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Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
128 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
24.03.16, 15:18
Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt) Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt) Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt) Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt) Beschlussvorlage (Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 623/2015 2. Ergänzung Az.: -82- Amt: - 82 BeschlAusf.: - -50-/-82- Datum: 27.01.2016 gez. Knips Kämmerer gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Termin Bemerkungen 15.02.2016 beschließend Rat 16.03.2016 beschließend Rat 27.04.2016 beschließend Betrifft: Mittelfristiges Konzept für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. In Erftstadt-Liblar wird auf einem Gewerbegrundstück ein Übergangsheim zur Unterbringung von 200 Personen errichtet. Der Bau erfolgt durch einen Investor, der das Gebäude an die Stadt vermietet. Die Errichtung erfolgt - Alternative A: auf dem Grundstück Klosengartenstraße (vgl. Nr. 2 in der Anlage 1 zur Vorlage), - Alternative B: auf einem Grundstück an der Max-Planck-Straße (vgl. Anlage 1 zu dieser Vorlage). Die Entscheidung über die Wahl der Alternative und der Beschluss über die Anmietung erfolgt unmittelbar nach Vorlage und Auswertung der Mietangebote. 2. Die Stadt Erftstadt errichtet auf dem Grundstück Landstraße 64 (vgl. Nr. 5 in der Anlage 2 zur Vorlage 623/2015) in Erftstadt-Dirmerzheim ein Mehrfamilienhaus zur Unterbringung von ca. 30 anerkannten Asylsuchenden. Im Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wird ein Betrag in Höhe von 1.170.000,- € zum Bau des Gebäudes zur Verfügung gestellt. 3. Die Stadt Erftstadt errichtet auf dem Grundstück Carl-Schurz-Straße 155 (vgl. Anlage 2 zu dieser Vorlage) ein Mehrfamilienhaus zur Unterbringung von anerkannten Asylsuchenden. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung des Rates eine Kostenschätzung vorzulegen. 4. Die Stadt Erftstadt errichtet auf dem Eckgrundstück Bliesheimer Straße/Frauenthaler Straße (vgl. Nr. 12 in der Anlage 2 zur Vorlage 623/2015) ein Mehrfamilienhaus zur Unterbringung von anerkannten Asylsuchenden. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Sitzung des Rates eine Kostenschätzung vorzulegen. 5. Durch die Stadt werden weiterhin Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet und für die Unterbringung von anerkannten Asylsuchenden genutzt. 6. In der Martinus-Förderschule in Erftstadt-Friesheim werden vorsorglich Räume zur Verfügung gehalten, um im Bedarfsfall zur Abdeckung von Spitzen dort bis zu 50 Asylsuchende unterbringen zu können. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt hat sich in seiner Sitzung am 15.12.2015 im Zusammenhang mit der Vorlage V 623/2015 mit der Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt befasst. Es wurde beschlossen, das Übergangsheim Brabanter Weg um Kapazitäten zur Unterbringung von ca. 100 Asylsuchenden zu erweitern. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt anzumieten und für die Unterbringung von Asylsuchenden zu nutzen. Zur weiteren Beratung wurde die Vorlage in die Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses am 15.02.2016 vertagt. Aktuell sind die in Erftstadt zur Verfügung stehenden Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden nahezu erschöpft. Durch den Bau der Einrichtung Brabanter Weg, die Nutzung des Allianz-Gebäudes in Erp und durch die Anmietung von zahlreichen Wohnungen ist es gelungen, bisher alle Asylsuchenden in Erftstadt angemessen unterbringen zu können und keine Turnhallen für diesen Zweck in Anspruch nehmen zu müssen. Derzeit befindet sich die Erweiterung des Übergangsheimes Radmacher Straße im Bau. Dort werden ab Mitte März bis zu 50 Personen untergebracht werden können. Zur Erweiterung der Anlage Brabanter Weg wird derzeit eine Preisanfrage durchgeführt. Die entsprechenden Angebote sollen Ende Februar 2016 vorgelegt werden. Danach kann der Auftrag für die Erweiterung der Anlage erteilt werden. Entsprechend den Ausführungen in der Begründung zur Vorlage V 623/2015 gehe ich davon aus, im Jahr 2016 in Erftstadt bis zu 500 Asylsuchende unterbringen zu müssen. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, sind folgende Maßnahmen erforderlich: a) Erweiterung der Anlage Brabanter Weg um bis zu 100 Plätze, b) Errichtung einer neuen Unterkunft in der Klosengartenstraße oder an der Max-Planck-Straße für die Unterbringung von bis zu 200 Personen, c) Anmietung von Wohnungen im Stadtgebiet für die Unterbringung von bis zu 150 Personen, d) Bereithaltung von Räumen zur Unterbringung von bis zu 50 Personen in der Martinus-Förderschule in Friesheim. Bevor die unter a) und b) beschriebenen Maßnahmen umgesetzt sind, müssen ggf. die Räume in der Schule in Friesheim als „Puffer“ in Anspruch genommen werden. zu a) Der Beschluss zur Erweiterung der Anlage wurde in der Sitzung des Rates am 15.12.2015 im Zusammenhang mit der Beratung über die Vorlage 623/205 bereits gefasst. Derzeit wird eine Preisanfrage durchgeführt und die Erschließung vorbereitet. Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen. Bei der Preisanfrage habe ich auch Nebenangebote zu- -2- gelassen, um ggf. alternative und wirtschaftliche Varianten zur bisherigen Containerbauweise zu ermöglichen. zu b): Zur Umsetzung dieser Maßnahme ist eine Beschlussfassung gem. Nr. 1 des Beschlussentwurfs zu dieser Vorlage erforderlich. Unter Nr. 2 in der Anlage 1 zur Vorlage V 623/2015 wird auf ein Grundstück in der Klosengartenstraße verwiesen. Auf diesem Grundstück kann ein Übergangsheim zur Unterbringung von bis zu 200 Personen errichtet werden. In den zwischenzeitlich geführten Verhandlungen hat der Eigentümer der Stadt angeboten, das Grundstück für einen Zeitraum von 10 Jahren zu pachten und eine Option um eine zweimalige Verlängerung von jeweils 5 Jahren eingeräumt. Das in der Anlage 1 zur Vorlage unter Nr. 3 aufgeführte Grundstück an der Max-PlanckStraße steht derzeit nicht zur Verfügung. Die Verhandlungen mit dem Eigentümer konnten nicht zum Abschluss gebracht werden. Weiterhin benötigt ein angrenzender Gewerbebetrieb einen Teil der Flächen für eine Betriebserweiterung. Aus Sicht der Wirtschaftsförderung sollten diese Erweiterungsabsichten unterstützt werden. Zwischenzeitlich wurde der Stadt über einen Investor ein weiteres Grundstück an der MaxPlanck-Straße angeboten (vgl. Anlage 1 zu dieser Vorlage). Der Investor ist bereit, auf diesem Grundstück ein Übergangsheim für ca. 200 Asylsuchende zu errichten und an die Stadt zu vermieten. Das konkrete Angebot liegt noch nicht vor, soll bis zur Sitzung des Ausschusses nachgereicht werden. Grundsätzlich spreche ich mich dafür aus, in Erftstadt-Liblar auf Gewerbegrundstücken, an der Klosengartenstraße bzw. an der Max-Planck-Straße, eine Unterkunft durch einen Investor errichten zulassen. Die Anlagen werden möglichst kurzfristig benötigt. Bei der Errichtung durch einen Investor wird die Bauzeit im Vergleich zu einem Bau durch die Stadt Erftstadt verkürzt. Weiterhin kann ein Investor die Gebäude einer Folgenutzung (Büro-, Gewerbe- und Lagerräume) zuführen, wenn die Einrichtung zur Unterbringung von Asylsuchenden nicht mehr benötigt wird. Ich habe mehrere Investoren gebeten, mir entsprechende Angebote zu unterbreiten. Diese sollen bis zur Ausschusssitzung vorgelegt werden. zu c) Der Beschluss zur Anmietung von Wohnungen wurde in der Sitzung des Rates am 15.12.2015 im Zusammenhang mit der Beratung über die Vorlage 623/205 bereits gefasst In Erftstadt besteht weiterhin eine große Bereitschaft, die Stadt bei der Unterbringung und der Betreuung der Asylsuchenden zu unterstützen. Es werden der Stadt derzeit laufend geeignete Wohnungen zu angemessenen Konditionen zur Anmietung angeboten. Es zeichnet sich ab, durch weitere Anmietungen im Jahr 2016 bis zu 150 Personen unterbringen zu können. zu d) Die unter a). und b). aufgeführten Übergangsheime werden nicht kurzfristig zur Verfügung stehen. Als Reserve und zur Abdeckung von temporären Spitzen sollen daher auch Räume in der Martinus-Förderschule in Friesheim vorgehalten werden. Die Maßnahme ist mit der Schulleitung abgestimmt. Das Allianz-Gebäude in Erp wird weiterhin vom Land als Erstaufnahmeeinrichtung genutzt. Das Land hat seine Kapazitäten im Bereich der Erstaufnahmeeinrichtungen erheblich ausgeweitet. Es ist daher nicht sichergestellt, dass das Land die Einrichtung in Erp dauerhaft nutzt. Entfällt die Nutzung als Erstaufnahmeeinrichtung, werden der Stadt bis zu 280 Asylsuchende zur dauerhaften Unterbringung zusätzlich zugewiesen. In diesem Fall wird es unvermeidlich sein, das AllianzGebäude vorübergehend als Übergangsheim zu nutzen. Dazu wäre dann eine gesonderte Beschlussfassung durch die städtischen Gremien erforderlich. Der Bau von Übergangsheimen in Containerbauweise ist vergleichsweise teuer. Solche Lösungen sind nur aufgrund der relativ kurzen Bauzeit und der bisher nicht zur Verfügung stehenden Flächen für konventionellen Wohnungsbau zu vertreten. Durch den Bau von Geschosswohnungen und von Reihenhäusern muss jetzt Vorsorge getroffen werden, dass nicht noch weitere Übergangheime in -3- Containerbauweise errichtet werden müssen. Allerdings werden solche Objekte, wenn die notwendigen Entscheidungen jetzt getroffen werden, erst Anfang 2017 zur Verfügung stehen. Das Land NRW hat ein attraktives Förderprogramm aufgelegt, um den Städten den Bau solcher Objekte zu ermöglichen. Dieses Programm habe ich in der Vorlage V 623/2015 auf Seite 4 erläutert. Ich weise darauf hin, dass die Mittel aus diesem Programm möglicherweise nur für einen begrenzten Zeitraum zur Verfügung stehen. Eine kurzfristige Beschlussfassung und Antragstellung ist daher geboten. Im Beschlussentwurf habe ich daher unter den Nrn. 2, 3 und 4 vorgeschlagen, in Dirmerzheim und in Liblar Wohnungen im Geschosswohnungsbau zu errichten. Es ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen: - Auf dem Grundstück Landstraße 64 in Dirmerzheim kann ein Objekt mit insgesamt 10 Wohnungen errichtet werden. Die Baukosten belaufen sich auf 1.170.000,- €. Die Finanzierung erfolgt zum einen über ein Darlehen der KfW in Höhe von 1.000.000,- €. Davon wird ein Tilgungsnachlass in Höhe von 214.000,- € gewährt. Das Darlehen ist in den ersten 10 Jahren zinsfrei, danach beträgt der Zinssatz 0,5 %. Es wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % erhoben. Die Tilgung habe ich mit 2 % veranschlagt. Für die Gesamtfinanzierung ist ein weiteres Darlehen in Höhe von 170.000,- € erforderlich. Veranschlagt man für dieses Darlehen einen Zinssatz von 2 % und eine Tilgung von 4,25 %, dann betragen insgesamt die Aufwendungen für Zinsen, Tilgung und Unterhaltung pro Jahr 42.000,- €. Das Objekt verfügt über eine Mietfläche von insgesamt 542 m². Die Miete kann, analog zu den Bestimmungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau, mit 6,75 €/m² veranschlagt werden. Damit ergibt sich eine jährliche Miete in Höhe von 44.000,- € (Beschlussentwurf Nr. 2). Der Bau eines solchen Objektes kann somit vollständig über die Mieteinnahmen finanziert werden. Der städtische Haushalt wird nicht belastet. Die Mieteinnahmen werden auch zur Tilgung des Darlehens verwendet. Für die Stadt entsteht somit ein Vermögenszuwachs. Sofern das Objekt für die Unterbringung von anerkannten Asylsuchenden nicht mehr benötigt wird, können die Wohnungen, nach entsprechender Herrichtung, zu den Bedingungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vermietet werden. Zusätzliche Objekte können auch auf weiteren Grundstücken im Stadtgebiet errichtet werden. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind vergleichbar zu den Daten für das Objekt in Dirmerzheim. Die Stadt ist Eigentümerin des Hauses Carl-Schurz-Straße 155 (vgl. Anlage 2 zu dieser Vorlage). Der Mietvertrag für das Haus wurde aktuell gekündigt. Das Gebäude befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Das Grundstück ist geeignet, dort ein Mehrfamilienhaus zu errichten. Derzeit lasse ich die Kosten für den Abbruch des bestehenden Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus ermitteln (Beschlussentwurf Nr. 3). Auch das Eckgrundstück Bliesheimer Straße/Frauenthaler Straße eignet sich für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses. Die Erschließung ist gesichert, daher könnte die Umsetzung kurzfristig erfolgen (Beschlussentwurf Nr. 4). Das Förderprogramm des Landes ermöglicht auch den Bau von Reihenhäusern. Auf dafür geeigneten Grundstücken könnten entsprechende Objekte zur Unterbringung von anerkannten Asylsuchenden errichtet werden. Auch für diese Objekte werden Mittel aus dem Förderprogramm des Landes zur Verfügung gestellt. Die Baukosten für ein Reihenhaus einfacher Ausstattung mit einer Wohnfläche von 125 m² betragen ca. 224.000,- €. Es wird ein Förderdarlehen in Höhe von 206.000,- € gewährt, der Tilgungszuschuss beträgt 41.000,- €. Zur Gesamtfinanzierung ist ein weiteres Darlehen in Höhe von 18.000,- € erforderlich. Die jährlichen Aufwendungen für Zins, Tilgung und Bauunterhaltung betragen dann ca. 7.500,- €. Die Mieteinnahmen ergeben sich zu 10.000,€/Jahr. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Bau dieser Objekte sind somit noch günstiger als im Geschosswohnungsbau. Werden die Häuser nicht mehr zur Unterbringung von Asylsuchenden benötigt, können sie entweder zu den Bedingungen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vermietet oder aber veräußert werden. Bei einem Verkauf sind die gewährten Tilgungszuschüsse anteilig zu erstatten. Mittelfristig sollten, zusätzlich zu den jetzt im Beschlussentwurf aufgeführten Objekten, noch auf weiteren Grundstücken Wohnungen im Geschosswohnungsbau oder Reihenhäuser errichtet werden. Die Nachfrage nach Wohnraum wird in Erftstadt in den nächsten Jahren steigen. Investitionen -4- in den Wohnungsbau sind daher, losgelöst von der Unterbringungsproblematik für Asylsuchende, wichtig und richtig. Die Stadt verfügt über weitere Grundstücke, die für eine solche Bebauung geeignet sind. Diese habe ich in der Anlage 2 zur Vorlage V 623/2015 aufgeführt. In der Anlage 3 zu dieser Vorlage habe ich diese Grundstücke, ergänzt um das Objekt Carl-Schurz-Straße 155, in einer tabellarischen Übersicht aufgeführt und mit einer Skala von 1 bis 3 angeben, welche Grundstück insbesondere zur kurzfristigen Bebauung im konventionellen Wohnungsbau und zur Unterbringung von anerkannten Asylsuchenden geeignet sind. Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Kapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden in Erftstadt derzeit nahezu erschöpft sind. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird einige Monate in Anspruch nehmen. Um eine Belegung von Turnhallen und sonstigen städtischen Einrichtungen zu vermeiden, müssen die Entscheidungen über die Schaffung weiterer Kapazitäten jetzt getroffen werden. (Erner) -5-