Daten
Kommune
Jülich
Größe
86 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
30.01.15, 17:02
Aktualisiert
30.01.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich
Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW, S. 666 ff.),
in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Jülich am
mit der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der Mitglieder die folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen:
Artikel I
Anlage 3
In Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Jülich wird die Anlage 3 der Hauptsatzung der
Stadt Jülich (Übersichtskarte Stadtgebiet) dahingehend geändert, dass die Vogelsangstraße dem
Stadtbezirk Südmitte zugeordnet wird.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich tritt mit dem Tage nach der
Bekanntmachung in Kraft.