Daten
Kommune
Jülich
Größe
1,0 MB
Datum
19.02.2015
Erstellt
30.01.15, 17:02
Aktualisiert
30.01.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Jülich, den 19.12.2014
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt 50
Herrn
Stadtverordneten Capeilmann
Bürgermeister Stommel
52428 Jülich
Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 im Bereich
„Asylbewerberleistungsgesetz"
Sehr geehrte Herren !
Aufgrund des nachstehend geschilderten Sachverhaltes und der Begründung der Dringlichkeit wird
gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen:
Entscheidungsentwurf:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, entscheiden die Unterzeichner nach
§ 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wie folgt:
Im Haushalt 2014 werden für die Krankenhilfe im Bereich Asylbewerber beim Sachkonto
31 313 001 01 5332001 „Krankenhilfe" überplanmäßige Mittel in Höhe von 100.000 €
bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Wenigeraufwendungen bei den Zinsen für Investitionskredite (Sachkonto 61 612 001 01 5517000).
Wir entscheiden hiermit gemäß vorstehendem Entwurf
Jülich, den 19.12.2014
A,
Schilderung des Sachverhaltes und Begründung der Dringlichkeit:
Die stetig steigende Zahl der aufzunehmen Asylbewerber wurde im Zusammenhang mit der
Problematik der Schaffung von Unterkunftsmöglichkeiten bereits ausführlich thematisiert. Da sich
diese Entwicklung schon in 2013 abzeichnete, wurden die Ansätze des Kostenträgers
31 313 001 01, über den die Aufwendungen abgewickelt werden, mit dem Nachtragshaushalt 2014
angepasst. So erhöhte sich der Eigenanteil der Stadt (Aufwendungen abzüglich Landeszuweisungen
und Erstattungen) von 535.000 € (Ansatz 2013) auf rund 830.000 € in 2014.
Im Finanzbericht in der Oktobersitzung des Flaupt- und Finanzausschusses hatte ich bereits darauf
hingewiesen, dass der tatsächliche Eigenanteil in 2014 noch um 100.000 € höher liegen könnte. Da
vor der letzten Sitzungsrunde aber keine genauen Zahlen bekannt waren, wurde keine
Sitzungsvorläge mit entsprechender überplanmäßiger Mittelbereitstellung erstellt. Zu diesem
Zeitpunkt waren auch sämtliche Zahlungen für die laufenden monatlichen Leistungen abgewickelt,
so dass nicht sicher war, ob überhaupt zusätzliche Mittel erforderlich waren.
Nach den nun vorliegenden Daten sind aber doch die im Finanzbericht angeführten Mittel in Höhe
von 100.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Die Mehraufwendungen entstehen insbesondere im
Bereich der Krankenhilfe, einem Bereich also, der in keinster Weise im Voraus kalkulierbar ist. So
sind Mitte Dezember drei Rechnungen über Krankenhausaufenthalte hier eingegangen, für die
alleine rund 40.000 € zu zahlen sind. Weitere Rechnungen sind zu erwarten, da sich auch derzeit
noch Personen in stationärer Behandlung befinden. Zudem erfolgt noch die Abrechnung der
Krankenkassen für die Leistungen des vierten Quartales 201^.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen kann durch Einsparungen im Bereich der
Zinsen für die Investitionskredite erfolgen. Auch hier hatte ich im Finanzbericht bereits ausgeführt,
dass sich durch die dauerhaft niedrigen Zinsen erhebliche Einsparungen gegenüber dem
Haushaltsansatz ergeben werden.
Über die Mittelbereitstellung sollte im Wege der Dringlichkeitsentscheidung entschieden werden,
da Rechnungen bereits vorliegen. Mit der bereits erwähnten Abrechnung der Krankenkassen ist bis
Mitte Januar 2015 zu rechnen, so dass mit der Mittelbereitstellung nicht bis zur nächsten
Sitzungsrunde, die erst mit der Ratssitzung am 19.02.2015 endet, gewartet werden karm.