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Sitzungsvorlage (1) Interkommunale Anregung zur Regionalplanänderung im Bereich Merscher Höhe; Änderung des Flächennutzungsplanes – Rücknahme von Bauflächen als Ausgleich für die Gewerbefläche Merscher Höhe 2) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Jülich
Größe
195 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
23.01.15, 17:05
Aktualisiert
20.02.15, 17:02
Sitzungsvorlage (1) Interkommunale Anregung zur Regionalplanänderung im Bereich Merscher Höhe; 
Änderung des Flächennutzungsplanes – Rücknahme von Bauflächen als Ausgleich für die Gewerbefläche Merscher Höhe 
2) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (1) Interkommunale Anregung zur Regionalplanänderung im Bereich Merscher Höhe; 
Änderung des Flächennutzungsplanes – Rücknahme von Bauflächen als Ausgleich für die Gewerbefläche Merscher Höhe 
2) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Sitzungsvorlage (1) Interkommunale Anregung zur Regionalplanänderung im Bereich Merscher Höhe; 
Änderung des Flächennutzungsplanes – Rücknahme von Bauflächen als Ausgleich für die Gewerbefläche Merscher Höhe 
2) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 17.12.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 508/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 05.02.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 1 Haupt- und Finanzausschuss 09.02.2015 Einstimmig, Enthaltungen: 0 Stadtrat 19.02.2015 Ja-Stimmen: 36, Nein-Stimmen: 1, Enthaltungen: 0 -> mehrheitlich dafür 1) Interkommunale Anregung zur Regionalplanänderung im Bereich Merscher Höhe; Änderung des Flächennutzungsplanes – Rücknahme von Bauflächen als Ausgleich für die Gewerbefläche Merscher Höhe 2) Beschluss über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung gem. §§ 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Anlg.: 2 SD.Net Beschlussentwurf: 1) Die Kommunen Jülich, Niederzier und Titz regen gemeinsam an, die Flächen im Bereich der ehemaligen Sendeanlage Merscher Höhe in Jülich im Regionalplan als Gewerbe- und Industriebereich darzustellen(GIB), mit der Zielsetzung, diese Flächen unter Einbindung der Fachhochschule Aachen und der regionalen Forschungseinrichtungen zu einem interkommunalen Gewebegebiet zu entwickeln. 2) Aufgrund der §§ 1 und 2 BauGB ist ein Entwurf für die Flächennutzungsplanänderung aufzustellen mit dem Ziel, Bauflächen in „Freiraum“ umzuwandeln. Als Kompensation für die Gewerbefläche Merscher Höhe soll eine Fläche im Süden der Kernstadt von Gewerbefläche in Grünfläche (mit der Zweckbestimmung Grünanlage) und eine Fläche im Norden der Kernstadt von Wohnbaufläche in eine Fläche für die Landwirtschaft umgewandelt werden. Die Planbereiche sind den Anlageplänen 1 und 2 vom 14.12.2014 zu entnehmen. Begründung: Die drei Kommunen Jülich, Niederzier und Titz verfolgen gemeinsam den Ansatz, die brachgefallene Fläche der ehemaligen Sendeanlage Merscher Höhe zu einem interkommunalen Gewerbegebiet und einem forschungs- und technologieorientierten Campus zu entwickeln. Dieser, von den Part- nern unter dem Schlagwort „Campus Merscher Höhe“ zusammengefasste Entwicklungsansatz, ist nach Auffassung der drei Kommunen, ein zentrales Instrument für eine nachhaltige Regionalentwicklung und zur Gestaltung des anstehenden Strukturwandels der Tagebaufolgelandschaft „Rheinisches Revier“. Diese Auffassung teilen auch die Innovationsregion Rheinisches Revier sowie die Entwicklungsgesellschaft indeland, die den „Campus Merscher Höhe“ nachdrücklich unterstützen und begleiten. Ziel aller Partner ist die Entwicklung eines Campus Merscher Höhe, der forschungsaffinen Unternehmen und Ausgründungen attraktive Ansiedlungschancen eröffnet. Zugleich wird diesen Unternehmen ein direkterer Zugang zu den regionalen Forschungseinrichtungen ermöglicht. Konkret soll unter Einbindung der Fachhochschule Aachen (Standort Jülich) und dem Forschungszentrum Jülich eine Fläche entwickelt werden, die interessierten Unternehmen die Chance bietet, eigene Forschungs-, Entwicklungs- sowie Produktionskapazitäten zu schaffen und zugleich den Zugang zu qualifiziertem Nachwuchs sicherstellt. Der Schwerpunkt soll auf die Kooperation mit Kleineren und Mittleren Unternehmen (KMU) sowie innovative Handwerksbetriebe gelegt werden. Insofern stellt das Konzept eines Campus Merscher Höhe eine ideale Ergänzung des Aachener Erfolgsmodells „RWTH Aachen Campus“ dar. Thematisch soll der „Campus Merscher Höhe“ auf die Kernkompetenzen der vorhandenen Forschungseinrichtungen ausgerichtet werden. Des Weiteren wird angestrebt, unter Einbindung des Bergbautreibenden RWE Power AG das Thema Energiewirtschaft, welches die Region maßgeblich prägt, auf dem Campus Merscher Höhe anzusiedeln. Auf den Flächen der Merscher Höhe sollen auch klassische Gewerbeflächen entwickelt werden, die aufgrund der hervorragenden verkehrlichen Lagegunst, der Nähe zur vorhandenen Forschungsinfrastruktur (Fachhochschule Aachen, Forschungszentrum Jülich, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt) und dem vorhandenen Fachkräftepotential sicherlich auch überregionale Attraktivität aufweisen werden. Voraussetzung für das geplante interkommunale Gewerbegebiet „Campus Merscher Höhe“ ist eine Änderung des Regional- und Flächennutzungsplanes. Gemäß der landesplanerischen Vorgaben (Kapitel B.III. LEP NRW, Ziele 1.23/1.24) sind, wie auch in der Mitteilung des Planungs-, Umweltund Bauausschusses vom 27.03.2014 berichtet, für die Neuausweisung von Gewerbeflächen im Rahmen einer Regionalplanänderung grundsätzlich andere Bauflächen auf Ebene des Flächennutzungsplanes zurückzunehmen (Freiraumausgleich). Im Bereich der Merscher Höhe wird derzeit die regionalplanerische Ausweisung von 51 ha Gewerbefläche angestrebt. Da die Campusentwicklung Merscher Höhe ihren Ausgangspunkt auf den brach gefallenen Flächen der ehemaligen Sendeanstalt der Deutschen Welle findet, leistet sie somit einen aktiven Beitrag zur Reduzierung des Flächenverbrauches in NRW. Die Projektgruppe „Campus Merscher Höhe“ verfolgt den Ansatz, in allen drei beteiligten Kommunen anteilig Bauflächen zurückzunehmen. Die einzelnen Flächenanteile würden sich – gemittelt nach Einwohner und Fläche der jeweiligen Kommune – wie folgt darstellen: Stadt Jülich 25 ha, Gemeinde Niederzier 14 ha, Gemeinde Titz 12 ha. In den drei Kommunen konnten geeignete Kompensationsflächen identifiziert werden, die auch die Zustimmung der Bezirksregierung finden würden. Für die Stadt Jülich schlägt die Verwaltung vor, eine Gewerbefläche im Süden der Kernstadt und eine Wohnbaufläche im Norden der Kernstadt dem Freiraum zurückzuführen. Der nächste Entwicklungsschritt ist daher der gemeinsame Antrag der drei Kommunen auf Änderung des Regionalplanes und die Flächenrücknahme für die Regionalplanänderung. Sitzungsvorlage 508/2014 Seite 2 Mit Gründung der Entwicklungsgesellschaft Campus Merscher Höhe, einer 100% Tochtergesellschaft der Stadt Jülich, wurde eine geeignete rechtliche Organisationsstruktur für die angestrebte interkommunale Zusammenarbeit Campus Merscher Höhe geschaffen. Die zu erwartenden bzw. zu erzielenden Effekte des in Rede stehenden Interkommunalen Gewerbegebietes, sowohl für die beteiligungsinteressierten Kommunen Niederzier und Titz, als auch die Belegenheitskommune Jülich, werden zurzeit in einer Studie untersucht. Parallel hierzu wird ein zielführender Schlüssel zu Verteilung der Nutzen und Lasten -wie etwa die Zerlegung der Gewerbesteuer- erarbeitet. Die Ergebnisse der Studie, die Projektkalkulation und der noch zu erarbeitende Verteilungsschlüssel bezüglich Nutzen und Lasten für die einzelnen Projektpartner sollen in einer detaillierten Entscheidungsgrundlage zusammengefasst werden. Ausgehend von dieser Informationsbasis können die Kommunen Niederzier und Titz die Chancen, Risiken, Nutzen und Lasten der angestrebten interkommunalen Gewerbegebietsentwicklung prüfen und abwägen und über eine endgültige Projektbeteiligung entscheiden. Die Kommunen Jülich, Niederzier und Titz sowie die Projektpartner Fachhochschule Aachen, Innovationsregion Rheinisches Revier und indeland GmbH gehen davon aus, dass der aufgezeigte interkommunale Ansatz zur Gestaltung des anstehenden Strukturwandels der Bergbaufolgelandschaft „Rheinisches Revier“ die Unterstützung der Bezirksregierung und des Regionalrates finden wird. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: nein X Gesamtkosten: jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: X nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung X nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 508/2014 X nein nein Seite 3