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Sitzungsvorlage (Antrag 02/2015 (CDU) - Änderungen in den Ausschüssen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
128 kB
Datum
19.02.2015
Erstellt
09.02.15, 13:33
Aktualisiert
20.02.15, 17:02
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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Fr. Jülich, 13.01.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 34/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 19.02.2015 TOP Ergebnisse Einstimmig, Enthaltungen: 0 Antrag 02/2015 (CDU) - Änderungen in den Ausschüssen Anlg.: -1I 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich 1) hat sich im Vorfeld einheitlich auf den vorliegenden Wahlvorschlag geeinigt und wählt aufgrund dessen die nachfolgend aufgeführten Mitglieder in die entsprechenden Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau Herr Christoph Matzerath und Herr Guido Tirtey als stv. Sachkundige Bürger Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Herr Christoph Matzerath und Herr Guido Tirtey als stv. Sachkundige Bürger Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Herr Christoph Matzerath und Herr Guido Tirtey als stv. Sachkundige Bürger Bürgerausschuss Herr Christoph Matzerath und Herr Guido Tirtey als stv. Sachkundige Bürger 2) wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion durch Mehrheitsbeschluss folgendes Mitglied in den entsprechenden Ausschuss: Ausschuss für Planung, Umwelt und Bau Frau Bianca Hövelmann als Sachkundige Bürgerin anstelle von Herrn Thomas Hildebrandt 3) wählt auf Vorschlag der CDU-Fraktion durch Mehrheitsbeschluss folgendes Mitglied in den Arbeitskreis für ein inklusives Jülich Frau Agnes Flücken anstelle von Herrn Lambert Schmitz Begründung: Zu 1) Die Zuständigkeit des Rates für die personelle Besetzung der Ausschüsse ergibt sich aus §§ 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b) und 50 Abs. 3 GO NRW. Folglich wählt der Rat die Mitglieder und ihre Vertreter. Die Zahl der stellvertretenden Ausschussmutglieder ist in der Gemeindeordnung nicht festgelegt. Hinsichtlich des Wahlverfahrens sind die Ratsmitglieder zunächst gehalten, sich zunächst auf einen einheitlichen Wahlvorschlag zu einigen (§ 50 Abs. 3 GO NRW). Einheitlichkeit bedeutet, dass nur ein einziger Vorschlag zur Beschussfassung unterbreitet werden darf. Das zweite Tatbestandsmerkmal besteht in der „Einigung“. Es kann offen bleiben, ob der Vorschlag von allen Ratsmitgliedern eingereicht werden muss oder ob es ausreicht, wenn zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder den Vorschlag vorlegt. Für die Anwendung des § 50 GO NRW würde es nach aktueller Rechtssprechung auch nicht ausreichen, wenn eine nicht mit entsprechender Mehrheit ausgestattete Fraktion einen Wahlvorschlag unterbreitet, auch wenn dieser einstimmig angenommen wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass dem Wahlvorschlag gefolgt wird und sich die Ratsmitglieder - zumindest die Mehrheit der Ratsmitglieder - zu Beginn des Tagesordnungspunktes auf diesen Wahlvorschlag einigen und entsprechend vorschlagen. Der vorliegende Wahlvorschlag muss sodann durch einen einstimmigen Beschluss bestätigt werden. Entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW werden Enthaltungen und ungültige Stimmen dabei nicht berücksichtigt. Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW kein Stimmrecht. Zu 2) § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW bestimmt für den Fall, dass ein Ausschussmitglied vorzeitig aus seinem Ausschuss ausscheidet, folgendes: „Scheidet jemand aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger“. Die Abstimmung richtet sich sodann nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Demnach kann durch Mehrheitsbeschluss ein ausgeschiedenes Ausschussmitglied ersetzt werden. Nach dem Wortlaut des § 50 Abs. 3 GO NRW verfügt der Bürgermeister auch hier über kein Stimmrecht. Zu 3) Gem. § 15 Abs. 3 der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich entsenden die im Rat vertretenen Fraktionen ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger des Ausschusses für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport in den Beirat. In der Sitzung des Stadtrates am 25.06.2014 wurde für die CDU-Fraktion Herr Lambert Schmitz vorgeschlagen und vom Rat bestellt. Nunmehr soll eine personelle Umbesetzung stattfinden. Sitzungsvorlage 34/2015 Seite 2 Es wird vorgeschlagen analog der Besetzung von Ausschüssen gem. § 50 Abs. 3 S.7 GO NRW ( s.o. zu 2) ) zu verfahren. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): entfällt ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 34/2015 x nein nein Seite 3