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Allgemeine Vorlage (Einführung eines sog. "SchoolPlusTickets" im Kreis Düren bei gleichzeitiger Erhebung eines Elternbeitrages)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
16 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann BE: Herr Stolz / Herr Graßmann Kreuzau, 01.06.2006 Vorlagen-Nr.: 36/2006 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 06.06.2006 20.06.2006 Einführung eines sog. "SchoolPlusTickets" im Kreis Düren bei gleichzeitiger Erhebung eines Elternbeitrages I. Sach- und Rechtslage: Wie Ihnen sicherlich bekannt sein wird, werden die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, dort wo erforderlich, generell im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (SSV) befördert. Dies gilt ebenfalls für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen-I und –II-Schulen für die Ortsteile, die nicht oder nicht ausreichend in den ÖPNV eingebunden sind. Dort wo eine Verweisung auf Linie oder Schiene im Rahmen des ÖPNV möglich ist, und dies trifft für insgesamt rd. 700 Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen der Gemeinde Kreuzau sowie der umliegenden Kommunen, die zu ihrem Einzugsbereich zählen zu, erfolgt die Schülerbeförderung im Rahmen von Schülerjahreskarten, deren Kosten voll durch die Gemeinde Kreuzau als dem zuständigen Schulträger übernommen werden müssen. Nunmehr sind nicht unerhebliche Mittelkürzungen im Ausbildungsverkehr durch Bund und Land erfolgt, sodass der Aachener Verkehrsbund (AVV), dem auch die für Kreuzau zuständigen Beförderer, nämlich die DKB sowie die Rurtalbahn angehören, gezwungen wäre, die Kosten für die Schülerjahreskarten zu erhöhen. Aufgrund der Finanzsituation der Kommunen will man hiervon jedoch Abstand nehmen und hat zum einen vorgeschlagen, andere Zuschussmittel zu verwenden sowie zusätzlich einen Elternbeitrag zu erheben. Nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 97 Schulgesetz NRW (SchulG) hat der Schulträger grundsätzlich die Kosten zu übernehmen. Nach Abs. 3 dieser Bestimmung ist es jedoch möglich, einen Eigenbeitrag dann festzusetzen, wenn der Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen im Rahmen eines besonderen Tarifangebotes Schülerzeitkarten anbietet, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des ÖPNV berechtigen. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Vorgabe hat der AVV vorgeschlagen, die Schülerjahreskarten auszuweiten und das sog. „SchoolPlusTicket“ einzuführen. Hierzu ist der Vollständighalber festzustellen, dass bereits in der Sitzung des regionalen AVVBeirates des Kreises Düren am 08.03.2006 erstmals über diese möglichen Maßnahmen zur Kompensation der Mittelkürzungen im Ausbildungsverkehr beraten wurde. Da aber hinsichtlich der Ausweitung des Geltungsbereiches bei Schülerjahreskarten und der Erhebung eines Eigenanteils („SchoolPlusTicket“) noch erheblicher interner Beratungsbedarf bestand, wurde die Angelegenheit auf Vorschlag in der darauffolgenden HVB-Konferenz am 15.05.2006 nochmals erörtert. Bei allen Bedenken bestand hier grundsätzlich Einigkeit darin, dass die Erhebung von Eigenanteilen auch im Kreis Düren eine sinnvolle Maßnahme zur Deckung der Mittelkürzungen im Ausbildungsverkehr darstellt, eine nach den Preisstufen im AVV differenzierte Erhebung von Eigenanteilen den besonderen Bedürfnissen der SchülerInnen im Kreis Düren aber nicht gerecht werde. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat die HVB-Konferenz von daher die Verbundgesellschaft u.a. gebeten, die Nutzungsmöglichkeiten des „SchoolPlusTickets“, das im Bereich der Stadt und des Kreises Aachen bereits eingeführt ist, auch auf den gesamten Kreis Düren auszuweiten. Dieses „SchoolPlusTicket Kreis Düren“ ist dann ohne jegliche zeitliche Einschränkung täglich auf allen Verkehrsmitteln des AVV gültig. Ebenso sind alle Schulferien mit eingeschlossen. Die Erhebung der Eigenanteile betrifft alle Schülerinnen und Schüler mit Schulstandort im Kreis Düren, wobei Schüler, die außerhalb des Kreises Düren wohnen, bis zur Kreisgrenze streckengebunden wie bisher fahren könnten. Auf der Grundlage der durchgeführten Berechnungen und der vorgenannten Rahmenbedingungen hat die Verbundgesellschaft folgende einheitliche Elternbeiträge, die im Übrigen dann erstmals erhoben werden, vorgeschlagen, und zwar: ¾ ¾ ¾ Eigenanteil für das 1. Kind Eigenanteil für das 2. Kind Eigenanteil ab dem 3. Kind und Empfänger von Mitteln nach SGB XII 6,50 €/Monat 4,50 €/Monat 0,00 €/Monat Es wurde weiterhin vorgeschlagen, dieses „SchoolPlusTicket Kreis Düren“ nach Möglichkeit noch zu Beginn des neuen Schuljahres 2006/2007, d.h. mit Stichtag 01.08.2006, einzuführen, was allerdings entsprechende unverzügliche Beschlussfassungen der Ratsgremien voraussetzt, damit die Verkehrsunternehmen im AVV mit der Vorbereitung der gesamten Maßnahme schnellstmöglich beginnen können. In einer weiteren Sitzung des regionalen AVV-Beirates am 24.05.2005 wurde die Einführung dieses „SchoolPlusTickets“, wenn auch mit äußerst geringer Stimmenzahl und insbesondere im Hinblick auf den zeitlichen Ablauf mit erheblichen Bedenken versehen, empfohlen. Wichtig ist hierbei festzustellen, dass dieses „SchoolPlusTicket“ nur flächendeckend von allen Kommunen eingeführt werden kann. Eine fakultative Einführung, also einer „Insellösung“ gleichkommend, ist demnach nicht zu vertreten. Sofern diese Lösung nicht zustande kommt, entsteht ein größeres Defizit, welches über die Kreisumlage von allen getragen werden muss. Denkbar wäre hierbei auch, dass die Kommunen, die beschließen den Eigenbeitrag nicht zu erheben, eine fiktive Zahlung leisten müssen, womit vermieden würde, dass der entstehende Minusbetrag über die Kreisumlage wiederum von allen getragen werden muss. Bei Einführung wird die bisher übliche Schülerjahreskarte entfallen. In diesem Zusammenhang bleibt bereits jetzt festzustellen, dass bei einem „Ausscheren“ der Gemeinde Kreuzau aus dieser Aktion überlegt werden müsste, wie mit den an den ÖPNV gebundenen SchülerInnen zu verfahren ist. Als Vorteil wird hierbei von den Befürwortern herausgestellt, dass dieses Ticket kreisweit gilt und auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeit genutzt werden kann. Sonst erforderliche Fahrten durch Eltern u.ä. Personen für Sport- und andere Freizeitaktivitäten der SchülerInnen könnten zukünftig entfallen, was auch mit einer finanziellen Entlastung verbunden wäre. Der Eigenanteil, der gemäß der o.a. Darstellung zu entrichten ist, würde sich demnach je nach Tarifklasse bereits bei 1 bis 2 Fahrten im Monat amortisieren. Negativ ist hierbei festzustellen, dass im Hinblick auf eine bekanntlich angestrebte bessere Familienpolitik, den Eltern wiederum Geld abverlangt wird, wenn auch gewisse Vorteile bei Ausgabe dieses „SchoolPlusTickets“ nicht zu verkennen sind. Deweiteren auch die Ungleichbehandlung gegenüber den SchülerInnen, die im Rahmen des SSV zu den weiterführenden Schulen befördert werden und die dann über eine solche Möglichkeit nicht verfügen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich ebenfalls, dass z.B. die Südkreiskommunen Heimbach, Hürtgenwald, Nideggen und Vettweiß von dieser Regelung im Prinzip nicht unmittelbar betroffen sind, da diese Kommunen den Schülerverkehr ausschließlich über SSV abwickeln (müssen). Andererseits ist nicht zu verkennen, dass im Falle einer Ablehnung dieser Maßnahme der Fehlbetrag der Verkehrsunternehmen, der mit den nicht unerheblichen Mittelkürzungen von Bund und Land zu begründen ist, über die Kreisumlage aufgebracht werden muss. -2- Fakt ist ebenfalls, dass auf die Schulträgerkommunen ein entsprechend hoher zusätzlicher Verwaltungsaufwand zukommt und bis zum Beginn der Sommerferien (letzter Schultag 23.06.2006), vor allem auch im Hinblick auf die erforderlichen Beschlüsse, ein erheblicher Zeitdruck besteht. Diese Vorgehensweise setzt letztlich auch den Abschluss eines Vertrages zwischen der jeweiligen Schulträgerkommune, dem zuständigen Verkehrsunternehmen sowie der Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV) voraus. Der Vertrag liegt bis heute aber lediglich im Entwurf vor, wird aber bei der Ratssitzung am 20.06.2006, je nach Ergebnis der Verhandlungen, sicherlich Grundlage für einen Beschluss bilden müssen. Der genannte Vertrag einschließlich tariflicher Erläuterungen zu diesem Sondertarif sind dieser Vorlage bereits als Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt. Im Bereich der Gemeinde Kreuzau sind von dieser Maßnahme insgesamt 685 SchülerInnen betroffen, davon 56 bei der Hauptschule, 198 bei der Realschule sowie 431 beim Gymnasium Kreuzau. Erforderlich ist gemäß § 76 SchulG NRW auch die Beteiligung der Schulkonferenzen von Haupt-, Realschule und Gymnasium, wozu die erforderlichen Schritte inzwischen in die Wege geleitet wurden. Über die Ergebnisse werde ich Sie sobald wie möglich unterrichten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Ein Beschlussvorschlag wird derzeit noch nicht erarbeitet. Dieser wird nach Vorlage der Ergebnisse aus den Schulkonferenzen erarbeitet und vorgelegt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -3-