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Beschlussvorlage (Anlage 3: Standortvergleich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
210 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
03.02.16, 15:07
Aktualisiert
03.02.16, 15:07
Beschlussvorlage (Anlage 3: Standortvergleich) Beschlussvorlage (Anlage 3: Standortvergleich)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zur Vorlage V 623/2015 2. Ergänzung Lfd. Nr. Lage Grundstücke zur Errichtung von Asylbewerberunterkünften in massiver Bauweise Bemerkungen Das Grundstück ist seit Jahren ungenutzt. Es liegen eine Planung sowie eine Kostenberechnung vor. Das Grundstück kann kurzfristig bebaut werden. Skala 5 Landstr. 64, ErftstadtDirmerzheim 6 In den Beratungen über den Masterplan Liblar haben sich die politischen Gremien grundsätzlich dafür ausgesprochen, auf diesem Grundstück Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten. Grundstück südlich des Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Der Die Frist für die Nachbesserung läuft in wenigen Jahren aus. Für Hagebau-Marktes, Erftstadt- Flächennutzungsplan stellt das Gelände als Grünfläche mit der eine Bebauung wurde noch keine Planung erstellt. Es ist eine Liblar Zweckbestimmung Sport-, Spiel- und Festwiese dar. Zur Abstimmung mit der Denkmalbehörde erforderlich. Sicherung einer langfristigen Nutzung sind die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Bei einer baulichen Nutzung ist eine Nachbesserung in Höhe von 50 % des Verkehrswertes an den Alteigentümer zu zahlen. Die Frist für eine Nachbesserung endet am 15.11.2019. Es kann dort ein Mehrfamilienhaus errichtet werden. Das Grundstück ist geeignet, um dort Geschosswohnungen zu errichten. 2 7b Grundstück Blessemer Zur Sicherung der langfristigen Nutzung sind die Änderungen Lichweg, Erftstadt-Lechenich des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Das Grundstück ist geeignet, dort 10 Dopppelhaushälften bzw. Reihenhäuser zu errichten. 3 8 Grundstück in ErftstadtDirmerzheim, nördlich des Neubaugebietes BP 127 7 Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Es kann dort ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt 10 Wohnungen errichtet werden. Es ist zur Unterbringung von ca. 25 Asylsuchenden geeignet. Grundstück Am Hahnacker, Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Es kann dort ein Erftstadt-Liblar Mehrfamilienhaus errichtet werden. Es ist zur Unterbringung von mind. 50 Asylsuchenden geeignet. Eignung Beschreibung Es ist fraglich, ob die erforderliche Zustimmung der Bezirksplanungsbehörde zur Flächennutzungsplanänderung erteilt wird. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt. Bei einer Es besteht noch eine Nachbesserungsklausel. Die Erschließung baulichen Nutzung ist eine Nachbesserung in Höhe von 50 % muss noch hergestellt werden. In Dirmerzheim sollten nicht des Verkehrswertes an den Alteigentümer zu zahlen. Das mehrere Objekte errichtet werden (vgl. lfd. Nr. 1). Grundstück ist geeignet, dort Reihen- oder Dopppelhäuser zu errichten. 1 3 2 Anlage 3 zur Vorlage V 623/2015 2. Ergänzung 9 Grundstücke zur Errichtung von Asylbewerberunterkünften in massiver Bauweise Neubaugebiet Lange Heide, Der Bebauungsplan befindet sich in der Aufstellung. Es können Eine Integration der Asylsuchenden in bestehende oder Erftstadt-Bliesheim dort sowohl Wohnungen im Geschosswohnungsbau wie auch geplante Baugebiete ist grundsätzlich zu empfehlen. Die Reihen- und Doppelhäuser errichtet werden. Erschließungsanlagen müssen noch ausgeschrieben und gebaut werden. Grundstücke nördlich der Die Grundstücke stehen im Eigentum der Stadt. Es können dort Eine Integration der Asylsuchenden in bestehende oder Solarsiedlung Erftstadtsowohl Wohnungen im Geschosswohnungsbau wie auch geplante Baugebiete ist grundsätzlich zu empfehlen. Die Lechenich Reihen- und Doppelhäuser errichtet werden. Anbindung an die Erschließungsanlagen in der Solarsiedlung muss noch hergestellt werden. Grundstück östlich des Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Es können dort Die Erschließung des Grundstücks muss noch erstellt werden. Bebauungsplanes BP 119, ca. 10 Reihen- bzw. Doppelhäuser errichtet werden. Der Flächennutzungsplan sieht dort bisher keine Bebauung vor. Erftstadt-Gymnich Eckgrundstück Bliesheimer Das Grundstück steht im Eigentum der Stadt. Es kann dort ein Das Grundstück kann sofort bebaut werden. Straße/Frauenthaler Straße, Mehrfamilienhaus errichtet werden. Erftstadt-Liblar 2 13 Sportplatz Bahnhofstraße, Erftstadt-Liblar 3 14 Grundstück Carl-Schurz-Straße Das Grundstück ist bebaut. Der Mietvertrag wurde gekündigt. Der Das Grundstück kann sofort bebaut werden. 155 bauliche Zustand des bestehenden Hauses ist schlecht. Daher sollten ein Abriss und eine Neubebauung erfolgen. 10 11 12 Aufgrund der Entwicklungen im Sportbereich bietet es sich an, Vor einer Bebauung muss eine Lösung für die Vereine gefunden die Nutzung einiger Sportplätze aufzugeben. Durch Sanierung werden, die derzeit den Sportplatz nutzen. Eine Umsetzung bestehender Plätze oder den Neubau eines neuen Platzes als kann daher ggf. nicht kurzfristig erfolgen. Ersatz für zwei alte Anlagen kann bei der Reduzierung der Folgekosten die Qualität der Anlagen verbessert werden. Durch das Grundstück verläuft der Erftsprung. Die am Rand des Platzes gelegenen Vereinsheime engen die Nutzungsmöglichkeiten ein. Mit den Vereinen, die den Sportplatz nutzen, sollte das Gespräch gesucht werden, unter welchen Voraussetzungen eine solche Lösung einvernehmlich umgesetzt werden kann. Die Anlage in Liblar ist grundsätzlich geeignet, dort Geschosswohnungen und/oder Reihen- bzw. Doppelhäuser zu errichten. 2 2 1 1