Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
26.03.2015
Erstellt
16.03.15, 14:34
Aktualisiert
16.03.15, 14:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: BMB Az.:
Jülich, 13.03.2015
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 163/2015
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
26.03.2015
TOP
Ergebnisse
Schließung der Notfallpraxis in Jülich
Anlg.:
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich setzt sich zur Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung für
den Erhalt der Notfallpraxis in Jülich ein und fordert die zuständige Kassenärztliche Vereinigung
(KV) auf, evtl. vorhandene Schließungspläne für die Notfallpraxis in Jülich nicht weiter zu verfolgen und die Notfallpraxis zu erhalten.
Begründung:
Grundlage für diese Resolution sind neben dem Schreiben der KVNO Informationen des Städteund Gemeindebundes NRW sowie Gespräche zwischen Verwaltung und GVJL.
Zum Sachverhalt:
In der örtlichen Presse wurde berichtet, dass die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein festgelegt
hat, 5 von 10 Notfallpraxen in der Region Aachen, Heinsberg und Düren zu schließen. Der KV Vorsitzende im Kreis Düren, Wolfgang Deiters, erklärte gegenüber den Dürener Nachrichten, er wisse
“noch nicht, welche Notfallpraxis im Kreis Düren geschlossen wird. Je eine zentrale Anlaufstelle im
Norden des Kreise (Jülich) und im Süden ( Düren )habe Vorteile für die Patienten, die Schließung
einer Notfallpraxis sei jedoch kein Weltuntergang.”
Mit Schreiben vom 18.02.2015 hat die KV Nordrhein den Bürgermeister informiert, dass für den
Kreis Düren konkret eine Notfallpraxis erhalten bleiben soll. Eine spezifische Begründung für die
Schließung einer Notfallpraxis im Kreis Düren wird in diesem Schreiben nicht gegeben. Im Wesentlichen wir die Reduktion von bisher 61 auf 41 Standorte von Notfallpraxen im Bereich Nordrhein
mit Aspekten der Bedarfsorientierung und regionalen Ausgewogenheit, der Dienstbelastung der
niedergelassenen Ärzte und der Wirtschaftlichkeit begründet. Dabei wird ausdrücklich betont, dass
die Schließung überwiegend verdichtete bzw. großstädtische Regionen beträfe und sich die durchschnittliche Wegezeit zur nächstgelegenen Notfallpraxis kaum verändern würde.
Diese Einschätzung teilt der Rat der Stadt Jülich in keiner Weise. Die Schließung der Notfallpraxis
in Jülich bedeutet für Jülich einen erheblichen Einschnitt in die wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ist eine wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung auch nachts und an den Wochenenden von großer Bedeutung. In einem Flächenkreis, wie dem Kreis Düren, kann dies mit nur einer Notfallpraxis für den gesamten Kreis nicht
gewährleistet werden. Die Schließung der Notfallpraxis in Jülich hätte für große Teile der Bevölkerung eine erhebliche Verlängerung der Wegezeiten zur Folge.
Vermutlich stehen bei der Entscheidung der KV rein wirtschaftliche Gründe im Vordergrund. Weniger Praxen bedeuten geringere Kosten bei gleichbleibendem Honorar. Dies kann und darf aber
nicht der allein maßgebliche Aspekt sein. Medizinische Versorgung muss auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpraxen sowie an Wochenenden und Feiertagen in zumutbarer Entfernung erreichbar sein. Dies gilt insbesondere auch für ältere Menschen und Familien mit Kindern. Im
Falle einer Schließung der erfolgreich betriebenen Notfallpraxis in Jülich wäre dies für den gesamten Nordkreis nicht mehr gewährleistet.
Mit der Gründung des Gesundheitsverbundes Jülicher Land (GVJL) zum Betrieb einer Notfallpraxis
im Jahr 2001 hat die Jülicher Ärzteschaft eine Vorreiterrolle übernommen. Die Lage im separaten
Gebäude in räumlicher Nähe zum Krankenhaus ist ideal.
Der Rat der Stadt Jülich fordert deshalb die Kassenärztliche Vereinigung auf, die Notfallpraxis in
Jülich zu erhalten.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 163/2015
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