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Sitzungsvorlage (3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich - hier: Zuordnung der Vogelsangstraße zum Stadtbezirk Südmitte)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
30.01.15, 17:02
Aktualisiert
20.02.15, 17:02
Sitzungsvorlage (3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich - hier: Zuordnung der Vogelsangstraße zum Stadtbezirk Südmitte) Sitzungsvorlage (3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich - hier: Zuordnung der Vogelsangstraße zum Stadtbezirk Südmitte)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Fr. Jülich, 26.01.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 72/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 09.02.2015 Stadtrat 19.02.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 1 Einstimmig, Enthaltungen: 0 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich - hier: Zuordnung der Vogelsangstraße zum Stadtbezirk Südmitte Anlg.: -2I 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich erlässt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich wie folgt: „Folgt 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich im Wortlaut gemäß Anlage“ Begründung: Mit Bürgerantrag Nr. 06/2014 vom 26.09.2014 (Vorlage Nr. 477/2014) wurde beantragt die Vogelsangstraße wieder dem Stadtbezirk Mitte-Süd zuzuordnen. Der Bürgerantrag wurde am 23.10.2014 im Bürgerausschuss behandelt und in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der Stadt Jülich sich in seiner Sitzung am 04.12.2014 einstimmig dafür ausgesprochen, die Vogelsangstraße wieder dem Stadtbezirk Südmitte zuzuordnen. Die räumliche Abgrenzung der Stadtteile ist in § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Jülich normiert und ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Karte, die Bestandteil der Satzung ist. Die Übersichtskarte ist nunmehr entsprechend anzupassen. Da im Vorfeld nicht feststand, wie sich der Rat hinsichtlich einer Neuzuordnung der Vogelsangstraße positionieren würde, wurde auf die Einbringung einer Sitzungsvorlage zur Änderung der Hauptsatzung vorerst verzichtet. Dem Ratsbeschluss vom 04.12.2014 soll nun auch formell Rechnung getragen werden. Die Hauptsatzung und ihre Änderung kann der Rat nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 72/2015 X nein nein Seite 2