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Sitzungsvorlage (3. Änderung der Hauptsatzung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
86 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
30.01.15, 17:02
Aktualisiert
30.01.15, 17:02
Sitzungsvorlage (3. Änderung der Hauptsatzung)

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Inhalt der Datei

3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW, S. 666 ff.), in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Jülich am mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder die folgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen: Artikel I Anlage 3 In Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Jülich wird die Anlage 3 der Hauptsatzung der Stadt Jülich (Übersichtskarte Stadtgebiet) dahingehend geändert, dass die Vogelsangstraße dem Stadtbezirk Südmitte zugeordnet wird. Artikel II Inkrafttreten Die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.