Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
02.03.2015
Erstellt
19.02.15, 14:47
Aktualisiert
04.03.15, 16:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 56 Az.: Es/Len
Jülich, 18.02.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 123/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Integration, Soziales, Schule und
Sport
Termin
02.03.2015
TOP
Ergebnisse
Stadtteilbüro Nordviertel
hier: Weiterentwicklung zum Quartiersstützpunkt
Anlg.:1
V
56
SD.Net
Beschlussentwurf:
1. Das Konzept zur Weiterentwicklung des Stadtteilbüros Nordviertel wird zur sukzessiven
Umsetzung gemäß der Vorlage beschlossen.
2. Die Verwaltung wird mit der Anmietung des Lokals Nordstraße 17 beauftragt.
Begründung:
Am 29.04.2009 hat der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport die Verwaltung beauftragt,
das Stadtteilbüro Nordviertel einzurichten (vgl. Vorlage-Nr. 156/2009).
Seit Mitte 2009 wird das Stadtteilbüro Nordviertel unter der Federführung des Amts für Familie,
Generationen und Integration in der Nordstraße 5 betrieben. Für die Leitung des Stadtteilbüros
stand eine Teilzeitstelle mit 19,5 Stunden zur Verfügung. Der plötzliche Tod des Stelleninhabers im
Juli 2014 machte eine kurzfristige Neubesetzung erforderlich, um das Stadtteilbüro nicht schließen
zu müssen und das Konzept, wie nach fünfjähriger Laufzeit geplant, überarbeiten zu können. Seit
Mitte September 2014 nimmt eine Mitarbeiterin des Fachamts die Aufgaben im Rahmen einer
Stundenaufstockung mit 13 Std / Woche wahr. Die Aufstockung ist zunächst befristet bis Mai 2015.
Der bestehende Mietvertrag für das Ladenlokal in der Nordstraße 5 ist befristet bis zum 31. Mai
2015. Erfolgt eine Kündigung nicht fristgemäß bis Ende Februar, verlängert sich der Mietvertrag
um ein weiteres Jahr, weshalb die Kündigung von der Verwaltung vorsorglich ausgesprochen wurde. Inzwischen wurde der Verwaltung ein anderes Objekt zur Anmietung ab 1. Juni 2015 angeboten.
Dieses Objekt bietet bei konstant bleibenden Betriebskosten bedeutend mehr Nutzungsmöglichkeiten im Rahmen des Quartiersmanagements gemäß dem weiterentwickelten Konzept (siehe Anlage
Ziffer 3.3 und 4).
Die aktuelle Bevölkerungsanalyse für das Nordviertel (siehe Anlage Ziffer 2) hat ergeben, dass die
besondere Bevölkerungsstruktur im Nordviertel (zunehmende Alterung der Bevölkerung, weiterhin
steigende Internationalisierung und Konzentration von SGB II Leistungsempfängern in einigen
Straßenzügen) fortbesteht und die damit verbundenen Fragestellungen und Problemlagen neu betrachtet werden müssen. Eine Weiterführung des Stadtteilbüros in der bisherigen Form wird deshalb
als nicht ausreichend gesehen. Stattdessen ist eine Weiterentwicklung der Aufgaben und Funktionen
des Stadtteilbüros zum Quartiersstützpunkt zu empfehlen. Damit wird den im Programm Jülich
2020 definierten Zielen entsprochen, Jülich zu einem „demografiefesten“ und inklusiven Sozialraum zu entwickeln (siehe Anlage Punkt 3).
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Entwicklung altersgerechter Quartiere. Ein Antrag an die
Bezirksregierung über den Kreis ist zwischenzeitlich gestellt.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
bei Produktsachkonto: 36
ja
x
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
367 001 01 543 1030
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 123/2015
x
nein
nein
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