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Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion zur geplanten Änderung der GO NRW durch das Land; hier: Änderung des § 107 GO NRW)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
7,4 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag der SPD-Fraktion zur geplanten Änderung der GO NRW durch das Land;
hier: Änderung des § 107 GO NRW)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Stolz BE: Herr Stolz Kreuzau, 18.05.2007 Vorlagen-Nr.: 60/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 12.06.2007 Antrag der SPD-Fraktion zur geplanten Änderung der GO NRW durch das Land; hier: Änderung des § 107 GO NRW I. Sach- und Rechtslage: Mit Schreiben vom 07.05.2007 stellt die SPD-Fraktion den Antrag an den Rat, darüber zu beschließen, dass jede Änderung des § 107 GO NRW (wirtschaftliche Betätigung) abgelehnt wird, soweit sie zu einer Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten für die Kommunen führt. Zur Erläuterung wird darauf verwiesen, dass die Landesregierung im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen der GO NRW beabsichtigt, den § 107 insoweit zu ändern, dass kommunale Unternehmen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben nur noch tätig werden dürfen, wenn „ein dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und der öffentliche Zweck durch private Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden kann“. Die bestehenden Unternehmen sollen einen Bestandsschutz erhalten. Ausgenommen von den gesetzlich geplanten Einschränkungen bleiben die Bereiche Energie- und Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr und Telekommunikationsgesetze. Zukünftig soll der Vorrang der privatwirtschaftlichen Leistungserbringung vor der kommunalwirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand gelten nach dem Grundsatz: Privat geht vor Staat. Die Begründung im SPD-Antrag ist für mich jedoch nicht schlüssig. Er zielt grundsätzlich darauf ab, die Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Betätigung im jetzigen Umfang beizubehalten, kritisiert aber gleichzeitig z.B. eine solche vom Rat beschlossene Maßnahme, und zwar die Umwandlung des Wasserwerks in eine GmbH. Weiterhin werden Gebäudereinigung und Bestattungswesen genannt. Hier ist absolut kein Zusammenhang mit dem § 107 erkennbar. Es handelt sich um ganz normale Auftragsvergaben, wie sie hundertfach in allen Aufgabenbereichen der Verwaltung vorzufinden sind. Inwieweit das Bestattungswesen als Negativbeispiel angeführt wird, ist ebenfalls für mich nicht nachvollziehbar, da ein einstimmiger Beschluss des Rates vorliegt, der zu einem deutlichen Gebührenvorteil für die Bürger geführt hat. Wo hier ein Qualitätsrückgang vorliegt, sollte offen dargelegt werden. Ein Beschlussvorschlag erfolgt nicht, weil es sich um eine politische Angelegenheit handelt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -/III. Beschlussvorschlag: -/Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig:________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________