der am 16.12.2015 terminierten öffentlichen Versammlung vorliegen. Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die mit der Nacherörterung Mitte Januar 2016 abgeschlossen ist, wird über den Antrag entschieden. Parallel dazu ist die beantragte Öffnung der Brühler Straße zur Max-Planck-Straße im Ergebnisbericht zum Verkehrskonzept Erftstadt Liblar thematisiert. Der Ergebnisbericht wurde vom Rat am 29.09.2015 zustimmend zur Kenntnis genommen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die V 384/2015. In Vertretung (Hallstein) -2-