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DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Anlage zur DRINGLICHKEITS-VORLAGE 31/2007 1. Ergänzung)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
6,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
DRINGLICHKEITS-VORLAGE (Anlage zur DRINGLICHKEITS-VORLAGE 31/2007 1. Ergänzung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Der Bürgermeister - Amt 40 - Kreuzau, den 29.03.2007 Az.: 40/215.220.230/0 Gr/P Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Betreuungsmaßnahme „Dreizehn Plus“ für die Sekundarstufen-I-Schulen im Schulzentrum Kreuzau Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage Nr. 31/2007 verwiesen. Da der Antrag auf Gewährung von Landesmitteln bis zum 31.03.2007 bei der Bezirksregierung in Köln vorzulegen ist, wird es erforderlich, hierzu eine Dringlichkeitsentscheidung zu fassen. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird wegen Dringlichkeit wie folgt beschlossen: „1. Ab dem Schuljahr 2007/08 wird am Schulzentrum Kreuzau für Hauptschule, Realschule und Gymnasium eine Maßnahme zur Betreuung von Schülerinnen und Schülern nach dem Unterricht in der Form des Angebotes „Dreizehn Plus“ eingerichtet. Die Betreuung dieser Maßnahme erfolgt durch den SkF. 2. Die Gemeinde Kreuzau als Schulträger stimmt der Einrichtung des Angebotes unter der Prämisse zu, dass dieses für sie kostenneutral ist. 3. Der Antrag zur Genehmigung der Maßnahme sowie zur Erlangung des Landeszuschusses ist bis zum 31.03.2007 an die Bezirksregierung Köln zu erwirken.“ Kreuzau, den 29.03.2007 Der Bürgermeister: - Ramm - Anlagen Das Ratsmitglied: - I. Eßer -