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Kommune
Kreuzau
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23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Stolz
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 18.05.2007
Vorlagen-Nr.: 60/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
12.06.2007
Antrag der SPD-Fraktion zur geplanten Änderung der GO NRW durch das Land;
hier: Änderung des § 107 GO NRW
I. Sach- und Rechtslage:
Mit Schreiben vom 07.05.2007 stellt die SPD-Fraktion den Antrag an den Rat, darüber zu
beschließen, dass jede Änderung des § 107 GO NRW (wirtschaftliche Betätigung) abgelehnt wird,
soweit sie zu einer
Einschränkung der wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten für die
Kommunen führt.
Zur Erläuterung wird darauf verwiesen, dass die Landesregierung im Zusammenhang mit den
geplanten Änderungen der GO NRW beabsichtigt, den § 107 insoweit zu ändern, dass kommunale
Unternehmen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben nur noch tätig werden dürfen, wenn „ein
dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und der öffentliche Zweck durch private
Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden kann“. Die bestehenden
Unternehmen sollen einen Bestandsschutz erhalten.
Ausgenommen von den gesetzlich geplanten Einschränkungen bleiben die Bereiche Energie- und
Wasserversorgung, öffentlicher Verkehr und Telekommunikationsgesetze. Zukünftig soll der
Vorrang der privatwirtschaftlichen Leistungserbringung vor der kommunalwirtschaftlichen
Betätigung der öffentlichen Hand gelten nach dem Grundsatz: Privat geht vor Staat.
Die Begründung im SPD-Antrag ist für mich jedoch nicht schlüssig. Er zielt grundsätzlich darauf
ab, die Möglichkeiten einer wirtschaftlichen Betätigung im jetzigen Umfang beizubehalten, kritisiert
aber gleichzeitig z.B. eine solche vom Rat beschlossene Maßnahme, und zwar die Umwandlung
des Wasserwerks in eine GmbH.
Weiterhin werden Gebäudereinigung und Bestattungswesen genannt. Hier ist absolut kein
Zusammenhang mit dem § 107 erkennbar. Es handelt sich um ganz normale Auftragsvergaben,
wie sie hundertfach in allen Aufgabenbereichen der Verwaltung vorzufinden sind. Inwieweit das
Bestattungswesen als Negativbeispiel angeführt wird, ist ebenfalls für mich nicht nachvollziehbar,
da ein einstimmiger Beschluss des Rates vorliegt, der zu einem deutlichen Gebührenvorteil für die
Bürger geführt hat. Wo hier ein Qualitätsrückgang vorliegt, sollte offen dargelegt werden.
Ein Beschlussvorschlag erfolgt nicht, weil es sich um eine politische Angelegenheit handelt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-/III. Beschlussvorschlag:
-/Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:________
Ja:
________
Nein: ________
Enthaltungen: ________