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Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege, Bonn, auf Eintragung der vorhandenen Mühlenteiche in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege, Bonn, auf Eintragung der vorhandenen Mühlenteiche in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste) Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege, Bonn, auf Eintragung der vorhandenen Mühlenteiche in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste) Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege, Bonn, auf Eintragung der vorhandenen Mühlenteiche in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste) Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege, Bonn, auf Eintragung der vorhandenen Mühlenteiche in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste) Allgemeine Vorlage (Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege, Bonn, auf Eintragung der vorhandenen Mühlenteiche in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -6-32.01/1 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 28.02.2007 Vorlagen-Nr.: 22/2007 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 26.03.2007 24.04.2007 08.05.2007 Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege, Bonn, auf Eintragung der vorhandenen Mühlenteiche in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau; hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste I. Sach- und Rechtslage: Wie Ihnen bereits vor Jahresfrist mitgeteilt, beabsichtigt das Rheinische Amt für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege seit längerem, die Mühlenteiche und die Wehranlagen gemäß § 3 DSchG NRW unter Schutz zu stellen. Nachdem im Laufe der Sommermonate anlässlich mehrerer Ortstermine die Bereiche festgelegt worden sind, liegen seit Oktober 2006 die offiziellen Unterschutzstellungsanträge und die dazugehörigen Begründungen vor. Hierüber habe ich Sie in der Ratssitzung am 13.12.2006 informiert und gleichzeitig angekündigt, zur ersten Sitzung des Kulturausschusses im Jahre 2007 eine entsprechende Vorlage zur Beratung vorzulegen. In die Denkmalliste eingetragen werden sollen folgende Mühlenteiche: - Untermaubacher Teich (Bodendenkmalblatt DN 163 - Oberschneidhausener Teich (Bodendenkmalblatt DN 164) - Windener Teich (Bodendenkmalblatt DN 165) - Kreuzauer/Niederauer Teich (Bodendenkmalblatt DN 166) - Lendersdorfer Teich (Bodendenkmalblatt DN 167a) - Hochkoppelteich (Bodendenkmalblatt DN 178) Die Lage der Mühlenteiche ist hinlänglich bekannt, so dass auf die Beifügung von Kartenunterlagen verzichtet wird. In der Sitzung werden die entsprechenden Kartenunterlagen selbstverständlich vorgestellt, so dass Sie hieraus alsdann auch die genaue Abgrenzung der Bodendenkmäler ersehen können. Die Begründung für die Unterschutzstellung ist für alle Mühlenteiche identisch. Die Begründung lautet wie folgt: Bedeutung Die Teiche sind bedeutend für die Geschichte, insbesondere die Regionalgeschichte, Siedlungsgeschichte, die Wirtschafts- und die Technikgeschichte und die Geschichte der Kulturlandschaft an der Rur. Die Teiche sind Teile des seit dem Mittelalter nachgewiesenen Wassersystems an der mittleren Rur. In dem Abschnitt zwischen Obermaubach und nördlich von Brachelen fließen parallel zur Rur auf beiden Seiten insgesamt 11 Wasserläufe, sogenannte Mühlenteiche, ursprünglich zum Antrieb von Getreide- und Ölmühlen, später Papier-, Farbmühlen- und Mahlwerke zur Eisenverarbeitung. 10 Teiche werden aus der Rur abgeleitet, der Kirchberger Teich aus der Inde, 10 Teiche fließen zurück in die Rur, der Linnicher Teich mündet nördlich von Brachelen, westlich von Hilfrath in den Wurmbach. Das Teichsystem mit gleichmäßiger kontrollierter Wasserführung von bis zu 4 bzw. 5 cbm Wassermenge pro Sekunde war Grundlage für die industrielle Entwicklung an der Rur. Die Teiche sind erhaltenswert aus: - regionalgeschichtlichen und ortsgeschichtlichen Gründen. Die an den Mühlenteichen der Rur seit dem Mittelalter gereihten Mühlen sind eine wichtige Grundlage der gewerblichen, wirtschaftlichen und siedlungsgeschichtlichen Entwicklung der anliegenden Orte und des gesamten Rurtales. - technikgeschichtlichen Gründen. Mit der Wasserkraft des Teiches wurden zum Teil seit dem frühen Mittelalter Mahl-, Ölmühlen, Papiermühlen und Eisenschneidmühlen angetrieben. Die oberen kürzeren Teiche wurden in den eher felsigen Untergrund für ein höchstens zwei Standorte gegraben. An den unteren Teichen, die durch den kiesig-sandigen Untergrund der Ruraue fließen, liegen hintereinandergereiht mehrere Standorte. Mühlen und Teich einschließlich des jeweiligen Wehres stellen eine funktionelle Einheit dar. Der Teich ist als technisches Bauwerk einschließlich der baulichen Anlagen und Einbauten zur Regelung der Wasserführung ein technisches Werk und ein erhaltenswertes Zeugnis der Technikgeschichte. - wirtschaftsgeschichtlichen Gründen. Die Teiche sind Gerüst und Träger der Papiergeschichte; sie begründen die Wirtschaftsgeschichte der Region. - städtebaulichen Gründen. Mit der Ansiedlung der Mühlen entstanden Siedlungsschwerpunkte; die Besiedlung orientierte sich an der Nähe zum Wasser, so dass das Wassersystem die städtebauliche Entwicklung leitet. - kulturlandschaftsprägenden Gründen. Die Teiche sind als Ab- und Umleitungen der Rur kulturlandschaftsprägende Elemente. Die Rur war bis ins 20. Jahrhundert hinein, bis zur Regulierung der Wassermenge durch die Talsperren, ein unbändiges Gewässer mit hoher Wasserkraft. Die Teiche nutzten die Wasserkraft, trugen zur Regulierung der Wassermenge bei und begrenzten seitlich das Überschwemmungsgebiet der Rur. Außerhalb der Ortschaften werden die Teiche von gemischtem Bewuchs und von gezielt gepflanzten Baumreihen begleitet. Das Wurzelwerk befestigt die Uferränder. Der Bewuchs betont den Kanallauf, so dass Bewuchslinien als prägende Elemente der Kulturlandschaft durch die Ruraue zu den einzelnen Mühlenstandorten führen. - rechtsgeschichtlichen Gründen. Für die Mühlenteiche galten eigene Rechtsverordnungen. Mit dem Recht zur Nutzung des Wassers und der Wasserkraft waren Pflichten verbunden. Die Müller leisteten Abgaben an die Jülicher Landesherren und waren zuständig für die Funktionstüchtigkeit, d.h. auch für die Sauberkeit und das Freihalten des Wasserlaufs von Bewuchs, insbesondere von Schlingpflanzen und für den Unterhalt der Wehre. Die Teichwoche zur Instandhaltung und zur Säuberung begann im Juli nach dem Gedenktag „Peter und Paul“. Die älteste Teichordnung an der Rur liegt aus dem Jahre 1556 vor. Die Anrainer durften Wasser -2- entnehmen, mussten die Ufer sichern und Deiche bauen. Seit dem 17. Jahrhundert sind Wasserbaumeister bekannt. Der Umfang des jeweiligen Denkmals soll wie folgt festgelegt werden: 1. Untermaubacher Teich Das Denkmal umfasst den wasserführenden Kanal einschließlich der befestigten Uferstreifen nach dem heutigen Bestand. Die Breite des Denkmals entspricht dem Parzellenzuschnitt. Die Parzellenbreite liegt in der offenen Landschaft zwischen 8 und 15 m, an der Mühle bei etwa 12 m. Die Breite der Wasserfläche variiert, ist regenabhängig, in Maßen regulierbar; sie ist jedoch in der Regel schmaler als die Parzellenbreite. Technische Konstruktionen und Einbauten, die im funktionellen Zusammenhang mit dem Teich stehen, und als Teile des Denkmals gewertet werden, sind: die Wehranlage, ein Schütz mit angrenzender seitlicher Betonmauer, die Natursteinbefestigung im Bereich der Brücke am Laachweg, die baulichen Einbauten am Kraftwerk unterhalb von Burg Maubach. In den übrigen Abschnitten ist der Mühlenteich durch Erdwerk eingefasst. 2. Oberschneidhausener Teich Das Denkmal umfasst den wasserführenden Kanal einschließlich der befestigen Uferstreifen nach dem heutigen Bestand und einschließlich der erhaltenen technischen Einbauten zur Wasserregulierung. Die Breite des Denkmals entspricht dem Parzellenzuschnitt. Die Parzellenbreite liegt in der offenen Landschaft zwischen 14 und 16 m, die Gewässerbreite im Bereich der ehemaligen Fabrik bei 3 bis 4 m. Die Breite der Wasserfläche variiert, ist regenabhängig, in Maßen regulierbar; sie ist jedoch in der Regel schmaler als die Parzellenbreite. Teile der Funktionstüchtigkeit und damit Teile des Denkmals sind: die Wehranlage, begleitendes Mauerwerk am Wehr Richtung Brücke. 3. Lendersdorfer Teich Das Denkmal umfasst den wasserführenden Kanal, den Abzweig innerhalb des Fabrikgeländes, jeweils einschließlich der befestigten Uferstreifen nach dem heutigen Bestand. Die Breite des Denkmals entspricht dem Parzellenzuschnitt. Die Parzellenbreite liegt in der offenen Landschaft zwischen 8 und 15 m, im Bereich der Mühle bei 6 bis 8 m. Die Breite der Wasserfläche variiert, ist regenabhängig, in Maßen regulierbar; sie ist jedoch in der Regel schmaler als die Parzellenbreite. Teile der Funktionstüchtigkeit und damit Teile des Denkmals sind: das Wehr. Innerhalb des Betriebsgeländes der Firma Hoesch ist der Teich überbaut und beidseitig mit Beton eingefasst. Im Bereich der Unterquerung der K 29 sind die baulichen Anlagen zur Regulierung des Wasserflusses und zur Verzweigung des Kanals Teil des Denkmals. Im weiteren Verlauf ist der Teich bis zur Gemarkungsgrenze der Stadt Düren mit BongossiGeflecht befestigt. 4. Kreuzauer/Niederauer Teich Das Denkmal umfasst den wasserführenden Kanal und den Flutgraben jeweils einschließlich der befestigten Uferstreifen nach dem heutigen Bestand und einschließlich der technischen Einbauten zur Wasserregulierung. Der ehemalige Verlauf des Flurgrabens -3- kann heute im Gelände nur durch archäologische Methodik belegt werden und ist Bodendenkmal. Die Breite des Denkmals entspricht dem Parzellenzuschnitt. Die Parzellen des Mühlenteiches sind in der offenen Landschaft zwischen 8 und 15 m, an den Mühlen durchschnittlich 5 m breit. Die Parzellenbreite des Flutgrabens beträgt etwa 8 m. Die Breite der Wasserfläche des Mühlenteiches variiert, ist regenabhängig, in Maßen regulierbar; sie ist jedoch in der Regel schmaler als die Parzellenbreite. Teile der Funktionstüchtigkeit und damit Teile des Denkmal sind: das Wehr als Stauanlage, seine historische Substanz, das Schütz „An den drei Erken“ einschließlich der beidseitigen Betoneinfassung, die beidseitige Betoneinfassung hinter der K 39 über etwa 30 m, die beidseitige Begleitung durch Bongossi-Geflecht bis zur K 29/L 249, das Schütz „Im Dröhl“ mit Abschlagbauwerk in die Rur, die beidseitige Mauerbefestigung vor der Bahnüberführung auf dem Betriebsgelände der Fa. Hoesch, Werk II. 5. Hochkoppelteich Das Denkmal umfasst den wasserführenden Kanal einschließlich der befestigten Uferstreifen nach dem heutigen Bestand. Die Breite des Denkmals entspricht dem Parzellenzuschnitt. Die Parzellenbreite variiert zwischen 8 und 11 m. Die Breite der Wasserfläche variiert, ist regenabhängig, in Maßen regulierbar; sie ist jedoch in der Regel etwas schmaler als die Parzellenbreite. Teile der Funktionstüchtigkeit und damit Teile des Denkmals sind: die Wehranlage, die ca. 100 m lange Kanalführung vom Wehr bis zur Fabrik aus Bruchsteinmauerwerk und zur Rur hin die begleitende Betonschwelle zur Überlaufregulierung. Der Kanal ist augenscheinlich Fabrikationsgebäude überbaut. 6. bis zur Wiedereinmündung in die Rur durch Windener Teich Das Denkmal umfasst den wasserführenden Kanal einschließlich der befestigten Uferstreifen nach dem heutigen Bestand. Die Breite des Denkmals entspricht dem Parzellenzuschnitt. Der Parzellenzuschnitt verjüngt und verbreitert sich von etwa 6 m in Fabriknähe auf 15 m in der offenen Landschaft. Die Breite der Wasserfläche variiert, ist regenabhängig, in Maßen regulierbar; sie ist jedoch in der Regel schmaler als die Parzellenbreite. Teile der Funktionstüchtigkeit und damit Teile des Denkmals sind: die Wehranlage, ein Schütz, Bongossi-Geflecht im Anschluss an das Schütz. Von der Teichbrücke an der K 39 ist der Teich beidseitig als Kanal in Beton eingefasst; im weiteren Verlauf von den Bauten der ehemaligen Papierfabrik Kayser überbaut. Hinter der Fabrik ist stückweise Mauerwerk erhalten und die seitlichen Führungsschienen eines Schützes. An dieser Stelle endet der kanalartige Charakter des Mühlenteiches. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die Mühlenteiche in die Denkmalliste aufzunehmen. Unabhängig von dem noch durchzuführenden Anhörungsverfahren gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz habe ich mit den Industriebetrieben, die überwiegend auch Eigentümer sind, Gespräche geführt. Hier ist auch nicht mit Widerspruch zu rechnen. Die Unterschutzstellung hat auf jeden Fall den Vorteil, dass zukünftig gewährleistet ist, dass der kanalartige Charakter erhalten bleibt und vor allen Dingen bei Instandsetzungsmaßnahmen die vorhandenen Materialien auch wieder verwendet werden können, egal ob es sich um Beton oder Bongossi-Geflecht handelt. Die Untere Wasserbehörde ist zukünftig gehalten, die -4- Denkmaleigenschaft bei Erteilung von Erlaubnissen oder Genehmigungen nach Wasserrecht zu beachten. Ich schlage Ihnen von daher vor, die Aufnahme in die Denkmalliste zu beschließen. Der weitere Verfahrensablauf ist dann wie folgt: Gemäß den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes werden nach dem Ratsbeschluss alle betroffenen Grundstückseigentümer angehört. Eingehende Äußerungen der Eigentümer sind dem Landschaftsverband mitzuteilen. Soweit neue entscheidungserhebliche Tatsachen vorgetragen werden, werde ich Ihnen die jeweiligen Stellungnahmen vor der endgültigen Eintragung und vor Erteilung des Eintragungsbescheides zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorlegen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Entfällt. III. Beschlussvorschlag: Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege, Bonn, auf Eintragung der nachstehend aufgeführten Mühlenteiche in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt: - Untermaubacher Teich (Bodendenkmalblatt DN 163 - Oberschneidhausener Teich (Bodendenkmalblatt DN 164) - Windener Teich (Bodendenkmalblatt DN 165) - Kreuzauer/Niederauer Teich (Bodendenkmalblatt DN 166) - Lendersdorfer Teich (Bodendenkmalblatt DN 167a) - Hochkoppelteich (Bodendenkmalblatt DN 178) Die Verwaltung wird ermächtigt, das entsprechende Verwaltungsverfahren durchzuführen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -5-