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Sitzungsvorlage (Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen und Kindergärten)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
147 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
15.01.15, 17:04
Aktualisiert
20.02.15, 17:02
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 29.12.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 516/2014 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 26.01.2015 Haupt- und Finanzausschuss 09.02.2015 TOP Ergebnisse Ohne Abstimmung Siehe Text Ende der Vorlage Stadtrat 19.02.2015 Abgesetzt Mittagsverpflegung an den städtischen Schulen und Kindergärten Anlg.: 1 V 56 40 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, in den Kindertagesstätten Bourheim, Broich, Buchenweg, Münstereifeler Str. und Selgersdorf sowie in den Grundschulen Nord (beide Standorte), West und Süd das Mittagessen im sog. „Cook and Freeze-System“ anzubieten. 3. In den Kindergärten Lich-Steinstraß und Koslar sowie im Gymnasium Zitadelle und in den Schulen im Schulzentrum wird weiterhin wie bisher eine Warmverpflegung angeboten. Begründung: Durchschnittlich werden in den Kindergärten ca. 40.000 Mahlzeiten, in den Grundschulen 55.000 Mahlzeiten und in den weiterführenden Schulen 25.000 Mahlzeiten im Jahr verzehrt. Somit ergibt sich eine Gesamtanzahl i.H.v. etwa 120.000 Mahlzeiten/Jahr. Aufgrund dieser Vielzahl an Mahlzeiten und der damit verbundenen Gesamtauftragssumme ist die Schul- und Kindergartenverpflegung auszuschreiben. In allen Ausschreibeverfahren und Vertragsgestaltungen sollen konkrete Kriterien auf Basis der Qualitätsstandards für eine genau spezifizierte und damit messbare Leistung sorgen. Die Verwaltung beabsichtigt, als Schul- und Kindergartenträger die Verpflegung der Kinder wie bisher an einen privaten Dienstleister zu vergeben. Als öffentlicher Auftraggeber hat die Stadt Jülich dabei das Vergaberecht zu beachten. Aufgrund spezieller Regelungen in den Anlagen der VOL/A ist insbesondere bei der Vergabe von Schulverpflegungen der Schwellenwert zur europaweiten Ausschreibung nicht zu beachten. Daher hat die Ausschreibung im vorliegenden Fall lediglich national zu erfolgen. Zur Zeit erfolgt die Schul- und Kindergartenverpflegung durch mehrere Caterer, die die Speisen warm anliefern. Bei der Bewertung verschiedener Produktionssysteme hat die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW der Verbraucherzentrale NRW festgestellt, dass bei diesem sog. „Cook and Hold-System“ die Zeit zwischen Ende des Garprozesses und der Ausgabe an den letzten Tischgast problematisch ist. Laut der DIN 10508 „Temperaturen für Lebensmittel“ sollte diese Zeit idealerweise 30 Minuten betragen, darf aber nicht drei Stunden ab Ende der Produktion überschreiten. Dieses Problem wurde auch in Jülich bei der Mittagsverpflegung in den Schulen und Kitas festgestellt und führte regelmäßig zu Beschwerden. Aus diesem Grunde hat sich die Verwaltung auch über andere Verpflegungssysteme informiert. Neben dem Studium umfangreicher Literatur zum Thema Schulverpflegung wie z. B. einer Studie der Bertelsmannstiftung, Schriften der Deutschen Gesellschaft für Ernährung oder Leitfäden der Vernetzungsstelle Schulverpflegung hat sich die Verwaltung von dieser Stelle auch beraten lassen. Die Überlegung war dabei , die Verpflegungsangebote soweit als möglich in einen einheitlichen, gesundheitlichen und ökologischen Qualitätsrahmen zu bringen. Basis für die Qualitätsschaffung und -sicherung sollten die Kriterien für Verpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sein. Dies sind Kriterien für die optimale Lebensmittelauswahl, Häufigkeit der Verwendung sowie Speisenplanung und –herstellung bis hin zum nährstoffoptimierten Verpflegungsangebot. Es gibt folgende Produktionssysteme: - Cook& Serve - Cook & Hold - Cook & Chill - Cook & Freeze hierbei wird das Essen vor Ort zubereitet hierbei wird das Essen von einem Caterer geliefert (bisherige Praxis) hierbei wird das Essen gekühlt geliefert und vor Ort in Konvektomaten gegart wie bei Cook & Chill, nur tiefgekühlt In einer Bewertung der genannten Systeme kommt die Vernetzungsstelle Schulverpflegung NRW zu dem Ergebnis, dass sich die Anforderungen an Personal, Geräteausstattung, Hygiene, Ernährungsphysiologie etc. und schlussendlich auch an die Höhe der Kosten der Schulverpflegung am ehesten mit den beiden Systemen Cook & Chill und Cook & Freeze umsetzen lassen. Die beiden Systeme unterscheiden sich lediglich dadurch, dass die Tiefkühlkost wesentlich länger haltbar ist. Die längere Haltbarkeit sieht die Verwaltung im Hinblick auf Häufigkeit der Lieferungen und höherer Flexibilität für vorteilhafter an, so dass Cook & Chill in den weiteren Betrachtungen außer acht gelassen wird. Diese Systeme sind einem Arbeitskreis bestehend aus Leiterinnen von Kindergärten, Schulleitungen, Elternvertretern und Küchenkräften ( Schüler/innen waren eingeladen, aber nicht anwesend) vorgestellt worden. Favorisiert hat der Kreis das Cook & Serve System, was aber aufgrund fehlender Küchen ausscheidet. Nach Diskussion hat sich dieser Kreis daher dafür ausgesprochen, wenn möglich das Cook & Freeze System anzuwenden. Sitzungsvorlage 516/2014 Seite 2 Dieses System kommt seit Jahren in einem Kindergarten zum Einsatz und hat dort noch nie zu Problemen geführt. Der Kindergarten ist somit die einzige städtische Einrichtung ohne Reklamation. Eine Systemumstellung auf ein Tiefkühlsystem („Cook and Freeze“) würde die Problematik der Einhaltung der Warmhaltezeit überflüssig machen. Das Tiefkühlsystem zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass die Speisen nach einem ersten Garprozess tiefgekühlt werden und erst kurz vor Ausgabe an die Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder in sog. Konvektomaten fertiggegart werden. Eine Umstellung auf das „Cook and Freeze-System“ erfordert verschiedene Geräte wie Tiefkühlschränke und Konvektomaten. Nach einer Begehung der Schulen und Kitas durch Vertreter der Verwaltung und einem für das Tiefkühlsystem spezialisierten Anbieter konnte der mögliche Bedarf an Sachmitteln für die Systemumstellung festgestellt werden. Die Verwaltung hat mit einer Fachfirma die städtischen Einrichtungen besichtigt, um zu sehen, ob das Platzangebot in den Räumen für die Essensausgabe aufgrund der erforderlichen Fläche für die Konvektomaten und die Tiefkühlschränke ausreichend ist. Im Schulzentrum mit den Schulen GHS, Realschule, Sekundarschule und KGS ist eine Umstellung nach jetzigem Stand nicht möglich, da das nötige Platzangebot nicht ausreichend ist.Auch in der näheren Umgebung der Cafeteria gibt es keine geeigneten Räume. Ebenso reicht im Gymnasium Zitadelle das Platzangebot nicht für die erforderlichen Geräte aus. In der Kita Lich-Steinstraß ist aufgrund der gegebenen Küche eine Umstellung nicht möglich. In der Kita Koslar ist eine Umsetzung noch fraglich. Somit wäre seitens der Verwaltung eine Umstellung des Verpflegungssystems zum 01.08.2015 in folgenden Einrichtungen empfehlenswert: -Kita Bourheim -Kita Broich -Kita Buchenweg -Kita Münstereifeler Str. -Kita Selgersdorf Bei diesen Kindertagesstätten sind keine Maßnahmen erforderlich, die Geräte können sofort zum Einsatz kommen. -GGS Nord (beide Standorte) -GGS Süd -GGS West In der GGS Süd müssten Wasseranschlüsse und ein Starkstromanschluss installiert werden, in der GGS Nord die vorhandene Küchenzeile umgebaut werden. Die Kosten müssen noch ermittelt werden, werden aber so bemessen sein, dass sie aus dem laufenden Haushalt finanziert werden können und keine Bereitstellung zusätzlicher Mittel erfordern. Bei den übrigen Schulen sind keine Maßnahmen erforderlich. Insgesamt müssten für die o.a. Standorte Sachmittel in Form von Konvektomaten etc. im Wert von geschätzt 70.000,00 € angeschafft werden. Im Gegensatz zu einer Neuanschaffung ist jedoch auch Leasing bzw. eine Anmietung der Geräte möglich. Seitens der Verwaltung wird zunächst das Mieten der Geräte ausdrücklich empfohlen, da man sich durch einen direkten Kauf der Geräte dauerhaft Sitzungsvorlage 516/2014 Seite 3 an das Tiefkühlsystem binden würde. Daher wäre ein Mietvertrag für die Dauer der Auftragsvergabe sinnvoll. Eine Umstellung auf das Cook & Freeze System wird einen erhöhten Personalbedarf erfordern, da die gelieferte Ware richtig portioniert und dann in den Konvektoren gegart werden muss. Auch die Energiekosten werden steigen (s. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung). Zur Zeit ist es nicht in allen Einrichtungen möglich, das favorisierte Cook & Freeze System zu installieren. Dort muss zunächst weiter die Warmverpflegung Cook & Hold beibehalten werden. Insbesondere im Schulzentrum, wo an Ganztagen an die 200 Essen ausgegeben werden, muss die Entwicklung der Essenzahl insbesondere auch im Zusammenhang mit der wachsenden Schülerzahl an der Sekundarschule weiter beobachtet werden. Da auch die Warmverpflegung neu ausgeschrieben wird, ist prioritäres Ziel, ein qualitätsmäßig gutes Essen zur Zufriedenheit der Einrichtungen anzubieten.. Sollte dies nicht gelingen, muss an diesem Standort nach Möglichkeiten gesucht werden, wie ggfls. ein anderes System zum Einsatz kommen kann. Insofern sieht die Verwaltung hinsichtlich der Mittagsverpflegung einen Prozess, in dem zunächst für zwei Jahre (für diesen Zeitraum soll die Leistung ausgeschrieben werden) die beiden unterschiedlichen Verpflegungssysteme im Angebot sind und ständig die Qualität beobachtet und kontrolliert werden muss und nach Ablauf der zwei Jahre aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse neu entschieden werden kann. Begleitend soll zudem ein Kostencontrolling erfolgen. In diesen Prozess einer Qualitätssicherung müssen alle Beteiligten eingebunden werden. Aus diesem Grund wird ein Arbeitskreis „Kita- und Schulverpflegung“ dauerhaft eingerichtet. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): In der als Anlage beigefügten ausführlichen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat die Verwaltung am Beispiel der GGS West die für die verschiedenen Systeme entstehenden Kosten berechnet. Das Cook & Freeze System verursacht insbesondere aufgrund höherer Energie- und Personalkosten höhere Kosten als die Warmverpflegung. Bisher wurde den Erziehungsberechtigten für das Essen nur der vom Caterer berechnete Preis in Rechnung gestellt. Wie der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu entnehmen ist, hat die Stadt jedes in der GGS West ausgegebene Essen aufgrund der der Stadt entstehenden Personal-, Energie-, Reinigungskosten usw. mit 1,22 € subventioniert. Bei einer Umstellung auf das Cook & Freeze System würde sich diese Subventionierung nach der Wirtschaftlichkeitsberechnung auf 1,84 € erhöhen. Bei rd. 60.000 Essen an den Schulen, wo Cook & Freeze zum Einsatz kommen soll, würde dies im Vergleich zum bisheigen System zu Mehrkosten von 60.000 x 0,62 € = 37.200,-- € führen. Bei dieser Wirtschaftlichkeitsberechnung sind die Wareneinstandskosten, also der vom Caterer verlangte Preis für ein Essen für beide Systeme mit 2,30 € angenommen ( dieser Preis wird momentan für das Essen an den Grundschulen gezahlt). Systembedingt ist aber von unterschiedlichen Wareneinstandskosten auszugehen. Da bei der Ausgestaltung der anstehenden Ausschreibung die Maßstäbe der Deutschen Gesellschaft für Ernährung an die Qualität des Essens angelegt werden, ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass der Preis für die Warmverpflegung steigen wird. Dies wird zur Folge haben, dass sich die og. Summen hinsichtlich der Subventionierung annähern werden. Ob die Stadt künftig die Verpflegung weiter subventioniert oder aber die Kosten ganz oder anteilig auf die Erziehungsberechtigten umlegt, ist noch zu entscheiden. Für diese EntscheiSitzungsvorlage 516/2014 Seite 4 dung muss das Ergebnis der Ausschreibung vorliegen. 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja x nein nein Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich dafür aus, den Beratungspunkt noch einmal im nächsten zuständigen Fachausschuss zu diskutieren. Eine Beratung im Stadtrat hat sich somit vorerst erübrigt. Sitzungsvorlage 516/2014 Seite 5