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Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung Krankenhilfe)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,0 MB
Datum
19.02.2015
Erstellt
30.01.15, 17:02
Aktualisiert
30.01.15, 17:02
Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung Krankenhilfe) Sitzungsvorlage (Dringlichkeitsentscheidung Krankenhilfe)

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Inhalt der Datei

Jülich, den 19.12.2014 Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt 50 Herrn Stadtverordneten Capeilmann Bürgermeister Stommel 52428 Jülich Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Haushalt 2014 im Bereich „Asylbewerberleistungsgesetz" Sehr geehrte Herren ! Aufgrund des nachstehend geschilderten Sachverhaltes und der Begründung der Dringlichkeit wird gebeten, folgende Dringlichkeitsentscheidung zu treffen: Entscheidungsentwurf: Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, entscheiden die Unterzeichner nach § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wie folgt: Im Haushalt 2014 werden für die Krankenhilfe im Bereich Asylbewerber beim Sachkonto 31 313 001 01 5332001 „Krankenhilfe" überplanmäßige Mittel in Höhe von 100.000 € bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Wenigeraufwendungen bei den Zinsen für Investitionskredite (Sachkonto 61 612 001 01 5517000). Wir entscheiden hiermit gemäß vorstehendem Entwurf Jülich, den 19.12.2014 A, Schilderung des Sachverhaltes und Begründung der Dringlichkeit: Die stetig steigende Zahl der aufzunehmen Asylbewerber wurde im Zusammenhang mit der Problematik der Schaffung von Unterkunftsmöglichkeiten bereits ausführlich thematisiert. Da sich diese Entwicklung schon in 2013 abzeichnete, wurden die Ansätze des Kostenträgers 31 313 001 01, über den die Aufwendungen abgewickelt werden, mit dem Nachtragshaushalt 2014 angepasst. So erhöhte sich der Eigenanteil der Stadt (Aufwendungen abzüglich Landeszuweisungen und Erstattungen) von 535.000 € (Ansatz 2013) auf rund 830.000 € in 2014. Im Finanzbericht in der Oktobersitzung des Flaupt- und Finanzausschusses hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass der tatsächliche Eigenanteil in 2014 noch um 100.000 € höher liegen könnte. Da vor der letzten Sitzungsrunde aber keine genauen Zahlen bekannt waren, wurde keine Sitzungsvorläge mit entsprechender überplanmäßiger Mittelbereitstellung erstellt. Zu diesem Zeitpunkt waren auch sämtliche Zahlungen für die laufenden monatlichen Leistungen abgewickelt, so dass nicht sicher war, ob überhaupt zusätzliche Mittel erforderlich waren. Nach den nun vorliegenden Daten sind aber doch die im Finanzbericht angeführten Mittel in Höhe von 100.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Die Mehraufwendungen entstehen insbesondere im Bereich der Krankenhilfe, einem Bereich also, der in keinster Weise im Voraus kalkulierbar ist. So sind Mitte Dezember drei Rechnungen über Krankenhausaufenthalte hier eingegangen, für die alleine rund 40.000 € zu zahlen sind. Weitere Rechnungen sind zu erwarten, da sich auch derzeit noch Personen in stationärer Behandlung befinden. Zudem erfolgt noch die Abrechnung der Krankenkassen für die Leistungen des vierten Quartales 201^. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen kann durch Einsparungen im Bereich der Zinsen für die Investitionskredite erfolgen. Auch hier hatte ich im Finanzbericht bereits ausgeführt, dass sich durch die dauerhaft niedrigen Zinsen erhebliche Einsparungen gegenüber dem Haushaltsansatz ergeben werden. Über die Mittelbereitstellung sollte im Wege der Dringlichkeitsentscheidung entschieden werden, da Rechnungen bereits vorliegen. Mit der bereits erwähnten Abrechnung der Krankenkassen ist bis Mitte Januar 2015 zu rechnen, so dass mit der Mittelbereitstellung nicht bis zur nächsten Sitzungsrunde, die erst mit der Ratssitzung am 19.02.2015 endet, gewartet werden karm.