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Sitzungsvorlage (Schließung der Notfallpraxis in Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
16.03.15, 14:34
Aktualisiert
16.03.15, 14:34
Sitzungsvorlage (Schließung der Notfallpraxis in Jülich) Sitzungsvorlage (Schließung der Notfallpraxis in Jülich)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: BMB Az.: Jülich, 13.03.2015 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 163/2015 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 26.03.2015 TOP Ergebnisse Schließung der Notfallpraxis in Jülich Anlg.: SD.Net Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Jülich setzt sich zur Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung für den Erhalt der Notfallpraxis in Jülich ein und fordert die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) auf, evtl. vorhandene Schließungspläne für die Notfallpraxis in Jülich nicht weiter zu verfolgen und die Notfallpraxis zu erhalten. Begründung: Grundlage für diese Resolution sind neben dem Schreiben der KVNO Informationen des Städteund Gemeindebundes NRW sowie Gespräche zwischen Verwaltung und GVJL. Zum Sachverhalt: In der örtlichen Presse wurde berichtet, dass die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein festgelegt hat, 5 von 10 Notfallpraxen in der Region Aachen, Heinsberg und Düren zu schließen. Der KV Vorsitzende im Kreis Düren, Wolfgang Deiters, erklärte gegenüber den Dürener Nachrichten, er wisse “noch nicht, welche Notfallpraxis im Kreis Düren geschlossen wird. Je eine zentrale Anlaufstelle im Norden des Kreise (Jülich) und im Süden ( Düren )habe Vorteile für die Patienten, die Schließung einer Notfallpraxis sei jedoch kein Weltuntergang.” Mit Schreiben vom 18.02.2015 hat die KV Nordrhein den Bürgermeister informiert, dass für den Kreis Düren konkret eine Notfallpraxis erhalten bleiben soll. Eine spezifische Begründung für die Schließung einer Notfallpraxis im Kreis Düren wird in diesem Schreiben nicht gegeben. Im Wesentlichen wir die Reduktion von bisher 61 auf 41 Standorte von Notfallpraxen im Bereich Nordrhein mit Aspekten der Bedarfsorientierung und regionalen Ausgewogenheit, der Dienstbelastung der niedergelassenen Ärzte und der Wirtschaftlichkeit begründet. Dabei wird ausdrücklich betont, dass die Schließung überwiegend verdichtete bzw. großstädtische Regionen beträfe und sich die durchschnittliche Wegezeit zur nächstgelegenen Notfallpraxis kaum verändern würde. Diese Einschätzung teilt der Rat der Stadt Jülich in keiner Weise. Die Schließung der Notfallpraxis in Jülich bedeutet für Jülich einen erheblichen Einschnitt in die wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung auch nachts und an den Wochenenden von großer Bedeutung. In einem Flächenkreis, wie dem Kreis Düren, kann dies mit nur einer Notfallpraxis für den gesamten Kreis nicht gewährleistet werden. Die Schließung der Notfallpraxis in Jülich hätte für große Teile der Bevölkerung eine erhebliche Verlängerung der Wegezeiten zur Folge. Vermutlich stehen bei der Entscheidung der KV rein wirtschaftliche Gründe im Vordergrund. Weniger Praxen bedeuten geringere Kosten bei gleichbleibendem Honorar. Dies kann und darf aber nicht der allein maßgebliche Aspekt sein. Medizinische Versorgung muss auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen sowie an Wochenenden und Feiertagen in zumutbarer Entfernung erreichbar sein. Dies gilt insbesondere auch für ältere Menschen und Familien mit Kindern. Im Falle einer Schließung der erfolgreich betriebenen Notfallpraxis in Jülich wäre dies für den gesamten Nordkreis nicht mehr gewährleistet. Mit der Gründung des Gesundheitsverbundes Jülicher Land (GVJL) zum Betrieb einer Notfallpraxis im Jahr 2001 hat die Jülicher Ärzteschaft eine Vorreiterrolle übernommen. Die Lage im separaten Gebäude in räumlicher Nähe zum Krankenhaus ist ideal. Der Rat der Stadt Jülich fordert deshalb die Kassenärztliche Vereinigung auf, die Notfallpraxis in Jülich zu erhalten. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto): ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ ja 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 163/2015 Seite 2