Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
210 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
03.02.16, 15:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zur Vorlage V 623/2015 2. Ergänzung
Lfd. Nr.
Lage
Grundstücke zur Errichtung von Asylbewerberunterkünften in massiver Bauweise
Bemerkungen
Das Grundstück ist seit Jahren ungenutzt. Es liegen eine
Planung sowie eine Kostenberechnung vor. Das Grundstück
kann kurzfristig bebaut werden.
Skala
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Landstr. 64, ErftstadtDirmerzheim
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In den Beratungen über den Masterplan Liblar haben sich die
politischen Gremien grundsätzlich dafür ausgesprochen, auf
diesem Grundstück Wohnungen im öffentlich geförderten
Wohnungsbau zu errichten.
Grundstück südlich des
Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Der
Die Frist für die Nachbesserung läuft in wenigen Jahren aus. Für
Hagebau-Marktes, Erftstadt- Flächennutzungsplan stellt das Gelände als Grünfläche mit der eine Bebauung wurde noch keine Planung erstellt. Es ist eine
Liblar
Zweckbestimmung Sport-, Spiel- und Festwiese dar. Zur
Abstimmung mit der Denkmalbehörde erforderlich.
Sicherung einer langfristigen Nutzung sind die Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich. Bei einer baulichen Nutzung ist
eine Nachbesserung in Höhe von 50 % des Verkehrswertes an
den Alteigentümer zu zahlen. Die Frist für eine Nachbesserung
endet am 15.11.2019. Es kann dort ein Mehrfamilienhaus
errichtet werden. Das Grundstück ist geeignet, um dort
Geschosswohnungen zu errichten.
2
7b
Grundstück Blessemer
Zur Sicherung der langfristigen Nutzung sind die Änderungen
Lichweg, Erftstadt-Lechenich des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines
Bebauungsplanes erforderlich. Das Grundstück ist geeignet,
dort 10 Dopppelhaushälften bzw. Reihenhäuser zu errichten.
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Grundstück in ErftstadtDirmerzheim, nördlich des
Neubaugebietes BP 127
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Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Es kann dort ein
Mehrfamilienhaus mit insgesamt 10 Wohnungen errichtet
werden. Es ist zur Unterbringung von ca. 25 Asylsuchenden
geeignet.
Grundstück Am Hahnacker, Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Es kann dort ein
Erftstadt-Liblar
Mehrfamilienhaus errichtet werden. Es ist zur Unterbringung
von mind. 50 Asylsuchenden geeignet.
Eignung
Beschreibung
Es ist fraglich, ob die erforderliche Zustimmung der
Bezirksplanungsbehörde zur Flächennutzungsplanänderung
erteilt wird.
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt. Bei einer Es besteht noch eine Nachbesserungsklausel. Die Erschließung
baulichen Nutzung ist eine Nachbesserung in Höhe von 50 %
muss noch hergestellt werden. In Dirmerzheim sollten nicht
des Verkehrswertes an den Alteigentümer zu zahlen. Das
mehrere Objekte errichtet werden (vgl. lfd. Nr. 1).
Grundstück ist geeignet, dort Reihen- oder Dopppelhäuser zu
errichten.
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Anlage 3 zur Vorlage V 623/2015 2. Ergänzung
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Grundstücke zur Errichtung von Asylbewerberunterkünften in massiver Bauweise
Neubaugebiet Lange Heide, Der Bebauungsplan befindet sich in der Aufstellung. Es können Eine Integration der Asylsuchenden in bestehende oder
Erftstadt-Bliesheim
dort sowohl Wohnungen im Geschosswohnungsbau wie auch geplante Baugebiete ist grundsätzlich zu empfehlen. Die
Reihen- und Doppelhäuser errichtet werden.
Erschließungsanlagen müssen noch ausgeschrieben und gebaut
werden.
Grundstücke nördlich der
Die Grundstücke stehen im Eigentum der Stadt. Es können dort Eine Integration der Asylsuchenden in bestehende oder
Solarsiedlung Erftstadtsowohl Wohnungen im Geschosswohnungsbau wie auch
geplante Baugebiete ist grundsätzlich zu empfehlen. Die
Lechenich
Reihen- und Doppelhäuser errichtet werden.
Anbindung an die Erschließungsanlagen in der Solarsiedlung
muss noch hergestellt werden.
Grundstück östlich des
Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Es können dort
Die Erschließung des Grundstücks muss noch erstellt werden.
Bebauungsplanes BP 119,
ca. 10 Reihen- bzw. Doppelhäuser errichtet werden.
Der Flächennutzungsplan sieht dort bisher keine Bebauung vor.
Erftstadt-Gymnich
Eckgrundstück Bliesheimer Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Es kann dort ein Das Grundstück kann sofort bebaut werden.
Straße/Frauenthaler Straße, Mehrfamilienhaus errichtet werden.
Erftstadt-Liblar
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Sportplatz Bahnhofstraße,
Erftstadt-Liblar
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Grundstück Carl-Schurz-Straße Das Grundstück ist bebaut. Der Mietvertrag wurde gekündigt. Der
Das Grundstück kann sofort bebaut werden.
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bauliche Zustand des bestehenden Hauses ist schlecht. Daher sollten
ein Abriss und eine Neubebauung erfolgen.
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Aufgrund der Entwicklungen im Sportbereich bietet es sich an, Vor einer Bebauung muss eine Lösung für die Vereine gefunden
die Nutzung einiger Sportplätze aufzugeben. Durch Sanierung werden, die derzeit den Sportplatz nutzen. Eine Umsetzung
bestehender Plätze oder den Neubau eines neuen Platzes als kann daher ggf. nicht kurzfristig erfolgen.
Ersatz für zwei alte Anlagen kann bei der Reduzierung der
Folgekosten die Qualität der Anlagen verbessert werden. Durch
das Grundstück verläuft der Erftsprung. Die am Rand des
Platzes gelegenen Vereinsheime engen die
Nutzungsmöglichkeiten ein. Mit den Vereinen, die den
Sportplatz nutzen, sollte das Gespräch gesucht werden, unter
welchen Voraussetzungen eine solche Lösung einvernehmlich
umgesetzt werden kann. Die Anlage in Liblar ist grundsätzlich
geeignet, dort Geschosswohnungen und/oder Reihen- bzw.
Doppelhäuser zu errichten.
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