Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Stolz / Herr Graßmann
Kreuzau, 01.06.2006
Vorlagen-Nr.:
36/2006
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
06.06.2006
20.06.2006
Einführung eines sog. "SchoolPlusTickets" im Kreis Düren bei gleichzeitiger Erhebung
eines Elternbeitrages
I. Sach- und Rechtslage:
Wie Ihnen sicherlich bekannt sein wird, werden die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe, dort
wo erforderlich, generell im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (SSV) befördert. Dies gilt
ebenfalls für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen-I und –II-Schulen für die Ortsteile,
die nicht oder nicht ausreichend in den ÖPNV eingebunden sind.
Dort wo eine Verweisung auf Linie oder Schiene im Rahmen des ÖPNV möglich ist, und dies trifft
für insgesamt rd. 700 Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden weiterführenden Schulen
der Gemeinde Kreuzau sowie der umliegenden Kommunen, die zu ihrem Einzugsbereich zählen
zu, erfolgt die Schülerbeförderung im Rahmen von Schülerjahreskarten, deren Kosten voll durch
die Gemeinde Kreuzau als dem zuständigen Schulträger übernommen werden müssen.
Nunmehr sind nicht unerhebliche Mittelkürzungen im Ausbildungsverkehr durch Bund und Land
erfolgt, sodass der Aachener Verkehrsbund (AVV), dem auch die für Kreuzau zuständigen
Beförderer, nämlich die DKB sowie die Rurtalbahn angehören, gezwungen wäre, die Kosten für die
Schülerjahreskarten zu erhöhen. Aufgrund der Finanzsituation der Kommunen will man hiervon
jedoch Abstand nehmen und hat zum einen vorgeschlagen, andere Zuschussmittel zu verwenden
sowie zusätzlich einen Elternbeitrag zu erheben. Nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß § 97
Schulgesetz NRW (SchulG) hat der Schulträger grundsätzlich die Kosten zu übernehmen. Nach
Abs. 3 dieser Bestimmung ist es jedoch möglich, einen Eigenbeitrag dann festzusetzen, wenn der
Schulträger oder ein von ihm beauftragtes Verkehrsunternehmen im Rahmen eines besonderen
Tarifangebotes Schülerzeitkarten anbietet, die über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen
Benutzung von Angeboten des ÖPNV berechtigen.
Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Vorgabe hat der AVV vorgeschlagen, die
Schülerjahreskarten auszuweiten und das sog. „SchoolPlusTicket“ einzuführen.
Hierzu ist der Vollständighalber festzustellen, dass bereits in der Sitzung des regionalen AVVBeirates des Kreises Düren am 08.03.2006 erstmals über diese möglichen Maßnahmen zur
Kompensation der Mittelkürzungen im Ausbildungsverkehr beraten wurde. Da aber hinsichtlich der
Ausweitung des Geltungsbereiches bei Schülerjahreskarten und der Erhebung eines Eigenanteils
(„SchoolPlusTicket“) noch erheblicher interner Beratungsbedarf bestand, wurde die Angelegenheit
auf Vorschlag in der darauffolgenden HVB-Konferenz am 15.05.2006 nochmals erörtert. Bei allen
Bedenken bestand hier grundsätzlich Einigkeit darin, dass die Erhebung von Eigenanteilen auch
im Kreis Düren eine sinnvolle Maßnahme zur Deckung der Mittelkürzungen im Ausbildungsverkehr
darstellt, eine nach den Preisstufen im AVV differenzierte Erhebung von Eigenanteilen den
besonderen Bedürfnissen der SchülerInnen im Kreis Düren aber nicht gerecht werde. Um diesem
Umstand Rechnung zu tragen, hat die HVB-Konferenz von daher die Verbundgesellschaft u.a.
gebeten, die Nutzungsmöglichkeiten des „SchoolPlusTickets“, das im Bereich der Stadt und des
Kreises Aachen bereits eingeführt ist, auch auf den gesamten Kreis Düren auszuweiten.
Dieses „SchoolPlusTicket Kreis Düren“ ist dann ohne jegliche zeitliche Einschränkung täglich auf
allen Verkehrsmitteln des AVV gültig. Ebenso sind alle Schulferien mit eingeschlossen. Die
Erhebung der Eigenanteile betrifft alle Schülerinnen und Schüler mit Schulstandort im Kreis Düren,
wobei Schüler, die außerhalb des Kreises Düren wohnen, bis zur Kreisgrenze streckengebunden
wie bisher fahren könnten.
Auf der Grundlage der durchgeführten Berechnungen und der vorgenannten Rahmenbedingungen
hat die Verbundgesellschaft folgende einheitliche Elternbeiträge, die im Übrigen dann erstmals
erhoben werden, vorgeschlagen, und zwar:
¾
¾
¾
Eigenanteil für das 1. Kind
Eigenanteil für das 2. Kind
Eigenanteil ab dem 3. Kind
und Empfänger von Mitteln nach SGB XII
6,50 €/Monat
4,50 €/Monat
0,00 €/Monat
Es wurde weiterhin vorgeschlagen, dieses „SchoolPlusTicket Kreis Düren“ nach Möglichkeit noch
zu Beginn des neuen Schuljahres 2006/2007, d.h. mit Stichtag 01.08.2006, einzuführen, was
allerdings entsprechende unverzügliche Beschlussfassungen der Ratsgremien voraussetzt, damit
die Verkehrsunternehmen im AVV mit der Vorbereitung der gesamten Maßnahme schnellstmöglich
beginnen können.
In einer weiteren Sitzung des regionalen AVV-Beirates am 24.05.2005 wurde die Einführung
dieses „SchoolPlusTickets“, wenn auch mit äußerst geringer Stimmenzahl und insbesondere im
Hinblick auf den zeitlichen Ablauf mit erheblichen Bedenken versehen, empfohlen.
Wichtig ist hierbei festzustellen, dass dieses „SchoolPlusTicket“ nur flächendeckend von allen
Kommunen eingeführt werden kann. Eine fakultative Einführung, also einer „Insellösung“
gleichkommend, ist demnach nicht zu vertreten. Sofern diese Lösung nicht zustande kommt,
entsteht ein größeres Defizit, welches über die Kreisumlage von allen getragen werden muss.
Denkbar wäre hierbei auch, dass die Kommunen, die beschließen den Eigenbeitrag nicht zu
erheben, eine fiktive Zahlung leisten müssen, womit vermieden würde, dass der entstehende
Minusbetrag über die Kreisumlage wiederum von allen getragen werden muss.
Bei Einführung wird die bisher übliche Schülerjahreskarte entfallen.
In diesem Zusammenhang bleibt bereits jetzt festzustellen, dass bei einem „Ausscheren“ der
Gemeinde Kreuzau aus dieser Aktion überlegt werden müsste, wie mit den an den ÖPNV
gebundenen SchülerInnen zu verfahren ist.
Als Vorteil wird hierbei von den Befürwortern herausgestellt, dass dieses Ticket kreisweit gilt und
auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeit genutzt werden kann. Sonst erforderliche Fahrten
durch Eltern u.ä. Personen für Sport- und andere Freizeitaktivitäten der SchülerInnen könnten
zukünftig entfallen, was auch mit einer finanziellen Entlastung verbunden wäre. Der Eigenanteil,
der gemäß der o.a. Darstellung zu entrichten ist, würde sich demnach je nach Tarifklasse bereits
bei 1 bis 2 Fahrten im Monat amortisieren.
Negativ ist hierbei festzustellen, dass im Hinblick auf eine bekanntlich angestrebte bessere
Familienpolitik, den Eltern wiederum Geld abverlangt wird, wenn auch gewisse Vorteile bei
Ausgabe dieses „SchoolPlusTickets“ nicht zu verkennen sind. Deweiteren auch die
Ungleichbehandlung gegenüber den SchülerInnen, die im Rahmen des SSV zu den
weiterführenden Schulen befördert werden und die dann über eine solche Möglichkeit nicht
verfügen.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich ebenfalls, dass z.B. die Südkreiskommunen Heimbach,
Hürtgenwald, Nideggen und Vettweiß von dieser Regelung im Prinzip nicht unmittelbar betroffen
sind, da diese Kommunen den Schülerverkehr ausschließlich über SSV abwickeln (müssen).
Andererseits ist nicht zu verkennen, dass im Falle einer Ablehnung dieser Maßnahme der
Fehlbetrag der Verkehrsunternehmen, der mit den nicht unerheblichen Mittelkürzungen von Bund
und Land zu begründen ist, über die Kreisumlage aufgebracht werden muss.
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Fakt ist ebenfalls, dass auf die Schulträgerkommunen ein entsprechend hoher zusätzlicher
Verwaltungsaufwand zukommt und bis zum Beginn der Sommerferien (letzter Schultag
23.06.2006), vor allem auch im Hinblick auf die erforderlichen Beschlüsse, ein erheblicher
Zeitdruck besteht.
Diese Vorgehensweise setzt letztlich auch den Abschluss eines Vertrages zwischen der jeweiligen
Schulträgerkommune, dem zuständigen Verkehrsunternehmen sowie der Aachener
Verkehrsverbund GmbH (AVV) voraus. Der Vertrag liegt bis heute aber lediglich im Entwurf vor,
wird aber bei der Ratssitzung am 20.06.2006, je nach Ergebnis der Verhandlungen, sicherlich
Grundlage für einen Beschluss bilden müssen.
Der genannte Vertrag einschließlich tariflicher Erläuterungen zu diesem Sondertarif sind dieser
Vorlage bereits als Anlage zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
Im Bereich der Gemeinde Kreuzau sind von dieser Maßnahme insgesamt 685 SchülerInnen
betroffen, davon 56 bei der Hauptschule, 198 bei der Realschule sowie 431 beim Gymnasium
Kreuzau.
Erforderlich ist gemäß § 76 SchulG NRW auch die Beteiligung der Schulkonferenzen von Haupt-,
Realschule und Gymnasium, wozu die erforderlichen Schritte inzwischen in die Wege geleitet
wurden.
Über die Ergebnisse werde ich Sie sobald wie möglich unterrichten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Ein Beschlussvorschlag wird derzeit noch nicht erarbeitet.
Dieser wird nach Vorlage der Ergebnisse aus den Schulkonferenzen erarbeitet und vorgelegt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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