Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
01.02.16, 18:41
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 623/2015 1. Ergänzung
Az.: -82-
Amt: - 82 BeschlAusf.: - -50-/-82- Datum: 10.12.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Amtsleiter
RPA
Dezernat 6
BM
Beratungsfolge
Rat
Termin
15.12.2015
beschließend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
15.02.2016
vorberatend
Rat
16.03.2016
beschließend
Rat
27.04.2016
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1.
2.
3.
4.
Auf dem Grundstück Max-Planck-Straße in Erftstadt-Liblar, wird ein Übergangsheim mit einer
Kapazität für die Unterbringung von 200 Personen errichtet. Zur Verkürzung der Bauzeit soll
die Anlage durch einen Investor geplant sowie gebaut und an die Stadt vermietet werden.
Das Übergangsheim Brabanter Weg wird um acht Einheiten zur Unterbringung von 96 Personen erweitert.
Durch die Stadt werden weiterhin Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet
oder angekauft und für die Unterbringung von Asylsuchenden genutzt.
Die Stadt Erftstadt errichtet auf dafür geeigneten Grundstücken in konventioneller Bauweise
Wohnungen für die Unterbringung von Asylsuchenden, die später wie öffentlich geförderte
Wohnungen genutzt werden können. In einem ersten Schritt sollen dazu die Grundstücke
Landstraße 64 in Erftstadt-Dirmerzheim und Am Hahnacker in Erftstadt-Liblar genutzt werden.
Begründung:
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 über die Vorlage
623/2015 beraten. Die Verwaltung wurde gebeten, bis zur Sitzung des Rates der Stadt Erftstadt
am 15.12.2015 Vorschläge zu erarbeiten, welche Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung kurzfristig
umgesetzt werden müssen.
Zunächst muss ich darauf hinweisen, dass die Kapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt erschöpft sind. Personen, die der Stadt in der kommenden Woche zugewiesen
werden, können ggf. noch in angemieteten Wohnungen untergebracht werden. Es ist davon auszugehen, dass bereits in der ersten Januarwoche 2016 weitere Personen in Erftstadt eintreffen
werden. Wenn nicht kurzfristig Beschlüsse über den Ausbau geeigneter Kapazitäten geschaffen
werden, ist eine Unterbringung in Turnhallen unvermeidlich. Hinsichtlich der Dringlichkeit einer
Entscheidung weise ich ergänzend darauf hin, dass am 15.03.2016 der Mietvertrag für die ehemalige Schreinerei Schunck in Liblar endet Derzeit sind dort 40 Personen untergebracht.
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen ergeben sich folgende Anmerkungen:
Zu 1.:Auf einem Gewerbegrundstück in der Max-Planck-Straße, Erftstadt-Liblar (vgl. Anlage 1,
Nr.3 der Vorlage), kann eine Asylbewerberunterkunft für 200 Personen errichtet werden. Es
wird geprüft, ob die Anlage durch einen Investor errichtet und an die Stadt vermietet wird
bzw. ob die Stadt selbst als Bauherr auftritt. Ein Investorenmodell hat den Vorteil, dass sich
die Bauzeit verkürzt und durch den Investor eine Folgenutzung sichergestellt wird. Es liegt
noch kein Mietangebot vor. Erst nach Vorlage eines solchen Angebotes kann geprüft werden, ob diese Lösung wirtschaftlich ist.
Zu 2.:Am Brabanter Weg sollen analog zur bestehenden Bebauung, 8 Wohneinheiten zur Unterbringung von 96 Personen errichtet werden (vgl. die Darstellungen in der Vorlage V
445/2015). Im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird ein Betrag in
Höhe von 2.920.000,- € für diese Maßnahme zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme soll
umgesetzt werden, bevor ein Beschluss über den Wirtschaftsplan 2016 gefasst wurde. Die
engen Voraussetzungen des § 82 GO sind in diesem Fall gegeben. Die Beauftragung für die
Errichtung der Anlagen soll im Wege einer freihändigen Vergabe erfolgen, sofern dies
vergaberechtlich möglich ist und wenn nur auf diesem Wege eine angemessene Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt gesichert werden kann.
Parallel lasse ich derzeit prüfen, ob durch Reduzierung von Standards eine deutliche Senkung der Baukosten möglich ist.
Zu 3.:Um die Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden in den Übergangsheimen zu reduzieren und um
somit dort freie Kapazitäten zu schaffen, werden auf dem freien Wohnungsmarkt weiter Objekte angemietet oder angekauft.
Zu 4.:Die Grundstücke Landstraße 64, Erftstadt-Dirmerzheim (vgl. Anlage 2, Nr. 1 der Vorlage)
und Am Hahnacker, Erftstadt Liblar (vgl. Anlage 2, Nr. 2 der Vorlage) sind geeignet, um dort
Wohnungen zu errichten, die zunächst für die Unterbringung von Asylsuchenden und später
wie öffentlich geförderte Wohnungen genutzt werden können. Die erforderlichen Mittel sind
im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft zur Verfügung zu stellen.
Die entsprechenden Planungen werden jetzt in Auftrag gegeben. Auf zeitaufwendige Wettbewerbsverfahren wird verzichtet. Für den Bau solcher Wohnungen gibt es ein attraktives
Förderprogramm. Bei einer Miethöhe von 5,75 €/m², zuzüglich eines Zuschlages in Höhe von
1,- €/m² für die erhöhte Abnutzung, ist der Bau solcher Wohnungen wirtschaftlich. Eine entsprechende Berechnung wird nach Fertigstellung konkreter Planungen vorgelegt.
Um Belegungsspitzen abzufangen wird es ggf. erforderlich sein, in der Förderschule in Erftstadt-Friesheim insgesamt 6 Klassenräume zur Unterbringung von Asylsuchenden in An-2-
spruch zu nehmen. Dort können bis zu 50 Personen untergebracht werden. Die Maßnahme ist
mit der Schulleitung abgestimmt. Für schulische Zwecke werden die Klassen nicht mehr benötigt.
-
Aktuell sind in der Notunterkunft, die die Stadt Erftstadt für das Land NRW im Allianzgebäude
in Erp betreibt, 176 Personen untergebracht.. Diese Plätze werden auf das Zuweisungskontingent der Stadt Erftstadt zu 100% angerechnet. Sollte die Notunterkunft nicht mehr vom Land
NRW benötigt werden, erfolgt eine entsprechende Zuweisung von Asylsuchenden an die
Stadt. Wenn es aufgrund dieses Umstandes erforderlich sein sollte, das Allianzgebäude in Erp
zur Unterbringung von Asylsuchenden zu nutzen, die der Stadt dauerhaft zugewiesen werden,
können dort maximal 150 Personen untergebracht werden.
(Erner)
-3-