Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
56 kB
Datum
24.09.2014
Erstellt
09.10.14, 13:23
Aktualisiert
13.10.14, 17:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 09.10.2014
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 1. Sitzung des Betriebsausschusses "Stadtwerke"
vom Mittwoch, den 24.09.2014
Zu Punkt 3. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 8-X
Einführung und Verpflichtung der Stadtverordneten und Auschussmitglieder
Einstimmiger Beschluss:
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister
eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben verpflichtet. Da das Ratsmitglied Helmut Ruß bei den bisherigen Ratssitzungen nicht
anwesend war, holt der Bürgermeister in der heutigen Ratssitzung die Verpflichtung nach.
Hierzu erheben sich alle von den Plätzen und Herr Ruß spricht folgende Verpflichtungsformel:
„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Gewissen und Können wahrzunehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum
Wohle der Gemeinde zu erfüllen.“
Der Stadtverordnete Helmut Ruß gibt seine Verpflichtung gegenüber dem Bürgermeister zu Protokoll.