Daten
Kommune
Jülich
Größe
128 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
09.02.15, 13:33
Aktualisiert
20.02.15, 17:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Fr.
Jülich, 13.01.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 34/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
19.02.2015
TOP
Ergebnisse
Einstimmig, Enthaltungen: 0
Antrag 02/2015 (CDU) - Änderungen in den Ausschüssen
Anlg.: -1I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich
1) hat sich im Vorfeld einheitlich auf den vorliegenden Wahlvorschlag geeinigt und wählt
aufgrund dessen die nachfolgend aufgeführten Mitglieder in die entsprechenden Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau
Herr Christoph Matzerath und Herr Guido Tirtey als stv. Sachkundige Bürger
Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing
Herr Christoph Matzerath und Herr Guido Tirtey als stv. Sachkundige Bürger
Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport
Herr Christoph Matzerath und Herr Guido Tirtey als stv. Sachkundige Bürger
Bürgerausschuss
Herr Christoph Matzerath und Herr Guido Tirtey als stv. Sachkundige Bürger
2) wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion durch Mehrheitsbeschluss folgendes Mitglied in
den entsprechenden Ausschuss:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau
Frau Bianca Hövelmann als Sachkundige Bürgerin anstelle von Herrn Thomas Hildebrandt
3) wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion durch Mehrheitsbeschluss folgendes Mitglied in
den Arbeitskreis für ein inklusives Jülich
Frau Agnes Flücken anstelle von Herrn Lambert Schmitz
Begründung:
Zu 1)
Die Zuständigkeit des Rates für die personelle Besetzung der Ausschüsse ergibt sich aus §§ 41 Abs.
1 Satz 2 Buchst. b) und 50 Abs. 3 GO NRW. Folglich wählt der Rat die Mitglieder und ihre Vertreter. Die Zahl der stellvertretenden Ausschussmutglieder ist in der Gemeindeordnung nicht festgelegt.
Hinsichtlich des Wahlverfahrens sind die Ratsmitglieder zunächst gehalten, sich zunächst auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen (§ 50 Abs. 3 GO NRW).
Einheitlichkeit bedeutet, dass nur ein einziger Vorschlag zur Beschussfassung unterbreitet werden
darf. Das zweite Tatbestandsmerkmal besteht in der „Einigung“. Es kann offen bleiben, ob der Vorschlag von allen Ratsmitgliedern eingereicht werden muss oder ob es ausreicht, wenn zumindest die
Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorschlag vorlegt. Für die Anwendung des § 50 GO NRW würde
es nach aktueller Rechtssprechung auch nicht ausreichen, wenn eine nicht mit entsprechender
Mehrheit ausgestattete Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser einstimmig
angenommen wird.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass dem Wahlvorschlag gefolgt wird und sich die Ratsmitglieder - zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder - zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf diesen
Wahlvorschlag einigen und entsprechend vorschlagen.
Der vorliegende Wahlvorschlag muss sodann durch einen einstimmigen Beschluss bestätigt werden.
Entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW werden Enthaltungen und ungültige Stimmen dabei nicht berücksichtigt.
Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW kein Stimmrecht.
Zu 2)
§ 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW bestimmt für den Fall, dass ein Ausschussmitglied vorzeitig aus seinem
Ausschuss ausscheidet, folgendes:
„Scheidet jemand aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion
oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“.
Die Abstimmung richtet sich sodann nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Demnach kann durch Mehrheitsbeschluss ein ausgeschiedenes Ausschussmitglied ersetzt werden. Nach dem Wortlaut des § 50 Abs.
3 GO NRW verfügt der Bürgermeister auch hier über kein Stimmrecht.
Zu 3)
Gem. § 15 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich entsenden die im Rat vertretenen Fraktionen ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger des Ausschusses für Jugend,
Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport in den Beirat.
In der Sitzung des Stadtrates am 25.06.2014 wurde für die CDU-Fraktion Herr Lambert Schmitz
vorgeschlagen und vom Rat bestellt. Nunmehr soll eine personelle Umbesetzung stattfinden.
Sitzungsvorlage 34/2015
Seite 2
Es wird vorgeschlagen analog der Besetzung von Ausschüssen gem. § 50 Abs. 3 S.7 GO NRW
( s.o. zu 2) ) zu verfahren.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
entfällt
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 34/2015
x
nein
nein
Seite 3