Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
30.01.15, 17:02
Aktualisiert
20.02.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Fr.
Jülich, 26.01.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 72/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
09.02.2015
Stadtrat
19.02.2015
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 1
Einstimmig, Enthaltungen: 0
3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich - hier: Zuordnung der Vogelsangstraße zum
Stadtbezirk Südmitte
Anlg.: -2I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich erlässt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich wie
folgt:
„Folgt 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage“
Begründung:
Mit Bürgerantrag Nr. 06/2014 vom 26.09.2014 (Vorlage Nr. 477/2014) wurde beantragt die Vogelsangstraße wieder dem Stadtbezirk Mitte-Süd zuzuordnen.
Der Bürgerantrag wurde am 23.10.2014 im Bürgerausschuss behandelt und in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der Stadt Jülich sich in seiner Sitzung am 04.12.2014 einstimmig dafür ausgesprochen, die Vogelsangstraße wieder dem Stadtbezirk
Südmitte zuzuordnen.
Die räumliche Abgrenzung der Stadtteile ist in § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Jülich normiert und ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil der Satzung ist. Die
Übersichtskarte ist nunmehr entsprechend anzupassen.
Da im Vorfeld nicht feststand, wie sich der Rat hinsichtlich einer Neuzuordnung der Vogelsangstraße positionieren würde, wurde auf die Einbringung einer Sitzungsvorlage zur Änderung der Hauptsatzung vorerst verzichtet. Dem Ratsbeschluss vom 04.12.2014 soll nun auch formell Rechnung
getragen werden.
Die Hauptsatzung und ihre Änderung kann der Rat nur mit der Mehrheit der gesetzlichen
Zahl der Mitglieder beschließen.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 72/2015
X
nein
nein
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