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Kreuzau
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21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -6-32.01/1
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 28.02.2007
Vorlagen-Nr.: 22/2007
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.03.2007
24.04.2007
08.05.2007
Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege, Bonn, auf
Eintragung der vorhandenen Mühlenteiche in die Denkmalliste der Gemeinde Kreuzau;
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste
I. Sach- und Rechtslage:
Wie Ihnen bereits vor Jahresfrist mitgeteilt, beabsichtigt das Rheinische Amt für
Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege seit längerem, die Mühlenteiche und die Wehranlagen
gemäß § 3 DSchG NRW unter Schutz zu stellen. Nachdem im Laufe der Sommermonate
anlässlich mehrerer Ortstermine die Bereiche festgelegt worden sind, liegen seit Oktober 2006 die
offiziellen Unterschutzstellungsanträge und die dazugehörigen Begründungen vor. Hierüber habe
ich Sie in der Ratssitzung am 13.12.2006 informiert und gleichzeitig angekündigt, zur ersten
Sitzung des Kulturausschusses im Jahre 2007 eine entsprechende Vorlage zur Beratung
vorzulegen.
In die Denkmalliste eingetragen werden sollen folgende Mühlenteiche:
- Untermaubacher Teich (Bodendenkmalblatt DN 163
- Oberschneidhausener Teich (Bodendenkmalblatt DN 164)
- Windener Teich (Bodendenkmalblatt DN 165)
- Kreuzauer/Niederauer Teich (Bodendenkmalblatt DN 166)
- Lendersdorfer Teich (Bodendenkmalblatt DN 167a)
- Hochkoppelteich (Bodendenkmalblatt DN 178)
Die Lage der Mühlenteiche ist hinlänglich bekannt, so dass auf die Beifügung von
Kartenunterlagen verzichtet wird. In der Sitzung werden die entsprechenden Kartenunterlagen
selbstverständlich vorgestellt, so dass Sie hieraus alsdann auch die genaue Abgrenzung der
Bodendenkmäler ersehen können.
Die Begründung für die Unterschutzstellung ist für alle Mühlenteiche identisch. Die Begründung
lautet wie folgt:
Bedeutung
Die Teiche sind bedeutend für die Geschichte, insbesondere die Regionalgeschichte,
Siedlungsgeschichte, die Wirtschafts- und die Technikgeschichte und die Geschichte der
Kulturlandschaft an der Rur.
Die Teiche sind Teile des seit dem Mittelalter nachgewiesenen Wassersystems an der mittleren
Rur. In dem Abschnitt zwischen Obermaubach und nördlich von Brachelen fließen parallel zur Rur
auf beiden Seiten insgesamt 11 Wasserläufe, sogenannte Mühlenteiche, ursprünglich zum Antrieb
von Getreide- und Ölmühlen, später Papier-, Farbmühlen- und Mahlwerke zur Eisenverarbeitung.
10 Teiche werden aus der Rur abgeleitet, der Kirchberger Teich aus der Inde, 10 Teiche fließen
zurück in die Rur, der Linnicher Teich mündet nördlich von Brachelen, westlich von Hilfrath in den
Wurmbach. Das Teichsystem mit gleichmäßiger kontrollierter Wasserführung von bis zu 4 bzw. 5
cbm Wassermenge pro Sekunde war Grundlage für die industrielle Entwicklung an der Rur.
Die Teiche sind erhaltenswert aus:
-
regionalgeschichtlichen und ortsgeschichtlichen Gründen.
Die an den Mühlenteichen der Rur seit dem Mittelalter gereihten Mühlen sind eine wichtige
Grundlage der gewerblichen, wirtschaftlichen und siedlungsgeschichtlichen Entwicklung
der anliegenden Orte und des gesamten Rurtales.
-
technikgeschichtlichen Gründen.
Mit der Wasserkraft des Teiches wurden zum Teil seit dem frühen Mittelalter Mahl-,
Ölmühlen, Papiermühlen und Eisenschneidmühlen angetrieben. Die oberen kürzeren
Teiche wurden in den eher felsigen Untergrund für ein höchstens zwei Standorte gegraben.
An den unteren Teichen, die durch den kiesig-sandigen Untergrund der Ruraue fließen,
liegen hintereinandergereiht mehrere Standorte. Mühlen und Teich einschließlich des
jeweiligen Wehres stellen eine funktionelle Einheit dar. Der Teich ist als technisches
Bauwerk einschließlich der baulichen Anlagen und Einbauten zur Regelung der
Wasserführung ein technisches Werk und ein erhaltenswertes Zeugnis der
Technikgeschichte.
-
wirtschaftsgeschichtlichen Gründen.
Die Teiche sind Gerüst und Träger der Papiergeschichte; sie begründen die
Wirtschaftsgeschichte der Region.
-
städtebaulichen Gründen.
Mit der Ansiedlung der Mühlen entstanden Siedlungsschwerpunkte; die Besiedlung
orientierte sich an der Nähe zum Wasser, so dass das Wassersystem die städtebauliche
Entwicklung leitet.
-
kulturlandschaftsprägenden Gründen.
Die Teiche sind als Ab- und Umleitungen der Rur kulturlandschaftsprägende Elemente. Die
Rur war bis ins 20. Jahrhundert hinein, bis zur Regulierung der Wassermenge durch die
Talsperren, ein unbändiges Gewässer mit hoher Wasserkraft. Die Teiche nutzten die
Wasserkraft, trugen zur Regulierung der Wassermenge bei und begrenzten seitlich das
Überschwemmungsgebiet der Rur. Außerhalb der Ortschaften werden die Teiche von
gemischtem Bewuchs und von gezielt gepflanzten Baumreihen begleitet. Das Wurzelwerk
befestigt die Uferränder. Der Bewuchs betont den Kanallauf, so dass Bewuchslinien als
prägende Elemente der Kulturlandschaft durch die Ruraue zu den einzelnen
Mühlenstandorten führen.
-
rechtsgeschichtlichen Gründen.
Für die Mühlenteiche galten eigene Rechtsverordnungen. Mit dem Recht zur Nutzung des
Wassers und der Wasserkraft waren Pflichten verbunden. Die Müller leisteten Abgaben an
die Jülicher Landesherren und waren zuständig für die Funktionstüchtigkeit, d.h. auch für
die Sauberkeit und das Freihalten des Wasserlaufs von Bewuchs, insbesondere von
Schlingpflanzen und für den Unterhalt der Wehre. Die Teichwoche zur Instandhaltung und
zur Säuberung begann im Juli nach dem Gedenktag „Peter und Paul“. Die älteste
Teichordnung an der Rur liegt aus dem Jahre 1556 vor. Die Anrainer durften Wasser
-2-
entnehmen, mussten die Ufer sichern und Deiche bauen. Seit dem 17. Jahrhundert sind
Wasserbaumeister bekannt.
Der Umfang des jeweiligen Denkmals soll wie folgt festgelegt werden:
1.
Untermaubacher Teich
Das Denkmal umfasst den wasserführenden Kanal einschließlich der befestigten
Uferstreifen nach dem heutigen Bestand. Die Breite des Denkmals entspricht dem
Parzellenzuschnitt. Die Parzellenbreite liegt in der offenen Landschaft zwischen 8 und 15
m, an der Mühle bei etwa 12 m. Die Breite der Wasserfläche variiert, ist regenabhängig, in
Maßen regulierbar; sie ist jedoch in der Regel schmaler als die Parzellenbreite. Technische
Konstruktionen und Einbauten, die im funktionellen Zusammenhang mit dem Teich stehen,
und als Teile des Denkmals gewertet werden, sind:
die Wehranlage,
ein Schütz mit angrenzender seitlicher Betonmauer,
die Natursteinbefestigung im Bereich der Brücke am Laachweg,
die baulichen Einbauten am Kraftwerk unterhalb von Burg Maubach.
In den übrigen Abschnitten ist der Mühlenteich durch Erdwerk eingefasst.
2.
Oberschneidhausener Teich
Das Denkmal umfasst den wasserführenden Kanal einschließlich der befestigen
Uferstreifen nach dem heutigen Bestand und einschließlich der erhaltenen technischen
Einbauten zur Wasserregulierung. Die Breite des Denkmals entspricht dem
Parzellenzuschnitt. Die Parzellenbreite liegt in der offenen Landschaft zwischen 14 und 16
m, die Gewässerbreite im Bereich der ehemaligen Fabrik bei 3 bis 4 m. Die Breite der
Wasserfläche variiert, ist regenabhängig, in Maßen regulierbar; sie ist jedoch in der Regel
schmaler als die Parzellenbreite. Teile der Funktionstüchtigkeit und damit Teile des
Denkmals sind:
die Wehranlage,
begleitendes Mauerwerk am Wehr Richtung Brücke.
3.
Lendersdorfer Teich
Das Denkmal umfasst den wasserführenden Kanal, den Abzweig innerhalb des
Fabrikgeländes, jeweils einschließlich der befestigten Uferstreifen nach dem heutigen
Bestand. Die Breite des Denkmals entspricht dem Parzellenzuschnitt. Die Parzellenbreite
liegt in der offenen Landschaft zwischen 8 und 15 m, im Bereich der Mühle bei 6 bis 8 m.
Die Breite der Wasserfläche variiert, ist regenabhängig, in Maßen regulierbar; sie ist jedoch
in der Regel schmaler als die Parzellenbreite. Teile der Funktionstüchtigkeit und damit Teile
des Denkmals sind:
das Wehr.
Innerhalb des Betriebsgeländes der Firma Hoesch ist der Teich überbaut und beidseitig mit
Beton eingefasst. Im Bereich der Unterquerung der K 29 sind die baulichen Anlagen zur
Regulierung des Wasserflusses und zur Verzweigung des Kanals Teil des Denkmals. Im
weiteren Verlauf ist der Teich bis zur Gemarkungsgrenze der Stadt Düren mit BongossiGeflecht befestigt.
4.
Kreuzauer/Niederauer Teich
Das Denkmal umfasst den wasserführenden Kanal und den Flutgraben jeweils
einschließlich der befestigten Uferstreifen nach dem heutigen Bestand und einschließlich
der technischen Einbauten zur Wasserregulierung. Der ehemalige Verlauf des Flurgrabens
-3-
kann heute im Gelände nur durch archäologische Methodik belegt werden und ist
Bodendenkmal. Die Breite des Denkmals entspricht dem Parzellenzuschnitt. Die Parzellen
des Mühlenteiches sind in der offenen Landschaft zwischen 8 und 15 m, an den Mühlen
durchschnittlich 5 m breit. Die Parzellenbreite des Flutgrabens beträgt etwa 8 m. Die Breite
der Wasserfläche des Mühlenteiches variiert, ist regenabhängig, in Maßen regulierbar; sie
ist jedoch in der Regel schmaler als die Parzellenbreite. Teile der Funktionstüchtigkeit und
damit Teile des Denkmal sind:
das Wehr als Stauanlage,
seine historische Substanz,
das Schütz „An den drei Erken“ einschließlich der beidseitigen Betoneinfassung,
die beidseitige Betoneinfassung hinter der K 39 über etwa 30 m,
die beidseitige Begleitung durch Bongossi-Geflecht bis zur K 29/L 249,
das Schütz „Im Dröhl“ mit Abschlagbauwerk in die Rur,
die beidseitige Mauerbefestigung vor der Bahnüberführung auf dem Betriebsgelände der
Fa. Hoesch, Werk II.
5.
Hochkoppelteich
Das Denkmal umfasst den wasserführenden Kanal einschließlich der befestigten
Uferstreifen nach dem heutigen Bestand. Die Breite des Denkmals entspricht dem
Parzellenzuschnitt. Die Parzellenbreite variiert zwischen 8 und 11 m. Die Breite der
Wasserfläche variiert, ist regenabhängig, in Maßen regulierbar; sie ist jedoch in der Regel
etwas schmaler als die Parzellenbreite. Teile der Funktionstüchtigkeit und damit Teile des
Denkmals sind:
die Wehranlage,
die ca. 100 m lange Kanalführung vom Wehr bis zur Fabrik aus Bruchsteinmauerwerk und
zur Rur hin die begleitende Betonschwelle zur Überlaufregulierung.
Der Kanal ist augenscheinlich
Fabrikationsgebäude überbaut.
6.
bis
zur
Wiedereinmündung
in
die
Rur
durch
Windener Teich
Das Denkmal umfasst den wasserführenden Kanal einschließlich der befestigten
Uferstreifen nach dem heutigen Bestand. Die Breite des Denkmals entspricht dem
Parzellenzuschnitt. Der Parzellenzuschnitt verjüngt und verbreitert sich von etwa 6 m in
Fabriknähe auf 15 m in der offenen Landschaft. Die Breite der Wasserfläche variiert, ist
regenabhängig, in Maßen regulierbar; sie ist jedoch in der Regel schmaler als die
Parzellenbreite. Teile der Funktionstüchtigkeit und damit Teile des Denkmals sind:
die Wehranlage,
ein Schütz,
Bongossi-Geflecht im Anschluss an das Schütz.
Von der Teichbrücke an der K 39 ist der Teich beidseitig als Kanal in Beton eingefasst; im
weiteren Verlauf von den Bauten der ehemaligen Papierfabrik Kayser überbaut. Hinter der
Fabrik ist stückweise Mauerwerk erhalten und die seitlichen Führungsschienen eines
Schützes. An dieser Stelle endet der kanalartige Charakter des Mühlenteiches.
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die Mühlenteiche in die Denkmalliste
aufzunehmen. Unabhängig von dem noch durchzuführenden Anhörungsverfahren gemäß
Verwaltungsverfahrensgesetz habe ich mit den Industriebetrieben, die überwiegend auch
Eigentümer sind, Gespräche geführt. Hier ist auch nicht mit Widerspruch zu rechnen. Die
Unterschutzstellung hat auf jeden Fall den Vorteil, dass zukünftig gewährleistet ist, dass der
kanalartige Charakter erhalten bleibt und vor allen Dingen bei Instandsetzungsmaßnahmen die
vorhandenen Materialien auch wieder verwendet werden können, egal ob es sich um Beton oder
Bongossi-Geflecht handelt. Die Untere Wasserbehörde ist zukünftig gehalten, die
-4-
Denkmaleigenschaft bei Erteilung von Erlaubnissen oder Genehmigungen nach Wasserrecht zu
beachten.
Ich schlage Ihnen von daher vor, die Aufnahme in die Denkmalliste zu beschließen. Der weitere
Verfahrensablauf ist dann wie folgt:
Gemäß den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes werden nach dem Ratsbeschluss
alle betroffenen Grundstückseigentümer angehört.
Eingehende Äußerungen der Eigentümer sind dem Landschaftsverband mitzuteilen.
Soweit neue entscheidungserhebliche Tatsachen vorgetragen werden, werde ich Ihnen die
jeweiligen Stellungnahmen vor der endgültigen Eintragung und vor Erteilung des
Eintragungsbescheides zur erneuten Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Entfällt.
III. Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege/Bodendenkmalpflege, Bonn, auf
Eintragung der nachstehend aufgeführten Mühlenteiche in die Denkmalliste der Gemeinde
Kreuzau wird zugestimmt:
- Untermaubacher Teich (Bodendenkmalblatt DN 163
- Oberschneidhausener Teich (Bodendenkmalblatt DN 164)
- Windener Teich (Bodendenkmalblatt DN 165)
- Kreuzauer/Niederauer Teich (Bodendenkmalblatt DN 166)
- Lendersdorfer Teich (Bodendenkmalblatt DN 167a)
- Hochkoppelteich (Bodendenkmalblatt DN 178)
Die Verwaltung wird ermächtigt, das entsprechende Verwaltungsverfahren durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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