Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -641-10BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 24.04.2007
Vorlagen-Nr.: 52/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
09.05.2007
22.05.2007
12.06.2007
Verzicht auf die Durchführung der maschinellen Straßenreinigung ab dem 01.01.2008
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bericht der GPA enthält unter Ziffer Fi-19 folgende Empfehlung:
„Aufgrund der prekären Haushaltlage empfehlen wir der Gemeinde Kreuzau, die Reinigung von
Straßen, deren Kostenanteil nicht auf die Gebührenzahler umgelegt werden kann,
einzuschränken.“
Gemäß Ziffer 46 der Prioritätenlisten „Anträge der Ratsfraktionen und der Verwaltung auf der
Grundlage des GPA-Berichtes“ wird die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zu unterbreiten,
den Deckungsgrad der kostendeckenden Einrichtung Straßenreinigung zu erhöhen, wobei der
Deckungsgrad von den möglichen 80 vom Hundert gewährleistet sein muss.
Diese mögliche 80 %ige Kostendeckung wird derzeit nicht erreicht, da insgesamt 6.385 m
Straßen maschinell gereinigt werden, wobei dieser Aufwand nicht in die Gebührenkalkulation
einfließt, weil hier keine gebührenpflichtigen Anlieger angrenzen. Es handelt sich hierbei zum
Beispiel um den Staudamm Obermaubach, teilweise die Rurstraße im Ortsteil Untermaubach,
teilweise die Dürener Straße usw.
Von dem gesamten an die Firma Schönmackers zu zahlenden Entgelt in Höhe von rund 31.000,00
€ fließen nur 25.000,00 € in die Gebührenkalkulation ein. Hiervon dürfen nur 80 % umgelegt
werden. Dies ergibt also einen Betrag in Höhe von 20.000,00 €. Die Unterdeckung beläuft sich
also jährlich auf insgesamt 11.000,00 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus 6.000,00 € Kosten
der Straßenreinigung, die bisher nicht umgelegt werden und 5.000,00 € gesetzlicher Anteil der
Gemeinde.
Die GPA schlägt nunmehr vor, auf die Reinigung der Straßen, deren Kostenanteil nicht umgelegt
wird, zu verzichten bzw. zumindest Einschränkungen vorzunehmen. Hierdurch würden sich also
Einsparungen von jährlich 6.000,00 € ergeben.
Wenn man diesem Vorschlag folgt, entsteht allerdings die Situation, dass Straßenzüge teilweise
nur einseitig gekehrt würden (wie beispielsweise die Rurstraße in Untermaubach oder teilweise die
Dürener Straße im Ortsteil Kreuzau). Dies gibt meines Erachtens auch keinen Sinn.
Von daher unterbreite ich Ihnen den weitergehenderen Vorschlag, nämlich die maschinelle
Straßenreinigung zum 01.01.2008 gänzlich einzustellen.
Hierdurch werden nicht nur die 6.000,00 € ,sondern auch der 20 %ige nicht umlagefähige Aufwand
in Höhe von 5.000,00 € eingespart, sodass sich die Gesamteinsparung auf 11.000,00 € belaufen
wird.
Da auch im kommenden Jahr mit einer Preiserhöhung zu rechnen ist, würde sich die
Unterdeckung, wenn auch nur geringfügig, aber auf jeden Fall voraussichtlich alsdann noch
erhöhen.
Der bestehende Straßenreinigungsvertrag kann bis spätestens 30.09.2007 mit Wirkung zum
31.12.2007 gekündigt werden.
Ich schlage Ihnen daher vor, die Verwaltung zu ermächtigen, den bestehenden
Straßenreinigungsvertrag fristgerecht zu kündigen und somit auf die maschinelle Straßenreinigung
ab dem 01.01.2008 zu verzichten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, ergeben sich ab dem Haushaltsjahr 2008
Einsparungen in Höhe von mindestens 11.000,00 €/Jahr.
III. Beschlussvorschlag:
„1.
Auf die Durchführung der maschinellen Straßenreinigung wird ab dem
verzichtet.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Straßenreinigungsvertrag fristgerecht zu
kündigen.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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-2-
01.01.2008