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Sitzungsvorlage (Benennung von sachkundigen Einwohnern und deren Vertreter für die Ausschüsse des Rates der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
09.02.15, 13:33
Aktualisiert
20.02.15, 17:02
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 15.01.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 503/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 19.02.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Benennung von sachkundigen Einwohnern und deren Vertreter für die Ausschüsse des Rates der Stadt Jülich Anlg.: ./. I SD.Net 30 Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich benennt auf Empfehlung des Arbeitskreises für ein inklusives Jülich folgende sachkundige Einwohner für die aufgeführten Ausschüsse: Fachausschuss Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Ausschuss für Jugend, Familie, Schule, Sport und Soziales sachk. Einwohner Birgit Oepen Stellvertretung Marie Maßmann-Thevesen Thomas Bücher Hannelore Viehöver-Braun Marie Maßmann-Thevesen Birgit Oepen Begründung: Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) legt in § 58 Abs. 4 fest, dass den Fachausschüssen des Rates volljährige sachkundige Einwohner angehören können, die vom Rat in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind die sogenannten Pflichtausschüsse. Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Zuständigkeitsordnung vom 26.08.2014 festgelegt, dass nach § 15 Abs. 4 jeweils ein Mitglied des Arbeitskreis für ein inklusives Jülich (AKI) mit beratender Stimme im JuFISSS, PUB und KWS vertreten ist. Der Arbeitskreis für ein inklusives Jülich (AKI) hat in seiner Sitzung vom 02.12.2014 die sachkundigen Einwohner für die v.g. Fachausschüsse benannt. Die früheren Benennungen können aufgrund der Neuzuschnitte der Ausschüsse nicht weiter berücksichtigt werden. Die Wahl sachkundiger Einwohner erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW. Das bedeutet, dass auch die sachkundigen Einwohner nur über entsprechende Wahlvorschläge der im Rat vertretenen Fraktionen in einen Ausschuss gewählt werden können, und zwar nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang, sofern sich die Ratsmitglieder zur Besetzung des Ausschusses nicht auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben. Im letzteren Fall ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses Wahlvorschlages ausreichend. Bei der Wahl der sachkundigen Einwohner zu weiteren Ausschussmitgliedern handelt es sich somit um eine Erweiterung des einheitlichen Wahlvorschlages, der in der Sitzung des Rates am 25.06.2014 einstimmig gefasst worden ist. Für die Erweiterung ist ebenfalls wieder ein einstimmiger Beschluss des Rates erforderlich. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die sachkundigen Einwohner mit ihrer Wahl Mitglieder des betreffenden Ausschusses werden. Als Ausschussmitglieder haben sie das Recht, an allen Beratungen des Ausschusses, sei es in öffentlicher, sei es in nichtöffentlicher Sitzung, teilzunehmen. Lediglich die Ausübung des Stimmrechts ist ihnen verwehrt. Die sachkundigen Einwohner werden bei der Zusammensetzung und bei der Berechnungen der Beschlussfähigkeit des Ausschusses nicht mitgezählt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 503/2014 x nein nein Seite 2