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Allgemeine Vorlage (Verzicht auf die Durchführung der maschinellen Straßenreinigung ab dem 01.01.2008)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -641-10BE: Herr Schmühl Kreuzau, 24.04.2007 Vorlagen-Nr.: 52/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 09.05.2007 22.05.2007 12.06.2007 Verzicht auf die Durchführung der maschinellen Straßenreinigung ab dem 01.01.2008 I. Sach- und Rechtslage: Der Bericht der GPA enthält unter Ziffer Fi-19 folgende Empfehlung: „Aufgrund der prekären Haushaltlage empfehlen wir der Gemeinde Kreuzau, die Reinigung von Straßen, deren Kostenanteil nicht auf die Gebührenzahler umgelegt werden kann, einzuschränken.“ Gemäß Ziffer 46 der Prioritätenlisten „Anträge der Ratsfraktionen und der Verwaltung auf der Grundlage des GPA-Berichtes“ wird die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zu unterbreiten, den Deckungsgrad der kostendeckenden Einrichtung Straßenreinigung zu erhöhen, wobei der Deckungsgrad von den möglichen 80 vom Hundert gewährleistet sein muss. Diese mögliche 80 %ige Kostendeckung wird derzeit nicht erreicht, da insgesamt 6.385 m Straßen maschinell gereinigt werden, wobei dieser Aufwand nicht in die Gebührenkalkulation einfließt, weil hier keine gebührenpflichtigen Anlieger angrenzen. Es handelt sich hierbei zum Beispiel um den Staudamm Obermaubach, teilweise die Rurstraße im Ortsteil Untermaubach, teilweise die Dürener Straße usw. Von dem gesamten an die Firma Schönmackers zu zahlenden Entgelt in Höhe von rund 31.000,00 € fließen nur 25.000,00 € in die Gebührenkalkulation ein. Hiervon dürfen nur 80 % umgelegt werden. Dies ergibt also einen Betrag in Höhe von 20.000,00 €. Die Unterdeckung beläuft sich also jährlich auf insgesamt 11.000,00 €. Der Betrag setzt sich zusammen aus 6.000,00 € Kosten der Straßenreinigung, die bisher nicht umgelegt werden und 5.000,00 € gesetzlicher Anteil der Gemeinde. Die GPA schlägt nunmehr vor, auf die Reinigung der Straßen, deren Kostenanteil nicht umgelegt wird, zu verzichten bzw. zumindest Einschränkungen vorzunehmen. Hierdurch würden sich also Einsparungen von jährlich 6.000,00 € ergeben. Wenn man diesem Vorschlag folgt, entsteht allerdings die Situation, dass Straßenzüge teilweise nur einseitig gekehrt würden (wie beispielsweise die Rurstraße in Untermaubach oder teilweise die Dürener Straße im Ortsteil Kreuzau). Dies gibt meines Erachtens auch keinen Sinn. Von daher unterbreite ich Ihnen den weitergehenderen Vorschlag, nämlich die maschinelle Straßenreinigung zum 01.01.2008 gänzlich einzustellen. Hierdurch werden nicht nur die 6.000,00 € ,sondern auch der 20 %ige nicht umlagefähige Aufwand in Höhe von 5.000,00 € eingespart, sodass sich die Gesamteinsparung auf 11.000,00 € belaufen wird. Da auch im kommenden Jahr mit einer Preiserhöhung zu rechnen ist, würde sich die Unterdeckung, wenn auch nur geringfügig, aber auf jeden Fall voraussichtlich alsdann noch erhöhen. Der bestehende Straßenreinigungsvertrag kann bis spätestens 30.09.2007 mit Wirkung zum 31.12.2007 gekündigt werden. Ich schlage Ihnen daher vor, die Verwaltung zu ermächtigen, den bestehenden Straßenreinigungsvertrag fristgerecht zu kündigen und somit auf die maschinelle Straßenreinigung ab dem 01.01.2008 zu verzichten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, ergeben sich ab dem Haushaltsjahr 2008 Einsparungen in Höhe von mindestens 11.000,00 €/Jahr. III. Beschlussvorschlag: „1. Auf die Durchführung der maschinellen Straßenreinigung wird ab dem verzichtet. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den bestehenden Straßenreinigungsvertrag fristgerecht zu kündigen. Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2- 01.01.2008