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Allgemeine Vorlage (Bezuschussung der Musikschule Kreuzau e.V.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Datum
26.03.2007
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bezuschussung der Musikschule Kreuzau e.V.) Allgemeine Vorlage (Bezuschussung der Musikschule Kreuzau e.V.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz / Herr Drewes-Janssen Kreuzau, 06.03.2007 Vorlagen-Nr.: 29/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss 26.03.2007 Bezuschussung der Musikschule Kreuzau e.V. I. Sach- und Rechtslage: Bereits seit über 20 Jahren wird die Musikschule Kreuzau e.V. organisatorisch vom Jungen Orchester Kreuzau betrieben und betreut. Aufgrund eines am 12.03.1986 gefassten Ratsbeschlusses werden seit dem sukzessive gemeindliche Zuschüsse zu den Personalkosten gewährt. Durch die Musikschule Kreuzau werden Angebote der musikalischen Grundausbildung, der musikalischen Früherziehung, Workshops, Leistungsgruppen und anderes angeboten. Das Angebot ist in den letzten Jahren ständig verbessert und auch ergänzt worden. Die Musikschule erhält nach einem Grundsatzbeschluss von 1986 einen Zuschuss von 41.695 € (früher 83.000 DM), der allerdings seit dem Jahr 2000 nicht fortgeschrieben worden ist. Im Rahmen der letztjährigen Prüfung der Gemeinde durch die GPA NRW wurde durch die Prüfungsanstalt festgestellt, dass die Aufgabenwahrnehmung im Bereich der musikalischen Früherziehung sich im interkommunalen Vergleich als vergleichsweise kostengünstig darstellt. Dies gilt sowohl für eine Betrachtung auf der Basis der Einwohnerzahlen als auch für eine produktbezogene Betrachtung, die sich an der Zahl der Musikschüler orientiert. Insgesamt kann die Zuschusssituation der Kreuzauer Musikschule im Vergleich zu anderen Musikschulen somit grundsätzlich als niedrig herausgestellt werden. Allerdings könnte dieser günstige Zuschussbedarf aus Sicht der GPA weiter optimiert werden; Erfahrungen in der kommunalen Landschaft, gerade auch in Kommunen mit ähnlich kritischer Haushaltssituation wie der Gemeinde Kreuzau, ließen durchaus noch deutlich niedrigere absolute Zuschüsse an private Musikschulen erkennen. Die Höhe des an die Musikschule Kreuzau ausgezahlten Förderbetrages relativierte sich nämlich durch die verhältnismäßig hohe Schülerzahl. Nach Auffassung der GPA NRW ließe sich die Höhe der gemeindlichen Zuwendungen durchaus hinterfragen. Insbesondere die undifferenzierte Zuwendungsgewährung an die privatbetriebene Musikschule ohne Prüfung der finanziellen Notwendigkeit dieser Zuwendung für den Verein erscheint daher problematisch. Ohne eine inhaltliche Prüfung von Unterlagen kann die Gemeinde eine Aussage über die „Bedürftigkeit“ der Musikschule und die Erforderlichkeit des kommunalen Zuschusses nicht treffen. Insoweit hat die GPA NRW empfohlen, dass die Gemeinde die Auszahlung des Zuschussbetrages von der inhaltlichen Prüfung geeigneter Rechnungsunterlagen abhängig machen soll. Auch vor dem Hintergrund der Haushaltssituation sollte die Gemeinde die Gewährung des Zuschusses an die Musikschule von der Ausschöpfung aller anderen Einnahmemöglichkeiten durch die Musikschule abhängig machen und insoweit dem Subsidiaritätsprinzip folgen. Insoweit wird vorgeschlagen wie folgt zu verfahren: 1. Seitens der Musikschule Kreuzau e.V. sollen detaillierte Unterlagen über die Einnahme- und Ausgabesituation jeweils jahresweise vorgelegt werden, spätestens zum 30.06. des Folgejahres. 2. In diesem Zusammenhang sollte eine Prüfung hinsichtlich der Angemessenheit der Beiträge erfolgen, und zwar im Vergleich zu anderen Musikschulen. 3. Es wird ein Prüfungszeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren, beginnend mit dem Jahr 2006, gebildet. Ergibt sich innerhalb dieses Zeitraumes ein Überschuss, ist dieser auf die folgende Zuschusszahlung anzurechnen. Ein evtl. verbleibendes Defizit ist unbeachtlich. 4. Es soll grundsätzlich bei dem festgesetzten Jahreszuschuss in Höhe von 41.695,00 € bleiben. 5. Die Musikschule hat einen ausführlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zunächst keine. III. Beschlussvorschlag: „1. Seitens der Musikschule Kreuzau e.V. sollen detaillierte Unterlagen über die Einnahmeund Ausgabesituation jeweils jahresweise vorgelegt werden, spätestens zum 30.06. des Folgejahres. 2. In diesem Zusammenhang sollte eine Prüfung hinsichtlich der Angemessenheit der Beiträge erfolgen, und zwar im Vergleich zu anderen Musikschulen. 3. Es wird ein Prüfungszeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren, beginnend mit dem Jahr 2006, gebildet. Ergibt sich innerhalb dieses Zeitraumes ein Überschuss, ist dieser auf die folgende Zuschusszahlung anzurechnen. Ein evtl. verbleibendes Defizit ist unbeachtlich. 4. Es soll grundsätzlich bei dem festgesetzten Jahreszuschuss in Höhe von 41.695,00 € bleiben. 5. Die Musikschule hat einen ausführlichen Tätigkeitsbericht vorzulegen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-