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Allgemeine Vorlage (Anlage zur Allgemeine Vorlage 65/2007)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
28 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Inhalt der Datei

FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau Antrag zum Tagesordnungspunkt „Bürgerbefragung zum weiteren Betrieb, zu einem Neubau oder zur Schließung bzw. zu einem Abriss der Kreuzauer Festhalle“ der 17. Sitzung des Rates der Gemeinde Kreuzau am 12.06.2007 Die FDP-Fraktion stellt zu dem genannten Tagesordnungspunkt des Rates folgenden Antrag: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, alsbald, möglichst bis zur 18. Sitzung des Rates eine Befragung der Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger in Gestalt einer Zufallsstichprobe zur Gewinnung eines Meinungsbildes der Bevölkerung über die Konsequenzen durchzuführen, die aus dem wegen baulicher Mängel ab 2008 zu erwartenden Nutzungsausfall der Kreuzauer Festhalle gezogen werden sollten und den Rat über die Ergebnisse der Befragung zu unterrichten. Insgesamt sollten 720 Kreuzauer wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus dem Datenbestand des Einwohnermeldeamtes mittels eines Zufallsgenerators ausgewählt und in die Stichprobe einbezogen werden Die Befragung sollte mit Hilfe eines Fragebogens erfolgen, der mindestens folgende Informationen enthalten sollte: Grund für die Befragung, Zusammensetzung der Stichprobe, Nutzen und Kosten der anzukreuzenden Alternativen, Zusicherung der Anonymität Der Fragebogen könnte folgende anzukreuzende Alternativen enthalten1: 1. Soll die Gemeinde Kreuzau trotz der angespannten Haushaltslage auch zukünftig eine Festhalle betreiben? 2. Falls ja a. Soll die alte Festhalle saniert werden? b. Soll ein Neubau der Festhalle in der bisherigen Größe erfolgen? c. Soll ein Neubau der Festhalle in geringerer Größe erfolgen? 3. Falls nein a. Soll die alte Festhalle geschlossen und stillgelegt werden (weitere Verwendung ungewiss)? b. Soll die alte Festhalle abgerissen und das Grundstück mit Rasengittersteinen gepflastert werden (mit der Möglichkeit der zeitweiligen Nutzung durch Festzelte, sonst Nutzung als Parkfläche)? c. Soll die Festhalle mit Grundstück verkauft und die Einnahmen zur Sanierung des Haushaltes verwendet werden? Vorab sollte die Kreuzauer Bevölkerung im Amtsblatt über den Grund und die Durchführung der Befragung sowie über Nutzen und die Kosten der einzelnen zu Auswahl stehenden Alternativen unterrichtet werden.“ 1 Der folgende Fragenkatalog ist als Vorschlag zu verstehen. Erweiterungen, Kürzungen und Umformulierungen sind selbstverständlich möglich und sollten zwischen Verwaltung und Fraktionen (z.B. im Sanierungsbeirat) abgestimmt werden. 1 FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau Begründung 1.) Anlass zu diesem Antrag In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 09.05.2007 hat die Verwaltung zum Ausdruck gebracht, dass die Festhalle ab dem Jahr 2008 wegen baulicher Mängel nicht mehr nutzbar sei. Sie halte auch künftig eine Festhalle für notwendig, wobei der jetzige Standort beibehalten werden solle. Sofern auch politisch diese Meinung vertreten würde, sei aus Sicht der Verwaltung einem Neubau der Vorrang vor der Sanierung der bisherigen Festhalle einzuräumen, Während sich die Fraktionsführungen von CDU, Bündnis90/Die Grünen und FDP mit Meinungsäußerungen zurückhielten, gab AM Heidbüchel (SPD) als seine persönliche Meinung zu verstehen, dass er eine Festhalle im Zentralort Kreuzau grundsätzlich für erforderlich halte, wobei für ihn nur ein Neubau und auf keinen Fall eine Sanierung in Frage komme. Daraufhin meldeten sich mehrere Ausschussmitglieder der CDU und einige der SPD zu Wort, die durchweg die Meinung vertraten, dass ein Neubau der Festhalle unumgänglich sei. Ein AM der CDU stellte sogar fest, dass im Ausschuss Konsens bestehe, die Festhalle neu zu errichten, und dass im Folgenden nur noch über die Art und Weise, wie der Neubau zu errichten sei gesprochen werden müsse. Auch hierzu wurden aus dem Kreis der Ausschussmitglieder zahlreiche Gestaltungsvorschläge eingebracht. Die FDP-Fraktion war und ist der Auffassung, dass es sich der Rat zu einfach machen würde, wenn er seine Entscheidung über diese für die Kreuzauer Bevölkerung außerordentlich wichtige Frage auf eine entsprechend spontane und unüberlegte Art und Weise treffen würde. Aus diesem Grund hatten wir bereits für die Sitzung des Hauptausschusses am 22.05.2007 einen Antrag formuliert, wonach vor der Entscheidung des Rates die Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger durch Erhebung einer Zufallsstichprobe befragt werden sollten, ob die Sanierung oder ein Neubau der Festhalle angesichts der finanziellen Notlage der Gemeinde überhaupt gewünscht wird. Daraufhin hat der Hauptausschuss den die Sanierung der Festhalle betreffenden Tagesordnungspunkt ohne Begründung von der Tagesordnung genommen und zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen. Wir hatten diesem Beschluss zunächst in der Annahme zugestimmt, dass die Angelegenheit nur bis zur Ratssitzung am 12.06.2006 vertagt werden soll. Nachdem wir jedoch von der Verwaltung erfahren haben, dass der entsprechende Tagesordnungspunkt gar nicht erst in die Tagesordnung dieser Ratssitzung aufgenommen werden soll, haben wir uns entschlossen, für diese Sitzung einen eigenständigen Tagesordnungspunkt zu beantragen, der nur die von uns mit diesem Antrag gewünschte Bürgerbefragung zum Inhalt hat. Es kann schließlich nicht angehen, dass ab 2008 die Festhalle geschlossen werden muss, der Rat sich aber bis zu nächsten Sitzung im Oktober 2007 vertagt, um dann erst zu überlegen, wie die anstehenden Probleme gelöst werden können. Stattdessen sollten die Sommerferien von Verwaltung und Sanierungsbeirat genutzt werden, den Fragebogen zu entwerfen, sich diesen im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung vom Rat bestätigen lassen und die Befragung durchführen. Dann könnte der Rat seine Entscheidungen im Oktober auf einer fundierten Grundlage treffen. Als zwingende Voraussetzung muss der Rat in seiner Sitzung am 12.06.2007 allerdings zunächst darüber entscheiden, ob er die Befragung seiner Bürgerinnen und Bürger überhaupt will. 2.) Gründe für die Bürgerbefragung 2 FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau Als die Mitglieder dieses Rates 2005 gewählt worden sind, hat sicherlich niemand von ihnen gewusst, dass 2007 eine solch kostspielige Frage zur Entscheidung anstehen würde. Auch der Verwaltung dürfte nicht bewusst gewesen sein, dass die Festhalle bereits im Jahr 2008 wegen mangelnder Nutzungsfähigkeit zu schließen ist. Sonst wäre es mehr als verwunderlich, dass sich die Verwaltung noch 2005 gegen den Widerstand der FDP-Fraktion so massiv für den Bau der neuen Heizungsanlage eingesetzt hat. Selbstverständlich ist es das Recht des Rates, auch ohne Befragung der Bürgerinnen und Bürger über diese Angelegenheit zu entscheiden. Während jedoch die Mitglieder des Bundestages und der Länderparlamente bei wichtigen Entscheidungen regelmäßig mittels repräsentativen Umfragen über die Meinung der Bevölkerung informiert werden, wissen wir praktisch nicht, was die von uns vertretene Bürgerschaft über die von uns zu entscheidende Frage denkt. Wir sollten diesmal nicht die Fehler unserer Vorgänger wiederholen und über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg Entscheidungen treffen, die uns möglicherweise noch nach Jahren vorgeworfen werden. Wir schlagen deshalb vor, in diesem wichtigen Ausnahmefall die Meinung der Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger einzuholen. Würde die Befragung unserem Antrag entsprechend durchgeführt, wäre es dem Rat nach wie vor unbenommen, seine Entscheidung, den gesetzlichen Vorgaben entsprechend, frei und unabhängig zu treffen. Die Entscheidung wäre dann allerdings wesentlich besser fundiert, da sie in Kenntnis der Meinung der Bevölkerung erfolgen würde. Die Durchführung der Fragebogenaktion wäre zudem ein sinnvoller Beitrag, der allgemein zu beobachtenden Politikverdrossenheit zumindest in Kreuzau entgegenzuwirken. 3.) Argumente für und wider die Sanierung bzw. der Neubau der Festhalle Die Bürgerbefragung erscheint uns deshalb so wichtig, weil viele Argumente für den weiteren Betrieb der Festhalle aber ebenso viele dagegen sprechen. a) Für die Sanierung bzw. den Neubau der Festhalle ist anzuführen, dass die alte Festhalle bereits in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts erbaut worden ist und viele Bürger sie als den kulturellen Mittelpunkt der Gemeinde ansehen. Größere Veranstaltungen von Vereinen, Schulen und Jungem Orchester hätten nach wie vor einen angemessenen Rahmen. Das gilt auch für Ausstellungen und Märkte. Eine Sanierung bzw. der Neubau würde sicherstellen, dass Kreuzau auch weiterhin als Hochburg des rheinischen Karnevals im Kreis Düren zu gelten hätte. Bei einem Neubau wäre auch an eine bessere Kapazitätsauslastung durch Fremdveranstalter von Konzerten, Kabarett und Theateraufführungen zu denken. Allerdings dürfen hierbei nicht die konkurrierenden Aktivitäten der Nachbarorte, insbes. der ARENA Düren und die Kosten eines Veranstaltungsmanagements vernachlässigt werden. 3 FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau Sowohl die Sanierung als auch ein Neubau der Festhalle könnten heimischen Unternehmen zu Aufträgen verhelfen. b) Gegen die Sanierung bzw. den Neubau der Festhalle sprechen vor allem finanzielle Argumente: i) Wie von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) festgestellt worden ist, hatte Kreuzau bis zu Beginn der 90er Jahre vergleichsweise sehr hohe Gewerbesteuereinnahmen. Durch diese Einnahmen war es der Gemeinde möglich, sich eine entsprechende Infrastruktur (Schulzentrum mit sämtliche Schultypen, Fünfach-Sporthalle, Freizeitbad, 13 Friedhöfe, 10 Friedhofskapellen, 31 Spielplätze, 12 Rasenplätze, einen Kunststoffplatz, acht Sportheime, Festhalle und Bürgerhaus) zu schaffen. Diese Infrastruktur war der Größe und Leistungsfähigkeit der Gemeinde zwar angemessen, verursachte aber auch gewaltige Folgekosten. Seit Beginn der 90er Jahre haben sich die Gewerbesteuereinnahmen fast halbiert. Ein entsprechender Abbau der geschaffenen Infrastruktur ist jedoch seitdem nicht erfolgt. Die GPA schreibt dazu wörtlich, dass „dieser nicht ernsthaft hinterfragte Leistungsumfang in Kreuzau zur strukturellen Schieflage mit den sich bis heute kumulierenden Fehlbeträgen“ geführt hat. ii) Angesichts dieser Situation und der Tatsache, dass sich die Gemeinde im Nothaushaltsrecht befindet, dass sie gerade erst die gemeindlichen Steuern erhöht hat, dass sie Ausgaben (z.B. die Vereinszuschüsse) kürzen will, wo immer es geht, ist ernsthaft zu fragen, ob sich Kreuzau diese zusätzlichen Ausgaben wirklich leisten kann und will. Ohne die Sanierung der Sanitäranlagen inklusive der Grundleitungen werden alleine für die Sanierung des Altbaus lt. Sitzungsvorlage rd. 800.000 € veranschlagt. Für einen Neubau der Festhalle gleicher Größenordnung wird ein Betrag von rd. 2.070.000 € genannt. Wenngleich von der Verwaltung auch geringere Ausgaben für eine „abgespeckte“ Neubauvariante der Festhalle in Aussicht gestellt wurden, wären doch die den Haushalt belastenden Folgekosten gewaltig. Für den Sanierungsaufwand des Altbaus wären jährlich mindestens 32.000 € Zinsaufwand (mit steigender Tendenz) zusätzlich zu zahlen, ohne dass Aussicht bestünde, dass die entstandenen Neuschulden in absehbarer Zeit getilgt werden können. Bei einem Neubau sind ohne weiteres bis zu 105.000 € Zinsaufwand jährlich zu veranschlagen. Hinzu kommen weitere 52.000 € an Abschreibungen, die für die kommenden 40 Jahre jährlich anzusetzen wären. 4.) Art der Bürgerbefragung 4 FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau Als Alternativen einer Bürgerbefragung bieten sich eine Vollerhebung oder die Entnahme einer Zufallsstichprobe an. Eine Vollerhebung, dass heißt die systematische Befragung aller wahlberechtigten Kreuzauer Bürger scheidet nach unserer Meinung wegen des hohen organisatorischen Aufwandes und der damit verbundenen Kosten aus. Stattdessen schlagen wir vor, eine hinreichend große Zufallsstichprobe zu entnehmen, die mit einer bestimmbaren, von der Größe der Stichprobe abhängenden mathematisch-statistischen Wahrscheinlichkeit ein relativ zuverlässiges Bild über die Meinung der Kreuzauer Bürgerinnen und Bürger zu dieser letztendlich vom Rat zu entscheidenden Frage gibt. 5.) Vorgehen bei der Bürgerbefragung mittels Zufallsstichprobe Wie ist bei der Entnahme der Stichprobe vorzugehen? Zunächst sollte (z.B. im Sanierungsbeirat) ein Fragebogen entwickelt werden, der die zu befragenden Bürgerinnen und Bürger zunächst kurz, sachlich und wertfrei über die anstehende Problematik und den Sinn der Befragung informiert. Danach sollten die von der Verwaltung und den Fraktionen einvernehmlich abgestimmten Alternativen2, mit übersichtlicher und wertfreier Darstellung der wichtigsten Vor- und Nachteile (insbesondere der Kosten) zum Ankreuzen durch die Befragten aufgelistet werden. Vor Versendung des Fragebogens sollten die Bürgerinnen und Bürger vom Bürgermeister im Amtsblatt über die anstehende Problematik, den Inhalt des Fragebogens und den Ablauf der Befragung wertfrei und umfassend informiert werden. Als maximale Stichprobengröße ist die Befragung von 720 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern hinreichend. Damit würde etwa 5% der wahlberechtigten Kreuzauer Bevölkerung um ihre Meinung gefragt. Sehr wichtig ist, dass die Auswahl der zu befragenden Bürgerinnen und Bürger nach dem Zufallsprinzip erfolgt. Dies dürfte kein Problem sein, da die Verwaltung über die Namen und Anschriften aller Bürger und Bürgerinnen verfügt. Die Namen ließen sich mittels EDV in numerischer oder alphabetischer Reihenfolge ordnen, sodass die Auswahl über einen kostenlos aus dem Internet verfügbaren Zufallsgenerator z.B. http://www.agitos.de/zufallsgenerator.html vorgenommen werden könnte. Dadurch hätte jede wahlberechtigte Bürgerin bzw. jeder Bürger die gleiche Chance, in die Befragung einbezogen zu werden. Im Fragebogen wäre deutlich zu machen, dass bei den Fragen zu 2.) oder 3.) nur eine Alternative angekreuzt werden darf, dass der Fragebogen anonym zurückgesandt werden soll und dass die Anonymität auch bei der Auswertung unter allen Umständen gewährleistet ist. Dem Fragebogen sollte ein an den Bürgermeister adressierter und frankierter Rückbriefumschlag beigefügt werden. Durch die Anwendung dieses Verfahrens wäre gewährleistet, dass nicht nur die Bürgerinnen und 2 Vorschläge hierzu finden sich im Text unseres Antrages auf S. 1 5 FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau Bürger des Zentralortes Kreuzau sondern auch die der Randgemeinden in die Befragung einbezogen werden. Der Einfluss von Lobbygruppen käme nur ihrem Anteil an der Kreuzauer Gesamtbevölkerung entsprechend zur Geltung. Kreuzau, den 29. Mai 2007 gez. Egbert Braks (Fraktionsvorsitzender) 6