Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
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Gemeinde Kreuzau
Der Bürgermeister
- Amt 40 -
Kreuzau, den 29.03.2007
Az.: 40/215.220.230/0 Gr/P
Außerunterrichtliches Angebot im Rahmen der Betreuungsmaßnahme „Dreizehn Plus“
für die Sekundarstufen-I-Schulen im Schulzentrum Kreuzau
Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage Nr. 31/2007
verwiesen.
Da der Antrag auf Gewährung von Landesmitteln bis zum 31.03.2007 bei der Bezirksregierung in Köln vorzulegen ist, wird es erforderlich, hierzu eine Dringlichkeitsentscheidung zu
fassen.
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW wird wegen Dringlichkeit wie folgt beschlossen:
„1. Ab dem Schuljahr 2007/08 wird am Schulzentrum Kreuzau für Hauptschule, Realschule und Gymnasium eine Maßnahme zur Betreuung von Schülerinnen und
Schülern nach dem Unterricht in der Form des Angebotes „Dreizehn Plus“ eingerichtet.
Die Betreuung dieser Maßnahme erfolgt durch den SkF.
2. Die Gemeinde Kreuzau als Schulträger stimmt der Einrichtung des Angebotes
unter der Prämisse zu, dass dieses für sie kostenneutral ist.
3. Der Antrag zur Genehmigung der Maßnahme sowie zur Erlangung des Landeszuschusses ist bis zum 31.03.2007 an die Bezirksregierung Köln zu erwirken.“
Kreuzau, den 29.03.2007
Der Bürgermeister:
- Ramm -
Anlagen
Das Ratsmitglied:
- I. Eßer -