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Sitzungsvorlage (Stadtteilbüro Nordviertel hier: Weiterentwicklung zum Quartiersstützpunkt)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
02.03.2015
Erstellt
19.02.15, 14:47
Aktualisiert
04.03.15, 16:03
Sitzungsvorlage (Stadtteilbüro Nordviertel
hier: Weiterentwicklung zum Quartiersstützpunkt) Sitzungsvorlage (Stadtteilbüro Nordviertel
hier: Weiterentwicklung zum Quartiersstützpunkt)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 56 Az.: Es/Len Jülich, 18.02.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 123/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Integration, Soziales, Schule und Sport Termin 02.03.2015 TOP Ergebnisse Stadtteilbüro Nordviertel hier: Weiterentwicklung zum Quartiersstützpunkt Anlg.:1 V 56 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Das Konzept zur Weiterentwicklung des Stadtteilbüros Nordviertel wird zur sukzessiven Umsetzung gemäß der Vorlage beschlossen. 2. Die Verwaltung wird mit der Anmietung des Lokals Nordstraße 17 beauftragt. Begründung: Am 29.04.2009 hat der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport die Verwaltung beauftragt, das Stadtteilbüro Nordviertel einzurichten (vgl. Vorlage-Nr. 156/2009). Seit Mitte 2009 wird das Stadtteilbüro Nordviertel unter der Federführung des Amts für Familie, Generationen und Integration in der Nordstraße 5 betrieben. Für die Leitung des Stadtteilbüros stand eine Teilzeitstelle mit 19,5 Stunden zur Verfügung. Der plötzliche Tod des Stelleninhabers im Juli 2014 machte eine kurzfristige Neubesetzung erforderlich, um das Stadtteilbüro nicht schließen zu müssen und das Konzept, wie nach fünfjähriger Laufzeit geplant, überarbeiten zu können. Seit Mitte September 2014 nimmt eine Mitarbeiterin des Fachamts die Aufgaben im Rahmen einer Stundenaufstockung mit 13 Std / Woche wahr. Die Aufstockung ist zunächst befristet bis Mai 2015. Der bestehende Mietvertrag für das Ladenlokal in der Nordstraße 5 ist befristet bis zum 31. Mai 2015. Erfolgt eine Kündigung nicht fristgemäß bis Ende Februar, verlängert sich der Mietvertrag um ein weiteres Jahr, weshalb die Kündigung von der Verwaltung vorsorglich ausgesprochen wurde. Inzwischen wurde der Verwaltung ein anderes Objekt zur Anmietung ab 1. Juni 2015 angeboten. Dieses Objekt bietet bei konstant bleibenden Betriebskosten bedeutend mehr Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen des Quartiersmanagements gemäß dem weiterentwickelten Konzept (siehe Anlage Ziffer 3.3 und 4). Die aktuelle Bevölkerungsanalyse für das Nordviertel (siehe Anlage Ziffer 2) hat ergeben, dass die besondere Bevölkerungsstruktur im Nordviertel (zunehmende Alterung der Bevölkerung, weiterhin steigende Internationalisierung und Konzentration von SGB II Leistungsempfängern in einigen Straßenzügen) fortbesteht und die damit verbundenen Fragestellungen und Problemlagen neu betrachtet werden müssen. Eine Weiterführung des Stadtteilbüros in der bisherigen Form wird deshalb als nicht ausreichend gesehen. Stattdessen ist eine Weiterentwicklung der Aufgaben und Funktionen des Stadtteilbüros zum Quartiersstützpunkt zu empfehlen. Damit wird den im Programm Jülich 2020 definierten Zielen entsprochen, Jülich zu einem „demografiefesten“ und inklusiven Sozialraum zu entwickeln (siehe Anlage Punkt 3). Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Entwicklung altersgerechter Quartiere. Ein Antrag an die Bezirksregierung über den Kreis ist zwischenzeitlich gestellt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: bei Produktsachkonto: 36 ja x jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) 367 001 01 543 1030 (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 123/2015 x nein nein Seite 2