Daten
Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
09.02.15, 13:33
Aktualisiert
20.02.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 15.01.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 503/2014
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
19.02.2015
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Benennung von sachkundigen Einwohnern und deren Vertreter für die Ausschüsse des Rates
der Stadt Jülich
Anlg.: ./.
I
SD.Net
30
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich benennt auf Empfehlung des Arbeitskreises für ein inklusives Jülich folgende sachkundige Einwohner für die aufgeführten Ausschüsse:
Fachausschuss
Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau
Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule, Sport und Soziales
sachk. Einwohner
Birgit Oepen
Stellvertretung
Marie Maßmann-Thevesen
Thomas Bücher
Hannelore Viehöver-Braun
Marie Maßmann-Thevesen
Birgit Oepen
Begründung:
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) legt in § 58 Abs. 4 fest, dass
den Fachausschüssen des Rates volljährige sachkundige Einwohner angehören können, die vom Rat
in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Ausgenommen von dieser
Regelung sind die sogenannten Pflichtausschüsse.
Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Zuständigkeitsordnung vom 26.08.2014 festgelegt, dass nach
§ 15 Abs. 4 jeweils ein Mitglied des Arbeitskreis für ein inklusives Jülich (AKI) mit beratender
Stimme im JuFISSS, PUB und KWS vertreten ist. Der Arbeitskreis für ein inklusives Jülich (AKI)
hat in seiner Sitzung vom 02.12.2014 die sachkundigen Einwohner für die v.g. Fachausschüsse benannt. Die früheren Benennungen können aufgrund der Neuzuschnitte der Ausschüsse nicht weiter
berücksichtigt werden.
Die Wahl sachkundiger Einwohner erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO
NRW. Das bedeutet, dass auch die sachkundigen Einwohner nur über entsprechende Wahlvorschläge der im Rat vertretenen Fraktionen in einen Ausschuss gewählt werden können, und zwar nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang, sofern sich die Ratsmitglieder zur Besetzung des Ausschusses nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Im letzteren Fall
ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend.
Bei der Wahl der sachkundigen Einwohner zu weiteren Ausschussmitgliedern handelt es sich somit
um eine Erweiterung des einheitlichen Wahlvorschlages, der in der Sitzung des Rates am
25.06.2014 einstimmig gefasst worden ist. Für die Erweiterung ist ebenfalls wieder ein einstimmiger Beschluss des Rates erforderlich.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die sachkundigen Einwohner mit ihrer Wahl Mitglieder
des betreffenden Ausschusses werden. Als Ausschussmitglieder haben sie das Recht, an allen Beratungen des Ausschusses, sei es in öffentlicher, sei es in nichtöffentlicher Sitzung, teilzunehmen.
Lediglich die Ausübung des Stimmrechts ist ihnen verwehrt. Die sachkundigen Einwohner werden
bei der Zusammensetzung und bei der Berechnungen der Beschlussfähigkeit des Ausschusses nicht
mitgezählt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 503/2014
x
nein
nein
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